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Kontrollleuchten notwendig für TÜV???

Themenstarteram 21. April 2015 um 10:43

Hallo Leute,

ein Bekannter hat mir vor kurzem gesagt, dass Kontrollleuchten (Blinker, Öl, Neutral, Fernlicht) eigentlich gar nicht an einem Motorrad verbaut sein müssen, um damit durch den Tüv zu kommen. An seiner ist auch nichts dergleichen dran und er hatte bisher noch keine Probleme damit. Er meinet nur, wenn welche am Motorrad vorhanden sind, müssen diese auch zur entsprechenden Funktion passen und dann auch funktionieren (Blinker ein => Blinker und Anzeige müssen blinken, Fernlicht ein => Fernlicht und Anzeige müssen leuchten).

Jetzt die Frage:

Hat er einfach einen sehr genügsamen Tüv-Prüfer, oder ist das wirklich gesetzlich ok so, dass keine Kontrollleuchten vorhanden sein müssen??

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

Gruß

Michl

Beste Antwort im Thema

Gääähn.....

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LMGTFY...

http://www.tuev-sued.de/.../flyer-tipp-motorradbeleuchtung.pdf

Seite 5

LMGTFY ??

Let Me Get This For You ??

@ Jason Ersetze "get" durch "google", der Rest stimmt.

Wenn ich den Flyer richtig interpretiere bräuchte meine VFR, EZ 1987 kein Bremslicht. Ich glaube nicht, dass ich mich damit wohl fühlen würde.

Zitat:

@ka-ruffi schrieb am 21. April 2015 um 13:12:34 Uhr:

@

Wenn ich den Flyer richtig interpretiere bräuchte meine VFR, EZ 1987 kein Bremslicht. Ich glaube nicht, dass ich mich damit wohl fühlen würde.

Ich hatte das auch im Hinterkopf und schon einmal staunend irgendwo gelesen. Bis 31.12.1987 kein Bremslicht vorgeschrieben.

Da jedoch § 53 Abs 2 StVZO Motorräder, die vor dem 1.1.1988 zugelassen wurden, nicht explizit von der Pflicht ausnimmt, bleibt fast nur der Schluß, dass die Vorschrift, dass Krafträder ein Bremslicht benöltigen, erst 1988 in die StVZO aufgenommen wurde.

Aber jedes auch vorher zugelassene Motorrad, das gemäß seiner Betriebserlaubnis mit einer Bremsleuchte ausgestattet ist, muss sie auch weiterhin haben, sonstg erlischt die BE.

Lediglich Fahrzeuge, die vor dem 1.1.1954 zugelassen wurden, sind von den Bauartgenehmigungsvorschriften befreit.

Ergänzend zur Frage des TE:

Es ist nur die Fernlichtkontrollleuchte vorgeschrieben.

Weder Leerlauf- noch Öldruck- noch Blinkerkontrollleuchte sind Pflicht, sofern man die Blinker auf dem Mopped sitzend sieht.

Erst für Fahrzeuge, die eine EG - BE haben und nach EU - Recht zugelassen sind, ist eine Blinkerkontrolle erforderlich.

Themenstarteram 21. April 2015 um 14:30

Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten

Und wenn diese vorhanden sind, MÜSSEN die auch funktionieren.

Themenstarteram 2. Mai 2016 um 5:14

Hallo Leute,

ist zwar schon ewig her der Thread, aber jetzt bin ich endlich mal zum TÜV gekommen nach ewigen Umbauen und außerdem gibts bestimmt noch andere, die hier mal solche Fragen haben sich auch unsicher sind.

Also die Kontrollleuchten haben den Prüfer absolut nicht interessiert. Hab momentan nur die beiden Blinker als Anzeigen und bin ohne jegliche Probleme durchgekommen. Also wer auch mal in die Situation kommt und nicht genau weiß ob ja, oder nein. Einfach probieren, klappen kanns immer :)

Beste Grüße

am 2. Mai 2016 um 5:22

Bei mir wurde auch nicht alle kontrollleuchten kontrolliert, außer die Neutral leuchte!

Zitat:

@Schermschneider1 schrieb am 2. Mai 2016 um 07:14:33 Uhr:

Hallo Leute,

ist zwar schon ewig her der Thread, aber jetzt bin ich endlich mal zum TÜV gekommen nach ewigen Umbauen und außerdem gibts bestimmt noch andere, die hier mal solche Fragen haben sich auch unsicher sind.

Also die Kontrollleuchten haben den Prüfer absolut nicht interessiert. Hab momentan nur die beiden Blinker als Anzeigen und bin ohne jegliche Probleme durchgekommen. Also wer auch mal in die Situation kommt und nicht genau weiß ob ja, oder nein. Einfach probieren, klappen kanns immer :)

Beste Grüße

es ist ja auch immer so, dass wie man in den Wald hineinruft, es zurückkommt.

