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MFK in der Schweiz ein Abzockerverein

Themenstarteram 5. Juli 2015 um 13:20

Hallo zusammen!

Langsam aber sicher habe ich genug von der Schweizer MFK abzocke. Ihr kennt ja den Bürogummiverein mit Staatlichen Angestellten die ich als Steuerzahler schlussendlich noch bezahlen muss.

Nun für die Zukunft will ich mit dem Verein so wenig wie möglich zu tun habe - und eröffne somit einen Thread mit Tips gegen die MFK.

Wieso ist der MFK verein ein Abzockerverein - und leider wird es jedes Jahr schlimmer.

-> Meiner Schwester habe ich das Motorradfahren beigebracht und ich bin ein leidenschaftlicher Motorradfahrer. Sie hat erst das 3.te mal bestanden - beim dritten mal meinte der Prüfer, er könne nicht verstehen, wieso sie beim ersten man nicht mal über den Parcours gekommen wäre.

-> Mein Motorrad ist hinten der Soziustritt nicht richtig eingeratstet - jahrelang ist es immer über die MFK gekommen, aber neuerdings muss das Ding einrasten (okay... kann ja sein, aber wieso war es früher anders)

-> Bei meinem vom Händler gekauften Mercedes ist der Querlenker gebrochen (durchgerostet), der ist aber problemlos durch die MFK gekommen??????

-> Mein Crossfire Cabrio, eingentlich nur ein Spassauto, dass ich selten bewege - kommt nicht über die MFK, weil er angeblich das Getriebe ein bisschen schimmert. Nun bin ich schon das 5mal am vorzeigen. Jeder Garagist sagt, er kann nichts flicken, weil es ja nichts zu flicken gibt.

Aber die MFK stört das schimmern, letztens sagte der MFKtyp: ja.. man sieht, dass jetzt alles geputzt ist und glänzt, aber es sei doch nichts geflickt worden.. und dann habe ich noch mal einen letzten Termin für 10 Tage bekommen.

Es gibt noch viel mehr über die MFK zu erzählen --> Angeblich gibt es sogar Neuwagen, die man im Ausland kauft und hier schaffen sie nicht mal die MFK.

Aber genug.

Ich habe die Nase voll von dem Verein.

Zu den Tips:

-In Zukuft, wenn man Probleme hat mit der MFK, soll man am besten gleich sein Auto dem Garagisten seinens Vertrauens "verkaufen"- er bringt es dann über die MFK. Dann kauft man es ihm wieder ab.

-Eine zweite Möglichkeit ist, man wird Mitglied beim TCS und macht darüber die MFK.

-Es gibt auch die Möglichkeit, das Auto in einem anderen Kanton vorzuführen. Der Vorteil ist, da ist man dann Kunde und der Kanton freut sich über die zusätzlichen Einnahmen. Also wird man mehr wie ein Kunde betrachtet. Ich habe gehört im Jura und in Bern Bützberg sind sie besonders zuvorkommend.

Über die zwei letzten Möglichkeiten werde ich mich näher Informieren und hier weiter schreiben, was ich herausfinde gegen diese Abzocker.

Vielleicht habt ihr ja weitere Vorschläge.

Zum Schluss will ich noch sagen - ich habe nichts dagegen, wenn sie wirklich Sachen bemängeln, die nicht gut sind - zum Beispiel Bremsen oder Rost.

Aber es kann nicht sein, dass ein Auto, dass überall in Europa problemlos über den Tüv kommt nur in der Schweiz Probleme hat, diesen zu bestehen!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mosquito337 schrieb am 30. September 2018 um 21:07:34 Uhr:

Zurück zur Ausgangsfrage nach Tipps zum Umgang mit Problemen bei der MfK.

Ich bin gerade selber wieder dabei, ein Auto zur MfK durchzubringen. Diesmal ist mir besonders aufgefallen, wie überrascht alle taten, d.h. Werkstätten, wo ich wegen einer Durchsicht anfragte, dass ich das Auto selber zur MfK bringen möchte.

Ich glaube mittlerweile, es ist wirklich das Beste, wenn man die Garage es vorführen lässt. Vielleicht am Besten eine freie Garage suchen, die nicht so gierig darauf sind, einem einen neuen Wagen zu verkaufen.

