M 550d 09.13 verkaufen

BMW 5er F10

Hallo, ich weiß dass evtl. genauere Angaben erforderlich sind, jedoch hoffe ich dass mir einer ungefähr eine Zahl nennen kann.

Ich erwäge meinen weißen M550 D zu verkaufen, er hatte einen Bruttolistenpreis von ca. 110.000.-Euro.

Sitze Leder Mocca Feinnappa. Die teuren dunklen BMW Felgen, Winterreifen Runflat(nicht original Felgen)
Sonst alles original

ca. 47.000km, 1.Hand BMW, 2. Hand jetzt. Unfallfrei
MWST ausweisbar
Neuwertiger Zustand
Jeder Kundendienst usw.
Nachfolgegarantie von BMW
EZ 09.13 aktuelles Modell

Ich denke dass bis auf die nachfolgenden Punkte alles Vollausstattung ist.

kein
BMW
Night Vision
Surround View
LCD Bildschirme in den Kopfstützen.

Danke
Gruß
Joschki

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@nurivo schrieb am 13. Mai 2015 um 18:20:04 Uhr:



Kannst du sagen warum das nicht so ist?

siehe § 475 BGB.

Gruß
Der Chaosmanager

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Kauf den Wagen privat aus deiner Firma raus und vertick ihn dann, alternativ wie schon vorgeschlagen, verkauf ihn an ein anderes Gewerbe.

Zum Rauskauf reicht ein einseitiger Vertrag. Geld kann fließen, sobald du den Weiterverkauf abgewickelt hast.

Ist imho die sauberste Lösung.

Merci

Ist das ein F11 oder F10 ?

Zitat:

@tollesauto123 schrieb am 12. Mai 2015 um 16:41:18 Uhr:


Kauf den Wagen privat aus deiner Firma raus und vertick ihn dann, alternativ wie schon vorgeschlagen, verkauf ihn an ein anderes Gewerbe.

Zum Rauskauf reicht ein einseitiger Vertrag. Geld kann fließen, sobald du den Weiterverkauf abgewickelt hast.

Ist imho die sauberste Lösung.

das reicht aber nicht, um die Gewährleistung zu umgehen!!

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Mach es nicht so spannend. Nenn uns den Grund. 😉

Zitat:

@der_Niederrheiner schrieb am 13. Mai 2015 um 09:35:54 Uhr:



Zitat:

@tollesauto123 schrieb am 12. Mai 2015 um 16:41:18 Uhr:


Kauf den Wagen privat aus deiner Firma raus und vertick ihn dann, alternativ wie schon vorgeschlagen, verkauf ihn an ein anderes Gewerbe.

Zum Rauskauf reicht ein einseitiger Vertrag. Geld kann fließen, sobald du den Weiterverkauf abgewickelt hast.

Ist imho die sauberste Lösung.

das reicht aber nicht, um die Gewährleistung zu umgehen!!

Davon wäre ich jetzt aber ausgegangen. Kannst du sagen warum das nicht so ist?

im Falle eines Schadens erkennt die Gegenseite und das ggfls. angerufene Gericht sehr einfach anhand der Historie des Fahrzeuges, daß Du es quasi an Dich selber (oder an einen "Freund", hilft auch nicht) verkauft hast.
Es wird dann unterstellt, daß das unter Anderem geschehen ist, um die Gewährleistung zu umgehen. Google mal, da finden sich ein paar Urteile zu dem Thema.

Gruß

MD

Zitat:

@nurivo schrieb am 13. Mai 2015 um 18:20:04 Uhr:



Kannst du sagen warum das nicht so ist?

siehe § 475 BGB.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@joschki schrieb am 11. Mai 2015 um 15:19:08 Uhr:


Dachte das ist nur wenn man Händler ist

Das Thema geht sogar noch weiter. Wenn irgendwie nachweisbar ist, dass das Fahrzeug aus Deinem Firmenvermögen stammt, dann hilft Dir noch nicht einmal ein Zwischenverkauf an ein anderes Familienmitglied weiter - ich denke dabei an einen Onkel, Schwager oder dergleichen - der dann wirklich als Privatmann verkauft.

Ich durfte schon selbst diese Erfahrung mit meinem damaligen E61 machen - keine Chance. Hatte jetzt zwar keine Garantieverlängerung wie Du, aber konnte auch keine GW-Garantie abschließen. Mag sein, dass sich das seit 2008 geändert hat, aber ich hatte damals etliche Versicherungen abtelefoniert und bekam immer die gleiche Antwort, dass die Versicherungen nur von Gewerbetreibenden des Kfz.-Gewerbes abgeschlossen werden können.

Check mal, ob die Garantieverlängerung überhaupt "vererbbar" ist. Sie hängt zwar am Fahrzeug, aber hier könnte es Einschränkungen beim Verkauf des Fahrzeugs geben - sicher ist sicher.

Gruß
Martin

Spannend. Das wusste ich nicht. Wie gut das ich meine SpaßOmobile ausschließlich als Privatperson kaufe.

Bei meinem Fahrzeugverkauf kam ungeachtet der Frage von Gewährleistungen die Frage auf, ob ich die MwSt ausweisen kann, was ich als Privatperson nicht kann. Dies nimmt dem Käufer die Möglichkeit, sich die MwSt vom Finanzamt zurück zu holen.

Und mal ehrlich, bei dem 5er wird es doch wahrscheinlich eher ein gewerblicher Käufer sein. Wenn es zu einem Kaufvertrag mit einem gewerblichen Käufer kommt, kann ich meines Wissens die Gewährleistung vertraglich ausschließen.

Zitat:

@allesgeht schrieb am 11. Mai 2015 um 20:42:38 Uhr:


Steht bei meinen Händler, sehr ähnliche Daten für 61.500 €. Schätze hat dafür gegeben 57.000 €

Was du an Vorstellungen hast was Händler verdienen, unglaublich. Sind ja alle Millionäre 😁

Der Händler ist froh wenn der so'n Leasingrückläufer +/- 0 verkauft. Die BMW Bank gibt teilweise unglaublich hohe Restwerte raus, die die BMW Händler übernehmen müssen.

Beim M550d sind die Restwerte nicht mehr so hoch, liegt das Restwertrisiko wirklich beim Händler?

Wir verkaufen die F10/F11 die frisch aus dem Leasing zurückkommen wie geschnitten Brot, und manche kommen mit z.B. 25.000€ zurück zum Händler obwohl keine Ausstattung und 200.000km+. Die bekommt man auf dem Markt für 16-17.000€ weg. Diese Differenz trägt der Händler, BMW Leasing interessiert das gar nicht.

Gibt aber auch Autos die mit 16.000€ zurückkommen die man für 20.000€ verkauft, das ist aber eher die Ausnahme.

Da ich vermute, dass Dein Unternehmen,wenn es einzelne Fahrzeuge mit BLP über 100k € kauft, zumindest einen Steuerberater nutzt, solltest Du Dich bei dem über Differenzbesteuerung u.ä. aufklären lassen.

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