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KBA, E-Prüfzeichen, ABE, Eintragung gibt es eine Übersicht?

Harley-Davidson XL 1200
Themenstarteram 26. August 2023 um 15:00

Servus,

ich versuche mich gerade in das ganze Thema E-Prüfzeichen, KBA, ABE etc. einzulesen und meine gebraucht gekaufte Sportster zu prüfen.

Ich fahre eine 2019 1200XL Custom

Folgende Umbauten sind vor meinem Kauf durchgeführt worden:

  • Kesstech Klappenauspuff -> E-Prüfzeichen mit Kärtchen -> Dekra und TÜV wollen nicht eintragen -> Kärtchen und E-Prüfzeichen sollten doch reichen.
  • HD vorverlegte Fußrasten Anlage -> da habe ich gar nix, brauche ich da was? Haben die ein E-Prüfzeichen oder brauch ich eine ABE?

Von mir beauftragte Umbauten:

  • Blinker vorne -> Heinz Bike Nano mit E-Prüfzeichen
  • Blinker und Rücklicht hinten -> 3in1 Kellermann mit E-Prüfzeichen
  • Delta Parts KZH seitlich -> Teilegutachten und eingetragen im Schein
  • Fehling Sturzbügel vorne -> da habe ich auch nix bekommen, wird da eine ABE, Eintragung etc. benötigt?

Laut meiner Werkstatt, dem TÜV Prüfer in der Werkstatt ist das alles so ausreichend und richtig. Soweit ich weiß müssen komplette vorverlegte Fußrastenanlagen eingetragen werden, bei meiner wurde mir gesagt, da es original HD Rasten sind, die so bei Kauf von HD montiert wurden, dass es so ausreichend ist.

Blinker, KZH, Auspuff etc. sind doch safe. Zum Sturzbügel konnte ich gar nichts finden, was muss ich da noch beachten?

Vor allem würde ich gerne informiert sein und nicht in einer möglichen Kontrolle sagen: "Hab ich so gekauft!", das kommt immer scheisse. Lieber möchte ich sagen können: Fußrastenanlage ist von HD etc. oder Auspuff hat Kärtchen mit E-Prüfzeichen und seit der Gesetzesänderung werden diese selten eingetragen.

Vattern hat seinen Jekyll vor ca. 3 Jahren eintragen lassen. Bei mir hat TÜV und Dekra gesagt: E-Prüfzeichen reicht, daher keine Eintragung.

Vielen Dank

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9 Antworten

Hi,

ja, da kann man schon mal die Übersicht verlieren......

Wenn Original Harley Zubehör verbaut ist (das hat dann auch irgendwo eine Kennzeichnung), und dieses Zubehör für diese Maschine erhältlich war (also nicht z.B. Sporster-Rasten an einen Tourer fummeln...), dann braucht (und kann) nichts eingetragen werden.

Eine ABE ist was es heisst: die ALLGEMEINE Betriebserlaubnis für ein bezeichnetes Bauteil. Wenn korrekt montiert. Mancher lässt das gern eintragen, damit er die ABE nicht mitführen muss. Ist aber ansonsten doppelt gemoppelt.

Eine e-Nr. ist ähnlich. Sie erlaubt die Verwendung dieses Bauteiles für eine mehr oder weniger große Anzahl an verschiedenen Maschinen, oft jedoch nur an einer ganz bestimmten Maschine. Bei der e-Nr. kann ein Kontrolleur in der Datenbank sogar abrufen, ob dieses Teil für die Maschine bestimmt ist.

Bei sogenannten Anbauteilen (Sturzbügel, Sissybar usw.) wird es schwammiger. Hier dürfen zunächst mal nur die Abmasse der Maschine nicht überschritten werden, und sie dürfen keine allgemeine Gefährdung verursachen (scharfkantig o.ä.). Da gibt es durchaus Spielraum in der Bewertung......

Bei Eintragungen wäre ich vorsichtig. Du musst dann nämlich diese Teile dran haben. Kannst also theoretisch nicht mit der Originalanlage vorfahren, weil z.B. das eingetragene Zubehör defekt ist. Das Zubehör müsste dann wieder ausgetragen werden.

Die KBA-Nr. sagt aus, das dieses Teil vom Kraftfahrtbundesamt geprüft und zugelassen ist. Häufig bei Bremsscheiben. Reicht dann ebenfalls aus, braucht nicht eingetragen werden.

Was passiert, wenn einem Bauteil die ABE, e-Nr. oder KBA-Nr. zentral wieder entzogen wird? Kann ich Dir nicht sagen.....

Die vorverlegten Fußrasten gibt´s bereits ab Werk und da werden die auch nicht explizit im Fahrzeugschein erwähnt. Da gibt´s keine Probleme.

 

Motorsturzbügel sind TÜV frei.

 

Bei deinem Kesstech musst du mal schauen, ob die ABE zu deiner Maschine passt (Baujahr / Modell).

Falls ja, auch keine Probleme.

