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KFZ- Steuer Befreiung

Themenstarteram 15. Dezember 2015 um 12:44

Hallo,

ich habe das Auto was auf meiner Mutter zugelassen ist, beim Zoll mit dem Steuerstempel befreien lassen.

Meine Mutter ist 100% behindert und ich mache halt viel für sie im Haus, fahre zur Apotheke, zum Arzt, einkaufen usw.

Da hat mich eben aber die Dame bim zoll verunsichert, darf ich damit keine Privat Fahrten machen? Was ist wenn ich zur Werkstatt muss? Kann ja schlecht ständig meine Mutter samt Rollstuhl die Treppen hoch und runter schleppen.

Oder wenn ich abends meine Mutter ins Bett bringe und zu meiner Freundin fahre, und morgens wieder aus dem Bett hole, sind solche fahrten nicht möglich? Gibt es da irgendwo eine Seite wo man alles nachlesen kann?

Oder wenn ich mal in die Stadt fahre und für meine Mutter Besorgungen mache? Will mich da nur absichern.

Beste Antwort im Thema

Hallo alle Miteinander,

also ich sehe das ganze nicht so eng. Bin auch 11 Jahre mit einem Auto welches auf meine Frau zugelassen war und aufgrund der Behinderung befreit war, täglich gefahren. Bin nie kontrolliert worden. Selbst wenn ich mal aufgrund erhöhter Geschwindigkeit angehalten wurde, gab es nie Rückfragen. Alles ist Auslegungssache. Bedeutet "ich soll für meine Frau/Mutter etwas besorgen, selbst wenn ich vorab noch woanders lang fahr, was auf dem Weg liegt.

In deinem konkreten Fall sehe ich es sogar so, das es du das Auto mit nach Hause nimmst, du aber immer noch bereit stehst und im Falle eines Falles schnell zu ihr kommen musst. Vergleichbar in meinen Augen mit einem Bereitschafstdienst, wo ein Mitarbeiter das Betriebsfahrzeug mit nimmt.

Und die Fahrt zur Werkstatt oder Tankstelle ist doch klar das Du ihn dann bewegst. Niemand kann dann verlangen das Du deine Mutter immer mit nimmst, da Du ja in ihrem Auftrag handelst.

Also Abschlussfazit: alles Auslegungssache!

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am 5. Mai 2016 um 11:40

Hallo Zusammen,

Die ganze Lösung über die KFZ-Steuer den Behinderten in der Mobilität zu entlasten ist ein einzigartiger krampf.

Meine letzte wahl war auch deshalb ein Diesel, aber schon bei der Investition in einen Kat hätte ich zwar die 330€ bekommen aber befreit war ich ja schon,

kannst also als Behinderter deine Aushaben nur zum Teil wieder reinholen.

Was sicher viele davon abhält sich umweltfreundlichen zu verhalten.

Aktuell bei den ganzen "geförderten" Umweltfreundlichen Autos, weil der Hebel KFZ-Steuer für verschiedene Interessen herhalten soll.

Die Unterlagen zum Rabatt hab ich zur Steuererklärung eingereicht das Finanzamt war ja Zuständig, aber da hieß es schon verjährt. Am besten man ist schon in Rente dann hat mann genug Zeit die Behörden zu nerven ;-)

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 5. Mai 2016 um 13:40:04 Uhr:

Hallo Zusammen,

Die ganze Lösung über die KFZ-Steuer den Behinderten in der Mobilität zu entlasten ist ein einzigartiger krampf.

Meine letzte wahl war auch deshalb ein Diesel, aber schon bei der Investition in einen Kat hätte ich zwar die 330€ bekommen aber befreit war ich ja schon,

kannst also als Behinderter deine Aushaben nur zum Teil wieder reinholen.

Was sicher viele davon abhält sich umweltfreundlichen zu verhalten.

Aktuell bei den ganzen "geförderten" Umweltfreundlichen Autos, weil der Hebel KFZ-Steuer für verschiedene Interessen herhalten soll.

Die Unterlagen zum Rabatt hab ich zur Steuererklärung eingereicht das Finanzamt war ja Zuständig, aber da hieß es schon verjährt. Am besten man ist schon in Rente dann hat mann genug Zeit die Behörden zu nerven ;-)

Sei doch froh, dass du eine KFZ-Steuerbefreiung bekommen hast.

Alles ist für uns nicht kostenlos. Ich bin froh, dass es für Behinderte Vergünstigungen gibt.

Manchmal ist es natürlich schon auch eine Frage welche Person die Beurteilung über die Zuerkennung der Vergünstigung als Gegenüber hat.