Na sicher doch - daran verdient die Garage nämlich gutes Geld. Jeder seriöse Betrieb bereitet ein Auto aber so vor, dass man es danach selber vorführen kann und damit auch durchkommt.

Zitat:

Aktuell wurde mein Auto wegen einem kleinen Rostloch am Achsträger zurück geschickt. Reparatur lohnt eigentlich nicht mehr. Da ich den Kanton wegen Umzugs gewechselt habe, werde ich das Auto vor der Wiedervorführung ummelden. Dann mal schauen, ob ich dann sofort im neuen Kanton aufgerufen werde zur MFK oder einige Monate mehr gewinne, in denen ich das Auto noch über den Winter fahren kann. Vielleicht geht in der Zwischenzeit noch wirklich etwas kaputt wie Motor oder Getriebe, so dass sich das Abwracken dann lohnt.

Zusammengefasst: Wir reden hier von einer eigentlich schrottreifen Karre, bei der die Reparatur nicht mehr lohnt bzw. Du das Geld dafür nicht mehr in die Hand nehmen willst. Und genau das ist doch Aufgabe der MFK: Verhindern, dass so etwas noch rumfährt und sich dann unterwegs in Einzelteile auflöst.

 

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Finde ich witzig den Thread.

MFK ist wie bei uns der TüV. Und was die dann sagen ist halt so. Aber Willkür muss man da wohl auch nicht hinnehmen. Insofern mit Wrkstattbericht da hin und dann sollte das gut sein.

Was ich bedenklich finde, dass man wohl offenbar in der Schweitz keine vernünftige Ausbildung fürs Motorradfahren brauch. Wenn da jeder Hinz und Kunz ausbilden darf wundert mich einige nichts mehr.

Und wenn deine Schwester mehrfach durchgefallen ist war wohl deine Ausbildung schlecht.

Und was soll uns dieser Beitrag sagen?

Bei uns ist die HU auch immer ein wenig von der Tageslaune des Prüfers abhängig....

Ist vielleicht nur wegen der Hitze heute...das ich den Sinn dieses Beitrages aus der Eidgenossenschaft nicht so richtig verstehe

Gruss aus Kassel

Themenstarteram 5. Juli 2015 um 14:25

Hier habe ich was gefunden, gilt vermutlich für alle Kantone:

Fahrzeugprüfungen

Ausserkantonale Fahrzeugprüfungen

Jedes Fahrzeug das im Kanton Bern immatrikuliert ist kann grundsätzlich in einem andern Kanton geprüft werden. Besteht bereits eine Einladung des Kantons Bern, wird beim abmelden oder beim Eingang des Prüfberichtes vom anderen Kanton, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- erhoben.

Fahrzeugprüfung beim TCS

Beim TCS können Personenwagen von Mitgliedern freiwillig geprüft werden. Der Prüfungsintervall muss in jedem Fall eingehalten werden. Besteht oder erhält der Kunde/in eine Einladung vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, muss er in jedem Fall das Fahrzeug im entsprechenden Verkehrsprüfzentrum prüfen lassen. In diesem Fall ist die Prüfung durch den TCS nicht mehr möglich. Ein bereits gebuchter Termin muss abgemeldet werden.

Prüfungsintervall

Den Prüfungsintervall der Fahrzeuge finden Sie in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS Art.33 Abs.2)

Melde- und prüfpflichtige Änderungen

Der Halter/in hat der Zulassungsbehörde Änderungen an Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. (VTS Art.34 Abs.2)

anscheinend wollten die trotzdem Geld ---> fürs nichtstun

Hier ist noch der Link

Kanton Bern

Themenstarteram 5. Juli 2015 um 14:35

@ Frank170664

Eben das mit dem Werkstattbericht müsste ich früher wissen. Weil dann hätte ich das Problem früher gelöst. Diesmal verlange ich so einen.

Die Frage ist, kann ich alle Unkosten, welche mir durch die MFK entstanden sind gerichtlich einklagen. Ich würde dies sofort tun. Am besten wird das gleich dem Prüfer vom Lohn abgezogen.

Wegen meiner Schwester - meine Schwester musste zusätzlich diese Ausbildung machen, bei einem Fahrlehrer - der eigentlich Autofahrlehrer ist und keine Ahnung von Motorradfahren hat.

Aber ein bisschen Kreiselchen fahren, etc - natürlich ist diese Ausbildung auch nicht kostenlos.

