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Kaufvertratgsbestätiung per email Gültig??

Themenstarteram 14. Juni 2010 um 21:45

Hallo,

eben habe ich nach Überprüfung des email-Verkehrs mit einem potentiellen Interessenten gesehen, daß ich ihm eine

Kaufvertragsbestätigung zurück geschickt habe.

 

 

KFZ Kaufvertragsbestätigung

Käufer

xxx xxx

xxxx xx

xxxx Hannover

email: xxxx@hotmail.de

 

Verkäufer

Der Verkauf des unten genannten Kfz wird bestätigt von:

Vorname / Nachname:xxx xxx

Straße und Haus Nr.: xxxxxx

PLZ / Ort:xxx

Tel: 49 (0)xxxxxx

Ich bestätige Ihnen den KFZ-Kauf von :

 

Marke-und-Typ: xxx, 101ps, 4 türer, benzin,

Baujahr: 1998

Preis-in-Euro: xxxx Euro

Mängel:Klima ohne Funktion, Schloss hinten kaputt

Getriebeart: Schaltgetriebe.

Bemerkung: Unfallfrei & Fahrbereit.

Fahrzeug-Übergabe findet bis/am: 15.06.10 in: xxxx gegen Bargeld statt.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx

Passwort:xxxxxx

 

Unterhalb des Vertrages befinden sich dann die Vertragsbedingungen:

 

AGB:

1.Dieser Vertrag ist rechtskräftig , verbindlich und ohne Unterschrift gültig.

2.Unser vereinbartes Passwort dient für Telefongespräche und Übergabe des Fahrzeuges. Es dient nicht für die Absage oder für den Rücktritt.

3.Fahrzeugherausgabe nur gegen diesen Kaufvertrag oder das vereinbarte Passwort.

4.Nach der Fahrzeugübergabe übernimmt der Verkäufer keine Garantie oder Gewährleistung für das Gebrauchtfahrzeug

 

Meine Frage ist, ist dieser Vertrag wirklich rechtskräftig? Kann ich einem 'Abholer' das Fahrzeug mit so einem Vertrag herausgeben?

Kann ich vom Vertrag zurücktreten? Auf dem Kaufvertrag stehen sind keine Fahrgestellnummer etc. hinterlegt!

mfg wilgi33

Beste Antwort im Thema
am 18. Januar 2013 um 7:16

Ob das nach fast 3 Jahren noch relevant ist?

30 weitere Antworten
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30 Antworten

Zitat:

Dann hab ich noch einen Zeugen, der gehört hat, wie der Aholer das ausgemachte Passwort wußte. Und das kann ja nur der Abholer wissen....?!

Wo ist das Problem? Du hast doch sicher den Kaufvertrag (mit Ausschluss der Gewährleitung) vom Abholer unterschreiben lassen. Die Identität des Abholers wirst du jal anhand des Ausweises kontrolliert haben.

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 13:14

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Dann hab ich noch einen Zeugen, der gehört hat, wie der Aholer das ausgemachte Passwort wußte. Und das kann ja nur der Abholer wissen....?!

Wo ist das Problem? Du hast doch sicher den Kaufvertrag (mit Ausschluss der Gewährleitung) vom Abholer unterschreiben lassen. Die Identität des Abholers wirst du jal anhand des Ausweises kontrolliert haben.

Ja natürlich habe ich das. Aber....wie schon erwähnt, hatte ich ja eigentlich schon einen kaufvertrag mit einer anderen Person. Die hat mir am Telefon zugesichert, ich kann einen Kaufvertrag mit dem Abholer machen.

Dann schreibt er per Mail, sobald der Abholer das Auto geholt hat, hat er keinen Anspruch mehr.

Richtig genommen, ist das alles sehr schwammig!

Sei froh das Du nun einen direkt vor Ort unterschriebenen Kaufvertrag hast inklusive aller Käuferdaten. Den am besten einrahmen und gut Aufheben! Es könnte es sein das Du in ein paar Monaten der zuständigen Umweltschutzbehörde Rede und Antwort stehen mußt, dann sieht so eine nicht-unterschriebene eMail immer blöde und für die Jungs vom Umweltamt irgendwie "gefaket" aus.

 

Alles andere kannst Du geflissentlich ignorieren: EMail ist wie eine Postkarte, jeder Admin eines Hosts im großen WWW zwischen Dir und dem Empfänger kennt nun theoretisch das vereinbarte Codewort. Sollte da der erste "Käufer" kommen, falle nicht auf die Einschüchterungen rein.

