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Minderkilometer Rückerstattung wegen Lieferverzug

Themenstarteram 1. Oktober 2022 um 12:05

Hallo,

ich habe ein Seat-Leasing für 2 Jahre abgeschlossen, da der neue Wagen ein halbes Jahr Lieferverzug gehabt hat, habe ich aus meiner Sicht (da ich ja die gleiche Rate weiterbezahlt habe) ein Recht auf mehr Kilometer.

Bei meiner Rechnung würde das so aussehen:

Gesamtkilometer frei in 2,5 Jahren: 50.000 km (da Leasing mit 20.000 km im Jahr abgeschlossen)

Gesamtkilometer gefahren in 2,5 Jahren: 35.162 km

Kilometer Gutschrift: 14.838 km * 0,058 Euro netto: 860,60 € netto

So hat mir der Verkäufer das auch bestätigt, leider hat der Verkäufer aber dann kurz vor der Auslieferung gekündigt.

Als ich den Wagen abgegeben habe, habe ich dann die Info bekommen, dass ich höchstens 10.000 km Gutschrift bekomme, mehr gibt es nicht.

Das habe ich dann auch so hingenommen, dafür habe ich bei der Rückgabe eine leicht angefahrene Felge nicht zahlen müssen:

Also habe ich gedacht, dass ich das hier bekomme:

Kilometer Gutschrift: 10.000 km * 0,058 Euro netto: 580,00 € netto

Jetzt ist von der Leasing die Gutschrift gekommen, und hier bekomme ich die 10.000 km nur auf die Fahrzeugüberlassung und nicht auf Wartung und Verschleiß (obwohl ich Wartung und Verschleiß auch weiter gezahlt habe):

Also quasi:

10.000 km * 0,026 Euro: 260,00 €

+

2.338 km * 0,032 Euro: 74,82 €

statt

10.000 km * 0,058 Euro 580,00 €

Hat von euch schonmal wer so einen Fall gehabt?

Ich frage mich ja nur, was hätte die Leasing denn verlangt wenn ich jetzt 10.000 km mehr gefahren hätte, da hätte ich bestimmt den vollen Mehrkilometer Betrag zahlen müssen.

 

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13 Antworten

Im Prinzip gibt die Antwort der Leasingvertrag - ohne schriftliche Abreden und Zusagen gilt im Zweifelsfall der Leasingvertrag.

Themenstarteram 1. Oktober 2022 um 12:28

Das Problem ist, dass im Leasingvertrag nicht drin steht, wie es sich verhält wenn das Fahrzeug länger als der ausgemachte Leasingzeitraum gefahren wird...

Was wäre denn gewesen, wenn zwischen Monat 24 und 30 eine Inspektion erforderlich gewesen wäre? Hättest du die dann selber voll bezahlt? Vermutlich nicht, daher wird Wartung und Verschleiß sich nur auf den Kilometerstand bei Abgabe beziehen

Themenstarteram 1. Oktober 2022 um 12:51

Richtig, es ist ja korrekt wenn vom Kilometerstand ausgegangen wird, aber es muss dann schon von 50.000 Freikilometer ausgegangen werden und nicht von 40.000, denn ich habe ja quasi auch den Betrag für 50.000 gezahlt, bin aber nur knapp über 35.000 Kilometer gefahren :-)

am 1. Oktober 2022 um 14:20

Zitat:

@MINI-CAR-PC schrieb am 1. Oktober 2022 um 14:28:29 Uhr:

Das Problem ist, dass im Leasingvertrag nicht drin steht, wie es sich verhält wenn das Fahrzeug länger als der ausgemachte Leasingzeitraum gefahren wird...

Lieber MINI-CAR-PC,

Du musst anders denken. Der Leasing-Vertrag ist ein Vertrag über die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeuges. Dieser lief nur zwei Jahre.

Der Wartungsvertrag ist in der Regel ein Zusatzvertrag oder ist der tatsächlich in den Leasingvertrag integriert gewesen? Das kenne ich eigentlich nur von Auto-Abo bzw. Full-Service-Leasing-Verträgen.

Auch dieser Vertrag endete nach bisherigen Ausführungen nach zwei Jahren.

Was wurde zu der Nutzung nach den zwei Jahren vereinbart?

Oder haben beide Parteien das Problem ausgesessen?

So kann man das nicht einschätzen. So wie Du es erst einmal schilderst, würde ich erst mal sagen, dass Du das Auto zu spät abgegeben hast und normal abgerechnet wird mit dem KM-Stand, der zum Zeitpunkt der Rückgabe gilt. Etwaige Raten nach Vertragsende wären dann ohne Rechtsgrundlage und zurückzugewähren.

vG

Themenstarteram 2. Oktober 2022 um 7:28

Also das Wartungspaket ist ganz normaler Bestandteil des Leasings, kostet ca. 30 Euro mehr dann im Monat.

Mein Problem ist, dass alles nur mündlich vereinbart wurde und der Verkäufer nun nicht mehr im Autohaus ist. Das ist natürlich meine Schuld.

Hab jetzt das Autohaus schon angefragt warum das so berechnet wurde.

Wollte eigentlich nur wissen ob von euch auch schon jemand diesen Fall hatte und wie das dann bei euch gehandhabt wurde.

am 2. Oktober 2022 um 8:07

Lieber MINI-CAR-PC,

nein, so etwas hatte ich noch nicht.