Der Mitarbeiter hat jetzt Schuld, dass du nach der Verjährung die Unterlagen eingereicht hast:confused:

 

am 5. Mai 2016 um 18:17

@ wkienzl

also von Mitarbeitern mit Ermessungsspielraum hatte ich es nicht. der GdB ist mittlerweile auch meist schon exakt nach der Aktenlage sozusagen als Fallpauschale definiert und somit nicht beeinflussbar, außerhalb dieser abläufe wäre es wohl Betrug.

Klar wars mein Fehler einen Katalisator zu kaufen welcher mich nur Geld kostet, die Verjährung im Monatsbereich angesiedelt ist. Das nächste Auto wird somit wohl wieder ein Steuerfresser und mein geplantes Modernes Umweltfreundliches Auto das allen anderen im Schadstoffausstoß voraus wäre wird mir im Zuge der Inklusion verwehrt. wie ich als behindi ja sooviel mehr verdiene.

Aber Furor mal beiseite klar hätt ich das Kleinstgedruckte lesen sollen, und solche Sachen sind ja oft Budgetiert.

Genau dies hat aber mittlerweile Methodik, es wird sogar auf Universitäten gelehrt wie man die Leute abzockt.

Schon mal was gekündigt? klappt dies auch so elegant wie der Vertragsabschluss?! das war vor ein paar Dekaden noch definitiv anderst.

Es bleibt eine Tatsache das der Hebel KFZ-Steuer ein Anachronismus ist, und die sowiso Eingeschränkten wieder eine Möglichkeit der Teilhabe an der Gesellschaft verwehrt wird. Dabei sind gerade eingeschränkte aus verständlichen gründen oft Vorausschauend, konsequent, Nachhaltig* und wollen der Umwelt keine weitere Bürde aufladen.

PS: *war wohl auch mit ein Grund den sogenannten Behindertenrabatt bei KFZ-Neuwagen einzuführen

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 5. Mai 2016 um 20:17:43 Uhr:

@ wkienzl

also von Mitarbeitern mit Ermessungsspielraum hatte ich es nicht.

Ich dachte eher an die Situation.

Da ist das Eine nicht ganz Richtig und das Andere nicht ganz Falsch.

Der Eine kommt bei der Untersuchung auf einen % bei dem es gerade nicht reicht.

Der Andere kommt zum Schluß, dass es wenige %-Punkte mehr sind und es reicht.

Die Unterstellung böser Absicht liegt mir fern.

am 15. Dezember 2016 um 20:52

Hallo,

fast alle Privat geführte Fahrten mit so einem Fahrzeug gelten als Steuerhinterziehung.

Ciao

@manya21

Was das Argument des TE betrifft sicherlich treffend, was jedoch den Thread-Titel Betrifft Auszug aus WIKIPEDIA:

Steuervergünstigung bzw. Steuerbefreiung

Für eine ganze Reihe von festgelegten Merkmalen hält das Gesetz Kraftfahrzeug-Steuervergünstigungen bereit. So wird zum Beispiel keine Kfz-Steuer für Fahrzeuge erhoben, die im Polizei-, Zoll-, Feuerwehr- oder Wegebaudienst oder zu Krankentransport oder Straßenreinigung eingesetzt werden. Omnibusse, Zugmaschinen und besondere Fahrzeuge in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, außerdem Schaustellerfahrzeuge. Oberleitungsbusse sind seit dem 1. Mai 1955 generell befreit.

Fahrzeughalter, die wegen einer Schwerbehinderung beeinträchtigt sind, können eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer bzw. die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen. Eine Ermäßigung um 50 % wird gewährt, sofern der Schwerbehinderte gehbehindert ist und dies auch entsprechend mit dem Merkmal „G“ im Schwerbehindertenausweis gekennzeichnet ist. Liegen die Merkmale aG, H oder Bl vor oder der Aufdruck „kriegsbeschädigt“, so wird Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer gewährt. Schwerbehinderte können stattdessen auch teilweise (Merkmal G) oder völlig (Merkmal aG) freie Fahrt auf öffentlichen Verkehrsmitteln beantragen. Liegt die Schwerbeschädigung bei einem Familienmitglied vor, so empfiehlt es sich, das Fahrzeug auf das schwerbeschädigte Familienmitglied als Halter umzumelden, da die Steuerbegünstigung nur auf diesem Wege zustande kommt. In jedem Fall darf das begünstigte Fahrzeug dann nur noch für das Befördern des/der Schwerbeschädigten verwendet werden sowie für Besorgungen für den/die Betroffene.

am 17. Dezember 2016 um 16:08

Ich rede von PRIVAT fahrten und nichts anderes!

wenn der Befreite selbst fährt ist es halt nunmal KEINE Steuerhinterziehung oder soll jeder Behinderte 2 Fahrzeuge am Start haben :confused::confused::eek: :p

am 17. Dezember 2016 um 16:32

Ich meine nicht den Behinderten sondern den, der den Wagen als NICHT-behinderten fährt. Genauso wenn er ohne Grund für den Behinderten fährt und dies Nachweisbbar ist.

