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Kaufvertratgsbestätiung per email Gültig??
Hallo,
eben habe ich nach Überprüfung des email-Verkehrs mit einem potentiellen Interessenten gesehen, daß ich ihm eine
Kaufvertragsbestätigung zurück geschickt habe.
KFZ Kaufvertragsbestätigung
Käufer
xxx xxx
xxxx xx
xxxx Hannover
email: xxxx@hotmail.de
Verkäufer
Der Verkauf des unten genannten Kfz wird bestätigt von:
Vorname / Nachname:xxx xxx
Straße und Haus Nr.: xxxxxx
PLZ / Ort:xxx
Tel: 49 (0)xxxxxx
Ich bestätige Ihnen den KFZ-Kauf von :
Marke-und-Typ: xxx, 101ps, 4 türer, benzin,
Baujahr: 1998
Preis-in-Euro: xxxx Euro
Mängel:Klima ohne Funktion, Schloss hinten kaputt
Getriebeart: Schaltgetriebe.
Bemerkung: Unfallfrei & Fahrbereit.
Fahrzeug-Übergabe findet bis/am: 15.06.10 in: xxxx gegen Bargeld statt.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Passwort:xxxxxx
Unterhalb des Vertrages befinden sich dann die Vertragsbedingungen:
AGB:
1.Dieser Vertrag ist rechtskräftig , verbindlich und ohne Unterschrift gültig.
2.Unser vereinbartes Passwort dient für Telefongespräche und Übergabe des Fahrzeuges. Es dient nicht für die Absage oder für den Rücktritt.
3.Fahrzeugherausgabe nur gegen diesen Kaufvertrag oder das vereinbarte Passwort.
4.Nach der Fahrzeugübergabe übernimmt der Verkäufer keine Garantie oder Gewährleistung für das Gebrauchtfahrzeug
Meine Frage ist, ist dieser Vertrag wirklich rechtskräftig? Kann ich einem 'Abholer' das Fahrzeug mit so einem Vertrag herausgeben?
Kann ich vom Vertrag zurücktreten? Auf dem Kaufvertrag stehen sind keine Fahrgestellnummer etc. hinterlegt!
mfg wilgi33
Beste Antwort im Thema
Ob das nach fast 3 Jahren noch relevant ist?
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30 Antworten
Zitat:
Dann hab ich noch einen Zeugen, der gehört hat, wie der Aholer das ausgemachte Passwort wußte. Und das kann ja nur der Abholer wissen....?!
Wo ist das Problem? Du hast doch sicher den Kaufvertrag (mit Ausschluss der Gewährleitung) vom Abholer unterschreiben lassen. Die Identität des Abholers wirst du jal anhand des Ausweises kontrolliert haben.
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Zitat:
Dann hab ich noch einen Zeugen, der gehört hat, wie der Aholer das ausgemachte Passwort wußte. Und das kann ja nur der Abholer wissen....?!
Wo ist das Problem? Du hast doch sicher den Kaufvertrag (mit Ausschluss der Gewährleitung) vom Abholer unterschreiben lassen. Die Identität des Abholers wirst du jal anhand des Ausweises kontrolliert haben.
Ja natürlich habe ich das. Aber....wie schon erwähnt, hatte ich ja eigentlich schon einen kaufvertrag mit einer anderen Person. Die hat mir am Telefon zugesichert, ich kann einen Kaufvertrag mit dem Abholer machen.
Dann schreibt er per Mail, sobald der Abholer das Auto geholt hat, hat er keinen Anspruch mehr.
Richtig genommen, ist das alles sehr schwammig!
Sei froh das Du nun einen direkt vor Ort unterschriebenen Kaufvertrag hast inklusive aller Käuferdaten. Den am besten einrahmen und gut Aufheben! Es könnte es sein das Du in ein paar Monaten der zuständigen Umweltschutzbehörde Rede und Antwort stehen mußt, dann sieht so eine nicht-unterschriebene eMail immer blöde und für die Jungs vom Umweltamt irgendwie "gefaket" aus.
Alles andere kannst Du geflissentlich ignorieren: EMail ist wie eine Postkarte, jeder Admin eines Hosts im großen WWW zwischen Dir und dem Empfänger kennt nun theoretisch das vereinbarte Codewort. Sollte da der erste "Käufer" kommen, falle nicht auf die Einschüchterungen rein.
Ja mei... beschissen kann man immer werden.
Das war eben sehr wahrscheinlich ein prof. Aufkäufer, welcher die Kisten für den Export auf Bestellung sucht. Dass er wenig Lust hat, einen Abholer "auf Verdacht" vorbeizuschicken.. ist verständlich. Daher das Gedönse mit den Email"verträgen". Im Grund sollte darin einfach ein Bevollmächtigter (der Abholer) namentlich genannt werden (incl. Persernummer) und ab ist der Lack. Naja wäre... aber diese Händlerkategorie hat oft zig "Kuriere" und weiß gar nicht im Vorab, welcher da nun Lust und Zeit hat... daher die Passwortlösung. Sicherer: Wenn der Kurier losmacht... soll er eben eine Vollmacht nachfaxen/mailen und fertig.
Freilich - alles bisserl wackelig und potentiell "gefährlich", aber im Normalfall ist das der Hintergrund.
