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Leasing-Rückgabe bei AUDI Inspektion bei ATU gemacht

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 16. Dezember 2010 um 13:34

Habe nach 4 Jahren meinen A4 3.0 TDI Quattro wegen Leasing-Ende zurück gebracht.

TÜV hat 2 std. geprüft, bemängelt wurden normale Gebrauchsspuren wie Stossfänger vorne und hinten beilackieren, Alufelgen leicht angeschrabbt, sollen auch beilackiert werden, der Spass kostet 400,-

Jetzt kommt der Knüller, da die letzten beiden Inspektionen bei ATU gemacht wurden können die beim Weiterverkauf des Wagens keine erneute Gebrauchtwagen-Garantier ausstellen und belasten mir daher die letzte Inspektion mit 583,-!!!

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, ich hatte gehört dass man die Inspektionen "ohne Probleme zu bekommen" auch bei einer anderen Meister-Werkstatt als Audi durchführen lassen kann!?

Jetzt hab ich den Salat...

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12 Antworten

Hallo,

das das mit der Garantie ist Käse ich habe mir bei Audi einen gebrauchten gekauft wo die letzten bei Inspektionen auch woanders gemacht wurden ich hatte ganz normal Gebrauchtwagen Garantie.

Die untersuchungen in freien werkstätten werden ja auf grundlagen von dem gemacht was die Vertragswerkstatt macht zumindest sagt ATU das soweit ich das weiss. Meiner Meinung nach handelt Audi da nicht rechtens am besten kurz beim Anwalt nachfragen.

Viel erfolg

Also, das mit der Garantie ist wirklich völliger Dummquatsch. Ich kann mich noch ganz genau erinnern, dass ich Anfang des Jahres auf meiner Suche nach nem neuen gebrauchten mir unbedingt einen bei nem Audi Händler in Landshut eingebildet hab. Der hatte nämlich die 140KW Maschine. Allerdings auch Wurzelholz Dekor und da hat meine bessere Hälfte nicht mitgemacht... :D Lange Rede kurzer Sinn, der Wagen hatte laut Scheckheft seine letzte Inspektion ausdrücklich bei ATU und trotzdem wurde der Wagen mit dieser Audi :plus Garantie angeboten!

Also in dem Punkt verscheissern die Dich definitiv. Überhaupt möcht ich meinen, dass das Procedere überhaupt etwas an geltendem Recht vorbeigeht. Die Frage ist halt auch, was Dein Leasingvertrag an Vorgaben beinhaltet. Inwieweit diese der neueren (europäischen) Rechtsprechung standhalten, kann ich aber nicht beantworten.

gehts evtl um Mobilitätsgarantie und nicht um Gebrauchtwagengarantie?

Welchen Sinn hat den die Belastung von 583,00 EUR? Mit Zahlung dieses Betrages sind die beiden Durchsichten bei ATU wenig "schlimm", also eine Art Schmerzengeld??? Oder wird für das Geld ein neues Serviceheft ausgestellt um die desaströse Historie zu verschleihern?

 

Ich denke das ist nicht rechtens. Genaueres kann Dir sicher nur ein Anwalt sagen. Ist man eigentlich verpflichtet während des Leasing nur Vertragswerkstatten zu nutzen?

 

Carsten

Zitat:

Original geschrieben von center100

Welchen Sinn hat den die Belastung von 583,00 EUR? Mit Zahlung dieses Betrages sind die beiden Durchsichten bei ATU wenig "schlimm", also eine Art Schmerzengeld??? Oder wird für das Geld ein neues Serviceheft ausgestellt um die desaströse Historie zu verschleihern?

 

Ich denke das ist nicht rechtens. Genaueres kann Dir sicher nur ein Anwalt sagen. Ist man eigentlich verpflichtet während des Leasing nur Vertragswerkstatten zu nutzen?

 

Carsten

Steht im LEassingvertrag... bei bmw jedenfalls wirds vorgeschrieben.

Also zuerstmal schimpfe ich, selbst Schuld...mit nem "dicken" Audi geht man auch nicht zu ATU um ein paar Euro zu sparen. Ich hätte als Käufer kein Auto gekauft das nen Stempel von was anderem als Audihändler hat, und dieses Problem hat jetzt ja auch der Händler. Das mag zwar "Prestige" sein, weil sicherlich kanns auch bei ATU gute Meisterle geben, aber es ist eben so.