@manya21

Dann sind wir ja einer Meinung, leider gibt es immer wieder Quereinsteiger oder eben Titel die den gemeinten Inhalt des TE nicht treffend beschreiben.

Halte den Thread-Titel aber für wichtiger ist schließlich das Leuchtfeuer die die Kommentatoren, und sollte im Idealfall umfassend Behandelt werden.

am 10. November 2019 um 6:42

Zitat:

@katzenvater schrieb am 16. März 2016 um 21:39:25 Uhr:

Mal was anderes: Um welchen Betrag bei der KFZ-Steuer geht es eigentlich? Sofern das nicht gerade ein 5.4 Liter V8 mit Euro 1 ist, dürfte der Betrag doch unter/um 100 Euro pro Jahr liegen. Da würde ich dann auf die Befreiung verzichten und müßte mir keinen Gedanken machen von wegen darf ich das jetzt oder begehe ich Steuerhinterziehung..

So seh ich das auch Herr Katzenvater

Wen es sich um ein Benziner handelt und wo die steuern bei 80-130€ liegen da würde ich auch verzichten weil es das Theater und Scherereien mit Zoll-Bullerei-Finanzamt nicht wert wäre.beim diesel wäre es natürlich anders und mir steht jetzt noch alles bevor zwecks der Tochter die 70% hat.Und ich jeden tag sie zur behinderten pädagogischen Einrichtung fahren muss.Eine Tour 80km und abends muss ich sie wieder holen sind 160km jeden tag.Musste jetzt neues Auto kaufen natürlich ein diesel da mein alter vw passat 3bg 2.5l v6 TDI 4moin nun schon 790000km runter hat und mindestens 30%leistungsverlust hat.Naja ist nen peugeot 307 2.0 hdi mit 100kw geworden mehr gab das butget nicht her aber fast 300€Steuern für die Schleuder.. das wäre natürlich toll wen ich da einiges Einsparen könnte und Für tips Rat wie man das richtig macht von a-z wäre ich sehr dankbar...danke in voraus.

Gruß sven

mit Kennzeichen G bekommst du 50 % KfZ-Steuerreduktion (oder verbilligten deutschlandweiten öffentlichen Verkehrsmittel ohne ICE/EC) und mit Kennzeichen aG 100 % KfZ-Befreiung (oder kostenfreien deutschlandweiten öffentlichen Verkehrsmittel ohne ICE/EC)

Zitat:

@bug99 schrieb am 10. November 2019 um 10:44:16 Uhr:

mit Kennzeichen G bekommst du 50 % KfZ-Steuerreduktion (oder verbilligten deutschlandweiten öffentlichen Verkehrsmittel ohne ICE/EC) und mit Kennzeichen aG 100 % KfZ-Befreiung (oder kostenfreien deutschlandweiten öffentlichen Verkehrsmittel ohne ICE/EC)

richtig wäre:

mit Kennzeichen G bekommst du 50 % KfZ-Steuerreduktion oder kostenfreien* deutschlandweiten öffentlichen Nahverkehr (ohne ICE/EC) und mit Kennzeichen aG 100 % KfZ-Befreiung und kostenfreien* deutschlandweiten öffentlichen Nahverkehr (ohne ICE/EC)

*wobei kostenfreier Nahverkehr eine Wertmarke mit einer Jahresgebühr i.H.v 80€ voraussetzt

VG

Dito ... knapp 25 Jahre ist meine Frau mit ihrem Beetle steuerbefreit unterwegs und wurde noch nie gefragt. Wenn mein Auto in der Werkstatt ist fahre ich mit dem Beetle auch zur Arbeit .. das ist dann eben so. Tanken, Wachen, Werkstatt .. alles meine Baustelle und bei schönem Wetter fahre ich auch mal gerne Cabrio ... man muss die Kirche mal im Dorf lassen.

Mein Wagen hat 6,1 Liter Hubraum und da juckt es in den Fingern den auf meine Frau zuzulassen ... aber das verkneifen wir uns. Geiz ist nicht immer geil.

 

Zitat:

@katzenvater schrieb am 15. Dezember 2015 um 15:54:31 Uhr:

Ich bin in knapp 40 Jahren nicht einmal wegen der Steuerbefreiung kontrolliert worden... Allerdings ist bei mir auch nicht auf den ersten Blick ersichtlich, daß ich sie habe, also keine Rolli-Aufkleber, die Parkgenehmigung kommt auch nur raus, wenn sie gebraucht wird, Rolli sieht auch keiner.

Bekannter von mir hat einen recht großen Aufkleber seines Umrüsters am Heck, der wurde mehrfach überprüft.

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