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Mercedes 207 D Womo Datierung Umbau wg. H-Kennzeichen

Themenstarteram 18. Dezember 2013 um 12:05

Wer kann mir helfen ? Ich habe 207D als Wohnmobil, bekomme aber kein H-Kennzeichen, da ich nicht

nachweisen kann wann der Umbau erfolgt ist. Der Umbau ist aber midestens vor 25 Jahren geschehen.

Danke Christian

Beste Antwort im Thema

@schreyhalz ...

 

Dein Tonfall gegenüber anderen hier im Forum, die nur helfen wollen, passt wirklich gut zu Deinem Nicknamen ... solltest Du Dir namensrechtlich echt sichern lassen.

 

Gruß

NoGolf

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Der muss auch eigentlich kein bestimmtes Alter haben, sondern vor mindestens, ich meine XX jahren so schon gebaut worden sein.

Du kannst also auch heute nen 207 Lieferwagen auf Wohnmobil umbauen und kriegst darauf morgen ein H-Kennzeichen, wenn das so gebaut ist, wie man das früher gemacht hat.

Auf vielen Teilen wie Heizung, Fenstern, usw. sind idr. Produktionsstempel drauf, damit lässt sich der Umbau idr. zurück verfolgen.

Wurde der Umbau damals nicht eingetragen?

Zitat:

Original geschrieben von chriskane

...

Der Umbau ist aber midestens vor 25 Jahren geschehen.

...

Hallo Christian,

 

bin nicht der Experte und vielleicht weißt du das alles schon viel besser als ich, aber IMO muß der min. 30 Jahre alt sein und diverse Voraussetzungen erfüllen.

Lies mal z. B. hier.

 

Liebe Grüße

Herbert

Der aufbau muss mindestens 10 Jahre drauf sein.

Das war bei meinem Abschleppwagen.

Wenn hast altes Brief, kannst verfolgen wann eingetragen war.Oder der ältesten Besitzer ausfindig machen.

Ist das Oryginalaufbau? vom Profiausstatter? da soll in Eingangbereich einen Aufkleber sein.

Da kannst anrufen mit VIN nummer und fragen wann aufgebaut war.

Kannst auch in Flensburg ganze Geschihte nach Vin nummer verfolgen, aber Gebührenpflichtig.(ca 170 Euro).

Gruß amicar

 

Fahr mal zu einem anderen Tüv zb GTÜ die haben mehr Kompetenz

Ein sehr ähnlich, wenn nicht gleich gelagertes Problem hatte ein Nachbar von mir vor etwa 2-3 Jahren.

 

Mercedes LKW-Fahrgestell mit gut gemachtem selbst gebautem WoMo-Aufbau. Der LKW weit über 30 Jahre alt, der Aufbau so um die 20 Jahre.

 

Mein Nachbar hatte, lt. seiner Aussage, bei diversen Prüfstellen immer die gleiche Antwort bekommen: für ein H-Kennzeichen fehlt es (Anmerkung: durch den WoMO-Aufbau) am geforderten "seriennahen Zustand" des Fahrzeugs. Eine H-Zulassung wäre damit generell nicht möglich.

 

Eventuell hat sich ja an den o.g. Richtlinien seither etwas geändert ... ??? Kann durchaus sein.

 

Ohne H-Zulassung und ohne die technische Möglichkeit, rentabel einen Partikelfilter nachzurüsten war das Teil in Deutschland unverkäuflich, da man letztlich in keine Umweltzone mehr damit durfte. Das WoMo fährt deswegen inzwischen irgendwo in Afrika ...

 

Gruß

NoGolf

Moin Moin !

Zitat:

Wer kann mir helfen ?

Hier kann dir mit Sicherheit keiner helfen !

Zitat:

da ich nicht

nachweisen kann wann der Umbau erfolgt ist

Oder glaubst du ,jemand hier könnte das nachweisen ?

 

Zitat:

Lies mal z. B. hier.

Dieser Link ist völliger Nonsens, da hat ein Schreiberling irgendeinen Blödsinn verzapft ,weil er augenscheinlich nichts begriffen hat. Es gibt definitiv keine geforderte Zustandsnote 2 !

Zitat:

Fahr mal zu einem anderen Tüv zb GTÜ die haben mehr Kompetenz

Mag vielleicht sein ,ändert bloss nichts ,es gelten für alle Überwachungsorganisationen die gleichen Vorschriften.

Zitat:

Der muss auch eigentlich kein bestimmtes Alter haben, sondern vor mindestens, ich meine XX jahren so schon gebaut worden sein.

Nein ,nein alles falsch bisher !

Was ist nun richtig ? Das Fzg muss dem Anforderungskatalog entsprechen ,das ist die eine Sache.

