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Kündigung der Haftpflicht durch Versicherer überhaupt möglich? Pflichtversicherungsgesetzt?

Themenstarteram 26. November 2014 um 17:35

Ich hab mal eine Frage, ob einem die Versicherung überhaupt Kündigen kann, wenn man nur Haftpflicht hat?

Soviel ich weiß, müssen die ja gesetzliche Deckung mindestens anbieten.

Darf einem also der Versicherer überhaupt die Haftpflicht eines Autos einseitig kündigen, oder gilt das nur für die Kasko Zusatzdeckungen?

Beste Antwort im Thema

Schau in Deine Vertragsbedingungen, da steht genau, wann Deine Versicherung kündigen kann. Bei meiner ist das Punkt G3 - Ablauf des Versicherungsjahres zählt ausdrücklich dazu, nach einem Schadensereignis, vertragswidriger Fahrzeugnutzung usw.

In der Praxis kündigen aber die wenigsten Versicherer aus Lust und Laune.

Gruß

Peter

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Bei einem Kunden, der bei einem Versicherer gek wurde, wurde einen Ablehnung des Antrages gemacht.

Den Hintergrund der Kdg kenne ich nicht, der Kunde wollte ihn nicht nennen.

War 2008 geschehen.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, da gibt es eine schwarze Liste, neben der HIS.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. November 2014 um 13:55:34 Uhr:

Zitat:

@V70Hutte schrieb am 28. November 2014 um 12:16:54 Uhr:

Pflichtversicherung bedeutet in diesem Kontext, dass ICH als AUTOHALTER eine solche Versicherung haben MUSS und nicht, dass der Versicherer mir so eine Versicherung anbieten MUSS.

Doch, es steht beides im Gesetz. Bitte mal § 5 PflVG Satz 2 lesen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. November 2014 um 13:55:34 Uhr:

Zitat:

Gleiches gilt bekanntlich ja auch für die Gebäudeversicherung bei Wohneigentum.

Nein, andere Baustelle. Eine Gebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung.

Ich nehme an, ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt: Feuer, Wasser, Sturm (Wohngebäudeversicherung) ist Pflichtversicherung. Und die ERGO hat diese Versicherungen gerade zehntausendfach gekündigt bei Auslaufen der Vertragszeit. Ist zwar ärgerlich aber rechtens, man kann ja zu nem anderen Versicherer gehen.

Zitat:

@V70Hutte schrieb am 28. November 2014 um 16:51:02 Uhr:

 

Ich nehme an, ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt: Feuer, Wasser, Sturm (Wohngebäudeversicherung) ist Pflichtversicherung. Und die ERGO hat diese Versicherungen gerade zehntausendfach gekündigt bei Auslaufen der Vertragszeit. Ist zwar ärgerlich aber rechtens, man kann ja zu nem anderen Versicherer gehen.

Nochmal, eine Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung. Und sie wird auch dadurch keine, dass die meisten Banken eine bestehende Feuerversicherung als Voraussetzung für die Hypothekenvergabe vorschreiben.

Zitat:

@V70Hutte schrieb am 28. November 2014 um 12:16:54 Uhr:

Pflichtversicherung bedeutet in diesem Kontext, dass ICH als AUTOHALTER eine solche Versicherung haben MUSS --- Mit der Haftpflichtv. soll ja vermieden werden, dass Leute mit ihren unversicherten Karren rumfahren und im Schadensfall das Opfer auf seinen Kosten hängen bleibt, weil der unversicherte Verursacher keine Kohle auf der Naht hat - daher PFLICHTversicherung

Vorsicht mit den Begrifflichkeiten:

Nicht jede Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.

Das Wort Haftpflichtversicherung trennt sich in Haftpflicht (die Pflicht des Versicherers für Schäden aufzukommen damit Dritte nicht unverschuldet leer ausgehen) und Versicherung.

Eine Ableitung zur Haft-Pflichtversicherung zeugt von wenig Fachwissen.

Mir persönlich sind nur zwei Pflichtversicherungen in D bekannt: Für Autofahrer und Schusswaffenbesitzer.

am 28. November 2014 um 17:09

Zitat:

@TalkTalkFan schrieb am 28. November 2014 um 17:15:03 Uhr:

 

Mir persönlich sind nur zwei Pflichtversicherungen in D bekannt: Für Autofahrer und Schusswaffenbesitzer.

Da gibt es schon ein paar mehr (z.B. die Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung, Jagdhaftpflicht, in einigen Bundesländer die Hundehaftpflicht).

Aber nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es für die anbietenden Versicherer eine Annahmepflicht, sofern nicht Umstände - wie von ELK-EN schon aufgeführt - dem Abschluß des Vertrags entgegenstehen können.

