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KFZ-Antrag korrekt / police nicht korrekt

Themenstarteram 22. Dezember 2016 um 19:27

Hallo zusammen,

ich habe aufgrund einer erhöhung meine KFZ Versicherung gekündigt und für den 01.01.2017 einen neuen Tarif bekommen der wesentlich günstiger ist.

Nun habe ich die Police bekommen und durchgeschaut.

Dort steht dass es keine Vorschäden gab. Dies ist nicht korrekt. In 2015 hatte ich einen Haftpflichtschaden.

Ich habe mir direkt den KFZ-Antrag angeschaut und dort habe ich diesen Schaden wahrheitsgemäß angegeben. Anscheinend hat die Versicherung das verpennt.

Meine Frage ist nun ob ich dies der Versicherung mitteilen muss- oder sollte?

Liebe Grüße und schöne Feiertage

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@chr12345 schrieb am 22. Dezember 2016 um 23:43:18 Uhr:

Danke für eure Antworten. Nein es ist die gleiche Versicherung. Die SF-Einstufung bzw hochstufung wurde korrekt durchgeführt. Es ist einzig und alleine in der Police der Vorschaden nicht aufgenommen worden. Meinen Antrag habe ich wie gesagt korrekt ausgefüllt.

Dann ist doch alles paletti.

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ja, hab ich gelesen.

@chr12345

Nein, in den AGB's wird Dir nichts in dieser Richtung auferlegt.

@phatoninteressent

Ich verstehe was Du meinst, aber da steckt ein Denkfehler drin. Kunde stellt Antrag und beantwortet alle formularmäßigen Fragen wahrheitsgemäß. Die SF-Einstufung des Vertrages behält sich der Vers. stets ganz ausdrücklich vor und eine andere Einstufung (als die vom Kunden angegebene) steht ganz ausdrücklich immer im Raum. Vers. prüft und nimmt an (Kunde wird im von ihm gewählten Tarif angenommen). Eine abweichende SF-Einstufung ist kein abweichendes Angebot (also keine Ablehnung und gleichzeitiges Angebot auf abweichenden Abschluss), sondern eine vereinbarungsgemäße Eingruppierung im Tarif. Dass der Vertrag bis zur terminsgemäßen Zahlung der Erstprämie in der Schwebe bleibt, beruht allein auf dem VVG. Wenn der Kunde alles wahrheitsgemäß angegeben hat (in dem Fall des TE wusste die Vers. es auch schon vorher), dann ist keine Änderung beim Vorliegen der tariflichen Merkmale gegeben. Ist schlicht ein Fehler der Vers. und keine Obliegenheitsverletzung des Kunden.

von einer SF-Einstufung steht doch garnichts. Das wurde im Verlauf des Threads hier hereininterpretiert.

aber gut, mal was wichtiges :-)

schöne Weihnachten und besinnliche Tage.

phaeti ... es geht hier nur um die SF-Einstufung. ;)

Auch von mir ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest. :)

Vielleicht beziehen sich die Vorschäden nur auf das laufende Jahr und da gab es ja keine

Zitat:

@chr12345 schrieb am 23. Dezember 2016 um 23:47:55 Uhr:

...

Angaben zu Vorschäden

Haftpflicht = keine Schäden

Etc

Wie so eine Police halt aussieht. Ich habe keinen Unfall abgekauft oder sonstiges. Die haben aus 2015 die Kosten übernommen ich wurde hochgestuft ... passt alles. Dann habe ich gekündigt. Neues super Angebot bekommen und Vertrag abgeschlossen.

Was sollen wir hier noch lange diskutieren.

Wenn das dort genau so steht, dann würde ich das beanstanden und korrigieren lassen.

Themenstarteram 24. Dezember 2016 um 11:08

Auch wenn ich mit einer Erhöhung des beitrages hätte rechnen können, habe ich als Verantwortungsvoller und ehrlicher Kunde die Versicherung auf Ihren augenscheinlichen Fehler hingewiesen.

Nach 15 Minuten und 3 Gesprächspartnern hatte ich dann mal den richtigen an der Strippe.

(Der zweite Gesprächspartner war sich relativ sicher, dass die Police korrigiert werden muss. Auf Rückfragen einer anstehenden Eröhung des Beitrages wollte er sich aber nicht 100% festlegen.)

Der dritte Gesprächspartner konnte mir mitteilen:

Die Police ist genauso wie sie ist korrekt. Da ich meine Verträge über einen Berater abschließe (hätte ich hier evtl. schreiben sollen) bekomme ich bei manchen Versicherungen Prozente. Diese Prozente hätte die Versicherung nicht geben können wenn ein Vorschaden in der Police quittiert wäre. Da die Versicherung mich aber gerne als Kunde behalten möchte, wollen sie die Prozente auf jedenfall geben. Von daher wurde kein Vorschaden quittiert.

Ich habe mir das ganze noch Schriftlich bestätigen lassen und denke dass es jetzt passt.

Ich hoffe solche "Sonderregelungen" kann oder darf die Versicherung nur machen, wenn es dem Vorteil des Kunden dient.

Edit: Da hier geschrieben wurde, dass ich in der Verantwortung stehe es der Versicherung zu melden und es eine nichtangabe meinerseits ist habe ich den netten Herrn der Versicherung gefragt wie es rechtlich bei sowas aussieht. Er meinte wenn mein Antrag korrekt ausgefüllt ist habe ich meine Pflicht erfüllt. Es ist nicht meine Aufgabe die Police auf Richtigkeit zu prüfen.

Liebe Grüße und frohe Weihnachten euch allen.

Danke für die Aufklärung und auch dir schöne Feiertage.

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