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Mercedes Garantiepaket - Eure Meinung bzw Erfahrungen?

Mercedes V-Klasse
Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 11:19

Hallo Zusammen, bei meiner V Klasse sind nächsten Monat die ersten 2 Jahre um. Ich muss mich jetzt entscheiden, ob ich die Garantieverlängerung für ein oder zwei Jahre nehme oder eben nicht.

Was haltet Ihr davon, lohnt sich das? Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht.

Beste Antwort im Thema

@CPSLR,

ich finde, du hast es genau richtig gemacht ... die 2 T€ tun nur einmal weh, danach hast du weitere 3 Jahre ein sanftes Ruhekissen. Die durchschn. 5 Jahre Haltedauer so eines Neufahrzeuges, sind somit voll und ganz abgedeckt.

Gleiches habe ich mit dem B und E -ebenfalls für 5 J. gemacht und es hat sich stets gerechnet.

Die hochkomplexen Fhrzg. sind heute im Rep.-Fall so entartet teuer, das es o. Zusatz-Vers. ein reines Harakiri wird.

p.s.: eine sorgenfreie Nachtruhe - sei dir für die ges. 5 J. gegönnt.

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17 Antworten
am 14. Dezember 2016 um 12:06

Es ist genau genommen keine "Verlängerung" der Werksgarantie, sondern eine Versicherungsvertrag mit der Mercedes Benz Versicherung AG.

Die übernehmen für x EUR/Jahr Dein Risiko, dass technische Defekte auftreten und von Dir bezahlt werden müssen. Der Garantiegeber ist übrigens das Autohaus, bei dem Du abschließt. Die Arbeiten können aber nach Rücksprache auch in einem anderen MB-Werkstatt durchgeführt werden.

 

Die V-Klasse ist ein extrem komplexes "Gerät" und dass es hier zu Defekten innerhalb der nächsten 10 Jahre kommt ist nicht besonders unwahrscheinlich. Da Reparaturen bei Mercedes garantiert nicht besonders Preiswert sein werden, habe ich mit diesem Paket meinen Anteil auf 666 EUR in den Jahren 3-5 gedeckelt.

Ausserdem ist es eine Voraussetzung, um auch für die Jahre 5-10 das Garantiepaket buchen zu können.

Zitat:

@CPSLR schrieb am 14. Dezember 2016 um 13:06:09 Uhr:

 

..., habe ich mit diesem Paket meinen Anteil auf 666 EUR in den Jahren 3-5 gedeckelt.

Kannst Du diesen Teil Deines Postings bitte etwas genauer erläutern. Wie kommst Du auf diese 666 EUR?

Zitat:

@CPSLR schrieb am 14. Dezember 2016 um 13:06:09 Uhr:

Es ist genau genommen keine "Verlängerung" der Werksgarantie, sondern eine Versicherungsvertrag mit der Mercedes Benz Versicherung AG.

Die übernehmen für x EUR/Jahr Dein Risiko, dass technische Defekte auftreten und von Dir bezahlt werden müssen. Der Garantiegeber ist übrigens das Autohaus, bei dem Du abschließt. Die Arbeiten können aber nach Rücksprache auch in einem anderen MB-Werkstatt durchgeführt werden.

Falsch, Garantiegeber ist die Firma CarGarantie mit welcher Mercedes einen Rahmenvertrag geschlossen hat. Ich nutze die Anschlussgarantie seit 10 Jahren und sie hat sich bislang immer gerechnet, habe mich dabei immer für das "große" Garantiepaket und nicht nur für die Baugruppengarantie entschieden.

Das Garantiepaket (MB100) kann übrigens auch nach jedem erfolgten Wartungsdienst abgeschlossen werden, ohne dass vorher eine Anschlussgarantie bestand.

am 14. Dezember 2016 um 13:11

Zitat:

@geisslfr schrieb am 14. Dezember 2016 um 13:19:11 Uhr:

Kannst Du diesen Teil Deines Postings bitte etwas genauer erläutern. Wie kommst Du auf diese 666 EUR?