Das Problem bezieht sich auf die Mobilitätsgarantie. Diese kann Audi jetzt dem neuen Kunden nicht mehr anbieten, da diese sofort erlischt wenn man woanders z.B. einen Ölwechsel gemacht hat.

Eine normale Gebrauchtwagengarantie bekommt der neue Käufer natürlich, aber Mobilitätsgarantie ist nicht mehr.

Allerdings hört ich einmal, ohne Gewähr, dass wenn der neue Käufer einen Longlifeservice wieder neu bei Audi macht, wieder eine Mobilitätsgarantie bekommt. Wie gesagt, ohne Gewähr, ist vom "hörensagen".

Ich vermute auch einfach mal das in den Leasingbestimmungen festgelegt war Inspektion bei Audi.

Deshalb geht das so wohl in Ordnung.

Was ganz anderes sind aber die Kleinstschäden nach 3 oder 4 Jahren wie ein Kratzer auf der Felge oder Stoßfänger..

Das ist meiner Meinung nach bestimmungsgemäßer Gebrauch und somit auch nicht zu bezahlen..

So schlimm kanns ja auch nicht sein wenn man alles für 400 Euro beseitigen kann.

Zitat:

Also zuerstmal schimpfe ich, selbst Schuld...mit nem "dicken" Audi geht man auch nicht zu ATU um ein paar Euro zu sparen. Ich hätte als Käufer kein Auto gekauft das nen Stempel von was anderem als Audihändler hat, und dieses Problem hat jetzt ja auch der Händler. Das mag zwar "Prestige" sein, weil sicherlich kanns auch bei ATU gute Meisterle geben, aber es ist eben so.

Ich persönlich hätte zum Beispiel nie ein Auto mit nem Stempel von einem bestimmten Audizentrum gekauft, nach selbst gemachten Erfahrungen...

Aber entscheidend für seinen Fall sollte ja sein, was im Leasingvertrag steht. Steht dort explizit das nur Audipartner den Service durchführen `dürfen`wäre der Abschlag vermtl. in Ordnung. S'Kleingedruckte halt.

Wenn der nächste Service wieder bei Audi gemacht wird gibts auch wieder 2 Jahre MOB Garantie!! Nur mit evt. Kulanzanträgen bei Audi sieht`s für die Zukunft mau aus - Scheckheft ist nicht vollständig, sprich es ist nicht lückenlos!

Zum Leasingende wird man anscheinend gerne mal abgezockt!

 

ATU > wie bereits gepostet sh. Leasingvertrag, wenn dort explizit Audi gefordert ist, dann wäre eine moderate(ere) Zahlung wohl ok, ansonsten haben die Pech gehabt.

 

Normale Gebrauchsspuren sollten ebenfalls keine Zahlungsverpflichtungen auslösen, alternativ die Beanstandungen für schmales Geld (Festpreis) vom Aufbereiter beseitigen lassen.

 

Wenn die bei Rückgabe ein neues Auto erwarten, dann sollen die das gefälligst selber zahlen und nicht völlig ungerechtfertigt auf den Kunden abwälzen.

 

Soviel ich weiß darf ein Herstellen den Kunde nicht an die Marke binden. Jeder darf die Inspektionen bei allen Werkstätten durchführen die nach Herstellervorgabe arbeiten. Garantie und alles bleibt erhalten, korrigiert mich wenn ich falsch liege!

Gruß

Das Problem ist, das bei Leasing evtl. Vorschriften zu beachten sind, die eben andere Werkstätten ausschließen. Garantie gibts auch bei Fremdinspektionen, Kulanz ist aber freiwillig.

Ich würd die Audi-Hotline anrufen und den Fall schildern, denn nach solchen Erfahrungen wird der nächste doch sicher kein Audi!?

Normale Gebrauchsspuren sind iÜ keine Kratzer, die eine Nachlackierung erfordern. Oder würde hier jemand einen Gebrauchtwagen mit Kratzern kaufen, weil "das ja normal" ist?!

Sowas lässt man vorher aufhübschen...

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