Themenstarteram 26. August 2023 um 16:53

Jo Kesstech passt auch, habe mit denen engen Kontakt. Die haben auch Unterlagen an Dekra und TÜV gesendet, die nicht an Privatpersonen verschickt werden. Aber auch da wurde sich quer gestellt.

Habe aber Fahrzeugschein etc. Kesstech zur Verfügung gestellt und dann die passenden Karten bekommen. Die originalen waren nämlich nicht mehr beim Vorbesitzer vorhanden. Aber da gibt es Rechnungen und alles vom Einbau. Dann bin ich ja recht gut gerüstet.

Nur die spannendste Frage:

Wo bekomme ich als Laie die Infos? Arbeitest ihr @Jungbiker und @tw125 in dem Bereich oder wo habt ihr euch eingelesen? Erfahrungen aus den letzten Jahren?

Um welche Teile geht´s jetzt genau?

Die Vorverlegten hatte ich selber jahrelang (nachträglich montiert) , Ca. 5x TÜV, nie drauf angesprochen worden.

Da war auch keine ABE dabei.

Du kannst mal Thunderbike anschreiben. Die verkaufen die Teile auch.

Zitat:

@tw125 schrieb am 26. August 2023 um 18:07:14 Uhr:

 

Bei Eintragungen wäre ich vorsichtig. Du musst dann nämlich diese Teile dran haben. Kannst also theoretisch nicht mit der Originalanlage vorfahren, weil z.B. das eingetragene Zubehör defekt ist. Das Zubehör müsste dann wieder ausgetragen werden.

Die Zauberbuchstaben lauten WW vor der Eintragung und stehen für wahlweise! Somit kannst mit beiden Varianten fahren.

In welchem BL wohnst?

Themenstarteram 27. August 2023 um 10:00

Zitat:

@Jungbiker schrieb am 26. August 2023 um 19:21:32 Uhr:

Um welche Teile geht´s jetzt genau?

Die Vorverlegten hatte ich selber jahrelang (nachträglich montiert) , Ca. 5x TÜV, nie drauf angesprochen worden.

Da war auch keine ABE dabei.

Du kannst mal Thunderbike anschreiben. Die verkaufen die Teile auch.

Ja, da ist aber der springende Punkt. TÜV heißt nicht legal. Der TÜV oder Dekra etc. haben ihre Liste die abgearbeitet wird. Die müssen nicht alles prüfen. Ich kenne viele Auto Tuner und da sind die TÜV Plaketten völlig egal. Wenn in einer Kontrolle eine Beanstandung kommt, dann ist es egal ob TÜV oder nicht. Versteht man ja auch, keiner kann nachhalten wie der Zustand am TÜV Tag war. Wenn du jetzt sagst, ja aber die waren schon dran kann das nicht geprüft werden. Wenn dann wirklich nicht korrekt dann kannst du auch wirklich schon 5x TÜV bekommen haben.

Was die Eintragungen angeht. Müssen die dann ausnahmslos so sein?

Ich habe bspw. bei meiner 1990er Softail mehrere Eintragungen gehabt, wo kein WW oder ähnliches davor war. Teilweise sogar doppelte Eintragungen. Also zwei unterschiedliche Auspuffanlagen. Eine 2in1 und eine 2in2 am gleichen Motorrad. Die Scheine waren mehrmals beim Gutachter, TÜV und im Strassenverkehrsamt. Das hat da niemanden interessiert.

Ich komme aus NRW

https://www.harley-davidson.com/.../50700021

Hier die Fußrasten auf der offiziellen HD Seite. Mal den Bereich "Fragen & Antworten" lesen.

Es wird auf die offiziellen HD Händler verwiesen.

HD macht es sich da echt leicht.

zum nicht drauf angesprochen werden:

bin bisher immer mit den SE töpfen durch den tüv/dekra gekommen. möglicherweise liegt das daran, das ich eine SE leistungssteigerung eingetragen habe, und die töpfe eher nicht so laut sind. aber eintragungsfähig sind die ja nun leider nicht.

pech hast du (bzw. ich), wenn du ausgerechnet in eine "schulungskontrolle" gerätst.

zu deiner frage hinsichtlich des kenntnisstandes: teils angelesen, teils in diskussionsrunden mit dem tüvler "erfahren" ;)

Wir fahren immer mit Auto oder anderen Bike zum Stützpunkt und klären im Vorfeld schon mal ab was man vorhat. Dann gibt es schon mal den einen oder anderen Tip. Handyfotos und Papiere dabei. Dann gibt es die Terminvergabe und der Prüfer kann in der Zwischenzeit schon mal in seinem PC oder Unterlagen rumwühlen. Ebenso entspannt geht es zu wenn das Bike in der hiesigen Zweirad-Werkstatt abgegeben wird. Das im Nachhinein die Rennleitung sich gerne einen Spass mit Kontrollen macht, sollte klar sein und das der alte Dorfscheriff wie auch der Jungkriminalist richtig Ahnung haben auch.

Gruß Eddy

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