Ich von meiner Seite habe mir sehr grosse Mühe gegeben, meiner Schwester das Motorradfahren beizubringen. Ich selbst fahre schon jahrelang Motorrad - und habe auch Bücher von Bernt Spiegel gelebt. Falls du diese Kennst. Ausserdem gibt es in der Schweiz und im Schwarzwald richtige Kurven.

Welche Fahrlehrer mit einem grösseren Scooter nicht fahren können.

Wie gesagt - bei dem Typen, bei dem sie durchgekommen ist - er selbst hat gesagt - er kann nicht verstehen, wieso sie es nicht beim ersten Mal geschafft hat - und sie hat sich sofort nach nichtbestehen angemeldet.

 

@KadettilacKS

Ja - auf der einen Seite bin ich Sauer gegen meine Ohnmacht gegenübern diesen Prüfern

auf der anderen Seite, will ich einen Leitfaden erstellen - wie man diese Aushebeln und Umgehen kann

Jede Hilfe ist mir dazu recht.

Oben habe ich schon herausgefunden, wie ich das ganze in einem anderen Kanton prüfen kann.

Aber sie verdienen immer noch daran - und das stört mich.

Vermutlich ist dann die TCS-Variante die beste - auch wenn ich dazu Mitglied werden muss.

Aber besser, ein anständiger Bürger verdient sein Geld. Als ein dämlicher Beamter.

Dafür müsst Ihr in der Schweiz erst 4 Jahre nach Erstzulassung zu diesem Verein, dann nach drei Jahren nochmal, dann alle zwei Jahre. D.h. innerhalb der ersten 9 Jahre insgesamt dreimal. Da haben wir in Deutschland schon den vierten Besuch hinter uns. :)

Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Jura sind es meistens fachlich Deppen, aber man kann es ihnen dann erklären.

Kein vergleich zu einem TüV Ingenieur.

Des weiteren ist die MFK kein Verein, sondern eine Handlung des Kantons. Was du von deinem Kanton hälst kann ich nicht beeurteilen, ich kenn SO nicht gut.

am 5. Juli 2015 um 15:00

Irgendwoher kenne ich das.

Mit meinem Multipla musste ich auch 4x antreten, Fahrzeug wurde vorher gründlich gereinigt nach Vorschrift. Getriebe angeblich undicht, Steinschlag in der Frontscheibe (ganz rechts unten und nur mit Lupe sichtbar), Bremsen vorne verschliessen (Nagelneu!) usw. usw. Der einzige wirkliche Mangel war der kaputte Auspuff und 1 fehlendes Aufhängegummi.

Hab das Spielchen dann mit gemacht und 3x gar nichts repariert. Zum 4. mal habe ich dann ein wenig Schuhcreme auf die Getriebedichtung geschmiert. Dann plötzlich war alles gut, auch die "kaputten" Bremsen.

Der Auspuff war aber total durch, hat keiner gemerkt. Bei der letzten Ausfahrt bin ich ein wenig flott durch die Grube vom Bremsenprüfstand und der Auspuff lag auf dem Boden. FRISCH AB MFK. :)

Meinen Voyager habe ich vom Händler frisch ab MFK gekauft. Die Bremsflüssigkeit uralt (grün), die Bremsscheiben vorne 1,7mm unter Mindestmass, Beläge 3mm, ein Vorderreifen verkehrt herum aufgezogen, Feststellbremse links nahezu ohne Funktion (Hebel fest) und 2 schlecht reparierte Steinschläge im Fahrersichtbereich.

Der Händler ist sich keiner Schuld bewusst, ist ja ab MFK.

Als ich die mit den Mängeln ansprechen wollte erhielt ich sofort Rayonverbot (ist eine von einem Pannendienstverein).

Eine andere MFK-Stelle hat alles aufgenommen (Bremsen hatte ich schon gewechselt), meinte aber ich soll besser nichts sagen sonst wird wohl nie wieder was mit MFK, es gäbe da eine Liste mit Kunden die sich wagen sich zu beschweren.

Mit Neuwagen, speziell wenn von Privat aus dem Ausland direktimportiert, werden die Leute ganz besonders schikaniert. Selbst schon bei einem neuen Passat erlebt dass es keine MFK gab weil angeblich die Spur nicht stimmt. Wartezeit ab Import für einen Termin 7 Wochen, Folgetermin dann in 8 Wochen. Laut VW ist das Auto OK. Geht hier rein darum die Leute zu schikanieren. Ein Importfahrzeug ohne MFK kann nicht eingelöst werden, darf somit nicht bewegt werden.

