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LIDL-Parkplätze besser meiden

Themenstarteram 5. Januar 2019 um 10:56

Bei LIDL-Erfurt wurde der Parkplatz an den Betreiber fair parken abgegeben. Nunmehr liegen die Kosten schon für geringfügige Parkfehler bei 19,90. Da es immer mal passieren kann, die Parkuhr zu vergessen oder ausserhalb einer Markeirung zu parken, lohnt sich die Fahrt zum Discounter oft nicht. Um 19,90 beim Einkauf einzusparen muss man schon viel einkaufen.

Da gibt es zum Glück andere Anbieter in drr Nähe mit wesentlich kundenfreundlicheren Angebotn für kostenloses parken über einen ausreichenden Zeitraum.

Beste Antwort im Thema

Getroffene Hunde bellen. Der Parkplatz wird ja weiter kostenlos zur Verfügung gestellt, die Parkzeit ist in der Regel mit 60-90 Minuten ausreichend bemessen. Wer es nicht schafft, in diieser Zeit seine Vorräte zusammenzusuchen.....

Eine Parkscheibe ist wie schon angemerkt eine Grundausstattung, wer sowas nicht im Auto hat.....

Wie eine Schranke dies verbessern soll - schleierhaft. Ist wesentlich unkomfortabler für den Kunden, teurer in Unterhalt und Anschaffung für den Betreiber und dazu störanfälliger als eine Parkscheibe. Aber klar, damit Kunde König nicht einmal mehr die hochqualifizierte Tätigkeit "Parkscheibe nehmen, Uhrzeit einstellen, Parkscheibe ablegen" auf die Reihe kriegen muss, soll da so eine Mörderlösung her. Wer sowas fordert, sollte mal.......

Und warum machen die Einkaufstempel sowas? Weil der angeblich so mündige und selbstbestimmte Bürger keinerlei Respekt mehr hat. Die Betreiber haben für einen Haufen Kohle die Parkplätze angeschafft, müssen sie freihalten für Ungemach darauf haften und stellen sie ihren Kunden kostenfrei zur Verfügung. Diese Kunden haben dann aber einen Zapfen und fahren wieder los, weil Egoisten-Deppen ihre Karren dort abwerfen, um dann Skifahren zu gehen (LIDL Garmisch, Abfahrt Zugspitzbahn und Skibus), als Pendlerparkplatz nehmen (LIDL Garmisch, Bahnhof), in die Stadt bummeln gehen( LIDL Garmisch, EDEKA Garmisch,REWE Mittenwald), der riesige öffentliche Parkplatz neben dem Einkaufstempel ´nen Fuffziger - Cent/ Stunde kostet (REWE Mittenwald), die Beschäftigten in den naheliegenden Geschäften / Büros iher Karren für die Arbeitszeit dort abwerfen (deutschlandweit) oder der riesige kostenfreie Parkplatz ja 5 Minuten Fußweg erfordert (REWE Mittenwald)

Und dann rumheulen, wenn die BESITZER dieser Parkplätze sagen - "ey das stinkt mir. meine Kunden können nicht einkaufen, weil dieses Deppenpack weder Achtung, noch Respekt oder Hirn zeigt - dann soll es wenigstens löhnen"

Wer zu ..... ist, eine Parkscheibe zu bedienen, der hat es einfach nicht besser verdient.

Zu den ..... in den obigen Ausführungen darf sich jeder selber was zusammensuchen.

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 17. Januar 2019 um 23:26:58 Uhr:

Gucke hier grad mal wieder rein. Gab's auf den letzten drei Seiten was Neues, oder dreht sich der Thread weiter im Kreis? :cool:

Erwachsener.

Aus dem Kreis ist ein Ball geworden.:)

 

Guten Morgen

Und Gruß

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 17. Januar 2019 um 23:56:49 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 17. Januar 2019 um 23:33:37 Uhr:

...

was soll dieses laecherlichmachen eines foristen? hebt das dein selbstwertgefuehl? es handelt sich hier nicht um standard agb! jeder laden kann seine eigenen agb aufstellen. vorstellbar waere sogar ein passus, dass auf diesem parkplatz die stvo gilt und man strafen kassiert. ...

Na das wäre doch wirklich mal eine kleingedrucke AGB mit Abzockpotential, an die @Geisslein scheinbar auch gedacht haben könnte.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Januar 2019 um 14:54:50 Uhr:

...

Mir scheint es so, daß die Parkraumfirmen nun die Leichtgläubigkeit der Supermarktkunden schamlos ausnutzt, weil die immer noch im Glauben sind, daß es ausreicht einfach die Parkscheibe auszulegen.

...

Gefühlte 90% aller VT haben schon im öffentlichen Straßenland keine Kenntnis, dass dort die StVO gilt.

Dann ist natürlich die Wahrscheinlichkeit erwartungsgemäß extrem hoch, dass viele Kunden nicht in Lage sind die Strecke vom Eingang des Parkplatzes bis zur markierten Parkfläche sanktionsfrei im Sinne der StVO zu bewältigen.

Danke für dieses Beispiel.

 

Apropos Lächerlich machen.

Dazu besteht kein Anlass. Das machen hier einige ganz von selbst.

Der Thread fing mit Lidl an, Lidl kooperiert mit fair parken, die fair parken AGB sind harmlos.