Sprich wer mit einem total versifften Fahrzeug hinkommt, denen die Papiere hinwirft und sagt "macht hinne", braucht sich nicht wundern wenn jede Schraube untersucht wird

Themenstarteram 2. Mai 2016 um 12:23

An der Aussage von Eberbacher ist auf jeden Fall einiges dran :)

Höflichkeit und gute Umgangsformen schaden nie. Aber wenn mein Fahrzeug den Vorschriften entspricht, kann mir das "goodwill" des Prüfers egal sein.

Eigentlich ist das ganz einfach. Es steht im Gesetz.

Ich habe das ja schon vor über einem Jahr erläutert, muss ich mich nicht wiederholen.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 2. Mai 2016 um 14:45:42 Uhr:

Höflichkeit und gute Umgangsformen schaden nie. Aber wenn mein Fahrzeug den Vorschriften entspricht, kann mir das "goodwill" des Prüfers egal sein.

Ein freundlicher Umgangston kann wie Öl im Getriebe sein. Er macht die Sache viel einfacher und bequem.

Selbst wenn alles in Ordnung ist, kann ein Prüfer einem die Sache schwer machen.

Er ist ja nicht unbedingt gezwungen, alles hopphopp und für den Kunden angenehm durchzuführen.

Beispiel?

Ich habe momentan vorne eine für meine Maschine völlig legale Reifendimension montiert, die ich aber nicht hätte haben dürfen, hätte meine Maschine ABS.

Da hat der Prüfer auch längere Zeit sinniert; hätte er einen "Grund" gehabt, dann hätte er daraus einen "Staatsakt" machen können.

Dass ABS/kein ABS Auswirkungen auf die Reifendimensionen hat, höre ich zu ersten Mal.

Wenn ich mit einem Motorrad zur HU in die Dorfwerkstatt gehe, gibt es nur wenige Prüfer, die sich mit Motorrädern wirklich gut auskennen. In Herrenberg gibt es einen Motorradprofi, der freut sich jedesmal ein Loch in die Mütze, wenn ich mit einer 30 Jahre alten Kiste daher komme, die besser als neu ist.

Beim Auto hat eine gut ausgestattete TÜV-Prüfstelle zahlreiche Möglichkeiten, Mängel aufzudecken, die man selbst nicht ohne weiteres erkennt. Und genau das ist deren Job. So wurden an unserem R 171 zwei gebrochene Federn hinten entlarvt und vorne links eine, die zumindest verdächtig ist.

Ich wertschätze die Arbeit dieser Leute sehr und so haben wir ein sehr freundschaftliches Verhältnis. Da braucht auch keiner bei Mängeln "ein Auge zudrücken". Ich kenne die Belegschaft und ihren Boss aber auch seit zig Jahren und wir arbeiten perfekt zusammen.

Was nicht 100%ig in Ordnung ist, wird repariert. Hingegen gibt es auch einige extrem blödsinnige Vorschriften. Gerade bei der Bereifung von Motorrädern oder Schalldämpfern. Da gibt es aber einen einfachen und legalen Trick.

Ich werde es ja sehen. Aktuell habe ich vorher meine Africa Twin und die Yamaha DT 175 in die Dorfwerkstatt gebracht. Da kommt morgen jemand zur HU. Wer, weiß ich nicht (TÜV Dekra, GTÜ, GTS...)

Der braucht schon mal verdammt lange Beine, sonst hat er mit der Twin ein Problem. Dann bin ich gespannt, ob er den Umbau der Beleuchtung der Twin erkennt. Zwei Abblendscheinwerfer statt einem, zwei LED Positionslichter und 4 rote Zusatz LED als Bremswarnleuchte.

An der DT 175 sind weder die Gabelholme, noch die Zentralfeder original. Das gesamte Fahrwerk ist verändert. Es gibt zwei Merkmale, an denen ein Profi das auf den ersten Blick erkennen müsste. Schaun mer mal.

Am Mittwoch habe ich Termin beim TÜV in Herrenberg mit meiner K 1300 GT. Die geben ich den Leuten hier nicht ohne Aufsicht in die Hand. Aber der Adis hat seine Freude an dem Bike. Wenn das Wetter gut ist, wird der Bremsentest sicher außerhalb des TÜV-Geländes statt finden.

Aber dann ist auch mal gut mit TÜV. Kam alles innerhalb von zwei Monaten auf einen Haufen. Alle drei Mercedes, der Anhänger und 4 Motorräder. 600 Euro für TÜV, 480 für neue Reifen, 200 für neue Federn... Da kommt was zusammen.

Gääähn.....

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