Noch interessanter wird es mit neu importierten Wohnwagen und Wohnmobilen, da tauchen bei Neufahrzeugen plötzlich Mängel oder nicht zugelassene Einbauten auf, obwohl die das eigentlich nichts angeht.

Dagegen wurde ein Wohnwagen mit kaputten Bremsen und 18 Jahre alten Reifen noch nicht mal begutachtet, als ich mit dem dort war hat es stark geregnet und es war Schneematsch.

Der Prüfer guggt sich den Wohnwagen durchs FENSTER an, sagt OK, sieht ja gut aus, und schreibt alles OK. Gleiches mit meinem kleinen Anhänger. 5 Minuten hats gedauert, dass die Riefen über 20 Jahre alt sind und es die falsche Grösse ist, ist niemandem aufgefallen. Ich habs beim Wechsel gemerkt als die neuen da waren.

Anhängerkupplungen müssen hier nach Einbau immer vorgeführt werden. Bei meinem Multipla hat sich der Prüfer noch nicht mal die Mühe gemacht die Daten zu prüfen. Ich habe ihn ein Foto vom Typenschild (ist unten drunter) gezeigt. Dann wars OK, dass auf jeder Seite die hinteren Bolzen im Bodenblech fehlen hat er gar nicht bemerkt (mein 14er Bohrer war abgebrochen am Tag vorher bei der Montage, der Termin stand ja schon).

Dafür hat er beim Voyager reklamiert dass die Stromsteckdose nicht gerade sondern 20° schräg nach unten montiert ist. Dies sei verboten. Komischerweise steht es so in der Montageanleitung, da sonst der Stecker wegen einem Träger nicht rein passt. Nach 30Minuten Diskusssion wolle er mir dann die Kontrollschilder abnehmen da es ist dann plötzlich um einen die Verkehrssicherheit gefährdenen Mangel handle. Ich habe das Auto auf der Prüfbahn abgesperrt und bin hoch zu seinem Vorgesetzten und dort ohne Anmeldung einfach ins Büro geplatzt.

Dieser kam dann extrem verärgert mit, schaut auf die Einbauanleitung und sagt: Alles OK, steht ja da so. Dreht sich um und geht wieder. Auf meine schriftliche Beschwerde über den Prüfer erfolgte keine Reaktion.

In Zukunft lasse ich alles von einem Kollegen machen, der darf selbst MFK durchführen, praktische ist dass er das Auto dazu nicht braucht.... Gleiches gilt für die Abgaswartungen.

Die MFK ist aber nur das "Spiegelbild" der CH, so geht das überall zu. Schikanieren und Machtspiele. So ist das hier. Und für Ausländer ist es noch schlimmer. Es war aber wohl immer so, wenn man die Nachbarn hört.

Themenstarteram 5. Juli 2015 um 15:02

ja das ist richtig - mich hat auch die Prüfung nicht so gestört bis jetzt.

Beispiele -- > die sind nicht erfunden

Volvo -> Licht einstellen + Motorenwäsche -- also noch mal Nachkontrolle

Ich merke, scheisse - heute ist der letzte Tag - also Stresse ich von der Arbeit ab - um das Auto zu zeigen

für Motorenwäsche und Lichteinstellen habe ich keine Zeit - also nur schnell durch die Waschanlage

Bestanden....

VW Passat --> Rost an der linken Seite

Mein türkischer Garagist für alles - verwechselt links mit rechts - ich komme vorbei, er wird gerade mit der Arbeit fertig - und ich sage .. aber die linke seite ist ja kaputt - schaue nach.. und richtig es ist die linke

er meint auf der rechten wäre das viel schlimmere Loch gewesen -->

also ab auf die MFK -- ich zeige dem Beamten gleich die rechte Seite - er schaut auch nicht richtg.. und Auto kommt durch die MFK...

