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LED U-Tube Tagfahrlicht defekt

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)
Themenstarteram 22. Juni 2022 um 7:17

Hallo miteinander,

Vorab möchte ich kurz ein paar Daten zum Auto nennen:

Golf Sportsvan, Bj. 15, derzeit 111.000km, vor ca. einem halben Jahr gebraucht gekauft, VW Service Historie rd. alle 30.000 km, 1 Vorbesitzer.

1,2 tsi, dsg, highline, bi-xenon, kurven/abbiegelicht und eben Led Tfl.

Nun zum Problem:

Leider ist das tfl am linken scheinwerfer defekt und am rechten beginnt es auch schon auszufallen, es leuchtet nur mehr ein L. Unser Mechaniker hat den Fehlerspeicher ausgelesen und meint das Vllt eine Überspannung die LED Leiste geschossen hat? Ab und zu, wenn es feucht oder regnerisch ist, ist der SW innen beschlagen. Kann ein Problem sein, muss aber nicht....

Im Netz habe ich schon vorab etwas recherchiert und anhand eines zerlegten SW den Aufbau gesehen. Anscheinend befinden sich 3 led leisten in U Form im SW.

Reparatur für mich als Newbie auf diesem Gebiet und täglich aufs Auto angewiesen eher zeitraubend und experimentell, nachdem ich die fotodoku des SW gesehen habe.

Der Händler hat lediglich auf Motor und Getriebe eine Garantie gegeben, auf Elektronik, die die leuchtmittel beinhaltet, nicht. Was ich auch irgendwo verstehe.....

Die Suche hat für mich nicht viel zu Tage gebracht, daher folgende Fragen :

Hat sich schon jemand an der Reparatur dieser Led's versucht?

Kann man das tfl auf die Version mit Glühlampe umrüsten?

Oder muss ich in den sauren Apfel beißen und einen gebrauchten (wobei man da auch die Katze im Sack kauft) oder gar neuen SW kaufen?

In anbetracht dessen, das der U Tube am rechten SW auch schon Auflösungserscheinungen hat, habe ich mir schon einen Komplettumbau auf Halogen überlegt, falls Reparatur der Tfl LED oder Umbau auf tfl Glühbirne nicht möglich sind. Da bekommt man beide Seiten zum Preis eines gebrauchten Xenon SW.....

Bitte nicht steinigen, die Suche hat mir zu meinem Problem nicht wirklich geholfen.

Ich freue mich über eine Antwort eurerseits!

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14 Antworten

Das hat nichts mit einer möglichen Garantie zu tun.

Du hast Gewährleistung. Also ab zum Händler und reklamieren.

Warum meinst du der rechte Scheinwerfer wäre kaputt weil nur ein U leichtet?

Das ist, bis auf den R bei jedem Golf 7 so.

Wenn vom Händler gekauft dann auf Gewährleistung reparieren lassen. Wenn privat dann musst du selbst dran.

Umrüsten kannst den bestehenden Scheinwerfer nicht von LED auf Halogen und einen anderen mit Halogen TFL würde ich nicht einbauen, dann hast nämlich kein dKL mehr.

Ggf. kann man die LEDs im Scheinwerfer tauschen, wobei man das nur selbst machen kann. Das wird dir keine Werkstatt machen wollen/dürfen.

Alternativ den ganzen SW tauschen.

Ich verstehe das eher so, dass aus dem leuchtenden "U" ein leuchtendes "L" geworden ist und eben ein Teil ausfallen ist...

Themenstarteram 22. Juni 2022 um 15:49

Zitat:

@maju22 schrieb am 22. Juni 2022 um 09:24:47 Uhr:

Das hat nichts mit einer möglichen Garantie zu tun.

Du hast Gewährleistung. Also ab zum Händler und reklamieren.

Garantie nicht, schon klar.

Aber bei der Gewährleistung mach ich mir auch keine großen Hoffnungen das der Händler den guten Samariter macht und drauf eingeht. Versuchen werde ich es dennoch.

Themenstarteram 22. Juni 2022 um 15:55

Zitat:

@itasuomessa schrieb am 22. Juni 2022 um 16:58:16 Uhr:

Warum meinst du der rechte Scheinwerfer wäre kaputt weil nur ein U leichtet?

Das ist, bis auf den R bei jedem Golf 7 so.

Wenn vom Händler gekauft dann auf Gewährleistung reparieren lassen. Wenn privat dann musst du selbst dran.

Umrüsten kannst den bestehenden Scheinwerfer nicht von LED auf Halogen und einen anderen mit Halogen TFL würde ich nicht einbauen, dann hast nämlich kein dKL mehr.

Ggf. kann man die LEDs im Scheinwerfer tauschen, wobei man das nur selbst machen kann. Das wird dir keine Werkstatt machen wollen/dürfen.

Alternativ den ganzen SW tauschen.

Das double U habe ich nicht, schon klar. Aber das, im Linken Sw ist total ausgefallen und das im Rechten Sw leuchtet nur mehr als L....

Da es mit Sicherheit nicht von VW vorgesehen ist die LEDs einzeln oder als Streifen zu ersetzen wird wohl ein neuer Scheinwerfer nötig (abgesehen von irgendwelchen Spezialfirmen und Bastellösungen). Ich würde da auch beim Händler Druck machen und auf Gewährleistung bestehen. Es ist schließlich kein einfaches Leuchtmittel was man einfach selbst tauschen kann.

Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.

Also sehe ich da auch recht wenig Chancen, wenn der Fehler/ Mangel nicht schon vor einem halben Jahr war.

Aber.....

Der Scheinwerfer sollte in die Garantie fallen. Der Scheinwerfer ist kein Leuchtmittel, welches in deiner Garantie ausgeschlossen wurde, sonder ein Bauteil. Und da es das "U" nicht einzeln als Leuchtmittel zu kaufen gibt, wurde ich schon etwas "Druck" machen.

Also ich sehe die Chancen mit der Gewährleistung nicht schlecht. Nur weil bei Übergabe noch alles funktioniert hat heißt nicht, dass kein Mangel vorlag. Von einem mangelfreien Scheinwerfer darf man erwarten, dass dieser länger als ein halbes Jahr funktioniert.

Aus Wikipedia: jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang „im Keim“ angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (= beweglichen Sachen) sieht das Gesetz (§ 477 BGB) als grundsätzliche Beweiserleichterung für Verbraucher vor, dass ein Mangel, der sich innerhalb von einem Jahr nach Gefahrübergang zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

Themenstarteram 22. Juni 2022 um 17:07

Habe ebenfalls beim Autofahrerclub nachgefragt.... Hier mal die Antwort :

gerne geben wir Auskunft wie folgt.

Zunächst: Die Gewährleistung umfasst ALLE Teile, die Einschränkung auf Motor und Getriebe ist hier unzulässig, da bei einem Händlerverkauf die Gewährleistung nichtausgeschlossen werden kann.

Aber: Gewährleistung heißt das Einstehenmüssen des Verkäufers für jene Mängel, die im Übergabezeitpunkt vorhanden waren. Somit kommt es darauf an, ob der Mangel – zumindest latent – bei der Übergabe vorhanden war. Dies ist eine technische Frage; aber wenn bis heute kein Hinweis auf einen Mangel vorhanden war, ist das nicht wahrscheinlich. Zwar trifft bei Verträgen, die nach dem1.1.2022 abgeschlossen wurden, die Beweispflicht die ersten zwölf Monate den Verkäufer, aber das klaglose Funktionieren sollte als Beweis ausreichen.

Garantie ist die Haftung für Mängel, die (erst) im Garantiezeitraum neu auftreten. Diese kommt hier nicht zur Anwendung, da es wohl gar keine gegeben hat, was bei Gebrauchtwagen üblich ist.

(der Stammtisch ist Freundeskreis, Familie & viel Halbwissen)

Der Rat vom Stammtisch ist völlig richtig – vielleicht lässt sich ja der Verkäufer freundlicherweise zu irgendeiner Kulanz überreden. Rechtlichen Anspruch auf irgendeine Leistung haben Sie wohl keinen.

Wenn du den heuer gekauft hast gilt eine längere Frist bei der Beweislastumkehr. Heißt der Händler muss nachweisen dass der Scheinwerfer nicht schon bei der Übergabe einen Knall hatte.

Ich sehe hier schon gute Chancen dass er da tätig wird.

Die Argumentation des Autofahrerclubs sehe ich da etwas komisch, mit der Argumentation gibt es ja gar keine Gewährleistung. Da kann der Händler bei einem kapitalen Motorschaden ja auch sagen dass der Motor ja wohl gelaufen ist weil du sonst nicht wegfahren hättest können. Daher hat man ja die Beweislastumkehr gesetzlich verlängert.

Zitat:

@itasuomessa schrieb am 22. Juni 2022 um 19:44:52 Uhr:

Wenn du den heuer gekauft hast gilt eine längere Frist bei der Beweislastumkehr. Heißt der Händler muss nachweisen dass der Scheinwerfer nicht schon bei der Übergabe einen Knall hatte.

Ich sehe hier schon gute Chancen dass er da tätig wird.

Die Argumentation des Autofahrerclubs sehe ich da etwas komisch, mit der Argumentation gibt es ja gar keine Gewährleistung. Da kann der Händler bei einem kapitalen Motorschaden ja auch sagen dass der Motor ja wohl gelaufen ist weil du sonst nicht wegfahren hättest können. Daher hat man ja die Beweislastumkehr gesetzlich verlängert.

Sehe ich genauso. Ein Bekannter hatte nach drei Monaten ein defektes Automatik Getriebe, welches beim Kauf einwandfrei funktioniert hat. Gewährleistung hat gegriffen.

Themenstarteram 23. Juni 2022 um 19:06

Ich werde morgen beim Händler vorbei fahren und berichten.

Zitat:

@BeneBene schrieb am 22. Juni 2022 um 19:07:07 Uhr:

... aber das klaglose Funktionieren sollte als Beweis ausreichen. ...

Selbst wenn man das so sehen will, hat der Händler die schlechteren Karten, denn er muss auch das bisherige "klaglose Funktionieren" beweisen. Und weil die meisten es gar nicht oder nur durch Zufall bemerken werden, wenn beim Tagfahrlicht etwas nicht stimmt, kann man mit gutem Gewissen sagen, "ich weiß nicht, seit wann das nicht mehr in Ordnung bist und jetzt bist du, lieber Verkäufer, in der Beweispflicht dafür, dass bei Übergabe noch alles wie vorgesehen funktioniert hat."

Wäre der SW zb mechanisch beschädigt (Folge Wassereintritt) und könnte der Händler an Hand Bildern nachweisen, daß dieser bei Übergabe unbeschädigt war, müsste er nicht haften.

Jetzt muss der Händler aber den Nachweis erbringen, dass der Defekt bzw. dessen Ursache (zb brüchige Leiterbahn oder LED) bei Übergabe nicht vorhanden war. Dieser Nachweis ist (idR) praktisch unmöglich.

Ergo muss er reparieren/austauschen.

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