ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Leasing Vertrag nach 14tagen kündigen?! Bitte um Hilfe

Leasing Vertrag nach 14tagen kündigen?! Bitte um Hilfe

Themenstarteram 26. Februar 2013 um 10:38

Hallo,

liebes Forum, ich habe vor einer Woche einen Leasingvertrag bei Audi unterzeichnet (Privatleasing mit Kilometervorgabe,kein Restwert) nun aber bin ich mir nicht mehr sicher und würde gerne noch warten bzw. den Vertrag stornieren, da es erst eine Woche zurück liegt muss es doch sowas wie ein 14tägiges Rückgaberecht geben, immerhin leben wir doch in Deutschland.

Ich würde mich freuen wenn Ihr für mich Tipps hättet, da der Händler meint es ginge nicht mehr!

MfG

Beste Antwort im Thema

Hallo,

nun falls der TE recht jung ist will ich mal sagen, jedem ist schon mal irgend ein Blödsinn passiert und ich hoffe er kriegt das wieder hin!

Was ich allerdings echt erschreckend finde und nur mit "Armes Deutschland" quittieren kann, ist dass in solchen Fällen sofort der Ruf nach Verbraucherschutz ausgestossen wird.

Für was ist Verbraucherschutz denn da?

Der ist echt wichtig für Gammelfleisch, falsch deklarierte Eier und ähnliches - aber es kann doch nicht jeder in diesem Land der eine Entscheidung getroffen hat und die bereut die Hand heben und alles wird rückgängig gemacht ...

Wer trägt die Kosten für die Zeit des Verkäufers, den Aufwand des Händlers und der Leasinggesellschaft ???

Was ist wenn ein Unternehmer sich verkalkuliert hat? Ein Baugewerk zum Festpreis angeboten hat und damit nicht hin kommt oder der Autohändler der einen Bonus vom Hersteller einkalkuliert hat, den er dann gar nicht erhält... ???

Warum gibt es in diesem Land eigentlich keinen "Unternehmerschutz" ??????

Just my two Cents ...

 

Viele Grüße

63 weitere Antworten
Ähnliche Themen
63 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von simson311

Aber ein 14 tägiges Wiederrufsrecht sollte ja wohl bei jedem Vertrag Grundlage sein!

Der Verkäufer hat mich mehr oder minder gedrängt weil er die nächsten Tage nicht da war, meinte er ich solle schon mal unter schreiben damit es im Falle wenn dann schneller geht. Wir hätten aber 14Tage zeit alles zu wiederrufen!

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/391404/

Hast du denn überhaupt verstanden, was da steht? Wir können deinen Vertrag doch gar nicht beurteilen, weil du uns keine Details mitteilst. Lies dir das Kleingedruckte durch oder geh damit zum Anwalt. Wenn man dir ein Widerrufsrecht eingeräumt hat und du das auch beweisen kannst, dann widerufe (ohne "e"). Wenn die Gegenseite nicht will, dann ... zum Anwalt.

Und hör auf zu jammern. Wie schon x mal gesagt, macht man sich vorher Gedanken, ob man den Vertrag unterschreibt. Warum lässt du dich dazu drängen? Du bist doch freiwillig zum Händler gegangen.

Andreas

Na dann beruf dich auf das Urteil und richte einen schriftlichen Widerruf mittels Einschreiben an den Leasinggeber und das Autohaus.

Lass dich wie gesagt anwaltlich beraten.

Hier denke ich sollte Schluß sein, denn Rechtsberatung ist hier verboten. Aber es war eben auch nur ein OLG und nichts Höheres!!!

"Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung bleibt abzuwarten.

In der Praxis bedeutet dies für den vermittelnden Autohändler Rechtsunsicherheit. Für den Fall des Widerrufs eines Leasingvertrages ist dem Händler unbedingt anwaltliche Hilfe zu empfehlen."

Hallo,

Zitat:

Händler meinte es ist nicht mehr zu wiederrufen ausser gegen 15%Gebühr. Das Auto wird erst noch gebaut!

das würde ich an deiner Stelle nochmal in dem von dir unterzeichneten Vertrag nachlesen bzw. in den AGBs. Das der Händler hier nicht jubbelt wenn jemand mit "Widerruf" winkt ist auch irgendwo klar.

Auf "Hörensagen" eines Verkäufers des Autohauses würde ich mich hier aber nicht verlassen.

Gruß

Tobias

Zitat:

Original geschrieben von simson311

Aber ein 14 tägiges Wiederrufsrecht sollte ja wohl bei jedem Vertrag Grundlage sein!

Der Verkäufer hat mich mehr oder minder gedrängt weil er die nächsten Tage nicht da war, meinte er ich solle schon mal unter schreiben damit es im Falle wenn dann schneller geht. Wir hätten aber 14Tage zeit alles zu wiederrufen!

 

www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/391404/

Nein das 14 tägige  gesetzliche Widerufsrecht gilt nur für Fernabsatzverträge.

Zitat:

Nein das 14 tägige gesetzliche Widerufsrecht gilt nur für Fernabsatzverträge.