Wenn es in der Tat so ist, dass es keine zwei Verträge (zwei Vertragsnummern) und zwei Abbuchungen gibt, sondern bei Dir alles aus einer Hand über einen Vertrag war, ist grundsätzlich erst einmal zu sagen, dass der Vertrag nach den vereinbarten zwei Jahren endet.

Das muss Du erst einmal gedanklich logisch festhalten werden, auch wenn es vielleicht nicht schmeckt. Du hast über zwei Jahre die Vereinbarung geschlossen. Pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten.

Eigentlich unüblich für VAG aber gut. Ich kannte das bisher nur so, dass Du vom VWFS bzw. der VW Bank einen Leasingvertrag hast und einen Vertrag für das Service-Paket. Zumindest ist es bei mir so. Daher meine Verwirrung. Sorry.

Der Vertrag über die Gebrauchsüberlassung inkl. Verschleißpaket endete also nach zwei Jahren. Ein neuer Vertrag oder eine Vertragsänderung kann natürlich auch mündlich geschlossen werden.

Das wäre dann allenfalls problematisch für die Beweisfrage. Daran sollte es jedoch nicht scheitern, wenn es ein redliches Autohaus ist. Die Frage, was Du denn nun mündlich vereinbart hast, bleibt aber offen :D

Das Du es nicht schriftlich festgehalten hast, ist in der Tat doof, sollte bei solchen Beträgen bei guter Kundenbeziehung aber keine wirklichen Probleme ergeben.

vG

Themenstarteram 2. Oktober 2022 um 8:12

Ja ich glaube ich muss das aus der perspektive sehen, zwei Jahre wurde der Vertrag geschlossen, alles andere was danach kommt wurde ja nicht vertraglich vereinbart.

Mündlich wurde mir zugesichert, dass ich die Kilometer ganz genau wieder so gut geschrieben bekomme als wäre es ein 2,5 Jahres Leasingvertrag mit 50.000km frei.

Aber was bedeutet heutzutage schon ein Wort.

Im Prinzip denke ich kann ich dann wohl froh sein überhaupt die 10.000 km als Fahrzeugüberlassung gutgeschrieben zu bekommen...

am 2. Oktober 2022 um 8:44

Lieber MINI-CAR-PC,

naja, dann ist die Sache objektiv erst einmal klar.

Vereinbart wurde dann eine Fortführung des Vertrages zu gleichen Konditionen und entsprechender Erhöhung der Gesamtfahrleistung. So lege ich die Worte aus. Konfrontiere das Autohaus mit der mündlichen Vereinbarung.

Ergänzung (Edit): Ob das Autohaus überhaupt dazu bevollmächtigt ist, kann man so nicht beurteilen. Schließlich bekommt man ja den Vertrag von der Leasing bestätigt. Das AH ist ja nur Vermittler.

Wenn sich daran keine mehr Erinnern kann, wird es schwierig. Dann bliebe nurnoch das ganz große Fass aufzumachen und die Rückabwicklung gemäß ursprünglichen Vertrag zu verlangen. Ob Du darauf dann Lust hast wegen 200€ musst Du selber entscheiden.

vG

Vielleicht eine blöde Frage, aber was ist das für eine Leasinggesellschaft? Das Leasing beginnt doch erst mit Auslieferung/Übergabe des Fahrzeugs. Hast du die Raten schon bezahlt bevor du den Wagen überhaupt übergeben bekommen hast? Somit wäre bei einer Verzögerung nie ein Problem aufgetreten da der Vertrag dann erst startet, abgerechnet auf den Tag der Übergabe und ab dann 24 Monate.

Die Verzögerung kommt durch das verspätete Anschlussleasing (der neue war nicht da und altes Leasing lief weiter) nicht durch den verzögerten Start des bestehenden.

Der Leasingvertrag ist ja bekanntlich das Rückgrat der Regelungen. Üblicherweise gibt es bei einer Vertragsverlängerung ja ein neues Dokument zur Unterschrift oder der ursprüngliche Vertrag gibt auch über diese Option der Verlängerung genügend Regelungen her, dass das Dokument zur Verlängerung nicht benötigt wird. Gewöhnlich halte ich es schon für korrekt wenn die Mehrkilometer auf Basis des ursprünglichen Vertrag berechnet werden wenn eben ein Service fällig ist bei der tatsächlichen Rückgabe dann kann ich mir vorstellen dass die Leasingfirma auch damit durchkommt. Wahrscheinlich ist im Leasingvertrag irgendwo geregelt was passiert wenn der Wagen nicht fristgerecht zurück gegeben wird. Gibt es denn wirklich kein Dokument über die "Verlängerung"?

Themenstarteram 3. Oktober 2022 um 7:09

@spohl

Sorry, hab ich wirklich etwas undeutlich im ersten Post geschrieben.

Habe zwei Jahre einen Seat Leon geleast und als nachfolge einen Cupra Leon bestellt, der Cupra Leon hatte Lieferverzug, dadurch durfte/musste ich den Seat Leon weiterfahren.

@BrumbrummFahrer

Genau das ist mein Problem, es gibt absolut gar kein Dokument für die Verlängerung (nur müdlich), ist einfach stillschweigend weitergelaufen.

Werde auf jedenfall Bescheid geben was das Autohaus dazu sagt.

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