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M3 CSL Alcantara Lenkrad - Keine Zulassung?

Themenstarteram 7. Dezember 2006 um 11:50

Hallo zusammen,

hab grad meinen Compact bei BMW, damit die mir mein neulich ersteigertes CSL Alcantara Lenkrad einbauen.

Da bekomm ich doch grad nen Anruf von denen, von wegen das Lenkrad wäre mit dem Auto nicht zugelassen. Die Teilenummer würde nicht zur Fahrgestl.Nr. passen.

Is auch klar, ist ja ein CSL Lenkrad. Nur jetzt darf ich nacher was unterschreiben, damit die sich der Haftung entziehen.

Das Lenkrad ist doch baugleich mit dem normalen M Sportlenkrad oder nicht? Passen tut es doch auf jeden Fall!? Bin ja nicht der erste der sich sowas einbaut..

Verstehe nur nicht, warum da die Betriebserlaubnis wegfällt, obwohl es ein original BMW Teil ist.. Lediglich nur, weil man das Lenkrad so nicht für dieses Fahrzeug bestellen kann.

Was ist denn jetzt wenn ich den Wisch da unterschreibe und mir dann bei nem Unfall der Airbag nicht aufgeht, weil die da in der Werkstatt Mist gebaut haben? Haften die dann für solche Sachen auch nicht?

 

Danke und Gruß Paco

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24 Antworten

Ist der Airbag bei dem Lenkrad dabei gewesen? Gebraucht?

also wenn du den wagen schon extra zu BMW fährst , dann sollten die doch so schlau sein nen TÜV menschen zu besorgen der das alles absegnet ob nun mit einzelabnahme oder nicht , vill. passt es auch nur nicht wegen der rad/reifen kombi ? aber eigentlich auch quatsch ..

Themenstarteram 7. Dezember 2006 um 12:01

War kein Airbag dabei, wollte den alten weiternutzen.. Was ja eigentlich auch möglich sein sollte da er 2-Stufig ist!?

Dachte eigentlich dass man da gar nix eintragen muss, da Originalteil..

am 7. Dezember 2006 um 12:13

Das kann man wieder sehen wie man will, allerdings ist das so auch kein Original BMW Teil für dein Auto. Die Funktion des DSC-Knopfer z.B. ist so ja nicht gegeben.

Gruß

Themenstarteram 7. Dezember 2006 um 12:16

Selbst wenn ich den dran hätte, auch mit Funktion, was wäre daran nicht legal?

Hab aber die MFL Lenkrad-Blende drin.. Den Nachrüstsatz von Salesafter.

Zitat:

Original geschrieben von þŢؙ

War kein Airbag dabei, wollte den alten weiternutzen.. Was ja eigentlich auch möglich sein sollte da er 2-Stufig ist!?

Dachte eigentlich dass man da gar nix eintragen muss, da Originalteil..

Dann versteh ich das allerdings auch nicht ?

Themenstarteram 7. Dezember 2006 um 12:26

Das ist wahrscheinlich vergleichbar, als wenn ich jetzt vier neue M-Dämpfer mitbringe, die technisch genau gleich sind und auch passen, aber ne etwas andere Teilenummer haben und BMW dann sagt "Die dürfen sie aber nicht einbauen.." ..

Was soll ich jetzt tun?

Zitat:

Original geschrieben von þŢؙ

Was soll ich jetzt tun?

Vielleicht ne Mail an die Kundenbetreuung und wenn alles nix hilft wieder ausbauen lassen und bei ner freien Werkstatt versuchen, die wissen das vielleicht nicht ;), lassen es eintragen (wenn man das überhaupt muss...) und können es bestimmt genauso gut einbauen!

Gruß,

Max

Themenstarteram 7. Dezember 2006 um 12:37

Die Sache ist ja dass ich nicht verstehe warum man es überhaupt eintragen muss..

Und wenn das so nicht zulässig sein soll dann kann ichs eh nicht eintragen lassen. Mir gehts nur darum dass jemand für die Funktion des Lenkrads und des Airbags Garantie gibt.