Ggf. in den "Vertrag" reinpinseln, dass der Käufer auf eine Besichtigung verzichtet, es sich um Schrott ohne besondere Eigenschaftszusicherung handelt und die Ware unbesehen so gekauft wird wie sie steht und liegt. Gewährleistungsausschluß eh klar.
EDIT
Jo, richtig - den "Vertrag" mit einer orig. Unterschrift mitbringen lassen und behalten.
Ich hab jetzt nicht alles gelesen, also sorry, falls es schon gesagt wurde.
In jedem Fall sollte man sich VOR Abschluss des neuen Kaufvertrags von dem (ersten) Käufer bestätigen lassen, dass der erste Kaufvertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben ist. Sonst hat man den am Ende an der Backe und kann ihn nicht mehr erfüllen. Es ist rechtlich ohne weiteres Möglich, zehn gültige Kaufverträge über den gleichen Gegenstand abzuschließen. Sie alle zu erfüllen, wird allerdings schwierig. ;)
Danke für Eure Tips. Leider kann ich die erst beim nächsten Autoverkauf beherzigen, in 10 Jahren oder so ;)
Für dieses Auto ist es zu spät. Kann nur hoffen, das der erste Anrufer nicht wirklich drauf aus ist, mich so zu linken.
Hab mal nach "kaufvertrag mit abholer" gegoogelt, aber eigentlich nichts konkretes gefunden. Nur immer Hinweise, man sollte sich absichern etc. ;)
Hallole und Achtung ...
Gefährliche Sache, verpflichte Dich nicht zu nichts
vertraglich wenn Du denn Menschen nicht
gesprochen oder gesehen hast, Autokauf und verkauf sind vertrauensache .
Es ist kein Thema übers Netz Kontakte und Treffen zu
vereinbaren aber Verträge schließe ich nur persönlich
gegen Bares. Stichwort Nigeria Connection.
Eine böse Falle kann das werden. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole und Achtung ...
Gefährliche Sache, verpflichte Dich nicht zu nichts
vertraglich wenn Du denn Menschen nicht
gesprochen oder gesehen hast, Autokauf und verkauf sind vertrauensache .
Es ist kein Thema übers Netz Kontakte und Treffen zu
vereinbaren aber Verträge schließe ich nur persönlich
gegen Bares. Stichwort Nigeria Connection.
Eine böse Falle kann das werden. Jol.
Hast Du nicht gelesen? Ich hab nicht mit Absicht einen Vertrag abgeschlossen,
der wollte paar Daten (Name, Adresse, Auto, email-Adresse) bestätigt haben, daß es ein Kaufvertrag ist, hab ich nicht gewußt.
Dann habe ich schon geschrieben, daß die Sache erledigt ist und mit Verlusten gegessen...
Und.....nachträglich habe ich herausbekommen, auch so ein Vertrag hat ein Rücktrittsrecht ;)
Vielen Dank nochmal an alle
Zitat:
Original geschrieben von wilgi33
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole und Achtung ...
Gefährliche Sache, verpflichte Dich nicht zu nichts
vertraglich wenn Du denn Menschen nicht
gesprochen oder gesehen hast, Autokauf und verkauf sind vertrauensache .
Es ist kein Thema übers Netz Kontakte und Treffen zu
vereinbaren aber Verträge schließe ich nur persönlich
gegen Bares. Stichwort Nigeria Connection.
Eine böse Falle kann das werden. Jol.
Hast Du nicht gelesen? Ich hab nicht mit Absicht einen Vertrag abgeschlossen,
der wollte paar Daten (Name, Adresse, Auto, email-Adresse) bestätigt haben, daß es ein Kaufvertrag ist, hab ich nicht gewußt.
Dann habe ich schon geschrieben, daß die Sache erledigt ist und mit Verlusten gegessen...
Und.....nachträglich habe ich herausbekommen, auch so ein Vertrag hat ein Rücktrittsrecht ;)
Vielen Dank nochmal an alle
Na das wäre mir neu mit dem Rücktrittrecht was hast du denn da im Internet gefunden
Hallo,
was ist denn am dem Vertrag so unmöglich ?
Wenn Du Deine geforderte Kohle bekommst, keine Garantie oder dergleichen übernimmst, ist doch alles i.O.
Weg mit der Karre !
Hier ist schon der Vorschlag gekommen, nicht alleine zur Übergabe zu gehen, dem kann ich nur voll zustimmen, weil es auch um Bargeld geht.
Ansonsten wäre vielleicht anzumerken, dass es im Allgemeinen bei Internetverkäufen gesonderte Regelungen gibt, die vielleicht hier auch Anwendung finden könnten. Muss mal prüfen ! ;)
Schönes WE
Rolf
Ob das nach fast 3 Jahren noch relevant ist?
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Ob das nach fast 3 Jahren noch relevant ist?
Was nach drei Jahren ?
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Ob das nach fast 3 Jahren noch relevant ist?
Was nach drei Jahren ?
DIESER Thread ist von 2010!!
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Ob das nach fast 3 Jahren noch relevant ist?
Was nach drei Jahren ?
Du hast auf einen fast 3 Jahre alten Beitrag geantwortet.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Was nach drei Jahren ?
Du hast auf einen fast 3 Jahre alten Beitrag geantwortet.
Guten Morgen............
wie bin ich denn drauf .:confused:
Tja, ich danke Euch, dass ihr mich auf mein Irrtum aufmerksam gemacht hat.:rolleyes: