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LIDL-Parkplätze besser meiden

Themenstarteram 5. Januar 2019 um 10:56

Bei LIDL-Erfurt wurde der Parkplatz an den Betreiber fair parken abgegeben. Nunmehr liegen die Kosten schon für geringfügige Parkfehler bei 19,90. Da es immer mal passieren kann, die Parkuhr zu vergessen oder ausserhalb einer Markeirung zu parken, lohnt sich die Fahrt zum Discounter oft nicht. Um 19,90 beim Einkauf einzusparen muss man schon viel einkaufen.

Da gibt es zum Glück andere Anbieter in drr Nähe mit wesentlich kundenfreundlicheren Angebotn für kostenloses parken über einen ausreichenden Zeitraum.

Beste Antwort im Thema

Getroffene Hunde bellen. Der Parkplatz wird ja weiter kostenlos zur Verfügung gestellt, die Parkzeit ist in der Regel mit 60-90 Minuten ausreichend bemessen. Wer es nicht schafft, in diieser Zeit seine Vorräte zusammenzusuchen.....

Eine Parkscheibe ist wie schon angemerkt eine Grundausstattung, wer sowas nicht im Auto hat.....

Wie eine Schranke dies verbessern soll - schleierhaft. Ist wesentlich unkomfortabler für den Kunden, teurer in Unterhalt und Anschaffung für den Betreiber und dazu störanfälliger als eine Parkscheibe. Aber klar, damit Kunde König nicht einmal mehr die hochqualifizierte Tätigkeit "Parkscheibe nehmen, Uhrzeit einstellen, Parkscheibe ablegen" auf die Reihe kriegen muss, soll da so eine Mörderlösung her. Wer sowas fordert, sollte mal.......

Und warum machen die Einkaufstempel sowas? Weil der angeblich so mündige und selbstbestimmte Bürger keinerlei Respekt mehr hat. Die Betreiber haben für einen Haufen Kohle die Parkplätze angeschafft, müssen sie freihalten für Ungemach darauf haften und stellen sie ihren Kunden kostenfrei zur Verfügung. Diese Kunden haben dann aber einen Zapfen und fahren wieder los, weil Egoisten-Deppen ihre Karren dort abwerfen, um dann Skifahren zu gehen (LIDL Garmisch, Abfahrt Zugspitzbahn und Skibus), als Pendlerparkplatz nehmen (LIDL Garmisch, Bahnhof), in die Stadt bummeln gehen( LIDL Garmisch, EDEKA Garmisch,REWE Mittenwald), der riesige öffentliche Parkplatz neben dem Einkaufstempel ´nen Fuffziger - Cent/ Stunde kostet (REWE Mittenwald), die Beschäftigten in den naheliegenden Geschäften / Büros iher Karren für die Arbeitszeit dort abwerfen (deutschlandweit) oder der riesige kostenfreie Parkplatz ja 5 Minuten Fußweg erfordert (REWE Mittenwald)

Und dann rumheulen, wenn die BESITZER dieser Parkplätze sagen - "ey das stinkt mir. meine Kunden können nicht einkaufen, weil dieses Deppenpack weder Achtung, noch Respekt oder Hirn zeigt - dann soll es wenigstens löhnen"

Wer zu ..... ist, eine Parkscheibe zu bedienen, der hat es einfach nicht besser verdient.

Zu den ..... in den obigen Ausführungen darf sich jeder selber was zusammensuchen.

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 17. Januar 2019 um 00:08:10 Uhr:

Zur Klemme: Ich weiß, ich bin ja schon 18 Jahre Elchtreiber. ;)

Und wenn du dir ne Taxe bestellst, dann bestehst du nicht nur auf einen Mercedes, sondern auf einen W168... ;)

Zitat:

@MvM schrieb am 17. Januar 2019 um 01:21:13 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 17. Januar 2019 um 00:08:10 Uhr:

Zur Klemme: Ich weiß, ich bin ja schon 18 Jahre Elchtreiber. ;)

Und wenn du dir ne Taxe bestellst, dann bestehst du nicht nur auf einen Mercedes, sondern auf einen W168... ;)

Der Spruch funktioniert auch immer seltener. Obwohl er für die beiden letzten Male wieder gestimmt hat. Aber W168 waren es wohl noch nie. Hätte ich drauf bestanden, würde ich noch immer auf die erste Taxe warten. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Ja, sogar hier ist der W168 als Taxi ... unüblich. :cool:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 16. Januar 2019 um 18:14:33 Uhr:

 

Das Ergebnis dieses Threads ist, sehe ich das Parkscheibenschild, gehe ich nicht dahin um die AGB zu lesen, sondern lege die Parkscheibe aus. Ich habe einfach kein Interesse an unnötigem Ärger.

peso

Mit der Parkscheibe allein ist es aber nicht getan.

