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Mercedes E 220 CDI Totalschaden?

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 15. August 2022 um 0:32

Hallo,

Wir haben das Auto erst vor kurzem gekauft und dann passiert so etwas Schrekliches. Der Wagen ist Vollkasko, aber erst vor kurzem angemeldet (erste Zahlung nicht mal eingegangen). Ich wollte fragen, ob der Wagen als Totalschaden zählt. Was wären die Kosten für die Reperatur und zahlt die Versicherung etwas?

Danke

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80 Antworten

Hm,- zunächst kommt es mal darauf an wie alt der Wagen ist, welche Laufleistung er hat, Features usw.

Und was evtl. ein Gutachter meint, bzw. Kostenvoranschlag einer Werkstatt.

Und natürlich nicht zuletzt wie schwerwiegend der Schaden ist, Rahmen verzogen etc. p.p.

Dann das "Angebot" der Kasko dgegen rechnen,- und Du weißt ob Totalschaden oder Reparatur / Neuaufbau...

am 15. August 2022 um 3:33

Der ist ein Totalschaden. Der Preis fuer die Reparatur uebersteigt den Wiederbeschaffungswert deutlich.

Ein Vormopf 220 CDI dürfte vom Wert her schon deutlich unter den Reparaturkosten liegen. Zumindest denen von offiziellen MB Betrieben.

Da haben ja sogar die Airbags ausgelöst.

Sieht das nur so aus, oder ist der Reifen nahezu Glatze?

Hallo,

da du Vollkasko hast: Warum sollte die Versicherung nicht zahlen?

Solange du nicht betrunken warst, unter Drogen gestanden hast oder unsachgemäße Tuningmaßnahmen an dem Wagen unternommen hast wird deine Vollkasko bezahlen. Bzw. war ein anderer Verkehrsteilnehmer in den Unfall verwickelt muss geklärt werden wer Schuld hat und dann entsprechend dem seine Haftpflicht bezahlen.

Ob das nun ein Wirtschaftlicher Totalschaden ist muss ein Gutachter klären. Aber wie hier andere schon geschrieben haben kommen einige Faktoren zusammen wie sich der aktuelle Wert des Fahrzeugs zusammensetzt und wie die Reparaturkosten kalkuliert werden.

Ich denke je nach Ausstattung, Baujahr und Kilometerleistung könnte es ziemlich eng werden.

Aber auch dann würdest du ja den vollen Fahrzeugwert und noch weitere Kosten erstattet bekommen.

Da du etwas von erster Zahlung schreibst gehe ich davon aus, dass der Wagen auf Pump gekauft ist?

Auch dann musst du deinen Verbindlichkeiten natürlich weiterhin nachkommen. Wie es dann nun aussieht, ob der Kreditgeber direkt von der Versicherung die Schadenssumme bekommt und der Kredit dann direkt getilgt wird, oder ob du die Schadenssumme bekommst und deine Raten weiterhin bezahlen musst, das musst du natürlich selbst klären.

Gruß

Timm

Ich hab jetzt angenommen, es ist noch nicht die Versicherungsprämie gezahlt worden, also per EVB zugelassen und noch keine Prämie bezahlt, warum auch immer.

Achso ja das könnte natürlich Sinn machen.

Naja, aber auch dann muss die Vollkasko-Versicherung, außer bei grober Fahrlässigkeit, bezahlen.

Zitat:

@zaluskoski schrieb am 15. August 2022 um 08:16:49 Uhr:

Ich hab jetzt angenommen, es ist noch nicht die Versicherungsprämie gezahlt worden, also per EVB zugelassen und noch keine Prämie bezahlt, warum auch immer.

So habe ich das auch interpretiert. Dann kommt es darauf an, ob die Versicherung den Antrag angenommen hat und weiter, ob der Erstbeitrag bereits hätte gezahlt sein müssen.

Sofern der Unfall sehr kurz nach der Zulassung, also nur mit der EVB Nummer, passiert ist kommt es darauf an ob mit der EVB Nummer die vorläufige Deckung auch in der VK enthalten ist.

Dies ist keinesfalls selbstverständlich oder automatisch der Fall.

Hier wird ganz sicher eine sehr genaue Prüfung des Falles durch die Versicherung stattfinden.

Also wie immer, ohne weitere und konkrete Angaben des TE kann man hier nicht viel sagen.

Gruß

Hagelschaden

Hallo,

also ich kannte es tatsächlich von z.B. Check24 nur so, dass die vorläufige Deckungszusage so war, dass sowohl Haftpflicht als auch Kasko inkludiert ist, natürlich mit der Prämisse, dass der Versicherungsbetrag unverzüglich nach Zahlungsaufforderung bezahlt wird.

Aber du hast recht, habe gerade gelesen, dass dies keinesfalls bei jedem Versicherer genauso mit der vorläufigen Deckungszusage gehandhabt wird, manche inkludieren auch nur die Haftpflicht.

Somit muss der TE sich seine Versicherungsunterlagen genau ansehen, bzw. bei seinem Versicherer nachfragen.

Gruß

Timm

.... wenn ich recht sehe:

- Der Reifen ist ja geradezu kriminell platt, oder passierte das (erst) beim Unfall ?

- Und die Sache mit der Versicherung ist ja auch irgendwie undurchsichtig

- Wenn der Reifen wirklich so platt war, könnte das unter 'Grobe Fahrlässigkeit' firmieren

Hallo

Ich denke, dass er Lehrgeld zahlen wird.

vG J.

Themenstarteram 15. August 2022 um 13:53

Zitat:

@AEn schrieb am 15. August 2022 um 10:22:19 Uhr:

.... wenn ich recht sehe:

- Der Reifen ist ja geradezu kriminell platt, oder passierte das (erst) beim Unfall ?

- Und die Sache mit der Versicherung ist ja auch irgendwie undurchsichtig

- Wenn der Reifen wirklich so platt war, könnte das unter 'Grobe Fahrlässigkeit' firmieren

Die Reifen waren alle neu

Selbst grobe Fahrlässigkeit ist je nach Vertrag auch abgedeckt..

Zitat:

@S65AMG schrieb am 15. August 2022 um 15:53:18 Uhr:

 

Die Reifen waren alle neu

Hallo

Ich habe noch einmal einen Blick auf die Bilder geworfen, die Qualität ist miserabel, eine Zumutung solche Nachtaufnahmen zu posten. Da kann man leicht behaupten "alles neu".

vG J.

Zitat:

@S65AMG schrieb am 15. August 2022 um 02:32:08 Uhr:

Hallo,

Wir haben das Auto erst vor kurzem gekauft und dann passiert so etwas Schrekliches. Der Wagen ist Vollkasko, aber erst vor kurzem angemeldet (erste Zahlung nicht mal eingegangen). Ich wollte fragen, ob der Wagen als Totalschaden zählt. Was wären die Kosten für die Reperatur und zahlt die Versicherung etwas?

Danke

Ja das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Wie ist das passiert?

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