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KFZ Förderung ohne Umbau

Themenstarteram 10. August 2017 um 16:56

Hallo ich habe zur Teilhabe am Arbeitsleben eine PKW Förderung beantragt.Das Auto muss nicht Behindertengerecht ungebaut werden.Wer hat erfahrung? PKW Förderung durch Rentenversicherung

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10 Antworten
am 11. August 2017 um 5:53

Eigentlich gibt's hier Massig Kommentare Lies Dich mal ein.

Bei mir ist es mittlerweile dreißig Jahre her, es bleibt sicherlich keine Öffentlichen oder unzumutbare Verbindungen, definitiv Aussicht auf den Arb.-Platz, wahrsch. Eigenanteil bei Neuwagen.

Bei älteren Modellen wird im Normalfall nicht unterstützt da auch ohne Umbau der nächste Verwaltungsakt nahe wäre.

Moin,

wenn keine behinderungsbedingten Dinge gefördert werden müssen, bekommste halt ein Zuschuss zum Auto. Aber auch nur wenn Dein Einkommen nicht zu hoch ist!

am 13. August 2017 um 10:16

Mein GTD musste auch nicht umgebaut werden. Ich habe einen einkommensabhängigen Anteil vom sog. Sockelbetrag erhalten, außerdem wurden eine Standheizung sowie der Aufpreis fürs Automatikgetriebe übernommen. Letzteres ist bei geförderten Fahrzeugen Standard, soweit ich weiß. D.h. wenn Du flexibel bist, such Dir ein Modell aus, bei dem die Automatik nicht Serie ist ;)

am 14. August 2017 um 4:40

Bin mir jetzt nicht sicher inwieweit das hier reinspielt,:confused: aber die zukünftige Aussperrung des Diesels aus den Innenstädten während den Belasteten Tagen erfordert eine Befreiung dieser Auflage.:rolleyes:

Diese erhält nicht jeder Behinderte 100% bringen da gar nichts:(, aber wahrscheinlich "Ag".:)

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 14. August 2017 um 06:40:04 Uhr:

Bin mir jetzt nicht sicher inwieweit das hier reinspielt,:confused: aber die zukünftige Aussperrung des Diesels aus den Innenstädten während den Belasteten Tagen erfordert eine Befreiung dieser Auflage.:rolleyes:

Diese erhält nicht jeder Behinderte 100% bringen da gar nichts:(, aber wahrscheinlich "Ag".:)

Moin,

falsches Thema, und nicht verständlich die Aussage!

Und zudem ist noch gar nichts gesperrt an Dieseln!!!!!!!!!!:confused:

am 14. August 2017 um 22:08

Zitat:

@allesgeht schrieb am 14. August 2017 um 16:40:07 Uhr:

Und zudem ist noch gar nichts gesperrt an Dieseln!!!!!!!!!!:confused:

Also Du lässt Dir ein Auto finanzieren und kannst es vielleicht dann nicht nutzen?

Noch nie was von Gesetzeslücken gehört, gerade unsere Situation wird oft ungenügend Berücksichtigt.

Oder glaubst Du das der Amtsschimmel dann prommt korrigiert, mitnichten.

@ Cronn,

hier der Link zum

Informationen zum Antrag auf Kraftfahrzeughilfe

Zugrundegelegt wird das Nettoeinkommen:

Netto-Einkommen sind das monatliche Netto-Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV), Netto-Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV) und vergleichbare Lohnersatzleistungen (in Anlehnung an § 18a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 8 SGB IV). Außer Betracht bleiben alle sonstigen Einkünfte des behinderten Menschen zum Beispiel aus Kapitalvermögen oder aus Grundbesitz sowie Einkünfte von Angehörigen und Unterhaltszahlungen geschiedener Ehegatten.

 

@ Schwarzwald4motion

Für D gilt: Wenn einer der Fahrzeuginsassen das Mkz. aG, Bl oder H besitzt dürfen Umweltzohnen ohne berücksichtigung der Schadstoffklasse befahren werden.

Für FR gilt ähnliches - hier gilt der blaue EU-Parkausweis als Nachweis / geregelt in Décret_2016-847_FR_ZCR

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 15. August 2017 um 00:08:21 Uhr:

Zitat:

@allesgeht schrieb am 14. August 2017 um 16:40:07 Uhr:

Und zudem ist noch gar nichts gesperrt an Dieseln!!!!!!!!!!:confused:

Also Du lässt Dir ein Auto finanzieren und kannst es vielleicht dann nicht nutzen?

Noch nie was von Gesetzeslücken gehört, gerade unsere Situation wird oft ungenügend Berücksichtigt.

Oder glaubst Du das der Amtsschimmel dann prommt korrigiert, mitnichten.

Moin,

wenn du den blauen Rolliparkausweiß hast, kannste auch mit E1 überall rein!!

Noch nie was von Gesetzen gehört??:)

 

am 17. August 2017 um 18:00

Edit: an jeden den es Tangiert, ist schließlich ein offenes Forum,

Es gibt Fahrzeugförderung (ohne aG) Nur Merkzeichen G diese jedoch dürfen nicht in die Innenstadt bei entsprechender Sperrung. Dies ist g.g.f. beim Fahrzeugkauf zu Beachten.

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 17. August 2017 um 20:00:09 Uhr:

@allesgeht

Wer lesen kann ist im Vorteil :confused:, es gibt Fahrzeugförderung (ohne aG) Nur Merkzeichen G diese jedoch dürfen nicht in die Innenstadt bei entsprechender Sperrung. Dies ist g.g.f. beim Fahrzeugkauf zu Beachten.

Moin,

Klugscheißer!!

Hier hat der TS nichts von geschrieben!

Es geht um das Allgemeine! Wer lesen kann..................!!:D

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