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Länger als 7 Jahre abgemeldet - gelten Sondereintragungen noch ?

Themenstarteram 29. August 2018 um 3:28

Hallo zusammen,

ich habe hier immer mal Unterschiedliches gehört - vielleicht hat jemand Erfahrungswerte oder gesicherte Info darüber :

Wenn ein jetzt älteres Bike, zwar damals US-Import aber in Deutschland bereits zugelassen gewesen, nach etwa zehn Jahren Abmeldung nun wieder angemeldet werden soll :

Gelten die vom Tüv damals vorgenommenen Sondereintragungen in den Papieren noch - wie z.B. Vergaser, Lufi, geänderte Auspuffanlage mit Standgeräuschwert-Änderung ?

Es gibt ja einen erweiterten Prüf- / Abnahmeprozeß wenn sieben Jahre überschritten sind.

Innerhalb dieser Spanne habe ich selbst einmal eine Zulassung gemacht und alle alten Eintragungen hatten Bestandsschutz.

Aber wie ist es bei mehr als sieben Jahren ?

Beste Antwort im Thema

Moin.

Die Frist von 7 Jahren mit Erlöschen der BE gibt es nicht mehr. Theoretisch kann man sie 100 Jahre abmelden und dann mit nur einer Hauptuntersuchung OHNE größeren Aufwand wieder anmelden. Alle bisherigen Abnahmen / Eintragungen behalten ihre uneingeschränkte Gültigkeit und alle Vorgaben und Bestimmungen (Abgas, Geräusch) beziehen sich auf das Erstzulassungsdatum.

Offensichtliche Manipulationen oder erkennbare Falschbeurkundungen (entgegen den Vorschriften der StVZO bzw. anerkannten Regeln der Technik) werden beim Erkennen natürlich nicht durchgewinkt. Und ja, es gibt TÜV-Prüfer-Darsteller, die entgegen ihrer Ausbildung und dem gesunden Menschenverstand handeln. Diese soll der Blitz beim Scheissen treffen. :D:D:D

dto

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am 29. August 2018 um 3:49

Eintragung ist Eintragung - das gilt noch. Aber nur, wenn Du den deutschen Brief noch hast. Bzw. die entspr. Papiere vom TÜV.

Themenstarteram 29. August 2018 um 4:05

Der Brief mit den Eintragungen ist vorhanden.

Hast Du mal so einen Fall gehabt oder mitbekommen ?

am 29. August 2018 um 4:21

ja, bei alten AME-Choppern. Mit Brief überhaupt kein Problem.

Es gibt aber die verschärfte Tüv Untersuchung.

am 29. August 2018 um 14:50

Theoretisch ja - in der Praxis wird dabei bei Bikes nur ein spezieller Blick auf div. Gummis etc gerichtet. Eigentlich eine Unverschämtheit, dafür Geld zu verlangen.

am 29. August 2018 um 15:06

Tüv halt.. ;)

Geh einfach mal zur Zulassungsstelle und frag ob die Daten noch vorhanden sind. Wenn ja, reicht ne einfache HU zum Anmelden. Meine alte Z1 war auch 8 Jahre still gelegt. Daten waren aber noch im Zentralrechner und somit kein Problem. HU gemacht und fertig.

So viele Besserwisser ... wenn Mann keine Ahnung hat, sollte man am besten nichts sagen, bitte ..

Also, es gibt keine vertiefte Hauptuntersuchung, weil das Fahrzeug abgemeldet ist. Alle vorhandenen Abnahmen gelten nach wie vor wenn man ein Nachweis vorlegen kann. ZB2, Fahrzeugschein oder Abnahme nach 19.3 STVZO oder ähnliches.

Gruß

Ich frag mich grad wer hier der Besserwisser ist:(:(

https://www.strassenverkehrsamt.de/.../wiederzulassung-eines-fahrzeugs

Zitat daraus: Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.

Weitere Quelle: https://www.tippscout.de/...es-fahrzeug-wieder-anmelden_tipp_5921.html

Sonst Google https://www.google.de/search?...

Es bleibt allerdings fraglich ob zu vor gemachte und eingetragene Einzel- und Sonderabnahmen außerhalb der Herstellerzulassungen noch ihre Gültigkeit haben.