Wenn auf dem Parkplatz eben gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen werden, wirds dennoch teuer.

Mir scheint es so, daß die Parkraumfirmen nun die Leichtgläubigkeit der Supermarktkunden schamlos ausnutzt, weil die immer noch im Glauben sind, daß es ausreicht einfach die Parkscheibe auszulegen.

Mit den kleingedruckten Nutzungsbedingungen kann man so wieder auf Knöllchenjagd gehen... weil die eben nicht von Jedem gelesen werden.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Januar 2019 um 14:54:50 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 16. Januar 2019 um 18:14:33 Uhr:

 

Das Ergebnis dieses Threads ist, sehe ich das Parkscheibenschild, gehe ich nicht dahin um die AGB zu lesen, sondern lege die Parkscheibe aus. Ich habe einfach kein Interesse an unnötigem Ärger.

peso

Mit der Parkscheibe allein ist es aber nicht getan.

Wenn auf dem Parkplatz eben gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen werden, wirds dennoch teuer.

Mir scheint es so, daß die Parkraumfirmen nun die Leichtgläubigkeit der Supermarktkunden schamlos ausnutzt, weil die immer noch im Glauben sind, daß es ausreicht einfach die Parkscheibe auszulegen.

Mit den kleingedruckten Nutzungsbedingungen kann man so wieder auf Knöllchenjagd gehen... weil die eben nicht von Jedem gelesen werden.

Was steht denn da konkret drin, dass einem auch dann, wenn man die Parkscheibe ausgelegt und ordentlich geparkt hat, an Knöllchen drohen kann?

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 17. Januar 2019 um 15:03:04 Uhr:

 

Was steht denn da konkret drin, dass einem auch dann, wenn man die Parkscheibe ausgelegt und ordentlich geparkt hat, an Knöllchen drohen kann?

Grüße vom Ostelch

Man müsste es halt durchlesen, dann weißt Du es !

Wenn es doch nur allein um das auslegen der Parkscheibe ginge, wozu dann die kleingedruckten Nutzungsbedingungen ?!

Jedenfalls steht da weit mehr drin, als daß das Auslegen einer Parkscheibe absolut ausreicht.

Zur Zierde wird das Kleingedruckte in den Nutzungsbedingungen jedenfalls nicht sein.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Januar 2019 um 15:25:46 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 17. Januar 2019 um 15:03:04 Uhr:

 

Was steht denn da konkret drin, dass einem auch dann, wenn man die Parkscheibe ausgelegt und ordentlich geparkt hat, an Knöllchen drohen kann?

Grüße vom Ostelch

Man müsste es halt durchlesen, dann weißt Du es !

Wenn es doch nur allein um das auslegen der Parkscheibe ginge, wozu dann die kleingedruckten Nutzungsbedingungen ?!

Jedenfalls steht da weit mehr drin, als daß das Auslegen einer Parkscheibe absolut ausreicht.

Zur Zierde wird das Kleingedruckte in den Nutzungsbedingungen jedenfalls nicht sein.

Dann ist das also nur eine Vermutung von dir, die du uns als Nachricht verkaufen möchtest. ;)

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Januar 2019 um 14:54:50 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 16. Januar 2019 um 18:14:33 Uhr:

 

Das Ergebnis dieses Threads ist, sehe ich das Parkscheibenschild, gehe ich nicht dahin um die AGB zu lesen, sondern lege die Parkscheibe aus. Ich habe einfach kein Interesse an unnötigem Ärger.

peso

Mit der Parkscheibe allein ist es aber nicht getan.

Wenn auf dem Parkplatz eben gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen werden, wirds dennoch teuer.

Mir scheint es so, daß die Parkraumfirmen nun die Leichtgläubigkeit der Supermarktkunden schamlos ausnutzt, weil die immer noch im Glauben sind, daß es ausreicht einfach die Parkscheibe auszulegen.

Mit den kleingedruckten Nutzungsbedingungen kann man so wieder auf Knöllchenjagd gehen... weil die eben nicht von Jedem gelesen werden.

Ganz ehrlich - deine Verschwörungstheorien gehen mir so langsam auf den Zeiger. Bring doch mal konkrete Beispiele anhand von Auszügen aus den Nutzungsbedingungen oder bekannten Fällen, die sich tatsächlich auch so ereignet haben. Mir kommt das so langsam vor wie das unreflektierte Prinzipiengeschwafel gegen das allgemein gern genommene Feindbild: "die". Es weiß aber keiner, wer "die" sind oder was "die" machen. Aber wenn "die" uns Böses wollen, dann müssen wir uns doch wehren!!!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Januar 2019 um 15:25:46 Uhr:

Man müsste es halt durchlesen, dann weißt Du es !

