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Nachbarn sperren Parkplätze

Themenstarteram 5. November 2018 um 7:32

Hallo liebe Gemeinde,

wir wohnen in einer Straße im Dorf, in der Parkplätze leider rar gesät sind.

Nachbarn lassen jetzt ihr Dachgeschoss ausbauen und haben sich (woher auch immer) absolute Halteverbotsschilder aufgestellt. Das geht seit September. Meistens war natürlich niemand mit Laster etc da, so dass die Herrschaften diesen Platz (teilweise sogar 2!) privat genutzt haben.

Dann hat sich wohl jemand beschwert (nach einem Monat)und das Ordnungsamt rief bei ihnen an.es kamen dann Flugzettel in die Briefkästen, dass sie sich entschuldigen und nur noch bei Bedarf absperren würden. Nur hängt jetzt ungelogen JEDEN Tag ein Zettel unten dran... vom xy.11 ab 7 Uhr (wird am Abend vorher aufgestellt).

Dürfen die das? Dazu muss man sagen, es sind normale Handwerker- kein Umzugswagen oder sonst was- normale Transporter oder Minivans. Da kann man doch nicht allen Ernstes für Monate sperren???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@spreetourer schrieb am 05. Nov. 2018 um 10:14:11 Uhr:

Aber auch bei Umzügen ist es Usus, den Transporter oder LKW direkt hinter dem temporären Schild zu parken. Irgenwie widersinnig.

Wenn das Usus sein sollte, gäbe es offenbar so viel freien Parkraum, dass es überflüssig wäre, ein temporäres Halteverbot einzurichten. Ohne solche wären unsere letzten zwei Umzüge allerdings mangels Parkraum für den Umzugswagen geplatzt. Ordnungsgemäß beantragt und aufgestellt funktioniert das mit den Schildern auch. Was der TE hier schildert, ist dummdreistes Verhalten der Nachbarn und ein verschnarchtes Ordnungsamt in unglücklicher Kombination. Da hilft nur, das Ordnungsamt auf Trab zu halten, auch wenn es lästig ist, und diesen lieben Nachbarn auch mal eine gemeinsame Ansage zu machen. Frechheit siegt nur so lange, wie man sie sich gefallen lässt.

Grüße vom Ostelch

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Hallo,

das kann das Ordnungsamt entscheiden.

Bei uns ist es so, dass man bei größeren Aktionen sich die Schilder mit Segen vom Ordnungsamt beim Bauhof abholen und aufstellen kann. Natürlich legt das Ordnungsamt fest, was, wo und wie lange gesperrt wird.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@BumbleBee82 schrieb am 5. November 2018 um 08:32:57 Uhr:

...Da kann man doch nicht allen Ernstes für Monate sperren???

Doch,

aber nur mit Segen bzw. Genehmigung des Ordnungsamtes,

alles schriftlich und kostenpflichtig und als temporäres Halte/ Parkverbot sind die

Schilder mMn mindestens 5 Tage vor Inkrafteten des Verbotes aufzustellen.

Jeder braucht mal Handwerker, am einfachsten wäre es wenn die Anwohner Ihren PKW in ihrer Garage und Einfahrt parken würden.

Offensichtlich dienen die Schilder ja dazu, um einen Parkplatz zu markieren bzw. freizuhalten. Lt TE hat der Nachbar zeitweilig sogar 2 Fahrzeuge im Haltverbot abgestellt. Aber auch bei Umzügen ist es Usus, den Transporter oder LKW direkt hinter dem temporären Schild zu parken. Irgenwie widersinnig.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 05. Nov. 2018 um 10:14:11 Uhr:

Aber auch bei Umzügen ist es Usus, den Transporter oder LKW direkt hinter dem temporären Schild zu parken. Irgenwie widersinnig.