Natürlich könnten die Parkplatzbetreiber alles mögliche in ihre AGB hauen. Genauso, wie JEDER andere Betrieb auch in seine AGB schreiben kann, was er will. Aber es bleibt alles hypothetisch, weil nämlich niemand mit einem konkreten Beispiel kommt, bei der es in der Praxis so aussieht. Wieso also echauffieren sich gewisse Foristen über ungelegte Eier??

Das kann man nur schwer ernst nehmen.

 

Apropos: viel von dem, was hier befürchtet wird, was man in die AGB schreiben könnte, würde ein Gericht ebenso schnell wieder kassieren. Aber dazu wird es gar nicht kommen, weil Lidl & Co. zufällig doch Interesse daran haben, dass die Kunden gerne kommen. Und einen Parkplatz für den Einkauf finden.

Zitat:

@fraxx2001 schrieb am 18. Januar 2019 um 08:08:29 Uhr:

Aber dazu wird es gar nicht kommen, weil Lidl & Co. zufällig doch Interesse daran haben, dass die Kunden gerne kommen. Und einen Parkplatz für den Einkauf finden.

Tja, ein nicht unerheblicher Teil unserer Mitbürger/innen (Mitbürgenden?) geht eben grundsätzlich davon aus, dass die ganze Welt böse und nur darauf aus ist, ihnen zu schaden. Gegen diese Einstellung kommen weder Vernunft noch Erfahrung an.

Zitat:

@fraxx2001 schrieb am 18. Januar 2019 um 08:08:29 Uhr:

Apropos: viel von dem, was hier befürchtet wird, was man in die AGB schreiben könnte, würde ein Gericht ebenso schnell wieder kassieren.

Was völlig korrekt ist, von mir aber schon vor gefühlt 40 Seiten angemerkt wurde. :cool:

Die Befürchtung (die hier seit 30 Seiten die Argument-Rotation antreibt), dass in den kleingedruckten AGBs irgendwelche überraschenden, den Parkenden stark benachteiligenden Bedingungen stehen, die vor Gericht auch Bestand hätten, ist derart gering, dass es ...

... real überflüssig ist, sie zu lesen, WENN MAN DAS MINDESTMAß AN VERNUNFT AUFBRINGT, folgendes zu tun:

1. Fahrzeug ordentlich hinstellen

2. Parkscheibe auslegen

3. Parkzeit einhalten

Denn dann droht keinerlei Ungemach.

Mann oh Mann , nimmt das denn kein Ende ?!

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 18. Januar 2019 um 13:47:14 Uhr:

Zitat:

@fraxx2001 schrieb am 18. Januar 2019 um 08:08:29 Uhr:

Apropos: viel von dem, was hier befürchtet wird, was man in die AGB schreiben könnte, würde ein Gericht ebenso schnell wieder kassieren.

Was völlig korrekt ist, von mir aber schon vor gefühlt 40 Seiten angemerkt wurde. :cool:

Die Befürchtung (die hier seit 30 Seiten die Argument-Rotation antreibt), dass in den kleingedruckten AGBs irgendwelche überraschenden, den Parkenden stark benachteiligenden Bedingungen stehen, die vor Gericht auch Bestand hätten, ist derart gering, dass es ...

... real überflüssig ist, sie zu lesen, WENN MAN DAS MINDESTMAß AN VERNUNFT AUFBRINGT, folgendes zu tun:

1. Fahrzeug ordentlich hinstellen

2. Parkscheibe auslegen

3. Parkzeit einhalten

Denn dann droht keinerlei Ungemach.

Nett, dass du jetzt mal dem Karussell neuen Schwung gibst. Mit etwas anderen Worten hatte ich das ein paar Seiten früher auch schon mal behauptet ....

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 18. Januar 2019 um 13:47:14 Uhr:

1. Fahrzeug ordentlich hinstellen

2. Parkscheibe auslegen

3. Parkzeit einhalten

Denn dann droht keinerlei Ungemach.

Und selbst wenn, dann hat man nicht viel zu befürchten. Sie Strafgelder müssen verhältnismäßig sein, und sich an den Bußgeldern orientieren. Die doppelte Summe verlangen ist nicht drin.

Zitat:

@MvM schrieb am 18. Januar 2019 um 13:57:37 Uhr:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 18. Januar 2019 um 13:47:14 Uhr:

1. Fahrzeug ordentlich hinstellen

2. Parkscheibe auslegen

3. Parkzeit einhalten

Denn dann droht keinerlei Ungemach.

Und selbst wenn, dann hat man nicht viel zu befürchten. Sie Strafgelder müssen verhältnismäßig sein, und sich an den Bußgeldern orientieren. Die doppelte Summe verlangen ist nicht drin.

Wofür soll es denn bei der Parkweise Strafgelder geben? Ob das zulässig ist, wäre dann keine Fage der Höhe des Strafgeldes mehr, sondern ob es überhaupt erhoben werden dürfte. Denn dann müsste es wohl jeder zahlen, der auf einen solchen Parkplatz fährt. Darüber muss man wohl nicht ernsthaft diskutieren.

Grüße vom Ostelch

Dann ist ja jetzt wirklich alles mehrfach erwähnt worden.

Schloss

Moorteufelchen

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