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KFZ- Steuer Befreiung

Themenstarteram 15. Dezember 2015 um 12:44

Hallo,

ich habe das Auto was auf meiner Mutter zugelassen ist, beim Zoll mit dem Steuerstempel befreien lassen.

Meine Mutter ist 100% behindert und ich mache halt viel für sie im Haus, fahre zur Apotheke, zum Arzt, einkaufen usw.

Da hat mich eben aber die Dame bim zoll verunsichert, darf ich damit keine Privat Fahrten machen? Was ist wenn ich zur Werkstatt muss? Kann ja schlecht ständig meine Mutter samt Rollstuhl die Treppen hoch und runter schleppen.

Oder wenn ich abends meine Mutter ins Bett bringe und zu meiner Freundin fahre, und morgens wieder aus dem Bett hole, sind solche fahrten nicht möglich? Gibt es da irgendwo eine Seite wo man alles nachlesen kann?

Oder wenn ich mal in die Stadt fahre und für meine Mutter Besorgungen mache? Will mich da nur absichern.

Beste Antwort im Thema

Hallo alle Miteinander,

also ich sehe das ganze nicht so eng. Bin auch 11 Jahre mit einem Auto welches auf meine Frau zugelassen war und aufgrund der Behinderung befreit war, täglich gefahren. Bin nie kontrolliert worden. Selbst wenn ich mal aufgrund erhöhter Geschwindigkeit angehalten wurde, gab es nie Rückfragen. Alles ist Auslegungssache. Bedeutet "ich soll für meine Frau/Mutter etwas besorgen, selbst wenn ich vorab noch woanders lang fahr, was auf dem Weg liegt.

In deinem konkreten Fall sehe ich es sogar so, das es du das Auto mit nach Hause nimmst, du aber immer noch bereit stehst und im Falle eines Falles schnell zu ihr kommen musst. Vergleichbar in meinen Augen mit einem Bereitschafstdienst, wo ein Mitarbeiter das Betriebsfahrzeug mit nimmt.

Und die Fahrt zur Werkstatt oder Tankstelle ist doch klar das Du ihn dann bewegst. Niemand kann dann verlangen das Du deine Mutter immer mit nimmst, da Du ja in ihrem Auftrag handelst.

Also Abschlussfazit: alles Auslegungssache!

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Hallo, alle Fahrten die im Zusammenhang mit dem Behinderten stehen sind abgedeckt:

"Führt der schwerbehinderte Mensch das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen dienen."

Quelle: http://www.zoll.de/.../schwerbehinderte-menschen_node.html

also Einkäufe, Arztbesuche, Behördengänge, ... gehen in Ordnung

Wenn du mit dem Auto zu deiner Freundin fährst, wird es eng. Streng genommen könnte da ein Ordnungshüter auf die Idee kommen das nur die Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner Mutter in Ordnung gehen. Für die Fahrt zur Freundin dürftest du das Auto nicht nutzen.

Themenstarteram 15. Dezember 2015 um 13:51

Komische Auslegung. Wenn cih bei meiner Freundin schlafe und meine Mutter aufs Klo muss ruft sie mich an, dass heißt ohne Auto bräuchte ich mit Öffis 30 Minuten, mit Auto 10. Dann auch noch morgens.

Werde mcih da mal erkundigen.

Ich bin in knapp 40 Jahren nicht einmal wegen der Steuerbefreiung kontrolliert worden... Allerdings ist bei mir auch nicht auf den ersten Blick ersichtlich, daß ich sie habe, also keine Rolli-Aufkleber, die Parkgenehmigung kommt auch nur raus, wenn sie gebraucht wird, Rolli sieht auch keiner.

Bekannter von mir hat einen recht großen Aufkleber seines Umrüsters am Heck, der wurde mehrfach überprüft.

Themenstarteram 15. Dezember 2015 um 15:16

Kleber habe ich nicht. Geht ja auch darum, ich bin Kerngesund, geht nur um meine Mutter. Nicht das ich wegen Steuerhinterziehung irgendwann mal Ärger habe, weil ich grad von meiner Freundin zu meiner Mutter fahre, als Beispiel.

Fakt ist einfach, dass ich in der Woche 4-5 Mal Erledigungen machen muss, und das traurige ist ja, dass ich es, laut MA vom Zoll, nicht mla Privat nutzen darf. Das heißt, wenn wir sonntag nirgends hinfahren, muss das Auto stehen bleiben.

Also mit der Fahrt zu Freundin, wäre ich auch nicht so eng - mich hat man trotz permanent ausliegendem Ausweis in mehr als 30 Jahren noch nicht kontrolliert.

Was heißt aber: "Das heißt, wenn wir sonntag nirgends hinfahren, muss das Auto stehen bleiben."? Wenn Du mit Deiner Freundin einen Ausflug machen willst, ist das Fahrzeug tabu! Wenn Deine Mutter dabei ist, ist das in Ordnung!

Am einfachsten wäre es wahrscheinlich, wenn Du selbst auch ein Auto hast, mit dem Du alles abdeckst, was Deine Belange angeht, denn der Wagen Deiner Mutter darf wirklich nur genutzt werden, wenn die Fahrt mit Ihr erfolgt oder ein direkter Bezug zu ihrer Lebensführung steht!

Hallo alle Miteinander,

also ich sehe das ganze nicht so eng. Bin auch 11 Jahre mit einem Auto welches auf meine Frau zugelassen war und aufgrund der Behinderung befreit war, täglich gefahren. Bin nie kontrolliert worden. Selbst wenn ich mal aufgrund erhöhter Geschwindigkeit angehalten wurde, gab es nie Rückfragen. Alles ist Auslegungssache. Bedeutet "ich soll für meine Frau/Mutter etwas besorgen, selbst wenn ich vorab noch woanders lang fahr, was auf dem Weg liegt.