Wenn das Usus sein sollte, gäbe es offenbar so viel freien Parkraum, dass es überflüssig wäre, ein temporäres Halteverbot einzurichten. Ohne solche wären unsere letzten zwei Umzüge allerdings mangels Parkraum für den Umzugswagen geplatzt. Ordnungsgemäß beantragt und aufgestellt funktioniert das mit den Schildern auch. Was der TE hier schildert, ist dummdreistes Verhalten der Nachbarn und ein verschnarchtes Ordnungsamt in unglücklicher Kombination. Da hilft nur, das Ordnungsamt auf Trab zu halten, auch wenn es lästig ist, und diesen lieben Nachbarn auch mal eine gemeinsame Ansage zu machen. Frechheit siegt nur so lange, wie man sie sich gefallen lässt.

Grüße vom Ostelch

Auch aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass nur Halteverbotsschilder mit Genehmigung vom Ordnungsamt zulässig sind.

 

Dass plötzlich täglich das Datum angepasst wird, kann rechtlich auch nicht in Ordnung sein. Wie ein vorheriger Kommentar bereits schilderte verwirkt das Schild mit Ablauf der angegebenen Dauer seine Wirkung und eine Erneuerung muss frühzeitig angegeben werden, sodass sich spätestens nach einem Tag niemand mehr daran halten müsste. Natürlich ist das schwierig zu beweisen, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Ordnungsamt so dämlich ist, dass es tägliche Sperrungen genehmigt statt einer durchgängigen noch dass die Nutzer eine solch lange Zeit überhaupt bezahlen.

 

Lass dir doch die Genehmigungen zeigen oder frag beim Ordnungsamt danach. Müsste ja alles vorhanden sein. Auf jeden Fall ist es dreist und unsozial.

-Frag doch einfach mal bei der Kreisverwaltung nach, die stellen nämlich die "verkehrsbehördliche Anordnung" aus welche für ein Schilder stellen erforderlich ist. Das OA ist hier meist nur Erfüllungsgehilfe

-Frag mal deinen Nachbar ob er die Schilder gem. Schilder-Regelungsplan gestellt hat und ob er dazu überhaupt geeignet ist. Wer Schilder im öffentlichen Verkehrsraum stellt muss geschult sein. RSA etc.

-Eine beabsichtigte Schildermaßnahme ist min. 72 Std. VOR dem entsprechenden Tag öffentlich zu machen

Ein Brief in den Kasten zu schmeißen, reicht dafür nicht aus, zumeist muss hier im Amtsblatt oder an den Schildern selbst ein entsprechender Vermerk gemacht werden.

Ist auch nur einer der Punkte mit "NEIN" zu beantworten, kannst du beim OA vorsprechen und darauf pochen, das dies entsprechend gehandhabt wird. Wenn es nach Aufforderung nicht gemacht wird, die übergeordnete Behörde des OA oder den Amtsleiter ansprechen

Zitat:

@spreetourer schrieb am 5. November 2018 um 10:14:11 Uhr:

Offensichtlich dienen die Schilder ja dazu, um einen Parkplatz zu markieren bzw. freizuhalten. Lt TE hat der Nachbar zeitweilig sogar 2 Fahrzeuge im Haltverbot abgestellt. Aber auch bei Umzügen ist es Usus, den Transporter oder LKW direkt hinter dem temporären Schild zu parken. Irgenwie widersinnig.

Was ist daran usus? Soll man als umziehender, den Transporter eine Straße weiter parken und alles durch den Ort schleifen?

Genau deswegen bestellt man diese Schilder ja, damit man genau am Tag X Platz hat für den Transporter vor der Tür.

 

Wenn das natürlich wie hier über Monate hinweg geschiet; hat das entweder seiner Richtigkeit ( wenn es so beantragt wurde ) oder irgendein Amt hat gepennt; wenns denn überhaupt über den Amtsweg lief. Oftmals haben Handwerksfirmen ihre eigenen Schilder ( die Dinger sind frei erhältlich )

Zitat:

@Black Rider schrieb am 5. November 2018 um 12:40:01 Uhr:

Was ist daran usus? Soll man als umziehender, den Transporter eine Straße weiter parken und alles durch den Ort schleifen?

