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Kurzzeitkennzeichen, EU Import, Neuwagen

Themenstarteram 7. November 2017 um 21:16

Hallo,

ich möchte einen EU Neuwagen, der nie zugelassen wurde und mit vorhandenen COC Papieren Mithilfe eines Kurzzeitkennzeichens aus Bremen nach Nrw zu mir nach Hause fahren.

Dafür benötige ich COC, Perso, Schilder und eVB für die Zulassungsstelle.

Einen Online Anbieter (ITS) für eVB habe ich auch gefunden.

Nun meine Frage, wie verhält es sich mit HU, die mein Auto noch nicht hat?

Ich lese, dass man mit dem Fahrzeug zu einer Werkstatt oder Prüfstelle fahren muss, wenn kein TÜV vorhanden ist.

Ich möchte damit lediglich direkt nach Hause und in die Garage.

Richtig zugelassen wird es erst 2018.

Kann ich ohne Probleme dies tun? Was hält ihr von diesem Anbieter ITS?

Beste Antwort im Thema

§16a FZV verlangt (neben dem Führen des Kurzzeitkennzeichens und der vorhandenen Versicherung):

1. dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist

-> das CoC bestätig die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ

2. gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach §29 der StVZO erforderlich sind

-> die erste HU ist drei Jahre nach Erstzulassung erforderlich, bei einem Neuwagen also nicht

Damit dürfte der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens und der Überführungsfahrt von Bremen nach NRW ("direkt nach Hause und in die Garage") nichts im Wege stehen.

Trotzdem empfiehlt es sich immer, vorher bei der zuständigen Zulassungsstelle nach dem genauen Procedere zu fragen, weil die bundesweit einheitlichen Regeln doch manchmal örtlich unterschiedlich ausgelegt werden.

BTW: Du solltest auch über die Frage des Kaskoschutzes für die Überführungsfahrt und die Wartezeit bis zur Zulassung nachdenken!

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Zitat:

 

Aber es ist korrekt was der Händler sagt, dass es

keinen Brief von ihm gibt sondern nur diese CoC Papiere?

auch wenn dein auto mittlerweile ja zugelassen ist:

was du bekommst, ist auch abhängig vom vertrag zwischen dir und den vermittler. ich bekam vom importeur (vermittler) coc papier und fahrzeugbrief (zulassungsbescheinigung 2) vorab zugesandt. damit konnte ich das fahrzeug anmelden und mit den schildern fuhr ich zum vermittler, auf dessen hof das fahrzeug stand. zu den zeitpunkt des abholens habe ich 0€ bezahlt. hatte einige 500€ scheine mit dabei. ist halt so, wenn der händler die vom staat dafür vorgesehene transaktionsmethode "rechnung" nicht will.

anzahlen ist eine ganz schlechte idee, vorkasse noch schlechter. grund= mögliche insolvenz. chance= extrem hoch. die autobuden machen laufend zu, auch die großen...

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