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Kawasaki ZZR 1100 Drosseln

Themenstarteram 3. April 2008 um 5:00

Hallo zusammen,

ich habe jetzt die Kawa von meinem Vater übernommen die ich von 150 PS auf 100 PS Drosseln muss was ja auch OK ist. Nun kann mir jemand sagen was es Kosten wird die Drosseln eintragen zulassen und wo? Die muss doch zur Leistungsmessung (Kann das jede TÜV Station)?

Und eine kleine Frage noch zum Abschluss , die Kawa wurde im September 2006 abgemeldet bis wann muss ich sie wieder Anmelden ohne zur Voll Abnahme zu müssen ?

Vielen Dank im vorraus

MfG Boombastic82

 

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19 Antworten

98PS ;) .. da kommen nur Bohrungen in die Gasschieber. Dafür gibts ein Gutachten, auf einen Prüfstand muss sie daher nicht. Mit einer Einbaubestätigung trägt dir das der TÜV dann so ein, dann lässt noch die Papiere auf der Zulassung ändern und fertig. Kosten je nach Region 35-50 Euro TÜV plus Gebühr der Zulassungsstelle ca. 10 bis 15 Taler.

 

2006 abgemeldet > bis 2013 langt eine normale HU :)

ich hatte mir eine auf 98PS gedrosselte ZZR gekauft und sie dann entdrosselt.

die Drosselung von Voller Leistung auf 98PS erfolgt in 2 Schritten. Mittels der durchbohrten Gasschiebern verhinderst du des vollständige Aufziehen der Gasschieber. Damit ereichst Du aber "nur" eine Drosselung auf 100PS. Wenn Du aber auf die versicherungsgünstigen 98 PS drosseln willst, musst du zusätzlich noch Reduzierstücke in den Ansaugtrackt zwischen Vergaser und Zylinder einbauen.

Falls Du zufällig ein C-Modell hast, kann ich Dir welche zuschicken. Ich müsste die noch irgendwo rumliegen haben.

Themenstarteram 13. April 2008 um 19:48

Hi bist du da sicher? Mach mich nicht schwach, habe die Kiste gestern wieder zusammen gebaut (ich sag nur Luftfilterkasten bzw Ansaugstutzen,mir tun die Finger jetzt noch weh).

Denn Vorteil denn ich hatte war das sie woll schonmal auf 100 Ps gedrosselt war, so das die Bohrungen schon vorhanden waren und ich nur die Ringe raus nehmen musste.

Werde morgen zu Biker Shop fahren und denn Verkäufer fragen der die mir Verkauft hat, er meinte noch zu mir das ich dadurch günstiger in der Versicherung bin, weil ja eben 72Kw = 98 PS meines Wissens oder?

MfG Boombastic82

Mußt halt schauen was im Gutachten drin steht, aber vom technischen Standpunkt her dürften die Drosselblenden zum reduzieren auf 98PS reichen.

Gedrosselt wird über die Luftmenge und wenn die Blenden nur genug Luft für 98PS durchlassen, können sich die Gasschieber meinetwegen auf den Kopf stellen, es geht trotzdem nicht mehr Luft durch die Vergaser als die blenden zulassen.

EDIT:

...sind ja nur Bohrungen im Schieber...is aber im Prinzip genauso, wenn die Bohrungen eh verhindern dass der Schieber mehr als 98PS durchlässt, is wurscht ob sie vorher 100 oder 150 hatte.

...das Gutachten für 98PS mittels Bohrung bezieht sich einzig auf selbige - ich pers. hab noch keines mit der Kombi Bohrung/Blende gesehen (was natürlich nichts heißen muss...)

Was auch rel. blödsinnig wäre... weil eine 100PS Drosselung ja eh nix bringt und ferner ja die Position der Bohrungen die Öffnung der Schieber begrenzt (mithin auch den Luftdurchlass, wie eine Blende halt auch) - mithin die Blende doppelt gemoppelt wäre...

 

72KW vorher? Dann ist alles geritzt - das macht 97,89 PS ;)

War das vorher so eingetragen... brauchst idR nicht mal ein Gutachten, sofern es aus den Papieren hervorgeht (ja ok, je nach TÜVi).

Moin, ich muss das Thema mal hoch holen...

Ich möchte mir auch bald eine 1100er ZZr holen und da ich erst seit 2010 den Führerschein habe und die ZZR neben meiner 1400er Intruder nur die zweit Maschine werden soll, möchte ich diese gerne etwas drosseln einfach weil ich etwas Respekt vor er Leistung habe!

Ist das der richtige Satz zum Drosseln von offenen 150PS?

Und wieviel spart man dadurch in der Versicherung?

 

Mfg Christian

am 13. Oktober 2011 um 8:38

Nun - an der Drosselungs-Technik wird sich seit 2008 nichts wesentliches geändert haben.

Und zum Einsparpotenzial, was die Versicherungskosten betrifft, kann Dir ein Online-Vergleich weiterhelfen oder der freundliche Versicherungsvertreter um die Ecke konkret Auskunft erteilen.

