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Lenk und Ruhezeiten

Themenstarteram 11. April 2010 um 17:57

Hallo erstmal !

Ich bin neu und mache gerade eine Umschulung zum Berufskraftfahrer.

Mit diesen EG Sozialvorschriften habe ich mich so ein Bisschen meine Probleme. Mein Anliegen an euch ist kann mir jemand ein paar Beispiele bringen wie das mit der Lenkzeit Arbeitzeit und Ruhezeit Funktioniert?

Ich meine nicht diese Standart Regelungen so was wie 4,5 Stunden fahren 45min Pause und dann wieder 4,5 Stunden fahren . Ich suche mal so einen Richtigen Tages Ablauf ! z.B. Ich fahre 1,5 Stunden muss dann zum Abladen auf Arbeitszeit umstellen und Entlade 1 Stunde. Wenn Ich Fertig bin stelle Ich wieder auf Lenkzeit um weiter zu fahren . Wie viel darf ich denn dann noch Fahren bis ich meine 45 min Pause machen muss? Bitte Helft mir ich bin schon am Verzweifeln .

Beste Antwort im Thema
am 12. April 2010 um 8:54

Moin,

also ich finde es schon traurig, wenn sich jemand an dieses Forum wendet, um sein Wissen zu bereichern und teilweise nur dumme Antworten bekommt. Im übrigen ist die Arbeits und Schichtzeit gesetzlich vorgeschrieben, also kann da nicht jeder eine andere Meinung zu haben. Selbst wenn er eine Umschulung macht und kommt mit seinem Ausbilder vieleicht nicht so gut klar, hat er doch das Recht sich hier schlau zu machen. Das solte nicht für Unruhe sorgen.

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am 11. April 2010 um 18:18

Hallo

wenn ich dich richtig verstehe willst du folgendes wissen

Start 5.00

2std Fahrt

30 min abladen arbeitszeit

danach darfst noch 2.30 fahren oder zwischen durch die eine oder andere stelle abladen

heißt nach 4.30 lenkzeit 45min pause!!! (Lenk und Ruhe Zeiten)

kommst du aber mit abladezeiten und lenkzeiten über 6std musst du 30 min Pause machen (Arbeitszeitgesetz)

Dann gehts wieder mit 4.30 lenkzeit los

also am TAG 9std und zweimal 10std

am 11. April 2010 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von EIC-LB

Hallo erstmal !

Ich bin neu und mache gerade eine Umschulung zum Berufskraftfahrer.

Mit diesen EG Sozialvorschriften habe ich mich so ein Bisschen meine Probleme. Mein Anliegen an euch ist kann mir jemand ein paar Beispiele bringen wie das mit der Lenkzeit Arbeitzeit und Ruhezeit Funktioniert?

Ich meine nicht diese Standart Regelungen so was wie 4,5 Stunden fahren 45min Pause und dann wieder 4,5 Stunden fahren . Ich suche mal so einen Richtigen Tages Ablauf ! z.B. Ich fahre 1,5 Stunden muss dann zum Abladen auf Arbeitszeit umstellen und Entlade 1 Stunde. Wenn Ich Fertig bin stelle Ich wieder auf Lenkzeit um weiter zu fahren . Wie viel darf ich denn dann noch Fahren bis ich meine 45 min Pause machen muss? Bitte Helft mir ich bin schon am Verzweifeln .

Nabend!

Mal ganz blöd gefragt.... du machst eine Umschulung zum BKF?!? Wann hast du denn damit angefangen und bist du schon auf den Straßen Unterwegs??

Falls du schon dabei bist frage ich mich nun warum du nicht deinen Lehrer fragst. Denn eigentlich kenne ich das so das die Lehrer in den Berufsschulen die dies Lehren entweder selbst mal gefahren sind oder Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kraftverkehr sind.

Zum anderen müßtest du doch schon wissen wie du damit umzugehen hast falls du auf den Straßen schon unterwegs bist, oder?!?

Deine frage könnte wieder mal für Unruhe sorgen, daher mache ich nun kein beispiel sondern gebe dir was zu denken.

Arbeitszeit darf die woche maximal 60stunden betragen! In einer Doppelwoche 90stunden. Höchstens! Deine Fahrtätigkeit zählt ebenso wie Be-oder Entladetätigkeiten zur Arbeitszeit.

Also wie könnte dann ein Arbeitstag demnach aussehen?!?

Gehen wir von einem Tarifvertrag aus der Empfehlenswert ist hat man eine 38stunden woche. Darf zwar auch erhöht werden auf 60stunden allerdings müßte dann von der 39.stunde an Überstunden bezahlt werden. :-o

Also einfach mal Überlegen denn hier gibt es sehr viele Unterschiedliche Meinungen!

gruß Alex

am 12. April 2010 um 0:36

moin Leute

Zitat : Arbeitszeit darf die woche maximal 60stunden betragen! ist falsch

max Arbeitszeit pro Woche 56 Stunden

Gruß

am 12. April 2010 um 0:39

schau mal hier

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C3058036_L20.pdf

Gruß

56 Stunden ist auch nicht richtig.

90 Stunden in der Doppelwoche sind richtig.

Das heisst 56 Stunden in der ersten Woche und 34 Stunden in der 2ten Wochen sind erlaubt.

Steht aber auch in dem Link, welchen Lemmy eingestellt hat.

am 12. April 2010 um 8:54

Moin,

also ich finde es schon traurig, wenn sich jemand an dieses Forum wendet, um sein Wissen zu bereichern und teilweise nur dumme Antworten bekommt. Im übrigen ist die Arbeits und Schichtzeit gesetzlich vorgeschrieben, also kann da nicht jeder eine andere Meinung zu haben. Selbst wenn er eine Umschulung macht und kommt mit seinem Ausbilder vieleicht nicht so gut klar, hat er doch das Recht sich hier schlau zu machen. Das solte nicht für Unruhe sorgen.

am 12. April 2010 um 9:35

Zitat:

Original geschrieben von Lemmy0815

moin Leute

Zitat : Arbeitszeit darf die woche maximal 60stunden betragen! ist falsch

max Arbeitszeit pro Woche 56 Stunden

Gruß

Genau das was nun wieder Eingetreten ist habe ich Gemeint!

Eine frage an die Allgemeinheit....könnt ihr nicht lesen?!?

Was steht hier?!?:

(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

Nachlesen könnt ihr das ganze unter dem Arbeitszeitgesetz§21a

Und das ist nicht selten das dies Ausgereitzt wird.

Und @Mercedes12349 wo bekommt er denn Dumme Antworten?!? Ich finde man kann sich Gewiss nicht mit allen Ausbildern in die Wolle bekommen. Und als angehender BKFler kann man auch mal erwarten das man etwas Eigeninitiative ergreift und sich die Gesetzestexte, Vorschriften und das drumherum durchliest.

gruß Alex

am 12. April 2010 um 9:43

Zitat:

Original geschrieben von Bad_Alex1970

Zitat:

Original geschrieben von Lemmy0815

moin Leute

Zitat : Arbeitszeit darf die woche maximal 60stunden betragen! ist falsch

max Arbeitszeit pro Woche 56 Stunden

Gruß

Genau das was nun wieder Eingetreten ist habe ich Gemeint!

Eine frage an die Allgemeinheit....könnt ihr nicht lesen?!?

Was steht hier?!?:

(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

Nachlesen könnt ihr das ganze unter dem Arbeitszeitgesetz§21a

Und das ist nicht selten das dies Ausgereitzt wird.

Und @Mercedes12349 wo bekommt er denn Dumme Antworten?!? Ich finde man kann sich Gewiss nicht mit allen Ausbildern in die Wolle bekommen. Und als angehender BKFler kann man auch mal erwarten das man etwas Eigeninitiative ergreift und sich die Gesetzestexte, Vorschriften und das drumherum durchliest.

gruß Alex

Richtig, dennoch Anreize und Beispiele aus der Praxis bekomme ich doch hier, oder ??????

Machst du nicht eine umSCHULUNG? Mit entsprechenden Ansprechpartnern? Die könnte man vieleicht mal fragen oder? Sicher sonst am RICHTIGEN Schulungsort zu sein?