Die andere Sache ,und um die geht es hier , sind Umbauten.

für Umbauten gilt: diese müssen entweder mindestens 30 jahre alt sein oder in den ersten 10 Jahren nach EZ erfolgt sein. Das ist in aller Regel kein Problem nachzuweisen ,denn Umbauten sind auch dann anzuerkennen,wenn sie in den ersten 10 Jahren nach EZ möglich gewesen sein können.

Dieses ergibt sich aus dem Anforderungskatalog.

Dabei gibt es aber eine grosse Ausnahme ! Und diese steht nicht im Anforderungskatalog ,sondern nur in den dazu erlassenen verbindlichen Durchführungsbestimmungen ,die nicht öffentlich zugänglich sind!

Und diese Ausnahme ist die Umschreibung zum Womo ! Wenn diese nicht vor mindestens 30 Jahren erfolgt ist ,was der Antragsteller nachweisen muss , darf kein H-KZ zugeteilt werden ! Das Problem haben alle ,die zwar eine Umschreibung zum Womo schon vor mehr als 30 Jahren haben ,dieses aber eben nicht nachweisen können,weil zwischenzeitlich der alte Brief eingezogen wurde. Einzige Chance : Versuchen ,den alten Brief aufzutreiben ,wenn darin nachzulesen ist ,dass der Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ erfolgte oder älter als 30 Jahre ist ,gibt es keine Probleme.

MfG Volker

Grundsätzlich muss der Umbau wenn Zeitgenössisch in den ersten 10 Jahren erfolgt sein.

Oder er muss in dieser Ausführung in den ersten 10 Jahren möglich gewesen sein.

Das heißt, wer heute einen 207D Lieferwagen zum James Cook umbaut, bekommt darauf natürlich auch sein H-Kennzeichen, wenn der Umbau zeitgenössisch ist.

Eine Unterscheidung Oldtimer / Wohnmobil gibt es nicht.

Moin Moin !

Zitat:

Das heißt, wer heute einen 207D Lieferwagen zum James Cook umbaut, bekommt darauf natürlich auch sein H-Kennzeichen, wenn der Umbau zeitgenössisch ist.

 

Eine Unterscheidung Oldtimer / Wohnmobil gibt es nicht.

Kannst du lesen ? Offensichtlich ja ,sonst hättest du nicht antworten können.

Verstehst du auch ,was du liest ? Wohl nicht immer, sonst hättest du dieses verstanden:

Zitat:

Dabei gibt es aber eine grosse Ausnahme ! Und diese steht nicht im Anforderungskatalog ,sondern nur in den dazu erlassenen verbindlichen Durchführungsbestimmungen ,die nicht öffentlich zugänglich sind!

Und diese Ausnahme ist die Umschreibung zum Womo ! Wenn diese nicht vor mindestens 30 Jahren erfolgt ist ,was der Antragsteller nachweisen muss , darf kein H-KZ zugeteilt werden !

MfG Volker

@schreyhalz ...

 

Dein Tonfall gegenüber anderen hier im Forum, die nur helfen wollen, passt wirklich gut zu Deinem Nicknamen ... solltest Du Dir namensrechtlich echt sichern lassen.

 

Gruß

NoGolf

Zitat:

Dabei gibt es aber eine grosse Ausnahme ! Und diese steht nicht im Anforderungskatalog ,sondern nur in den dazu erlassenen verbindlichen Durchführungsbestimmungen ,die nicht öffentlich zugänglich sind!

Und diese Ausnahme ist die Umschreibung zum Womo ! Wenn diese nicht vor mindestens 30 Jahren erfolgt ist ,was der Antragsteller nachweisen muss , darf kein H-KZ zugeteilt werden !

MfG Volker

Und genau in den aktuell gültigen internen Richtlinien einer bekannten großen Prüfungsorganisation welche H-Kennzeichen abnehmen darf, steht eben entgegen deiner Aussage zum Thema Wohnmobil NICHTS.

Wenn der Umbau zeitgenössisch ist und es so einen Umbau in ausgeführter Art und Weise gegeben hat, steht einer Wohnmobilzulassung nichts im Wege.

Auch vom Gesetz her gibt es hier keine Unterschiede, im Anforderungskatalog auch nicht, eine Richtline von einer Prüfungsorganisation welche etwas anderes schreibt, wäre Gesetzeswiedrig und die Prüfung nicht fachgerecht ausgeführt. Würde ich schon als erstes einmal nicht bezahlen ^^

Die Problematik ist in der Praxis vielfach, dass die Fahrzeuge zum einen was das äußere Erscheinungsbild angeht oft nicht H-Tauglich sind, da der Zustand viel zu schlecht ist, und die Leute den Umbau nicht entsprechend historisch richtig ausführen... Da wird oft auf modernes Gelump zurückgegriffen, da kommt ne vollautomatische Satelitenschüssel oder ne moderne Solaranlage usw. usf. drauf und auch was Geräte, Holz, Beschläge usw. angeht wird da oft neues Zeug verbaut und Farben die es so nicht gegeben hat, ebenso Polsterbezüge usw. und DAS verursachte in der Praxis die Probleme beim H-Kennzeichen.