Ein Versicherer kann auch kündigen und das Pflichtversicherungsgesetz steht dem auch nicht entgegen.

Wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung gekündigt, hat ein Fahrzeughalter ausreichend alternativen.

Die alte Feuerversicherung für Wohngebäude war bis 1994 eine Pflichtversicherung.

Jetzt muss man keine abschließen.

Grüße

Klaus

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. November 2014 um 18:54:35 Uhr:

Die alte Feuerversicherung für Wohngebäude war bis 1994 eine Pflichtversicherung.

Jetzt muss man keine abschließen.

Grüße

Klaus

Es waren damals auch nur einige Gebiete (z.B. das alte Braunschweiger Land), wo ein Monopolversicherer in Sachen Feuerversicherung (und nur Feuer) für Gebäude die Marktmacht hatte.

In Sachen LW/ST hatten die Hauseigentümer aber freie Auswahl.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. November 2014 um 18:54:35 Uhr:

Jetzt muss man keine abschließen.

Dafür muß man (wenn man sich dazu entschließt) aber verschmerzen können, daß es keinen finanziellen Ersatz gibt, wenn die Hütte abgebrannt ist... :D

Zitat:

@TalkTalkFan schrieb am 28. November 2014 um 17:15:03 Uhr:

 

Mir persönlich sind nur zwei Pflichtversicherungen in D bekannt: Für Autofahrer und Schusswaffenbesitzer.

Und seit einigen Jahren die Krankenversicherung.

Zitat:

@TalkTalkFan schrieb am 28. November 2014 um 17:15:03 Uhr:

Zitat:

@V70Hutte schrieb am 28. November 2014 um 12:16:54 Uhr:

Pflichtversicherung bedeutet in diesem Kontext, dass ICH als AUTOHALTER eine solche Versicherung haben MUSS --- Mit der Haftpflichtv. soll ja vermieden werden, dass Leute mit ihren unversicherten Karren rumfahren und im Schadensfall das Opfer auf seinen Kosten hängen bleibt, weil der unversicherte Verursacher keine Kohle auf der Naht hat - daher PFLICHTversicherung

Vorsicht mit den Begrifflichkeiten:

Nicht jede Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.

Das Wort Haftpflichtversicherung trennt sich in Haftpflicht (die Pflicht des Versicherers für Schäden aufzukommen damit Dritte nicht unverschuldet leer ausgehen) und Versicherung.

Eine Ableitung zur Haft-Pflichtversicherung zeugt von wenig Fachwissen.

Mir persönlich sind nur zwei Pflichtversicherungen in D bekannt: Für Autofahrer und Schusswaffenbesitzer.

Desshalb hab ich auch geschrieben: In diesem Kontext. Hast du ja selber als Zitat von mir aufgeführt, und der Kontext war autobezogen. Und bezüglich der oben erwähnten Gebäudeversicherung war mein persönlich erlebter Stand - Versicherung musste entweder übernommen werden oder neu abgeschlossen werden, sonst KEIN Kauf möglich. Falls das nicht mehr up to date ist steck ich mir da dann gerne das unterstellte wenige Fachwissen in die Tasche und geb dir für dein rudimentäres Vermögen, Texte als ganzes zu lesen ne 5 in Texterfassung, zumal das Beispiel ja unmittelbar folgte.

Ist doch immer wieder schön, wenn jemand, der selbst keine Ahnung hat, Andere korrigiert.

Da denkt man sich dann so lustige Sachen aus wie hier:

Zitat:

Vorsicht mit den Begrifflichkeiten:

Nicht jede Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.

Das Wort Haftpflichtversicherung trennt sich in Haftpflicht (die Pflicht des Versicherers für Schäden aufzukommen damit Dritte nicht unverschuldet leer ausgehen) und Versicherung.

Eine Ableitung zur Haft-Pflichtversicherung zeugt von wenig Fachwissen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 30. November 2014 um 09:09:57 Uhr:

Da denkt man sich dann so lustige Sachen aus wie hier:

Nur das diese "lustigen Sachen" Tatsachen sind. Ich empfehle dir, dich noch einmal ausführlich mit den Begriffen "Haftpflicht" und "Pflichtversicherung" auseinanderzusetzen.

Danach kannst du mir dann gerne die Stellen benennen, an denen meine Aussage angeblich falsch sein soll.

am 30. November 2014 um 13:26

Zitat:

@TalkTalkFan schrieb am 28. November 2014 um 17:15:03 Uhr:

Zitat:

….

Das Wort Haftpflichtversicherung trennt sich in Haftpflicht (die Pflicht des Versicherers für Schäden aufzukommen damit Dritte nicht unverschuldet leer ausgehen) und Versicherung.

….

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