ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kinderroller lag unter meinem Auto..bei rausfahren beschädigt.

Kinderroller lag unter meinem Auto..bei rausfahren beschädigt.

Themenstarteram 16. Juni 2011 um 16:42

Hallo Zusammen,

gestern wollte ich aus unserer Sammelgarage ( etwa 12 Plätze) rausfahren. Beim Fahren gab es ein großes Poltern. Ich sofort angehalten und unter mein Auto geschaut. Nun lag dort ein Kinderroller (Aluscouter) des Nachbarn drunter. Bei meinem Fahrzeug würde der Kühler und die Unterbodenverkleidung beschädigt. Die Garage ist nur für Autos. Hab einen Schaden von ca. 1200 €.

Hab den Nachbar zur Rede gestellt aber er meinte das sein Kind nicht damit gefahren ist und das einer den Roller unter mein Auto geschoben hat. Sonst steht der Roller auf dessen Parkplatz vor deren Auto. Mein Vollkasko übernimmt den Schaden aber ich muss 300 € selber bezahlen. Es gab ausdrücklich Anweisung seitens der Hausverwaltung Gegenstände aus der Garage zu entfernen sodas nur Autos dort geparkt werden sollten.

Nun meine Frage kann ich die Besitzer des Kinderrollers dafür zur Rechenschaft ziehen? Damit er die Kosten übernimmt.

Für antworten danke ich im voraus.

Beste Antwort im Thema
am 17. Juni 2011 um 15:10

Dummer Unfug, einem Autofahrer einen Roller unter das Fahrzeug zu legen. Jeder muss damit rechnen, dass es dabei zu einem Schaden sowohl am Roller als auch am Fahrzeug kommen kann/wird. Belangt werden kann nur der Verursacher, der den Roller unter das Fahrzeug gelegt hat (sofern er denn ermittelt wird). Dessen Haftpflichtversicherung würde dann sicherlich unter dem berechtigten Einwand des Vorsatzes nicht zahlen.

 

Nun aber zu glauben, vom Eigentümer des Rollers Schadenersatz zu erhalten, ist vermessen. Auch die Wunderwaffe Anwalt hilft nicht immer, auch wenn viele hier im Forum das immer wieder meinen und empfehlen.

 

Eine Gefährdungshaftung für Kinderroller gibt es nicht. Dem Eigentümer ist der Roller entwendet worden. Was kann er dafür, dass sein entwendeter Roller unter einen PKW gelegt worden ist.

 

Mit einer Anwaltsbeauftragung verursacht man nur weitere, unnötige Kosten und beschäftigt Gerichte, die sich besser mit sinnvollen Prozessen befassen sollten.

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten

Du kannst gegenüber denjenigen der den Roller dort hingelegt hat Schadensersatzansprüche geltend machen.

Themenstarteram 16. Juni 2011 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Du kannst gegenüber denjenigen der den Roller dort hingelegt hat Schadensersatzansprüche stellen.

Die Frage ist ja wer den Roller dort hingelegt hat. Die Besitzer sagen das er auf deren Parkplatz stand vor deren Auto. Aber dort sollte er auch nicht stehen weil es draußen Fahrradständer gibt.

Zitat:

Original geschrieben von okan123

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Du kannst gegenüber denjenigen der den Roller dort hingelegt hat Schadensersatzansprüche stellen.

Die Frage ist ja wer den Roller dort hingelegt hat.

Die Frage kann ich dir nicht beantworten, kann dir nur die Frage beantworten gegen wen du Schadensersatzansprüche geltend machen kannst.

Sollte dies nicht herauszufinden sein, wirst du wohl leider auf dem Schaden sitzen bleiben, und den SB und Höherstufung der Kasko im nächsten Jahr selbst tragen.

Ich denke eher das der Eigentümer des Roller´s Schadenersatzansprüche stellen kann. Man hat sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen das man gefahrlos losfahren kann.

Hallo,

wäre das Kind der Nachbarn mit dem Roller gefahren und gestürzt und hätte hinter deinem Auto gelegen oder dort auch nur einfach gespielt, wärst du dann drüber gefahren ohne zu gucken und hättest dich nur über das poltern gewundert?

 

Ohne Beweis wirst du dafür niemanden in die Pflicht nehmen können.

 

mfg

Themenstarteram 16. Juni 2011 um 17:00

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Ich denke eher das der Eigentümer des Roller´s Schadenersatzansprüche stellen kann. Man hat sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen das man gefahrlos losfahren kann.

Dann müßte ich mich immer unter das Auto legen wenn ich losfahren möchte? Garage ist ziehmlich dunkel.

Fakt ist das der Roller unter mein Auto lag und ich ihn nicht bemerkt habe.

Themenstarteram 16. Juni 2011 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von svendrae

Hallo,

wäre das Kind der Nachbarn mit dem Roller gefahren und gestürzt und hätte hinter deinem Auto gelegen oder dort auch nur einfach gespielt, wärst du dann drüber gefahren ohne zu gucken und hättest dich nur über das poltern gewundert?