Wer hat hier jetzt mehr Ahnung du Ah...…...ser?

am 30. August 2018 um 16:02

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. August 2018 um 12:47:33 Uhr:

 

Es bleibt allerdings fraglich ob zu vor gemachte und eingetragene Einzel- und Sonderabnahmen außerhalb der Herstellerzulassungen noch ihre Gültigkeit haben.

Muß wohl - sonst wäre jeder AME-Chopper, der länger als 7 Jahre abgemeldet ist, nur noch Sondermüll. Auch für sowas gilt der Bestandschutz. Natürlich nur, wenn die Sonderabnahmen zulassungsgerecht waren....

Ja und genau da fängt das Problem bei einer Vollabnahme an.

Das was ein Goodwill Prüfer vor Jahren/zenten noch für abnahmefähig empfand muss ein heutiger noch lange nicht.

Will nix schwarz malen aber ich wäre da doch etwas vorsichtiger.

Ich kenn so einige Kisten, auch AME, die würdest du heute niemals mehr durch den Tüv kriegen.

Mir fällt grad noch eine Frage dazu ein. Welche Abgas und Geräuschvorschriften gelte bei so einer Vollabnahme, die von damals oder die von heute?

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. August 2018 um 18:32:43 Uhr:

Ja und genau da fängt das Problem bei einer Vollabnahme an.

Das was ein Goodwill Prüfer vor Jahren/zenten noch für abnahmefähig empfand muss ein heutiger noch lange nicht.

Will nix schwarz malen aber ich wäre da doch etwas vorsichtiger.

Ich kenn so einige Kisten, auch AME, die würdest du heute niemals mehr durch den Tüv kriegen.

Mir fällt grad noch eine Frage dazu ein. Welche Abgas und Geräuschvorschriften gelte bei so einer Vollabnahme, die von damals oder die von heute?

Die von damals, ansonsten würde man ja heute keinen einzigen Oldtimer mehr zugelassen bekommen :D

Ob Bike oder Auto sollte wohl egal sein, da wird es keinen Unterschied geben.

Also wenn Du heute eine Originale Pan-Head aus den USA rüberholst, oder auch eine umgebaute, sofern die Umbauten natürlich den deutschen TÜV Vorschriften entspricht, wirst Du diese zugelassen bekommen, auch ohne das Du jetzt ein ABS nachrüsten müsstest, was ja normalerweise jetzt auch nötig wäre :D

Und da ich jetzt seit 1981 Harleys habe und fahre, empfinde ich es so, dass man heutzutage viel mehr und auch einfacher zugelassen bekommt, als vor 37 Jahren.

Wenn ich noch an den Akt denke, was ich alles unternommen und gebraucht habe, geschweige denn die Kosten, um an mein erstes Bike, 75 Sporty, eine vorverlegte Schalt- und Bremsanlage zu tüven, wird mir heute noch schlecht.

Oder Lenker eintragen, APE.

Gutachten alles vorhanden, alles hat funktioniert, aber der TÜV Ingenieur in Stuttgart-Feuerbach meinte, dass Ihm dies nicht gefällt und hat das nicht eingetragen.

3 weitere TÜV Stellen waren damals noch dran, bis ich es eingetragen bekam.

Ist doch heute alles easy und Gutachten gibt es für fast alles.

Klar, paar Sachen gehen immer noch nicht, wie z.B. Drag Pipes eingetragen zu bekommen :p

Wir reden doch nicht von original belassenen Fahrzeugen sondern von Harleys die umgebaut wurden bis zum geht nicht mehr oder von Aufbauten (TPN) mit was weiß ich nicht für teilen wo man so schon den Kopp schüttelt.

Solange die gesamten Anbauteile bei einer Original-HD eine ABE oder Gutachten haben sehe ich überhaupt kein Problem.

Allein diese ABE´s oder Gutachten gelten aber nicht für AME oder sonstige TPN-Kisten und da geht es da um Einzelabnahmen.

Noch mal, will nix schwarz malen. Wollte nur mal zu Denken anregen.

Abschaffung der „Vollabnahme“

Mit der „Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ hat die Bundesregierung das „Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr“ vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung – ohne aufwändiges „Vollgutachten“. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.

Quelle: GTÜ

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