In deinem konkreten Fall sehe ich es sogar so, das es du das Auto mit nach Hause nimmst, du aber immer noch bereit stehst und im Falle eines Falles schnell zu ihr kommen musst. Vergleichbar in meinen Augen mit einem Bereitschafstdienst, wo ein Mitarbeiter das Betriebsfahrzeug mit nimmt.

Und die Fahrt zur Werkstatt oder Tankstelle ist doch klar das Du ihn dann bewegst. Niemand kann dann verlangen das Du deine Mutter immer mit nimmst, da Du ja in ihrem Auftrag handelst.

Also Abschlussfazit: alles Auslegungssache!

Themenstarteram 16. Dezember 2015 um 9:42

so sehe ich das auch. Es ist ja so, wenn ich außer Haus bin, muss ich ja errechbar sein, wenn mit meiner Mutter irgendwas ist, muss ich schnell zu ihr, sei es wenn sie aufs Klo muss oder so.

Alles klar. Und wenn ich in den Urlaub fahren sollte, werde ich beim Zoll anrufen das sie mir die Woche halt die Steuer berechnen und dann übernimmt mein Bruder die Pflege

Ich habe den Threadtitel, etwas aussagekräftiger, von "KFZ-Befreiung" in "KFZ-Steuer Befreiung" geändert.

Guter Plan Zimpalazupala

Zitat:

@Topa86 schrieb am 16. Dezember 2015 um 10:42:28 Uhr:

so sehe ich das auch. Es ist ja so, wenn ich außer Haus bin, muss ich ja errechbar sein, wenn mit meiner Mutter irgendwas ist, muss ich schnell zu ihr, sei es wenn sie aufs Klo muss oder so.

Alles klar. Und wenn ich in den Urlaub fahren sollte, werde ich beim Zoll anrufen das sie mir die Woche halt die Steuer berechnen und dann übernimmt mein Bruder die Pflege

Hallo Topa86

Es kommt nicht darauf an wie Du oder schneeh es sehen sondern das Finanzamt.

MisterR hat alles schon richtig erklärt.

Normalerweise ist ein Stempel im Fahrzeugschein (Steuerbefreiung usw.)

Streng genommen ist es Steuerhinterziehung. Schon deine Fahrt zur Freundin könnte dir zur Last gelegt werden usw.. Frage mich jetzt nicht wie Du es machen sollst, habe dir nur die Rechtslage wie ich sie erklärt bekommen habe mitgeteilt.

Ich verstehe dich bin in der gleichen Situation, habe auf die Steuerbefreiung verzichtet.

Gruß

am 16. März 2016 um 14:50

Du darfst das Auto nur fahren wenn deine Mutter mit fährt.

Wenn man dich anhält ( Polizei ) ohne die Mutter im Auto, bekommst Du eine Anzeige und die Steuerbefreiung wird rückwirkend ab erkannt.

Das kann richtig teuer werden.

Gruß Peter

Zitat:

@Topa86 schrieb am 15. Dezember 2015 um 13:44:10 Uhr:

Hallo,

ich habe das Auto was auf meiner Mutter zugelassen ist, beim Zoll mit dem Steuerstempel befreien lassen.

Meine Mutter ist 100% behindert und ich mache halt viel für sie im Haus, fahre zur Apotheke, zum Arzt, einkaufen usw.

Da hat mich eben aber die Dame bim zoll verunsichert, darf ich damit keine Privat Fahrten machen? Was ist wenn ich zur Werkstatt muss? Kann ja schlecht ständig meine Mutter samt Rollstuhl die Treppen hoch und runter schleppen.

Oder wenn ich abends meine Mutter ins Bett bringe und zu meiner Freundin fahre, und morgens wieder aus dem Bett hole, sind solche fahrten nicht möglich? Gibt es da irgendwo eine Seite wo man alles nachlesen kann?

Oder wenn ich mal in die Stadt fahre und für meine Mutter Besorgungen mache? Will mich da nur absichern.

Mal was anderes: Um welchen Betrag bei der KFZ-Steuer geht es eigentlich? Sofern das nicht gerade ein 5.4 Liter V8 mit Euro 1 ist, dürfte der Betrag doch unter/um 100 Euro pro Jahr liegen. Da würde ich dann auf die Befreiung verzichten und müßte mir keinen Gedanken machen von wegen darf ich das jetzt oder begehe ich Steuerhinterziehung..

am 17. März 2016 um 12:36

Aber nur als Benziner-Fahrer. Für meinen 140-Diesel-PS Caddy dürfte ich 324€ hinblättern...

am 17. März 2016 um 21:01

Ja klar, ist schon eine andere Hausnummer. Aber dafür eine Anklage wegen Steuerhinterziehung riskieren? Also ich bekäme wohl nicht den Höness-Bonus.

Letztlich muss das jeder für sich entscheiden, so, als wenn er überlegt, die Ampel noch zu schaffen oder das mit dem Tepmolimit nicht zu streng auszulegen. Mein Ding ist das nicht!

Früher habe ich das entspannter gesehen. Jetzt nutzt mein Sohn auch unser Auto, um damit zum Training zu fahren, was ich ihm von Herzen gönne! Und für die gesparten Kosten eines Zweitwagens, der ansonsten nötig wäre, könnte ich locker die Steuer bezahlen! Sicherlich für den einen oder anderen auch mal ein Ansatzpunkt bei den Abwägungen!

(Für mich persönlich eh kein Thema: Lease mein Fahrzeug über meinen Arbeitgeber und der versteuert ohnehin!)

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