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Klasse B Führerschein - Anhänger an Astra H 5Türer - 150PS Diesel

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 10:39

Hallo zusammen,

ich muss ehrlich gestehen - mich verwirrt dieses Thema astrein... Deswegen dachte ich, ich frage mal die Fachleute :D

Eingetragenes Leergewicht liegt bei 1420kg lt. Katalog (+/- 30kg).

 

Was darf ich nun mit dem Führerschein Klasse B fahren, wenn Erwerb im Jahr 2011/07 war?

/E:

Daten ausem Katalog für den 150PS Diesel:

ungebremst: 690kg

gebremst bei 10%: 1600kg

gebremst bei 12%: 1500kg

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13 Antworten
am 1. Mai 2014 um 10:45

Klasse B:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

 

 

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=6

 

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 10:48

Den Text hab ich auch gefunden. Mir wird nur nicht ganz klar, was das genau für mich heißt:

Darf ich nun ein Gespann fahren, dass insg. unter 3.500kg liegt und dabei:

Die zulässige Anhängelast nicht überschreitet - also wäre ein Gespann aus

Astra H und Anhänger mit gebremst 1500kg für mich ok,

da das Gesamtgewicht nicht 3.500kg überschreitet, ich also auf die 750kg Anhängelast "kacken" kann?

am 1. Mai 2014 um 10:56

Steht doch da

 

Kraftfahrzeuge  mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg

 

 

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

 

 

oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse  nicht überschritten wird.

 

 

 

Was ist da nicht zu verstehen ?

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 10:58

Danke für die _freundliche_ Aufklärung.

Entschuldige bitte, dass mein Beamtendeutsch etwas eingerostet ist. Mein letzter Rechtsstreit mit der Obrigkeit ist leider noch nie geschehen. Im allgemeinen versuche ich nur im Vorfeld alles wasserdicht abzusichern, bevor ich irgendwann bei einer Kontrolle mit einem nicht zugelassenen Gespann angehalten werde.

Danke.

Du musst Zulassungs- Fahrerlaubnisrecht unterscheiden.

  • Fahrerlaubnisrechtlich darfst Du ein Gespann fahren des die zgM von Fahrzeug und Anhänger 3,5t nicht übersteigt. (Außer einen Hänger bis 750 kg, diesen darfst Du mit einem Fahrzeug der Klasse B immer ziehen).
  • Zulassungsrechtlich darfst Du maximal das ziehen was in Deiner Zulassungsbescheinigung steht. Anhängelast, Stützlast...

Leermasse spielt keine Rolle mehr (das ist ein Vorteil, früher gab es da ne extra Regel, zum Glück abgeschafft).

Das gilt für alle B, vor 2013 und nach 2013.

 

Bei der Führerscheinklasse geht es immer rein um die zulässigen Gesamtgewichte.

Die dürfen zusammen nicht mehr als 3,5t. haben.

Ausnahme der 750 kg zul. Gesamtmasse Hänger. Der darf (fahrerlaubnistechnisch) immer angehängt werden. Auch hinter einem 3,5t. Fahrzeug der Klasse B.

 

 

Da du mehr willst:

Hast du ein zulässiges Gesamtgewicht für den Astra?

Ich gehe mal von 1.900 kg etwa aus?

Da wäre dann ein Anhänger mit 1600 kg zul. Gesamtmasse möglich.

(solange nicht mehr als 2000 kg zul. Gesamtmasse beim Astra wäre dein 1500 kg zul. Gesamtmasse Hänger also möglich).

 

Immer nur die zulässigen Gesamtmassen!

Ein 1700 kg zul. Gesamtmasse Hänger an einem 1900 kg zul. Gesamtmasse Astra wäre schon zuviel. Da "potentiell" 3,6 Tonnen.

Selbst wenn leer angehängt!

 

Und keine Ordnungswidrigkeit sondern eine ausgewachsene Straftat! Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 

-----------------------------------------

"Technik"

1. Technisch möglich wäre ein 1500 kg Anhänger durchaus bei der Anhängelast.

2. Technisch wäre dann die AHK - aber die sollte wenn ab Werk das auch aushalten oder wenn du eine kaufst eben darauf achten, daß sie das aushält.

3. "Eintragungs"technisch:

Es wäre möglich, daß eine zulässige Zuggesamtmasse von z. B. 3200 kg im Schein unten bei Bemerkungen steht.

