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Kleiner Defekt nach dem Kauf

Themenstarteram 1. Oktober 2015 um 17:08

Hallo zusamen,

ich habe mir vor ein paar Tagen ein gebrauchtes Auto bei einem Händler gekauft. Das Auto habe ich über Mobile.de gefunden. Nun habe ich festgestellt, dass die Zentralverriegelung der Fahrertür nicht funktioniert. Der Grund ist ein defektes Türsteuergerät. Dies habe ich den Händler mitgeteilt und um Ersatz gebeten.

Der Händler meinte daraufhin, dass er dies in der Mobile.de Anzeige angegeben hätte und es deswegen nicht ersetzen wird. Ich kann mich an eine solche Angabe nicht erinnern und die Anzeige wurde nach dem Kauf entfernt. Ich habe bei Mobile.de nachgefragt und dass Problem geschildert. Diese sagten mir nur, dass sie keine Informationen an Dritte weitergeben dürfen.

Wie würdet ihr weiter vorgehen?

Gruß

Maiki

Beste Antwort im Thema

Moin,

Rudi - SORRY ... aber das ist das Betriebsrisiko eines jeden HANDELTREIBENDEN ...egal ob Neu oder Gebraucht. Die EU Regelung ist njcht irrsinnig sondern RICHTIG, wer etwas kauft und verkauft hat dafür eine Verantwortung.

Es ist dem Händler ja schließlich NICHT verboten etwas mit Defekten zu verkaufen, sondern er muss dies dem Käufer NUR eindeutig mitteilen, dann darf sogar der Motor kaputt sein ... und sowohl die Funktionen einmal durchzuprobieren als auch Mängel eindeutig zu kommunizieren sollte wirklich NIEMANDEN überfordern.

MfG Kester

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Ich denke das der Fehler auch im Kaufvertrag drin stehen sollte.

Einfach mal nachgucken.

Den Beweis das das bei Mobile nicht drin stand musst du bringen.

Um was für ein Auto geht es eigentlich, wie alt, Preis?

immer alles schön ausdrucken

Vielleicht ist die alte Version von Mobile.de noch gespeichert. Dann kannst du eventuell noch einmal auf die Anzeige zugreifen. Hab mal schnell gegoogelt wie das geht; hier, vielleicht hilft dir das:

http://praxistipps.chip.de/...ebseiten-version-im-cache-aufrufen_27526

Zitat:

Den Beweis das das bei Mobile nicht drin stand musst du bringen.

Bitte was?

Da bringst du aber was durcheinander aber ich bin natürlich sehr gespannt, wo diese Fachkenntnis herkommt ;-)

am 1. Oktober 2015 um 19:56

Was für ein Fahrzeug, wie alt, wieviele km?

Wer ist der Händler?

Daten bitte nicht öffentlich machen, sondern per PN schicken!

am 2. Oktober 2015 um 5:02

Hallo!

Mängel sollte der Verkäufer im Kaufvertrag festhalten,besonders Mängel die ersichtlich bzw.Mängel die jeder Leihe feststellen kann.

Wenn es nicht getan wurde muss der Händler wohl dafür aufkommen.

Gruß

Zitat:

@tristania77 schrieb am 2. Oktober 2015 um 07:02:38 Uhr:

Hallo!

Mängel sollte der Verkäufer im Kaufvertrag festhalten,besonders Mängel die ersichtlich bzw.Mängel die jeder Leihe feststellen kann.

Wenn es nicht getan wurde muss der Händler wohl dafür aufkommen.

Gruß

Jupp, so ist das, was nicht im Kaufvertrag drinn steht oder steht ist i.d.R. bindend.

Ich würde daher mir den Kaufvertrag nochmal genau anschauen und wenn da nix

von der defekten ZV drinn steht, dann bitte ihn um Nachbesserung aufgrund

der gesetzlichen 12/24-Monatigen Sachmangelhaftung.

Das ganze natürlcih schriftlich mit "Fristsetzung" (entsprechende "Formulare"

findest Du im Internet.

Sollte er sich immer noch "weigern", dann solltest Du den Gang zum Rechtsanwalt

suchen.

Denn, viele Händler "bügeln" gerne die Ansprüche mit "Fadenscheinlichen" Begründunge

ab, obowhl sie eigentlich wissen sollten, dass der Mangel i.d.R. von Ihnen, kostenlos

, beseitigt werden muss.