Moin Moin !

Zitat:

Und genau in den aktuell gültigen internen Richtlinien einer bekannten großen Prüfungsorganisation welche H-Kennzeichen abnehmen darf, steht eben entgegen deiner Aussage zum Thema Wohnmobil NICHTS.

Mag sein ,ist aber ohne Belang.

Ich schrieb nichts von irgendwelchen Richtlinien irgendwelcher Prüforganisationen ,sondern von den "dazu erlassenen verbindlichen Richtlinien" Diese sind vom AKE erlassen worden und für alle Prüforganisationen verbindlich. Nur leider ,sind sie nicht öffentlich zugänglich ,sondern nur zum internen Gebrauch bestimmt und dürfen daher nicht veröffentlicht werden.

(Was nichts daran ändert ,dass man sie im I-Net findet ,wenn man danach sucht.........)

MfG Volker

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

 

... und dürfen daher nicht veröffentlicht werden. ...

nachdem das angesprochene Dokument der AKE bereits spätestens mit 10/2012 durch die Presse veröffentlicht wurde, sehe ich auch kein rechtliches Problem, hier auf eine solche Seite zu verlinken.

 

Allerdings gibt es im Netz auch in Einzelpunkten abweichende Versionen. Diese sind dann i.d.R. aber immer mit dem Untertitel "Entwurf" versehen. In diesen Entwürfen war z.T. noch die Rede von: "Änderungen der Fahrzeug- oder Aufbauart außerhalb der damaligen Fahrzeugbaureihe / ABE ... sind unzulässig." Das hätte (meiner Meinung nach) die H-Zulassung für nachträglich aufgebaute WoMos generell fast unmöglich gemacht. Solche Formulierungen sind in der verlinkten (anscheinend) endgültigen Version aber weitgehend aufgeweicht worden.

 

Gruß

NoGolf

 

Moin Moin !

Zitat:

nachdem das angesprochene Dokument der AKE bereits spätestens mit 10/2012 durch die Presse veröffentlicht wurde, sehe ich auch kein rechtliches Problem, hier auf eine solche Seite zu verlinken.

Ist dir leider nicht gelungen ! Was du verlinkt hast ,ist die (öffentliche) Version der Richtlinie zur Begutachtung nach § 23.

Was ich geschrieben habe ,ist die dazu erlassene Arbeitsanweisung ! Diese ist in dem Link von dir auf Seite 259 oben links als dritter Absatz aufgeführt.

MfG Volker

Na dann scheint das diese "ominöse" Arbeitsanweisung der AKE zu sein: LINK

 

Sollte der Link nicht mehr funktionieren hab ich die Datei sicherheitshalber auch lokal gespeichert.

 

Besonders interessant dabei ist der Absatz "3.4.1 Aufbau" ganz am Ende:

 

Zitat

"Ein nachträglicher Umbau zum Wohnmobil ist nur zulässig, wenn es diese Variante im damaligen Angebot des Herstellers gegeben hat oder der Umbau in den ersten 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen oder schon vor nachweislich mindestens 30 Jahren erfolgt ist. Ein fachgerechter, zeitgemäßer Ausbau ist dabei Voraussetzung"

Zitatende

 

Womit wir wieder am Thread-Beginn wären:

 

Zitat:

Original geschrieben von chriskane

Wer kann mir helfen ?

 

Ich habe 207D als Wohnmobil, bekomme aber kein H-Kennzeichen, da ich nicht nachweisen kann wann der Umbau erfolgt ist.

 

Der Umbau ist aber mindestens vor 25 Jahren geschehen.

 

Danke Christian

Der 207D an sich wäre erst mal nicht das Problem, sondern wie oben vom TE geschildert, der Aufbau.

 

Der TE könnte also ggf. versuchen nachzuweisen, dass dieser Aufbau so vom Hersteller angeboten wurde.

(Anmerkung: bei einem WoMo dürfte auch der Nachweis ausreichen, dass es sich um einen Originalaufbau eines WoMo-Herstellers handelt, die seinerzeit das 207D Fahrgestell eingesetzt haben)

 

Der Umbau zum WoMo vor mindestens 25 Jahren allein reicht nicht, 30 Jahre sind gefordert

(solange es nur um das Alter ohne Einbeziehung der Erstzulassung geht)

 

Ansonsten bleibt tatsächlich nur, ggf. über den/die Vorbesitzer nachzuweisen, dass der Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung des Fahrzeugs erfolgt ist. Der geforderte  "fachgerechte, zeitgemäße Ausbau" bleibt aber auch dann noch immer Voraussetzung. 

 

Gruß

NoGolf

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