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Kurzzeitkennzeichen, EU Import, Neuwagen

Themenstarteram 7. November 2017 um 21:16

Hallo,

ich möchte einen EU Neuwagen, der nie zugelassen wurde und mit vorhandenen COC Papieren Mithilfe eines Kurzzeitkennzeichens aus Bremen nach Nrw zu mir nach Hause fahren.

Dafür benötige ich COC, Perso, Schilder und eVB für die Zulassungsstelle.

Einen Online Anbieter (ITS) für eVB habe ich auch gefunden.

Nun meine Frage, wie verhält es sich mit HU, die mein Auto noch nicht hat?

Ich lese, dass man mit dem Fahrzeug zu einer Werkstatt oder Prüfstelle fahren muss, wenn kein TÜV vorhanden ist.

Ich möchte damit lediglich direkt nach Hause und in die Garage.

Richtig zugelassen wird es erst 2018.

Kann ich ohne Probleme dies tun? Was hält ihr von diesem Anbieter ITS?

Beste Antwort im Thema

§16a FZV verlangt (neben dem Führen des Kurzzeitkennzeichens und der vorhandenen Versicherung):

1. dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist

-> das CoC bestätig die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ

2. gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach §29 der StVZO erforderlich sind

-> die erste HU ist drei Jahre nach Erstzulassung erforderlich, bei einem Neuwagen also nicht

Damit dürfte der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens und der Überführungsfahrt von Bremen nach NRW ("direkt nach Hause und in die Garage") nichts im Wege stehen.

Trotzdem empfiehlt es sich immer, vorher bei der zuständigen Zulassungsstelle nach dem genauen Procedere zu fragen, weil die bundesweit einheitlichen Regeln doch manchmal örtlich unterschiedlich ausgelegt werden.

BTW: Du solltest auch über die Frage des Kaskoschutzes für die Überführungsfahrt und die Wartezeit bis zur Zulassung nachdenken!

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§16a FZV verlangt (neben dem Führen des Kurzzeitkennzeichens und der vorhandenen Versicherung):

1. dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist

-> das CoC bestätig die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ

2. gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach §29 der StVZO erforderlich sind

-> die erste HU ist drei Jahre nach Erstzulassung erforderlich, bei einem Neuwagen also nicht

Damit dürfte der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens und der Überführungsfahrt von Bremen nach NRW ("direkt nach Hause und in die Garage") nichts im Wege stehen.

Trotzdem empfiehlt es sich immer, vorher bei der zuständigen Zulassungsstelle nach dem genauen Procedere zu fragen, weil die bundesweit einheitlichen Regeln doch manchmal örtlich unterschiedlich ausgelegt werden.

BTW: Du solltest auch über die Frage des Kaskoschutzes für die Überführungsfahrt und die Wartezeit bis zur Zulassung nachdenken!

Themenstarteram 7. November 2017 um 21:52

Zitat:

@hk_do schrieb am 7. November 2017 um 22:28:42 Uhr:

§16a FZV verlangt (neben dem Führen des Kurzzeitkennzeichens und der vorhandenen Versicherung):

1. dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist

-> das CoC bestätig die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ

2. gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach §29 der StVZO erforderlich sind

-> die erste HU ist drei Jahre nach Erstzulassung erforderlich, bei einem Neuwagen also nicht

Damit dürfte der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens und der Überführungsfahrt von Bremen nach NRW ("direkt nach Hause und in die Garage") nichts im Wege stehen.

Trotzdem empfiehlt es sich immer, vorher bei der zuständigen Zulassungsstelle nach dem genauen Procedere zu fragen, weil die bundesweit einheitlichen Regeln doch manchmal örtlich unterschiedlich ausgelegt werden.

BTW: Du solltest auch über die Frage des Kaskoschutzes für die Überführungsfahrt und die Wartezeit bis zur Zulassung nachdenken!

Gut, dann habe ich mir zu viele Gedanken mit der Sache mit HU gemacht.

In den letzten 18 Jahren nie die Kaskovers. mit einem Schaden belästigt aber sowie ich mein Glück kenne, kann ich es mir vorstellen, dass während der Überführungsfahrt ich die Kiste gegen eine Wand fahre :)

Leider gibt es sowie es aussieht keine Vers., die mein Auto an diesem Tag Kasko versichern würde oder übersehe ich es?