Super...

dass ich ein bisschen Trinkgeld bezahlen muss, ist ja klaro

aber diesmal - ein Auto mit weniger als 40 tkm - nur Garagenfahrzeug.. nur Schönwetterfahrzeug... Nur Tagestouren ab 400 km aufwärts

dieses Auto kommt nicht durch, wegen "Ölverlust"

wie gesagt .. ich habe es bei verschiedenen Garagen gezeigt - niemand kann was flicken - jetzt steht es bei einer Chryslervertretung...

ich habe massiv Zeit verloren - mit dem hin und hergurken.. und vorzeigen

einmal oder zweimal draufzahlen geht ja noch - aber jetzt verliere ich vermutlich die parkschadenversicherung, wenn ich das auto nicht über die MFK bekomme. dabei habe ich jahrelang eingezahlt - um irgendwann, falls mir jemand eine Delle oder sonst was kaputt macht - dies kostenlos wegzumachen

und warum

wegen so einem Beamten -- zufälligerweise ist es immer der selbe gewesen

der meint.. ja .. es ist ja alles geputzt.. und glänzt.. aber .. ich glaube nicht dass sie den Schaden behoben haben

Mein Garagist meinte, so was darf der eigentlich gar nicht sagen - er er nichts sieht.. sollte es auch über die MFK kommen

Also als Erstes: MFK ist die Motorfahrzeugkontrolle. Eine regelmässige Überprüfung auf Verkehrstauglichkeit. Ist nunmal so vorgeschrieben, und wer sein Fahrzeug in Ordnung hällt, hat auch kaum Probleme...

Das aber das --> STRASSENVERKEHRSAMT (übrigens von Kanton zu Kanton verschieden) über gewisse .. na sagen wir mal: phatologisch feststellbare Verhaltensanomalien hat, ist hinlänglich bekannt...

Im TG sollte man bei der Prüfstelle Frauenfeld bsp. sein Auto nicht auf die erste Bahn stellen, denn da gibts eine Unebenheit des Bodenbelages, worauf die Scheinwerfer bemängelt werden, da die nicht korrekt eingestellt seien... (mir passiert)

Andererseits sind es eben Ämter, und die sind auch bei abgeschafftem Beamtenstatus nach wie vor Kantonsangestellte, also per se im Vorteil ggü den Kunden... D.h. der Umgang mit jenen macht - gerade bei der MFK - viel aus.... Ich hatte bsp. mal ein kleines Problem das der Prüfer hätte als Mangel feststellen müssen. Aufgrund meines freundlichen Umganges (ich war wohl der Erste der ihn an jenem Tag zurückgrüsste und freundlich behandelte etc) hat er aber gleich die an sich kleine Sache sofort vor Ort behoben...

Versteh mich nicht falsch, ich kenn die "amtliche Stupidität" die zuweilen an den Tag gelegt wird, aber vieles lässt sich durch "wie's in Wald ine rüeft" erklären...

Wenn's bei dir so schlimm ist, und du die Möglichkeit hast das nächste Mal zum TCS zu gehen: dann geh dahin. Nur ne kleine Warnung: die sind meist schlimmer drauf als die Kantonseigenen...

Edit: bez. Werkstattbericht:

du kriegst bei jeder MFK einen Mängelbericht, wenn dein Fz nicht durch kommt; mit jenem Mängelbericht musst du dann zur Werstatt, die Mängel beheben lassen.

Dann gibts zwei Arten von Mängel:

die eine Kategorie musst du nochmal zeigen gehen nach dem Beheben.

die andere Kategorie ist "abgegolten", wenn die Werkstatt den Werkstattbericht an's Strassenverkehrsamt geschickt hat...

...ein schlauer Werkstatt-Chef weis um diesen Umstand und würde dich entsprechend aufklären...

Edit2:

das wichtigste vergessen, sry:

1. wenn dein Auto in Solothurn eingelöst ist (Nummernschild "SO"), dann gelten die Vorschriften und Regelungen vom Kanton Solothurn. www.strassenverkehrsamt.ch -> dort Solothurn auswählen.

2.

a) wenn du mehrfach an die MFK musstest und Mängelberichte kassiert hast, kannst du im Normalfall keine Kosten einklagen, da du dich im Vorfeld hättest informieren können, resp. eben auch alle Mängel hättest beheben können so doppelt/dreifache Aufbietung. Durchgefallene Fahrprüfungen usw sind schonmal gar nicht einklagbar... (sry)

b) Du kannst bei kantonalen Verfügungen DANN Rechtsmittel erheben, wenn die Bescheide entsprechend gekennzeichnet sind (Absatz "Gegen diese ...kann... innerhalb von 30 Tagen ..."

