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Mal rein hypothetisch, Felgen eine Nummer kleiner als d. kleinste werkszugelassene, Eintragung mgl.?

Themenstarteram 14. März 2024 um 20:07

Hi, ich hoffe die Überschrift enthält alle Informationen die zum mitdiskutieren nötig sind.

Über Sinn oder Unsinn eines solchen Vorhabens, vor allem wenn der Aufwand in keinem gesunden Verhältnis zum Ergebnis stünde, kann man natürlich auch nachdenken.

Die Freigängigkeit der Bremse nehmen wir mal als gegeben an. ;)

Ich freue mich über jeden Tipp der mich weiterbringt. Machbarkeit, Zeitaufwand und Kosten sind natürlich in erster Linie interessant.

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19 Antworten

Um welchen konkreten Anlass geht es und wohin soll der erwünschte Gedankenaustausch führen?

Themenstarteram 14. März 2024 um 20:51

Konkret, mich reizt die Optik von in Nordamerika (USA/Can) gerne verwendeten (ergo rein technisch verwendbaren) 18-Zoll-Rädern mit 235/60-18 Reifen statt der ab Werk ausgelieferten 235/55-19 Rad-Reifenkombi auf meinem Kia EV6 und sehe auch einen potentiellen, wenn auch kleinen Effizienzgewinn (dabei bitte den Kosten-/Nutzenfaktor aussen vor lassen ;) )

Ich bin da halt etwas anders gestrickt als die breite Masse von Fans der gummibedampften Leichtmetallräder :D

Letztendlich möchte ich ganz einfach wissen ob so etwas hierzulande erstens generell realisierbar ist ohne zweitens den technischen Kontrollorganen Reichtümer zu überweisen.

Hier stand Blödsinn…

Falsch gelesen

Themenstarteram 14. März 2024 um 21:00

Felge kleiner=höherer Querschnitt

Funktionieren kann es nur in Richtung:

Verringerung Raddurchmesser

Vergrößerung Reifenquerschnitt, wie erwünscht

PS: dass die Abrollumfänge innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bleiben (müssen), versteht sich von selbst.

Themenstarteram 14. März 2024 um 21:12

Jepp, so will ich das.

Die Tragfähigkeit der Räder wird selbstredend ebenfalls berücksichtigt.

Nur wie geht man dabei vor und welche Anforderungen gelten für zwar technisch passende, aber nicht explizit in Gutachten oder ABE für den EV6 zugelassene Räder? Man hört hier und da mal was von Einzelabnahmen, aber ich habe da so gar keine Ahnung wie das abläuft, wie hoch die zu erwartenden Kosten sowie die Risiken mit dem Vorhaben zu scheitern, sind.

Vom Fahrzeughersteller/-Importeur hast Du keinerlei Unterstützung (Bescheinigung der Unbedenklichkeit) zu erwarten. Folglich bleibt nur das Gespräch mit der Prüforganisation und einem Mitarbeiter, der mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist und Freude an dieser ungewöhnlichen Aufgabenstellung hat.

Ich habe keinerlei Ahnung, ob eine derartige Entscheidung durch den Ermessensspielraum des Prüfingenieurs abgedeckt ist, oder welche Prüfzeugnisse, Bescheinigungen und Gutachten von Dir gefordert werden.

Eine gesetzliche Grundlage, die Dein Vorhaben untersagt, ist mir nicht bekannt.

Zum Schluss: wenn Dir dein Vorhaben so wichtig ist, würde ich auch das KBA mit ins Boot nehmen und mich danach erkundigen, wie Du Hypothesen am klügsten zu Tatsachen machst.

Hier bist Du auch gut aufgehoben und erhältst Antworten:

https://www.bundesverband-reifenhandel.de/impressum/

Sprichst Du mit Herrn Schhwämmlein.

Viel Erfolg…

Themenstarteram 14. März 2024 um 21:46

Super, so etwas hab ich mir erhofft, vielen Dank!

Bitte sehr…und bitte nicht vergessen, von Deinen Erfolgen zu berichten. ;-)

Themenstarteram 14. März 2024 um 21:54

Ich komme ja eh nicht los von dem Verein hier ;) kann aber etwas dauern bis es realisiert wird.

Sobald ich mehr weiss melde ich mich aber auf jeden Fall.

gibt es keine Umweglösung? z.B. Winterreifenkomplettangebote für die Schwestermodelle von Genesis oder Hyundai? Seltsamerweise finden sich in den KIA-Preislisten gar keine Winterradangebote.

@Gummihoeker

Wenn man die nötige Traglast und natürlich die Nabe und den Lochkreis (jegliche ohne Adaption), sowie die ET und dann den Abrollumfang beibehält: haben die Behörden dann überhaupt einen Grund, die Eintragung zu verbieten / zu verweigern?

@keksemann

Ich bin zwar nicht @Gummihoeker , aber:

Das Problem beginnt an der Stelle, an der der Fahrzeughersteller keine kleineren Räder im Portfolio hat. Demzufolge hat er keine geprüft (z.B. auf Freigängigkeit an der Bremsanlage).

Ob "die Behörden" einen Grund haben? Sicher nicht. Sie brauchen für eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere allerdings eine Abnahme.

Ob ein Prüfer in Eigenverantwortung Freigängigkeit an der Bremsanlage beurteilen und damit eine gewünschte Rad-Reifen-Kombination abnehmen darf, weiß ich leider nicht.

Neue oder zumindest neuwertige Bremsbeläge braucht es zur Beurteilung zumindest bei einem Schwimmsattel sicher.

Eine Nummer kleiner ist selten ein Problem, d.h. ET49 statt ET50 bekommt man i.d.R. problemlos eingetragen... ;-)

Nein, aber mal ernsthaft: Du könntest auch mal bei der Firma Delta 4x4 anfragen, die dürften damit ebenfalls Erfahrung haben. In deren Felgenkatalog ist zum Beispiel ein Porsche Macan mit Umrüstung auf 265/60R18 zu sehen. Ich hab jetzt nicht extra nachgesehen, ob die Werksfreigaben beim Macan ebenfalls erst ab 19 Zoll starten, aber solche Downgrading-Vorhaben wie Deines dürften diese Offroad-Umrüstungsfirmen bestimmt schon mal absolviert haben. Allerdings wollen die Dir dann wahrscheinlich auch gleich Räder verkaufen...

Zitat:

@keksemann schrieb am 15. März 2024 um 06:20:38 Uhr:

gibt es keine Umweglösung? z.B. Winterreifenkomplettangebote für die Schwestermodelle von Genesis oder Hyundai? Seltsamerweise finden sich in den KIA-Preislisten gar keine Winterradangebote.

@Gummihoeker

Wenn man die nötige Traglast und natürlich die Nabe und den Lochkreis (jegliche ohne Adaption), sowie die ET und dann den Abrollumfang beibehält: haben die Behörden dann überhaupt einen Grund, die Eintragung zu verbieten / zu verweigern?

Im Sumpf unserer Regularien ist eine Anbauabnahme nur mit den Prüfzeugnissen möglich, die belegen, dass alles seine Richtigkeit hat.

In Zeiten von Sachmängelhaftung, App gesteuerten Menschen und binärem Denken, bleiben Verstand, Augenmaß und Empathie immer mehr auf der Strecke.

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