Zum Thema "Doppeldrossel":

Meine GPZ 1100 ist für Europa 1995 mit niedrigeren Vergaserdeckeln auf 100 PS gedrosselt worden. Daraus wurden dann 74 kW. Um auf die günstigeren 72 kW zu kommen, werden zusätzliche Drosselblenden in die Ansaugstutzen verbaut = Doppeldrossel.

Da die finanziellen Unterschiede minimal sind (bei 40 % und 05-10 keine 10 Euro im Jahr) ist das Geraffel draussen, die hohen Deckel verbaut und nun hat sie 91 kW.

Also rein versicherungstechnisch macht das m.E. nicht die Welt aus. Laß sie, wie sie ist. Oder würdest Du gerne kastriert durch die Weltgeschichte rennen ? Ich fahre auf 35% und bei mir macht es (wohlgemerkt Entdrosselung) knappe 60 € im halben Jahr aus. Wenn Du so ein Mopped fährst, reißt dich das nicht wirklich in die Armut, oder ?

Zu Deiner Vollabnahme-Geschichte: Früher gab es die Frist von einem Jahr, die man dann nochmals um ein halbes Jahr verlängern konnte. Danach musstest Du dann zur Vollabnahme.

Die Frist gibt es nicht mehr in dieser Form. Heutzutage darf ein Kfz bis 7 Jahre abgemeldet sein, es reicht dann eine normale Haupt- und Abgasuntersuchung um das Fahrzeug wieder zuzulassen.

LG Outfield

Tach,

für die paar Euro weniger in der Tasche hast du dann aber über 30% mehr Fahrspaß!:)

Vor allem sind das reale 30% und keine 7 bis 9 utopische, unmerkliche PS mehr Leistung durch bsp. einen neuen Auspuff für hunderte von Euronen.

Gruß Kay

Zitat:

Original geschrieben von outfield

Also rein versicherungstechnisch macht das m.E. nicht die Welt aus. Laß sie, wie sie ist. Oder würdest Du gerne kastriert durch die Weltgeschichte rennen ? Ich fahre auf 35% und bei mir macht es (wohlgemerkt Entdrosselung) knappe 60 € im halben Jahr aus. Wenn Du so ein Mopped fährst, reißt dich das nicht wirklich in die Armut, oder ?

Zu Deiner Vollabnahme-Geschichte: Früher gab es die Frist von einem Jahr, die man dann nochmals um ein halbes Jahr verlängern konnte. Danach musstest Du dann zur Vollabnahme.

Die Frist gibt es nicht mehr in dieser Form. Heutzutage darf ein Kfz bis 7 Jahre abgemeldet sein, es reicht dann eine normale Haupt- und Abgasuntersuchung um das Fahrzeug wieder zuzulassen.

LG Outfield

60 Euro Differenz ? Himmel hilf...:eek:

Bei solchen Beiträgen wäre ich mit 6-7 zugelassenen Motorrädern (neben drei PKW) im Jahr wohl schnell pleite...

Meine ZX 10 mit 102 kW kostet gerade mal 48 Euro in der Saison ! (04-10, bei 40%)

Als Berechnungsgrundlage sollte man lediglich die Haftpflicht nehmen, Teil- und Vollkasko sind noch von ganz anderen Faktoren als der Leistung abhängig. Oder vielleicht den Versicherer wechseln ... :rolleyes: (Gut - auch für die Berechnung der Haftpflicht gibt es da mittlerweile eine Vielzahl von Kriterien, Riskogruppen zahlen eben deutlich mehr .. :D)

Das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis, im Volksmund auch Vollgutachten genannt, war und ist für viele ein Schreckgespenst. War immer ein großes Glück für mich, diese moppeds konnte ich immer sehr preiswert kaufen, weil sich alle Welt wegen dieses Gutachtens in die Hose gemacht hat, dabei ist es nur ein paar Euro teurer als die "normale" HU, 2002 waren es exakt 3 Euro mehr.

Die Verlängerungssache ist schon länger Geschichte. Dann kam die 18 - Monate - Regel. Ab 2006 mit EU-Normen war das auch Geschichte.

Diese 7 Jahre sind nur eine Faustformel und kein verbindlicher Zeitraum. Der Bezug zu diesem Zeitraum wird vom KBA hergestellt, das die Daten eines vorübergehend still gelegten Kfz nach 7 Jahren löscht. Besitzt man noch den alten Kfz-Brief ist auch nach mehr als 10 Jahren der Stillegung eine "normale" HU und Wiederzulassung möglich, hängt von der TÜV-Stelle und der Behörde (Zulassungsstelle) ab. Bei uns geht das.

Das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis sehe ich aber nach wie vor als Vorteil, und lasse es zuweilen ganz bewusst machen, insbesondere, wenn ich ein Motorrad mit zahlreichen Veränderungen habe, die dann alle mit legalisiert (und im Gutachten vermerkt) werden. Ich brauche also keinen Papierstapel mehr mitzuschleppen. Selbst ein Auspuff, der bei einer normalen HU so keinen Bestand mehr gehabt hätte (fehlendes Flötenrohr) kann so u.U. legalisiert werden, wenn die für den Tag der Erstzulassung gültigen Geräuschwerte nicht überschritten werden. Sogar Eigenbauten... aber näher will ich da nicht ins Detail gehen.