...das ist korrekt - es kann jedoch sein (keiner weiß es außer der TE) das das Autohaus von sich aus im Vertag ein Widerufsrecht einräumt (kann ich mir in diesem Fall zwar nicht vorstellen...aber gut!). Aus diesem Grund würde ich auch nicht auf "Hörensagen" des Verkäufers vertrauen sondern im Verrag nachlesen.

Gruß

Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Tobias32

Zitat:

Nein das 14 tägige gesetzliche Widerufsrecht gilt nur für Fernabsatzverträge.

...das ist korrekt - es kann jedoch sein (keiner weiß es außer der TE) das das Autohaus von sich aus im Vertag ein Widerufsrecht einräumt (kann ich mir in diesem Fall zwar nicht vorstellen...aber gut!). Aus diesem Grund würde ich auch nicht auf "Hörensagen" des Verkäufers vertrauen sondern im Verrag nachlesen.

 

Gruß

Tobias

Das muss aber im Vertrag so stehen.

§ BGB 355Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

 

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach dem gemäß Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu einem späteren als dem in Satz 1 oder Satz 2 genannten Zeitpunkt unterrichten darf.

(3) Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(4) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

 

@ TE

...ganz wichtig...ich denke das interessiert hier nun jeden...unbedingt berichten ob du die Kuh vom Eis gekriegt hast...

Gruß

Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von simson311

Aber ein 14 tägiges Wiederrufsrecht sollte ja wohl bei jedem Vertrag Grundlage sein!

Der Verkäufer hat mich mehr oder minder gedrängt weil er die nächsten Tage nicht da war, meinte er ich solle schon mal unter schreiben damit es im Falle wenn dann schneller geht. Wir hätten aber 14Tage zeit alles zu wiederrufen!

www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/391404/

Nein das 14 tägige  gesetzliche Widerufsrecht gilt nur für Fernabsatzverträge.

Dies ist auch wichtig für dein weiteres Leben!

Bei allen Käufen, die du in einem Geschäft tätigst, hast du kein gesetzliches Rückgaberecht! Dies beruht einzig und allein auf der Kulanz der Händler! Daher kannst du dort auch nicht auf Rückgabe deines Geldes bestehen sondern muss dich (manchmal) auch mit einem Gutschein für das selbe Geschäft zufrieden geben!

ein Unterschrift kann "tödlich " sein:(

Zitat:

Original geschrieben von Tobias32

...ganz wichtig...ich denke das interessiert hier nun jeden...

mich nicht...

Ich fänd´s schon interessant zu lesen, wie das ausgeht - hab da aber eine ganz schlechte Prognose, was die Info angeht...

Zitat:

Original geschrieben von simson311

Aber ein 14 tägiges Wiederrufsrecht sollte ja wohl bei jedem Vertrag Grundlage sein!

Der Verkäufer hat mich mehr oder minder gedrängt weil er die nächsten Tage nicht da war, meinte er ich solle schon mal unter schreiben damit es im Falle wenn dann schneller geht. Wir hätten aber 14Tage zeit alles zu wiederrufen!

 

www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/391404/

Sollte, hätte, könnte. Ist es das oder hättest du das nur gerne ? DU hast den Vertrag doch gelesen und unterschrieben. Ist dieses Recht also vertraglich fixiert ? Ja ? Glück gehabt. Nein ? Selber schuld.

 

Mehr oder minder gedrängt ? Wurdest du mit vorgehaltener Waffe ins Autohaus genötigt ?

Ich nehme mal an deine Anschuldigungen kannst du allesamt nicht beweisen vor Gericht. Oder ?

Zitat:

Original geschrieben von CC5555

hab da aber eine ganz schlechte Prognose, was die Info angeht...

Nicht nur die Info. Die ganze Sache geht den Bach runter, weil der TE auch weiterhin nicht denken wird.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Zitat:

Original geschrieben von CC5555

hab da aber eine ganz schlechte Prognose, was die Info angeht...

Nicht nur die Info. Die ganze Sache geht den Bach runter, weil der TE auch weiterhin nicht denken wird.

 

Andreas

Immerhin liegt er damit im Trend...

So eine Einstellung ist bei jungen Leuten heutzutage leider nicht selten.

Ihr Moralapostel hier. Das er Mist gebaut hat weiß er selbst und bekommt dies ggf. auch zu spüren, falls der Vertrag nicht gekündigt werden kann.

Allerdings scheinst du dich damit vorher schon beschäftigt zu haben weil du im A3-Forum schließlich die Leasing-Konditionen etc. gepostet hast und gefragt hast ob diese gut sind.

Ich würde auch an den Händler appellieren, dass du es leider doch nicht zahlen kannst (das würde ihm nämlich auch nicht helfen). Vielleicht wäre ja auch eine Alternative das Auto günsitger auszustatten. Wenn es die Austattung die im A3-Forum gepostet wurde, kannste den Fahrzeugwert schonmal um gute 10 t€ senken. Wenn er sich darauf einlässt heißt das.

Alternativ würde ich auf jedenfall schnell einen Anwalt einschalten der zumindest eine kurze Beratung gibt und ggf. ein Schreiben aufsetzt. Sonst lässt sich gar nichts mehr stornieren und das Auto steht vor der Tür.

Das ist meine Meinung zum Thema

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Leasing Vertrag nach 14tagen kündigen?! Bitte um Hilfe