In der Zeit, in der das Auto in meiner Garage schläft, darf es keiner auf die Idee kommen, es zu klauen, sonst sind die 22t Euro weg.

Wenn Du aber Ideen hast, bitte her damit.

 

Hole Dir die eVB für das KZK von der Versicherung wo Du das Fzg später versichern willst. Wenn ich den Antrag stelle,werde ich am Schluss gefragt,benötigen Sie ein KZK? Wenn ich dann den Antrag abschicke,hab ich wenig später zwei eVB im Postfach.

Bei einer im Netz gekauften eVB für KZK ist nur der mindest Haftpflichtschutz gegeben

Gruß m

Machst du das alles noch postalisch?

Bei mir geht das mit Anruf und E-Mail, SMS oder w-app und leg dann das Telefon am Amt vor. Hab nie Probleme so gehabt und geht innerhalb von Minuten bis Stunde, je nachdem wie schnell der Fuzzi ist.

Themenstarteram 8. November 2017 um 7:55

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. November 2017 um 06:12:34 Uhr:

Hole Dir die eVB für das KZK von der Versicherung wo Du das Fzg später versichern willst. Wenn ich den Antrag stelle,werde ich am Schluss gefragt,benötigen Sie ein KZK? Wenn ich dann den Antrag abschicke,hab ich wenig später zwei eVB im Postfach.

Bei einer im Netz gekauften eVB für KZK ist nur der mindest Haftpflichtschutz gegeben

Gruß m

Meine jetzige Versicherung allsecur bietet keine Versicherung für Kurzzeitkennzeichen an und wo ich das Fahrzeug nächstes Jahr versichern werde, weiß ich noch nicht.

Lass dir noch eine VK-Zusage für das KZK von der Versicherung geben

Kasko bei kzk kostet gutes geld wenn das nicht über die (später) abgeschlossene Versicherung läuft.

Da wäre es u.U. einfacher und billiger das Fahrzeug vielleicht doch jetzt schon zuzulassen und mit regulären Kennzeichen abzuholen.

 

Sicher dass das Fahrzeug noch nicht zugelassen war?

Oftmals haben eu-neuwagen doch schon eine (evtl. auch ausländische) Tageszulassung. Von daher wäre eine Zulassung deinerseits in 2018 auch kein Vorteil mehr bei einem späteren Verkauf.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 8. November 2017 um 13:00:38 Uhr:

Kasko bei kzk kostet gutes geld wenn das nicht über die (später) abgeschlossene Versicherung läuft.

Da wäre es u.U. einfacher und billiger das Fahrzeug vielleicht doch jetzt schon zuzulassen und mit regulären Kennzeichen abzuholen.

Sicher dass das Fahrzeug noch nicht zugelassen war?

Oftmals haben eu-neuwagen doch schon eine (evtl. auch ausländische) Tageszulassung. Von daher wäre eine Zulassung deinerseits in 2018 auch kein Vorteil mehr bei einem späteren Verkauf.

So sieht's aus. Ein Großteil der vermeintlichen EU NeuwagenKäufer staunen nicht schlecht,wenn beim Zulassen doch herauskommt, dass der Wagen schon einen Haltereintrag hatte oder zwei oder . .

Gruß m

Themenstarteram 8. November 2017 um 20:26

So, Neuigkeiten.. Das Fahrzeug wird morgen doch normal zugelassen, da mir das Ganze zu bunt geworden ist.

Leute macht mir aber bitte keine Angst, mit dem evtl. Vorbesitzer!

Der Händler hat mir ausdrücklich bestätigt, dass es keinen gab, auch nicht in Dänemark.

Wie kann ich dies aber trotzdem prüfen, oder man erfährt es während der Zulassung beim Amt?

ich habe gerade erst letzte woche nen neuwagen import aus DK zugelassen und abgeholt.