 

Ohne Beweis wirst du dafür niemanden in die Pflicht nehmen können.

 

 

Der Roller lag nicht hinterm Auto sondern drunter und das Kind war Zuhause. Hab nächste Woche einen Termin bei RA mal gucken was er sagt.

mfg

ok, unters Auto muss man nicht unbedingt jedesmal gucken. Aber trotzdem wirst du, denke ich, nicht weit kommen. Es könnte ja auch ein vollkommen fremder den Roller dort hingelegt haben.

mfg

am 16. Juni 2011 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von okan123

 

Fakt ist das der Roller unter mein Auto lag und ich ihn nicht bemerkt habe.

Fakt ist aber auch, dass sich der Fahrer eines Fahrzeuges vor Fahrtantritt davon zu überzeugen hat, dass er gefahrlos losfahren kann - das gilt auch im Dunkeln.

 

Fakt ist weiterhin (wie schon geschrieben), dass es für Kinderroller keine Gefährdungshaftung gibt und du somit denjenigen herausfinden musst, der den Roller dort hingelegt hat.

Wenn es nicht gelingt: Es gibt gar nichts, du bleibst auf dem Schaden sitzen.

Wenn es gelingt: Aufgrund des og. Umstandes dürfte eine hälftige Haftungsverteilung anzunehmen sein (Roller gehört dort nicht hin vs. Fahrer hat sich nicht vor Fahrtantritt ausreichend über die Gefahrlosigkeit überzeugt).

am 16. Juni 2011 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von okan123

 

Hab nächste Woche einen Termin bei RA mal gucken was er sagt.

Lies mein letztes Posting, dann weisst du, was er dir sagen wird.....

Hallole zusammen

Das kannst du machen aber wenns zum Rechtstreit kommt Hast Du die schlechteren Karten. Der Führer eines Fahrzeuges ist verpflichtet eine Behinderung und Gefärdung Dritter auszuschließen. oder so Ähnlich stehts doch im § 1 . Nun mein damaliger Fahrlehrer hat uns immer dazu verdonnert einmal vor Fahrtantritt ums Fahrzeug zu gehen, zum einen um Mögliche Mängel und Schäden zu erkennen zum anderen um Gefahren wie diesen auszuweichen. Stell Dir mal vor ein Kind liegt bewustlos hinter deiner Karre und du Fährst Rückwärts??? Ob nun Kinderroller oder Kind .....fürs Fahrzeug macht es keinen Unterschied über was es drüberollt. vorwärts oder rückwärts ... Ich weis doch das es Kinder gibt die sich nicht an Verbote halten , gerade das macht es ( das Spielen an verbotenen Orten )doch so intressant , wir waren als Kinder auch nicht anderst also muß ich als Autofahrer damit auch immer rechnen. So sehe ich das als Eigenverschulden der Kraftfahrers so finanziell schmerzhaft es auch sein möge. Sei froh das es nur dreihundert SB sind und nicht das leben eines Kindes.. die sich gelegedlich auch unter Autos verstecken und so das man diese kaum sieht. Jol.

@TE

Bist bestimmt noch Rechtsschutzversichert oder :rolleyes:

Bin mal gespannt...

@jloethe:

Mittlerweile sollte klar sein, wenn man hier alles Beiträge gelesen hätte, dass der Roller anscheinend nicht hinter dem Fahrzeug lag, sondern UNTER dem Fahrzeug und man ihn wohl nur hätte sehen können, wenn man sich tief bückt und unten drunter guckt.

Dafür hättest du also meinen Beitrag nicht in anderen Worten duplizieren müssen.

 

Ich glaube nicht, dass man vor Fahrtantritt UNTER das Auto gucken muss - wie gesagt, ich glaube, dass heißt nicht wissen! Ich habe bisher auch noch nie jmd. gesehen, der vor Fahrtantritt UNTER das Auto guckt (außer mir selbst, da meine Katzen gerne unter meinem Auto liegen).

 

mfg

am 16. Juni 2011 um 17:37

Wie weit der Roller nun unter oder hinter dem Auto gelegen hat, darüber kann hier nur spekuliert werden - der TE wird es vermutlich selbst nicht genau wissen, er hat den Roller ja erstmalig beim Darüberfahren bemerkt.

 

Dafür, dass der Roller z.B. vollständig UNTER dem Fahrzeug gelegen hat, wäre der TE beweisbelastet - ein Beweis, der schwerlich zu erbringen sein dürfte.

Und wenn, dann nur mit sehr hohen (Sachverständigen-)Kosten, die einen Prozess um die EUR 150,00 Mithaftungsanteil schlicht und einfach unwirtschaftlich machen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kinderroller lag unter meinem Auto..bei rausfahren beschädigt.