3. Rechtsauskünfte sind hier defacto untersagt, und bei einem Rechtsdienst (von deiner Rechtsschutzversicherung, beim Beobachter, allenfalls Kassensturz usw)...

(und Prüfungsreglemente (bez. Motorradprüfung, die Pflichtschulungen bei zertifizierten Lehrern) kann ebenfalls auf der Seite des Strassenverkehrsamtes nachgelesen werden)

am 5. Juli 2015 um 15:21

Getriebeölverlust, auch imaginärer, ist ein erheblicher Mangel mit Wiedervorführung. Wenn am Motor oder Getriebe Tropfen hängen ist es sogar eine Verkehrsgefährdung und du läufst nach Hause.

Eigendlich darf der Prüfer nur bemängeln was er sieht. Was er glaubt interessiert nicht, zum Glauben gibts Kirchen.

Du solltest da mal etwas "bestimmter" auftreten, dann klappt das auch.

Such dir beim nächsten mal eine Werkstatt mit Selbstprüfbewilligung (z.b. Mercedes-Nutzfahrzeuge) der Cross ist ja quasi ein Benz.

 

Was Führerscheinprüfungen angeht, da gibts die übelsten Sachen. Am schlimmsten ist man dran wenn man nicht über eine Fahrschule kommt. Ein pensionierter Fahrlehrer hat mir mal bestätigt dass wenn jemand nach 2-3 Fahrstunden zur Prüfung kommt, er sicher durchfällt. Die Prüfer "helfen" den Fahrlehrern beim Umsatz, schliesslich sind das überwiegend auch ehemalige Fahrlehrer.

Der Fahrlehrer meiner Frau hat gesagt dass sie mindestens 10 Doppellektionen machen muss, sonst besteht sie die Prüfung nicht, das sei "intern" so geregelt (Meine Frau hatte zu dem Zeitpunkt schon 12 Jahre lan g den LKW-Führerschein, allerdings wurde selbst Klasse B in der CH nicht anerkannt).

@martinde001

kleines OT am Rande:

...warum wurde der FS deiner Frau nicht anerkannt? Uraltführerschein den's auf dem Strassenverkehrtamt nicht mehr kannten oder wie?

am 5. Juli 2015 um 15:47

Nicht EU/EFTA-Bürger.

...mit entsprechend int. Führerschein der die Kats erklärt hätte das doch hinkommen müssen? (mir ist spontan kein Land bekannt, für das es keine Anerkennung von mind. B gibt!?)

Naja eben - Stichwort phatologisch feststellbare Verhaltensanomalien bei den ehemaligen Verbeamteten...

Ich finde, dass unabhängige Prüfwesen durch zertifizierte Unternehmen wie TüV oder Dekra ist einer der paar Sachen, die die Schweiz auf Bundesebene von Deutschland abgucken kann. Das funktioniert gut, führt etwas Konkurrenz ein und setzt auf die Selbständigkeit der Autofahrer bzgl. Organisation.

Die MFK steht auch im Widerspruch zu fast allen wirtschaftlichen legalen Rahmen in der Schweiz. Gerade bei dem eng verwandten Produktsicherheitsgesetz werden sehr liberale Richtlinien für Prüfungen etc. festgelegt.

Warum man bei dem PKW usw. immer beim Kanton antanzen muss ist eigentlich ein Rätsel.

Bzgl. Führerscheinumtragen, da gibt es auch sehr sehr grosse kantonale Schwankungen. Ich habe im Militär meinen Deutschen Führerschein in einen Schweizer Führerschein tauschen müssen und es war ziemlich nervtötend.

Und dan nur, weil ich in Deutschland einen offenen A Führerschein habe, welcher 2 Jahre ab Prüfdatum gilt und nicht umgetragen werden muss.Bei allen Gesprächen habe ich das Gefühl gehabt, dass im StVA St. Gallen nur Deppen sitzen.

Ich wurde z.B. im Rahmen einer anderen Angelegenheit zwei mal aufgefordert (als Schweizer) meine Niederlassungsbewilligung einzusenden. Recht schwierige Sache. :rolleyes:

Übrigens war der Import von einem Boxster vor drei Jahren kein Problem. Die wollten zwar einen unnötigen Wisch von Prosche, welches sacke teuer war (das Abgasgutachten) und nichtmal beachtet wurde, der Rest ging jedoch problemlos von der Bühne.

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