Der wahre Tagesablauf ist z.B. nachts gen 2 aufstehen, neben den LKW pinkeln (wenn man es nicht sonst während der Fahrt macht), sich versuchen zu waschen oder auch nicht, dann den 1. Kunden anfahren. dort dann selbst neben der Lenkzeit zu arbeiten und zu Laden, dann weil man die Pause ja während der sonstigen Arbeiten verrichtet hat weiter fahren, den nächsten Kunden anfahren und auch dort nochwas neben den Lenkzeiten machen. Bist doch eh nicht zu Hause, also kannst du die Zeit ja nutzen und schaffen auch ohne Entlohung so die meisten Chefs meinen :rolleyes:

Gibt aber auch Leute die um 4 anfangen den LKW mit Rollis zu beladen, um dann die Brötchen auszufahren oder welche die gegen 6 losfahren um E-Artikel zu verfahren, nachdem der Wagen von anderen beladen wurde und und und und und

 

fährst du sinds 4,5 Stunden bei 45 Min Pause, arbeitest du sinds 6 Stunden mit 30 Min Pause - schaffst du während der Arbeit keine Lenkzeitunterbrechung zu verbuchen must du auch nach der Arbeitspause stehen bleiben um die Karte sauber zu halten

am 12. April 2010 um 10:54

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes12349

Zitat:

Original geschrieben von Bad_Alex1970

 

Genau das was nun wieder Eingetreten ist habe ich Gemeint!

Eine frage an die Allgemeinheit....könnt ihr nicht lesen?!?

Was steht hier?!?:

(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

Nachlesen könnt ihr das ganze unter dem Arbeitszeitgesetz§21a

Und das ist nicht selten das dies Ausgereitzt wird.

Und @Mercedes12349 wo bekommt er denn Dumme Antworten?!? Ich finde man kann sich Gewiss nicht mit allen Ausbildern in die Wolle bekommen. Und als angehender BKFler kann man auch mal erwarten das man etwas Eigeninitiative ergreift und sich die Gesetzestexte, Vorschriften und das drumherum durchliest.

gruß Alex

Richtig, dennoch Anreize und Beispiele aus der Praxis bekomme ich doch hier, oder ??????

Sorry Mercedes,

wenn eins Fakt ist dann das dieses Gewerbe Knallhart und Rücksichtslos ist. Dies durfte ich vor ein paar Jahren als Blutjunger anfänger etliche Tage lang immer wieder aufs neue Feststellen.

Und noch was, hier zu fragen wie ien Tagesablauf aussieht ist schiere Unwissenheit denn jeder weiß das kein Tag wie der andere bei den BKFlern aussieht. Auch wenn man womöglich jeden Tag um die selbe zeit aufsteht und beginnt zu fahren so gleicht kein tag dem anderen.

Das was hier gefragt wird sind einfach erfahrungswerte die man sich nach und nach aneignet. Daher habe ich auch geschrieben das er die Gesetze und die Vorschriften mit allem drum und dran durchgehen soll. Somit müßte er wissen wie lange er arbeiten darf und wie lange er Fahren darf....Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Arbeitszeitgesetz und so weiter. Dann kann man sich selbst ausmahlen wie ein tag aussehen könnte. Wie er auszusehen hat steht auf einem anderen Blatt!

Nun möchte ich nicht mit dir hier Diskutieren denn das kann man ins unermessliche führen und daher ist für mich nun gut hier....

Scheinbar wollen es manche nicht begreifen worauf ich hinaus möchte.

gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von IngoKret

Hallo

wenn ich dich richtig verstehe willst du folgendes wissen

Start 5.00

2std Fahrt

30 min abladen arbeitszeit

danach darfst noch 2.30 fahren oder zwischen durch die eine oder andere stelle abladen

heißt nach 4.30 lenkzeit 45min pause!!! (Lenk und Ruhe Zeiten)

kommst du aber mit abladezeiten und lenkzeiten über 6std musst du 30 min Pause machen (Arbeitszeitgesetz)

Dann gehts wieder mit 4.30 lenkzeit los

also am TAG 9std und zweimal 10std

Hallo Kollege,

sei mal bitte ehrlich, welcher Fahrer stellt beim Be und Entladen auf Arbeitszeit?

das mact doch kein mensch jeder halbwegs klar denkende Fahrer selt beim Be und Entladen auf Pause und nicht auf Arbeitszeit??

am 15. April 2010 um 17:56

Zitat:

Original geschrieben von Road-Runner1

 

Hallo Kollege,

 

sei mal bitte ehrlich, welcher Fahrer stellt beim Be und Entladen auf Arbeitszeit?

das mact doch kein mensch jeder halbwegs klar denkende Fahrer selt beim Be und Entladen auf Pause und nicht auf Arbeitszeit??

Na ganz einfach weil ich die Pause nicht bezahlt bekomme  Pause = unbezahlte Arbeitszeiten

 

Auf was stellst du denn wenn du Pause hast?

am 16. April 2010 um 0:30

Ich notier hier mal das komplette Paket

Zu unterscheiden ist, wohin Du fährst

- EU (incl. Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein (VO (EG) 561/2006)

- AETR-Staaten (z.B. Kroatien)

- Staaten in denen nach Landesrecht gefahren wird (z.B. Weißrussland)

Wo nicht in Klammern EU oder AETR hintersteht, das gilt für beide, innerhalb Deutschland EU-Recht

Tageslenkzeit

9 Std., 2x wöchentlich 10 Std.

Lenkzeitunterbrechung

45 min. nach 4,5 Std. Fahrzeit

- in max. 2 Abschnitten 1 = 15 min, 2 = 30 min. (EU)

- in max. 3 Abschnitten je 15 min., bei 2 Abschnitten Reihenfolge egal (AETR)

Wochenlenkzeit 56 Std. (4x9 und 2x10)

Doppelwoche 90 Std. *

*Sonntag 22.00 – 24.00 Uhr - Die beiden Stunden können der letzten oder beginnenden Woche zugeordnet werden (Fahrer entscheidet), da Wochenbeginn Mo. 0.00 Uhr *

Tagesruhezeit 11 Std., verkürzt 3x wöchentlich 9 Std.

- ohne Ausgleich (EU)

- mit Ausgleich bis Ende Folgewoche, an jede Tages- oder Wochenruhezeit (unverkürzt), einzeln oder

zusammen (AETR) (Beispiel: 11 + 3x2 = 17)

Aufgeteilte Tagesruhezeit

1x 3 Std., 1x 9 Std. (=12 Std.) (EU)

1x mind. 8 Std., 1x mind. 1 Std., 1x Rest (=12 Std., Reihenfolge egal) (AETR)

Fähre / Bahn

Sonderregelung. Tagesruhezeit 2x unterbrechen, zusammen max. 1 Std. (2x ½ Std. auffahren,

verlassen)

Wochenruhezeit 45 Std.

verkürzt 24 Std., Ausgleich 21 Std. innerhalb der nächsten 3 Folgewochen (EU)

verkürzt 24 Std. außerhalb Heimatort Fahrer oder Fahrzeugstandort** (AETR)

verkürzt 36 Std. überall** (AETR)

**Ausgleich 21 oder 9 Std. innerhalb der nächsten 3 Folgewochen (AETR)

Verkürzungen nicht aufeinanderfolgend! (z.B. 45-24-45-24-45…)

Verkürzungen innerhalb 3 Folgewochen ausgleichen, bei 24 bis 44 = 66 Std. Wochenruhezeit (45+21)

9 + 21 = 30 Std. TRZagesruhezeit

2-Fahrer-Besatzung

1 Tag = 30 Std. (statt 24), berechnet aus 2 Fahrerschichten und 1x Tagesruhezeit

IM Fahrzeug darf nur verkürzte Wochenruhezeit verbracht werden

Die 48 bzw. 60 Stunden gehören nicht zu den Lenk- und Ruhezeiten (Sozialgesetz) sondern ins Arbeisgesetz, wie Bad_Alex schon geschrieben hat

Das hört sich zwar alles verwirrend an, ist aber gar nicht so schlimm ;-)

am 16. April 2010 um 6:45

Zitat:

Original geschrieben von Lemmy0815

moin Leute

 

Zitat : Arbeitszeit darf die woche maximal 60stunden betragen! ist falsch

 

max Arbeitszeit pro Woche 56 Stunden

 

Gruß

Lenkzeit 56 Stunden

 

 

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