Wenn ich bei BMW die Haftungserklärung unterschreibe haften die dafür doch auch nicht mehr, oder?

Zitat:

Original geschrieben von þŢؙ

Wenn ich bei BMW die Haftungserklärung unterschreibe haften die dafür doch auch nicht mehr, oder?

Wenn Du erklärst, dass Du haftest, dann haften die nicht mehr, jo...

Deshalb sach ich ja, weg von den Diagnose-System-Vorschrifts-Akrbaten, hin zu vernünftigen Leuten (die auch so Ihre TÜVer kennen...).

Gruß,

Max

PS: ind bei Euch die BMW-"Service"mitarbeiter auch immer so humorlos? Ich war gestern mal wieder da und... sowas von steif und lahmarschig, meine Güte! Feiner als die Kundschaft...

Themenstarteram 7. Dezember 2006 um 13:00

Bei dem wo ich jetzt bin, bin ich das erste Mal. Der Berater hat nen ganz guten Eindruck gemacht und sich auch gekümmert. Ganz anders als in den zwei Läden wo ich vorher war..

Aber möcht ich mich doch schon darauf verlassen können, dass der Airbag auch funktioniert..

Wegen der Zulassung und Unfall oder so.. Wer soll das denn so genau prüfen oder feststellen (ausser BMW).. Ist und bleibt ein Originalteil, welches auch 100% passt, aber bei BMW halt nicht für dieses Fahzeug zu bestellen ist, da CSL-Teil..

Warum sollte denn der Airbag nicht funktionieren? Es ist das gleiche Kabel, was zum Airbag hinführt und es ist der gleiche Airbag wie früher... nur das drumherum ist anders!

Ich würd mir da echt keine Gedanken machen, dass wegen des anderen Lenkrades der Airbag nicht mehr funktionieren sollte! In allen Werkstätten (auch nicht-BMW-...) werden täglich Airbags an und abgeklemmt, das ist ja nichts besonderes (mehr). Wer mit Airbags umgeht ist dafür extra ausgebildet/eingewiesen und sollte daskönnen, egal bei welchem Fabrikat!

Ansonsten schreib echt mal an die kundenbetreuung@bmw.de, was bedenklich dabei sein könnte!

Gruß,

Max

Zitat:

Original geschrieben von d0m1

...vill. passt es auch nur nicht wegen der rad/reifen kombi ?...

:confused: Kannst du mir das bitte erklären? Ich versteh nicht, was das Lenkrad mit den Rädern zu tun hat (außer daß das Rad die Räder einschlägt ;) )

Gruß

Jan

PS: "mein" Service-Mitarbeiter bei BMW ist ok und wirkt nicht arrogant... :)

am 7. Dezember 2006 um 13:22

Und nochwas:

Diese Diskussionen gibts immer wieder, ich weiß, aber letztendlich sind sich doch alle irgendwo einig:

Wenns Hart auf Hart kommt sind auch TÜV-Eintragungen die (eigentlich nicht) eintragungsfähig sind immer n Knackpunkt, oder? Ich war ne Weile nicht mehr hier, aber das war doch im Grunde genommen das, was man überall mal wieder lesen konnte von diversen Leuten. Selbst wenn der TÜV-Fritze es einträgt weil er den Typen von der freien Werkstatt so gut kennt, im Zweifelsfalle ist so ne Eintragung doch immer was wo sich jemand aus der Verantworten ziehen will/kann dann...

Unterschreibst du die Haftungserklärung werden die wohl nicht mehr dafür haften, ja - darum sollst du das ja unterschreiben. Wenn es dir ne freie Werkstatt einbaut und evtl. abnehmen lässt ists doch toll. Gibt auch eigentlich keinen Grund warum der Airbag nicht zünden sollte, weil ja im Grunde genommen nur der Kranz und die MFL Blende anders ist. Im Zweifelsfalle wirst du aber höchst wahrscheinlich trotzdem 'doof' darstehen wenn er nich aufgeht im Fall der Fälle (was hoffentlich niemals notwendig sein wird).

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