Dann kannst du Auto und Hänger nicht gleichzeitig voll machen.

Fahrerlaubnistechnisch bleibt es aber bei 1 zul. Gesamtmasse +1 zul. Gesamtmasse darf nicht die 3,5t. übersteigen. Selbst wenn man das nicht fahren dürfte, selbst wenn unbeladen...

am 1. Mai 2014 um 11:12

Also noch etwas weiter erklärt:

Entscheidend ist nicht das Leergewicht von Fahrzeug und Hänger sondern entscheidend sind die zulässigen Gesamtmassen ZGM (von PKW und Hänger) und die 3.500 kg als zulässige Gesamtmasse.

PKW: ZGM = 2.000 kg

Hänger: ZGM = 1.300 kg

=> 3.300 kg < 3.500 kg passt

PKW: ZGM = 2.200 kg

Hänger: ZGM = 1.500 kg

=> 3.700 kg > 3.500 kg passt nicht

Entscheidend ist da auch nicht wie viel du drauflädst oder wie viel der Astra ziehen dürfte.

Es würde also auch nichts bringen statt eines Astra ein SUV zu nehmen. Da kommst du nämlich noch eher in Bedrängnis (die 3.500 kg in Summe sind das Problem), da die selbst schon gut und gerne ZGM von 2.500 kg haben.

Dann darfst du quasi nur mehr kleine hänger bis ZGM von einer Tonne anhängen, während du beim Astra wohl noch gut einen 1.400er Hänger ziehen kannst.

Zumindest habe ich das so verstanden... und ich hoffe es wird auch für dich etwas klarer...

Früher war da noch was, dass die ZGM des Hängers nicht die Leermasse des PKW überschreiten durfte. Da durfte man z.B. keinen 1.200 kg Hänger an einen Kleinwagen hängen, auch wenn man den nur auf 800 kg beladen hat und die Summe der ZGMs unter 3.500 kg war.

http://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/anhaenger/

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 11:23

Ok,

soweit habe ich das verstanden.

Also - Astra H wiegt ungefähr 1.420kg. Zulässiges Gesamtgewicht 1750kg.

Maximale Anhängelast 1.600kg gebremst bei 10%, bzw. 1.500kg gebremst bei 12%.

Addiert bleibe ich unter 3.500 kg entspannt mit 3.020kg. Es geht nicht um die tatsächliche Masse, sondern das, was ich maximal dürfte.

Die "alte" Regel, dass der Anhänger nicht 1.420kg überschreiten darf ist hinfällig - soweit habe ich das auch schon öfter gesehen, aber eben auch oft, dass es nicht sein darf. Ich sag einfach mal - Das Internet vergisst NIE, deswegen findet man beides ;)

AHK habe ich noch nicht, aber wird evtl. interessant. Wofür haben wir den Diesel, wenn er nicht Träcker spielen darf ^^.

Also alles in allem gilt einfach - gebremst darf ich nicht mehr, als das was für einen einzelnen PKW zulässig ist (3.500kg ist ja auch für einen einzelnen PKW die Grenze) und muss dabei einfach beachten, was im Typenschild u. der Zulassung steht. Sofern ich durch die Erweiterung des PKWs durch den Anhänger diese Grenzen nicht überschreite ist alles tutti und ich muss keinen BE Lappen haben?

Eine Frage noch: Abmessungen? - Wir wären nicht in DE, wenn das nicht auch sauber geregelt wäre :P

Abmessungen?

Ähm etwa 2,5 Breite x 12 Länge x 4 Höhe. In Meter.

Wobei bei 12 Metern Länge das Zugfahrzeug nicht mehr als 6 Meter Länge haben dürfte...

So in etwa.

 

Brauchst du es genauer könntest du es in der StV Z O (ja, der Teil gilt noch) nachlesen.

 

Edit:

.....................................

Astra und B

Mit 1750 kg zul. Gesamtmasse und nem 1500 kg zul. Gesamtmasse Hänger kann nix schiefgehen. :)

 

Aufpassen wenn du dir nen 2000 (oder schon 1751) kg Hänger ausleihst - damit bist du drüber - und schon leer am Haken ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 

B96:

B96 ist auch noch möglich. Das ist quasi das maximale Maximum von B (die 3,5t. und der 750 kg Hänger) aber in der Gestalt. daß du diese 4,25t. auch mit anderen Hängern fahren darfst.

(Geschenk an die Holländer oder die Wohnwagenbauer)

Da kannst du dann bei der (Hänger über 750 kg Regel) quasi die 3,5t. die bei B stehen durch 4,25t. ersetzen.

 

BE:

"Besser" finde ich aber BE. Da geht einfach jedes Fahrzeug der Klasse B und jeder (normale) Hänger dran. Bis 3,5t. zul. Gesamtmasse Hänger.

Natürlich beim volladen die Technik! (und eintragungstechnisch) nicht vergessen. Aber fahrerlaubnisrechtlich jede Klasse B + 3,5t. ;)

 

(früher wenn vor 2013 BE gemacht geht noch mehr als 3,5t. Hänger aber das sind eher Exoten. Geländewagen, Unimog, Landwirtschaft...)

am 1. Mai 2014 um 11:49

Zitat:

Original geschrieben von eve_Snuffy

Ok,

soweit habe ich das verstanden.

Also - Astra H wiegt ungefähr 1.420kg. Zulässiges Gesamtgewicht 1750kg.

Maximale Anhängelast 1.600kg gebremst bei 10%, bzw. 1.500kg gebremst bei 12%.

Addiert bleibe ich unter 3.500 kg entspannt mit 3.020kg. Es geht nicht um die tatsächliche Masse, sondern das, was ich maximal dürfte.

Da musst du eben wirklich nochmal aufpassen und zwar auf das was der Hänger dürfte, also ZGM hat.

Du dürftest nämlich mit BE einen 2.500er Hänger an den Astra hängen, wenn du den nur auf 1.600 kg oder 1.500 kg belädst.

Mit B darfst du das eben nicht. Wie Archduchess geschrieben hat, wäre beim 1.750er Hänger Schluss. Du musst dir den Hänger also wirklich nochmal genau ansehen.

Wenn du z.B. einen Autotransporthänger nimmst, weil du einen Kleinwagen heimholen willst, dann ist das eigentlich kein Problem. 600 kg leerer Hänger + 900 kg leerer Kleinwagen, passt.

Ein Problem hättest du aber, wenn der Hänger eine ZGM von über 1.750 kg hat.

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 11:52

Hallo,

nochmal Danke.

Ist ja doch nicht so nervig. Für mich gehts nur darum, ob ich damit nen kleinen Wohnwagen ziehen kann. Muss nix welt-bewegendes sein, da darin nur meine Dame u. Ich, sowie unser Hund pennen wollen ^^. Da kriegt man genug unter 1500kg max. Gewicht :P BE wird für mich keine Option. Fertig. Keine Lust und Zeit dafür den zu machen ^^

Abmessungen such ich mir dann noch raus. Aber so groß wirds eh nicht, dass die ungefähren Abmessungen da interessant werden.

Hier mal der Rundumschlag:

Klasse B erlaubt dir, ein Gespann mit maximal 3500kg Zulässige Gesamtmasse zu bewegen. Dabei werden die Gesamtmassen von Auto und Anhänger addiert. Ausnahme sind Anhänger bis 750kg, die darf man auch an ein Auto mit 3500kg Gesamtmasse hängen.

Wenn die Summe größer als 3500kg ist, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Dann gibt es noch die Anhängelast des Fahrzeugs. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf höchstens so groß sein. Willst du Steigungen zwischen 10 und 12% befahren? Dann darf der Anhänger maximal 1500kg wiegen, sonst 1600kg - dessen Zulässiges Gesamtgewicht spielt hier keine Rolle, solange alles unter 3500kg bleibt.

Damit könntest du auch einen unbeladenen Anhänger mit 1600kg Leergewicht ziehen, solange Zulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger unter 3500kg liegen.

Hast du im Fahrzeugschein einen Eintrag "B.Anh-Betr. Zul.Ges.Ges.Zuges.Max"? Das steht zumindest bei mir drin, und begrenzt damit die Gespannmasse. Es geht aber auch in die andere Richtung: macher Fahrzeughersteller hat es zu gut gemeint, und hier 3600kg eingetragen. Sobald du an so ein Auto einen Anhänger hängst, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Zum Wohnwagen: ich empfehle einen Eriba Touring.

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 17:04

Soweit hab ich des ja auch bereits zusammen gefasst gehabt ^^

Fehlte nur der letzte Passus :P

Zum Thema Wohnwagen - wird wohl auf Miete hinaus laufen. Und erstmal gucken, wo ich ne ordentliche AHK her kriege, die man abbauen kann.

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