Genau deswegen bestellt man diese Schilder ja, damit man genau am Tag X Platz hat für den Transporter vor der Tür.

Mit Usus meine ich das allerorten anzutreffende Prozedere: temporäres Haltverbotsschild aufstellen (ob genehmigt oder nicht) und dann den Umzugslaster genau in der Haltverbotsstrecke parken. Streng genommen gelten die Schilder doch für alle, auch für den Aufstellenden. Und streng genommen müsste deshalb vor dem Parken des Umzugswagens im Haltverbot das Schild entfernt werden. Ansonsten wäre das ein Verstoß gegen § 12 StVO und könnte mit OWI-Geld bestraft werden. Oder liege ich da komplett falsch?

Zitat:

@spreetourer schrieb am 5. November 2018 um 17:50:26 Uhr:

Zitat:

@Black Rider schrieb am 5. November 2018 um 12:40:01 Uhr:

Was ist daran usus? Soll man als umziehender, den Transporter eine Straße weiter parken und alles durch den Ort schleifen?

Genau deswegen bestellt man diese Schilder ja, damit man genau am Tag X Platz hat für den Transporter vor der Tür.

Mit Usus meine ich das allerorten anzutreffende Prozedere: temporäres Haltverbotsschild aufstellen (ob genehmigt oder nicht) und dann den Umzugslaster genau in der Haltverbotsstrecke parken. Streng genommen gelten die Schilder doch für alle, auch für den Aufstellenden. Und streng genommen müsste deshalb vor dem Parken des Umzugswagens im Haltverbot das Schild entfernt werden. Ansonsten wäre das ein Verstoß gegen § 12 StVO und könnte mit OWI-Geld bestraft werden. Oder liege ich da komplett falsch?

Streng genommen, ja, außer man betrachtet das "Parken" des möglichen Umzugswagens nicht als Parken, sondern lediglich Halten und das wäre ja für's Ein- und Ausladen auch über wenige Minuten Standzeit hinaus erlaubt. Dann allerdings dürften die Halteverbotsschilder nur eingeschränkte und keine absoluten sein.

Zitat:

@BumbleBee82 schrieb am 05. Nov. 2018 um 08:32:57 Uhr:

wir wohnen in einer Straße im Dorf,

Was ist denn das für ein Dorf?

Ich wohn auch in einem Dorf, da hat doch jeder Einfahrten und/oder Stellplätze.

Platz an der Straße ist dann immer noch.

Versteh ich nicht.

Dorf ist halt nicht gleich Dorf.

Bei uns im Dorf gibt es welche die haben mehr (private) Stellplätze als hausbewohner. Andere wiederum haben ihren Platz vor dem Haus mit jägerzaun und rosenbeet so "toll" angelegt, dass drei von vier Fahrzeugen der Familie auf der Straße parken müssen.

Immerhin ist der Nachbar so sozial, dass er seine eigenen Fahrzeuge auf den gesperrten Parkplätzen parkt. Stell dir mal vor, er würde die Parkplätze sperren und noch seine Fahrzeuge woanders parken, dann wären noch weniger Parkplätze vorhanden.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 5. November 2018 um 10:14:11 Uhr:

Offensichtlich dienen die Schilder ja dazu, um einen Parkplatz zu markieren bzw. freizuhalten. Lt TE hat der Nachbar zeitweilig sogar 2 Fahrzeuge im Haltverbot abgestellt. Aber auch bei Umzügen ist es Usus, den Transporter oder LKW direkt hinter dem temporären Schild zu parken. Irgenwie widersinnig.

Foto machen und anzeigen. Wetten, dass die Schilder dann verschwunden sind.

peso

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