1.) es ist völlig egal wann du das auto anmeldest. die garantie läuft, sobald das auto in dänemark ankam und dort "eingestempelt" wurde. das auto paar monate stehen zu lassen ist somit völlig witzlos, da die wertvolle garantie trotzdem läuft

2.) beim richtigen importeur in deutschland bekommt man auch ohne anzahlung den fahrzeugbrief (heute zulassungsbescheinigung 1) mitsammt den coc papier vorab. der brief ist halterfrei(leer) und beim amt wird auch niemand was anderes belegen wollen/können. mit der evb + perso bekommt man so das auto problemlos angemeldet und kann mit den schildern dann das auto abholen und fahren.

3.) der erste tüv steht 3jahre nach erstzulassung an. also derzeit also november 2020, egal ob das auto im september oder oktober in dänemark die 0km inspektion (garantie beginn) bekam oder nicht.

4.) beim richtigen importeur bekommt man den fahrzeugbrief in der deutschen fassung ausgehändigt. den bürokratenkram übernimmt der deutsche händler also für dich, zumal das einige wochen dauert.

wenn du das auto dieses jahr wirklich nicht anmelden möchtest, solltest du es per anhänger abholen.

Bei Importen aus DK gibt es in der Regel keine vorherige Zulassung auf einen anderen Halter. Mßgeblich ist der Vertrag, den Du mit dem deutschen Vermittler geschlossen hast. Ein Neuwagen ist und bleibt dann ein Neuwagen ohne vorherige Zulassung.

Wichtig ist aber die Aussage zum Beginn der Garantie : Mit der bestätigten Übergabedurchsicht wird das Fahrzeug mit diesem Datum in das EU-weite Seat-System eingepflegt und die Garantiezeit beginnt zu laufen.

Ein seriöser Vermittler ermöglicht vor Abholung die Zulassung, so dass man mit dem mitgebrachten Kz das Fahrzeug abholen kann.

Zitat:

@PayDay schrieb am 8. November 2017 um 22:02:48 Uhr:

ich habe gerade erst letzte woche nen neuwagen import aus DK zugelassen und abgeholt.

 

4.) beim richtigen importeur bekommt man den fahrzeugbrief in der deutschen fassung ausgehändigt. den bürokratenkram übernimmt der deutsche händler also für dich, zumal das einige wochen dauert.

Hallo.

Wo bitte dauert die Zulassung eines importierten Neuwagen mehre Wochen?. Wenn alle Dokumente vorliegen,dauert die Zulassung evtl 5 bis 10 min länger, als eine Neuzulassung mit Vorlage der durch den Hersteller ausgefüllten ZB 2 .

Gruß M

Themenstarteram 11. November 2017 um 6:59

Mein Toyota ist bereits zugelassen worden, es ist alles gut gelaufen. Im Fahrzeugbrief steht als Anzahl vom Vorbesitzer "0". TÜV 3 Jahre gültig, nur die Garantie läuft bereits ein Jahr. Bei Toyota läuft Garantie bereits ab Produktionsdatum oder "Bestelldatum", das war nämlich bei meinem Auto aus DK Ende 2016, somit hätte ich nur noch eine Restgarantie von zwei Jahren, anstatt drei. Habe aber die günstige Anschlussgarantie über Toyota gebucht, nun habe ich insgesamt vier Jahre Garantie und alles gut.

Und wenn wir bei den Versicherungen sind, muss ich nebenbei erwähnen, bei dem Avensis sind halb so viel an Versicherungsprämien fällig als bei meinem letzten BMW F11. Da spart man auch Menge Kohle.

Zitat:

@Sammens schrieb am 11. November 2017 um 07:59:55 Uhr:

... TÜV 3 Jahre gültig, nur die Garantie läuft bereits ein Jahr. Bei Toyota läuft Garantie bereits ab Produktionsdatum oder "Bestelldatum", das war nämlich bei meinem Auto aus DK Ende 2016, somit hätte ich nur noch eine Restgarantie von zwei Jahren, anstatt drei....

Sowas habe ich ja noch nie gehört, weder generell bei Japanern/Toyota noch bei eu-importen.

Sicher, dass nicht erst ab Auslieferung (zum Händler)bzw. Anmeldung zur Garantie ist (wie z.b. bei VW-Importen)?

Evtl. hat das Auto auch einfach nur schon ein Jahr auf Halde gestanden.

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