Nochmals zu den Prämien: Die werden individuell berechnet. Ich habe mich anfangs auch gewundert, weshalb das eine Rolle spielt, wie alt ich bin, welchen Beruf, eigenes Haus, (Garage und Fahrleistungen in km kann ich ja noch verstehen) wieviele Kinder, usw... bis ich mal eine online - Berechnung gemacht habe und feststellen durfte, dass ein 19-Jähriger Azubi für einen Opel Astra nur an Haftpflicht - Prämie etwa das Zehnfache zahlt, wie ein Haus-Kind-Garage-ü50-Polizeibeamter.

In diesem Fall einfach mal mit den entsprechenden Angaben eine online-Prämienberechnung machen

Naja das mit der Prämie war nur nebensächlich, wenn ich sparen will dann fahre ich garkein Motorrad ;)

Ich möchte in erster Linie auf 98PS Drosseln da ich noch Fahranfänger bin, ich habe zwar direkt die offene Klasse gemacht als ich Führerschein gemacht habe, aber ich habe als Moped halt "nur" eine 1400er Intruder mit 67PS und wenn ich dann auf die ZZR 1100 mit offenen 150PS steige ist das schon ein ganz anderes Kaliber.

Darum wollte ich die Maschine halt erstmal gedrosselt fahren und wenn mir die 98PS nicht mehr reichen, dann kann ich die Drossel noch immer entfernen. Die Frage mit der vergünstigten Versicherung war da eher nebensächlich!

Also wenn Du offene Leistung fahren darfst und die V.-Prämie keine Rolle spielt, dann sehe ich keinerlei Veranlassung in der Kastraktion einer ZZ-R 1100...?

@Moppedsammler:

Ich habe meine Kawas Teil-Kasko ohne SB versichert, somit passt es wieder.

Das "halbe Jahr" ist als Saison gemeint, incl. der Ruheversicherung über den Winter.

Ich kann zur Vollabnahme nur das wiedergeben, was mir widerfahren ist und da ging es um einen 1er Golf GTi, der 5 Jahre stillgelegt war, da musste ich erst einen neuen Kfz-Brief beantragen,der als "Blanko-Brief" auf die vorhandene Briefnummer ausgegeben wurde, dann zur Vollabnahme beim Tüv, danach auf die Zulassungsstelle , die dann alle Daten in den neuen Brief eingetragen hat, sowie eine neue Karteikarte beim KBA anlegte. Dieser Spass hat mich zu D-Markszeiten (ca. 1993) knappe 250 DM gekostet. Das war der Spaß allerdings auch alle Male wert.

Wenn mich nicht alles täuscht, war die Vollabnahme für Moppeds auch günstiger als für Autos...? Keine Ahnung, ist schon so lange her.

Gruß Outfield.

Zitat:

Original geschrieben von outfield

Also wenn Du offene Leistung fahren darfst und die V.-Prämie keine Rolle spielt, dann sehe ich keinerlei Veranlassung in der Kastraktion einer ZZ-R 1100...?

@Moppedsammler:

Ich habe meine Kawas Teil-Kasko ohne SB versichert, somit passt es wieder.

Das "halbe Jahr" ist als Saison gemeint, incl. der Ruheversicherung über den Winter.

Ich kann zur Vollabnahme nur das wiedergeben, was mir widerfahren ist und da ging es um einen 1er Golf GTi, der 5 Jahre stillgelegt war, da musste ich erst einen neuen Kfz-Brief beantragen,der als "Blanko-Brief" auf die vorhandene Briefnummer ausgegeben wurde, dann zur Vollabnahme beim Tüv, danach auf die Zulassungsstelle , die dann alle Daten in den neuen Brief eingetragen hat, sowie eine neue Karteikarte beim KBA anlegte. Dieser Spass hat mich zu D-Markszeiten (ca. 1993) knappe 250 DM gekostet. Das war der Spaß allerdings auch alle Male wert.

Wenn mich nicht alles täuscht, war die Vollabnahme für Moppeds auch günstiger als für Autos...? Keine Ahnung, ist schon so lange her.

Gruß Outfield.

Klarer Fall. 1993 war das so. 2005 auch noch. Da hat man aber auch noch handschriftliche Karteikarten bei den Zulassungsstellen gehabt und sie per Post hin- und herverschickt.

Motorräder sind etwas günstiger als Autos.

Gutachten zur Erlangung der BE: 63 Euro (2008)

Aktuell in BaWü HU/AU (gibts nur noch zusammen): 59,90 beim TÜV Süd, bei der GTÜ 51 Euro.

@TE: Ich würde mir die Drosselei auch ersparen. Wozu ? Ob 100 oder 150 PS... dafür gibts rechts einen Drehgriff.

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