Wenn es doch nur allein um das auslegen der Parkscheibe ginge, wozu dann die kleingedruckten Nutzungsbedingungen ?!

Jedenfalls steht da weit mehr drin, als daß das Auslegen einer Parkscheibe absolut ausreicht.

Zur Zierde wird das Kleingedruckte in den Nutzungsbedingungen jedenfalls nicht sein.

Ich habe sie mir durchgelesen, und festgestellt, dass ähnliches auch in Parkhäusern findet. Beliebt ist das Parken vor dem Gebäude, wo keine Parkbuchten sind. Hier versperrt man Rettungsfahrzeugen die Stellfläche. Auch das Parken auf zwei Stellplätzen kommt vor, zum Beispiel wenn man mit einem Transporter kommt, der größer ist als ein Stellplatz. Oder dass auf dem Parkplatz/Parkaus keine Reparaturarbeiten am Fahrzeug durchgeführt werden dürfen.

Wobei ich mit einem Transporter mal angesprochen wurde. Man darf nicht zwei Stellplätze benutzen... Da ich aber den hinteren Stellplatz mit benutzt habe, und nicht den benachbarten, hatte ich nur einen blöden Wisch unterm Scheibenwischer. Das Schild mit maximaler Höhe habe ich gesehen, von maximaler Länge gab es keins. Es war aber auch nur ein Mitarbeiter, der das Gespräch suchte, und kein Kontrolleur. Vielleicht wars auch nur ein anderer Kunde, der keinen Parkplatz bekommen hatte.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 16. Januar 2019 um 18:01:52 Uhr:

Wenn ihr eine Diskussion über die Moderation wollt macht das bitte im Sagts uns.

Hier ist damit Schluss

Moorteufelchen

Ich wollte keine und es war keine Diskussion über die Moderation. Ich habe mir nur eine Anmerkung erlaubt zu den häufiger auftauchenden Forderungen von Forumsmitgliedern an die Mods, doch mal ein Schloss an den Beitrag zu hängen, weil er angeblich ausdiskutiert sei.

Grüße vom Ostelch

am 17. Januar 2019 um 14:43

Also hier wurden schon mehrmals selbst die Schilder mit den Bedingungen gepostet.

Ich weiß zwar nicht was "die" da für geheime Botschaften für die speziellen "Geisslein" ausgelegt haben, da steht aber nichts von den Verschwörungstheorien...

 

Oder stört den her dass man auch die Uhrzeit richtig stellen muss?

 

Langsam ist dass echt nicht mehr lustig der thread..

Zitat:

@debiler schrieb am 17. Januar 2019 um 15:27:33 Uhr:

 

Ganz ehrlich - deine Verschwörungstheorien gehen mir so langsam auf den Zeiger. Bring doch mal konkrete Beispiele anhand von Auszügen aus den Nutzungsbedingungen oder bekannten Fällen, die sich tatsächlich auch so ereignet haben. Mir kommt das so langsam vor wie das unreflektierte Prinzipiengeschwafel gegen das allgemein gern genommene Feindbild: "die". Es weiß aber keiner, wer "die" sind oder was "die" machen. Aber wenn "die" uns Böses wollen, dann müssen wir uns doch wehren!!!

Niemand zwingt Dich meine angeblichen "Verschwörungstheorien" zu lesen.

Mein Vorschlag wäre einfach mal das Kleingedruckte, also die Nutzungsbedingungen, auf den jeweiligen Supermarktparkplätzen durchzulesen und sich nicht nur durch das Auslegen einer Parkscheibe auf der sicheren Seite fühlen.

Was könnte denn in dem Kleingedruckten so alles drin stehen, was die Parkraumfirma trotz ausgelegter Parkscheibe eben mit einem Knöllchen verziert ?!

Genannt wurde da z.B. mehrmals, daß nicht innerhalb des markierten Parkplatzes geparkt wurde... Knöllchen !

Drinstehen könnte auch, daß nur "vorwärts" in die Parkplätze eingeparkt werden darf. Wird rückwärts eingeparkt... Knöllchen !

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 17. Januar 2019 um 15:48:18 Uhr:

:rolleyes:... da steht wahrscheinlich:;)

Original gelöscht, daher ist diese Kopie auch weg, Moorteufelchen, MT-Moderation :D

Bleib doch bitte einfach mal sachlich

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