Mann, mann, ich könnte mich schon wieder aufregene, über solche Händler.

Halt uns mal auf dem laufenden.

Grüße

p.s. dies ist keine Rechtsberatung und ich übernehme keine Gewähr für meine

Aussagen, daher, bitte bei einem Rechtsanwalt den Rat einholen.

Moin,

Das ist eine interessante Frage, und ich bin mir nicht sicher wohin die Richtung geht.

Vernünftigerweise sollten die Mängel im Vertrag stehen. Aber mündliche und andere Nebenabsprachen sind ja zulässig. Von daher ist das schwer eine klare Position mit Sicherheit zu finden.

Hier solltest du dich mit einem Menschen vom Fach zusammensetzen. Eventuell steht ja im Vertrag sowas nettes drin wie Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

MfG Kester

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 15:53

Vielen Dank für die Antworten.

Es handelt sich um einen Skoda Octavia 2005, ca. 80.000km runter.

Im Kaufvertrag steht nichts davon drin.

Über google cache konnte ich die Anzeige leider auch nicht mehr aufrufen.

Werde mich wohl bei einem Fachmann informieren müssen.

LG Maiki

am 2. Oktober 2015 um 20:22

Es kann auch "nur" ein Kabel gebrochen sein etc..

Bei der vielen Elektrik und Elektronik heutzutage kein Wunder. Und nach 10 Jahren darf sowas schonmal sein.

Wenn jetzt jeder jeden Mangel vom Händler bezahlt haben will, dann wird es bald überhaupt keine Gebrauchtwagenhändler geben, Schuld ist die irrsinnige EU-Rechtsprechung.

was ist das denn für ne Aussage. Wenn die ZV defekt ist und es stand nicht im Vertrag dann geht's auf Gewähleistung. Soll man jetzt Mitleid haben mit dem Händler, weil der den Käufer beschubst hat?

Wenn man in eine Vertragswerkstatt fährt, ist der Schaden auch nicht gerade klein, da sind locker ein paar Hunderter weg.

Moin,

Rudi - SORRY ... aber das ist das Betriebsrisiko eines jeden HANDELTREIBENDEN ...egal ob Neu oder Gebraucht. Die EU Regelung ist njcht irrsinnig sondern RICHTIG, wer etwas kauft und verkauft hat dafür eine Verantwortung.

Es ist dem Händler ja schließlich NICHT verboten etwas mit Defekten zu verkaufen, sondern er muss dies dem Käufer NUR eindeutig mitteilen, dann darf sogar der Motor kaputt sein ... und sowohl die Funktionen einmal durchzuprobieren als auch Mängel eindeutig zu kommunizieren sollte wirklich NIEMANDEN überfordern.

MfG Kester

am 3. Oktober 2015 um 9:43

Ich gehe dahingehend mit Dir konform, dass Mängel nicht verschwiegen werden dürfen.

Im geschilderten Fall soll der Mangel im Inserat deklariert worden sein, im Vertrag aber nicht. Da ist Streit vorprogrammiert.

Wenn der Händler kein Entgegenkommen zeigt, steht hier Aussage gegen Aussage, also was tun?

Gebrauchte Türsteuergeräte gibt es nach erstem Überfliegen der Angebote auch gebraucht in der Bucht. Wenn es daran liegt, wär das Problem in ner Stunde (mit bissel handwerklichem Geschick) und 50 € erledigt. Beim Vertragshändler sind paar Hunderter sicher weg.

Keine Ahnung, ob ein Anwalt hier die Anzeige von mobile auf dem Rechtsweg bekommt, ist also alles sehr schwammig.

am 3. Oktober 2015 um 14:28

Zitat:

@klamann15 schrieb am 1. Oktober 2015 um 19:13:11 Uhr:

Ich denke das der Fehler auch im Kaufvertrag drin stehen sollte.

Einfach mal nachgucken.

Den Beweis das das bei Mobile nicht drin stand musst du bringen.

Um was für ein Auto geht es eigentlich, wie alt, Preis?

Nee der Verkäufer muss beweisen das es bei Mobile im Inserat stand, sonst hätten wir die umgekehrte Beweislast, kann er es nicht gilt natürlich der Kaufvertrag und ob nicht sowieso nur der Kaufvertrag gilt sollte ein Jurist besser klären da bin ich selbst überfragt.

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