Für die MB100 Anschlussgarantie nach den ersten 2 Jahren gibt es eine Variante "36 Monate für 1.999 EUR". Das macht 666 EUR pro Jahr.

am 14. Dezember 2016 um 13:26

Zitat:

@D.Obry schrieb am 14. Dezember 2016 um 13:47:14 Uhr:

Falsch, Garantiegeber ist die Firma CarGarantie mit welcher Mercedes einen Rahmenvertrag geschlossen hat.

Das mag bei Dir so sein, aber in meinem Vertrag vom 29.11.2016 für eine 2016er V-Klasse steht es anders.

"Der Garantienehmer erhält vom Garantiegeber eine Garantie, deren Inhalt sich aus dieser Garantivereinbarung [...] und aus den beiligenden [...] Garantiebedingungen ergibt. Das Mercedes-Benz Garantie-Paket ist durch die Mercedes-Benz Versichung AG [...] versichert.

Garantienehmer: ICH

Garantiegeber: meine MB-Werkstatt

Versicherung: MBV

 

Auf den Postkarten zum Halterwechsel steht allerdings, dass die geänderten Daten an "den jeweiligen Versicherer (Mercedes-Benz Versicherung AG oder CG Car-Garantie Versicherungs-AG)" weitergegeben werden. Das variiert anscheinend.

 

Zitat:

Das Garantiepaket (MB100) kann übrigens auch nach jedem erfolgten Wartungsdienst abgeschlossen werden, ohne dass vorher eine Anschlussgarantie bestand.

Es gibt Aufnahmerichtlinien deren Einhaltung der Garantiegeber gegenüber der Versicherung bestätigen muss. Wie die genau lauten weiß ich nicht. Aber offensichtlich gibt es unterschiedliche Versicherungen und damit evtl. auch Richtlinien.

Wie auch immer, ich habe freie Werkstattwahl, liegt wohl daran, dass ich mein Fahrzeug bei einer Niederlassung der Daimler AG gekauft habe und diese somit für die Regulierung einsteht.

@CPSLR,

ich finde, du hast es genau richtig gemacht ... die 2 T€ tun nur einmal weh, danach hast du weitere 3 Jahre ein sanftes Ruhekissen. Die durchschn. 5 Jahre Haltedauer so eines Neufahrzeuges, sind somit voll und ganz abgedeckt.

Gleiches habe ich mit dem B und E -ebenfalls für 5 J. gemacht und es hat sich stets gerechnet.

Die hochkomplexen Fhrzg. sind heute im Rep.-Fall so entartet teuer, das es o. Zusatz-Vers. ein reines Harakiri wird.

p.s.: eine sorgenfreie Nachtruhe - sei dir für die ges. 5 J. gegönnt.

@D.Obry

 

Der Kollege CPSLR hat sehr wohl recht. Seit letztem Jahr ist die neu gegründete MB Versicherungs AG da im Spiel.

 

Und nur weil du bei einer Niederlassung der Daimler AG gekauft hast, heißt das noch lange nicht, das du überall hinfahren kannst. Zumal es mittlerweile keine Niederlassungen der Daimler AG mehr geben dürfte, maximal noch ein paar Rechtsnachfolger dieser. Der Großteil ist schon lange in privaten Händen.

Ich habe mein Auto 2015 gekauft, laut meinem Verkäufer habe ich freie Werkstattwahl, es muss nur eine Mercedes-Benz-Fachwerkstatt sein, ist auch so im §6 der Versicherungsbedingungen geregelt (Fremdreparatur). Das mit dem Garantiegeber stimmt, dies ist der Verkäufer in meinem Fall also die Niederlassung der Daimler AG zumindest steht die als Verkäufer in meinem Kaufvertrag. Getragen wird das Risiko von der CG Car-Garantie.

Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen ist die Durchführung notwendiger Wartungsdienste. Die Anschlussgarantie deckt nicht den Umfang der Werksgarantie so sind beispielsweise Einstellarbeiten und die Beseitigung von Klappergeräuschen ausgeschlossen (wohl einer der nervigsten Punkte am Vau).

Um zurück zum Thema zu kommen, das Garantiepaket MB100 kann ich wärmstens empfehlen. Bei meinem Viano hatte ich einen defekten Sensor sowie einen gebrochenen Sitzrahmen, beides wurde anstandslos von der Anschlussgarantie bezahlt.

Themenstarteram 15. Dezember 2016 um 10:45

Danke schon mal für rege Diskussion. Ich hatte die Garantie mal bei meinem letzten Viano. Ich bin da nur etwas stutzig geworden, weil da doch sehr differenziert wurde, was in die Garantie fällt und was nicht.

Zwei Beispiele: Elektrische Schiebetür ohne Funktion. Wenn der Motor oder ein Kabel defekt ist und getauscht wird, zahlt die Garantie. Stellt sich heraus, dass nur eine neu Kalibrierung notwendig ist, zahlt der Kunde.

Klimaanlage ohne Funktion: Ist der Kompressor kaputt oder eine Leitung oder der Verdampfer wird ausgetauscht zahlt die Vers.. Wenn nur aufgefüllt wird und dann wieder alles funktioniert zahlt man selbst, wo auch immer das Kältemittel geblieben ist.

So hat man mir das erklärt. Ich muss jetzt auch sagen, dass mein Autohaus sich da moderat verhalten hat.

Aber so grundsätzlich ist es für mich schon ein Unterschied. Wenn vorher klar ist, dass es eine Garantiesache ist, stell ich das Auto gerne vor die Werkstatt. Wenn ich aber Gefahr laufe, dass es kein Versicherungsfall wird und ich dann eine hohe Rechnung für die Fehlersuche erhalte, würde ich mich sehr ärgern wenn ich nicht selbst vorher gesucht hätte.

Ich sehe es prinzipiell so wie Ihr, dass das Geld wahrscheinlich gut investiert ist. Denke aber auch, dass da noch viel Spielraum für ungeplante Kosten bleibt.

Wie sind Eure Erfahrungen hier.

Meinen letzten Viano fährt mein Vater weiter. Daher weiss ich dass das Kältemittel immer wieder verschwindet. Man hat beim ersten Werkstattbesuchl aber keine Undichtigkeit gefunden, also wurde auch nicht auf Garantie repariert.

Betriebsstoffe sind bei den Garantieverlängerungen in der Regel ausgeschlossen und selbst zu zahlen. Dazu gehören alle Flüssigkeiten, wie eben auch Kältemittel. Gibt es kein Teil, welches als schadensverursachend zweifelsfrei festgestellt werden kann, zahlst du selbst.

Habe gerade eine „Verlängerungsgarantie“ abgeschlossen.

Einen Tag vor Ablauf der 2 jährige Garantie/Gewährleistung.

Vito 447, 190 Ps, voll ausgestattet auch Standheizug, eben voll.

Hat gekostet 1399€ zzgl. MwSt = 1665€, bei meinem MB Händler.

Gilt für die Jahre 3-5, bis Max 250.000 Km.

Für wieviel km gilt denn die Garantie in den ersten 2 Jahren? Und wieviel km in der Verlängerung? Da steht 250000km, gefahrene in der Verlängerung oder Gesamt Fahrzeug Kilometer? Besten Dank für die Auskunft!

Habe gerade die Unterlagen nicht zur Hand (Urlaub). Habe aber einige Dinge noch im Kopf.

Die ersten zwei Jahre sind eh unbegrenzt. Die 250.000 km beziehen sich auf die gesamte Fahrleistung vom Auto.

Es gibt auch Garantien nur für das 3. oder 4. Jahr mit 150.000 km gesamtfahrleistung.

Ich persönlich habe mich für 3-5 Jahre entschieden. Das war es mir locker wert. Auto für 65.000€, da sind 1650€ locker noch drin. Rabatt gab es übrigens 29%

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