Ja mei... beschissen kann man immer werden.

 

Das war eben sehr wahrscheinlich ein prof. Aufkäufer, welcher die Kisten für den Export auf Bestellung sucht. Dass er wenig Lust hat, einen Abholer "auf Verdacht" vorbeizuschicken.. ist verständlich. Daher das Gedönse mit den Email"verträgen". Im Grund sollte darin einfach ein Bevollmächtigter (der Abholer) namentlich genannt werden (incl. Persernummer) und ab ist der Lack. Naja wäre... aber diese Händlerkategorie hat oft zig "Kuriere" und weiß gar nicht im Vorab, welcher da nun Lust und Zeit hat... daher die Passwortlösung. Sicherer: Wenn der Kurier losmacht... soll er eben eine Vollmacht nachfaxen/mailen und fertig.

Freilich - alles bisserl wackelig und potentiell "gefährlich", aber im Normalfall ist das der Hintergrund.

 

Ggf. in den "Vertrag" reinpinseln, dass der Käufer auf eine Besichtigung verzichtet, es sich um Schrott ohne besondere Eigenschaftszusicherung handelt und die Ware unbesehen so gekauft wird wie sie steht und liegt. Gewährleistungsausschluß eh klar.

 

EDIT

Jo, richtig - den "Vertrag" mit einer orig. Unterschrift mitbringen lassen und behalten.

am 15. Juni 2010 um 15:20

Ich hab jetzt nicht alles gelesen, also sorry, falls es schon gesagt wurde.

In jedem Fall sollte man sich VOR Abschluss des neuen Kaufvertrags von dem (ersten) Käufer bestätigen lassen, dass der erste Kaufvertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben ist. Sonst hat man den am Ende an der Backe und kann ihn nicht mehr erfüllen. Es ist rechtlich ohne weiteres Möglich, zehn gültige Kaufverträge über den gleichen Gegenstand abzuschließen. Sie alle zu erfüllen, wird allerdings schwierig. ;)

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 16:28

Danke für Eure Tips. Leider kann ich die erst beim nächsten Autoverkauf beherzigen, in 10 Jahren oder so ;)

Für dieses Auto ist es zu spät. Kann nur hoffen, das der erste Anrufer nicht wirklich drauf aus ist, mich so zu linken.

Hab mal nach "kaufvertrag mit abholer" gegoogelt, aber eigentlich nichts konkretes gefunden. Nur immer Hinweise, man sollte sich absichern etc. ;)

Hallole und Achtung ...

Gefährliche Sache, verpflichte Dich nicht zu nichts

vertraglich wenn Du denn Menschen nicht

gesprochen oder gesehen hast, Autokauf und verkauf sind vertrauensache .

Es ist kein Thema übers Netz Kontakte und Treffen zu

vereinbaren aber Verträge schließe ich nur persönlich

gegen Bares. Stichwort Nigeria Connection.

Eine böse Falle kann das werden. Jol.

Themenstarteram 16. Juni 2010 um 13:05

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole und Achtung ...

Gefährliche Sache, verpflichte Dich nicht zu nichts

vertraglich wenn Du denn Menschen nicht

gesprochen oder gesehen hast, Autokauf und verkauf sind vertrauensache .

Es ist kein Thema übers Netz Kontakte und Treffen zu

vereinbaren aber Verträge schließe ich nur persönlich

gegen Bares. Stichwort Nigeria Connection.

Eine böse Falle kann das werden. Jol.

Hast Du nicht gelesen? Ich hab nicht mit Absicht einen Vertrag abgeschlossen,

der wollte paar Daten (Name, Adresse, Auto, email-Adresse) bestätigt haben, daß es ein Kaufvertrag ist, hab ich nicht gewußt.

Dann habe ich schon geschrieben, daß die Sache erledigt ist und mit Verlusten gegessen...

Und.....nachträglich habe ich herausbekommen, auch so ein Vertrag hat ein Rücktrittsrecht ;)

Vielen Dank nochmal an alle

am 16. Juni 2010 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von wilgi33

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole und Achtung ...

Gefährliche Sache, verpflichte Dich nicht zu nichts

vertraglich wenn Du denn Menschen nicht

gesprochen oder gesehen hast, Autokauf und verkauf sind vertrauensache .

Es ist kein Thema übers Netz Kontakte und Treffen zu

vereinbaren aber Verträge schließe ich nur persönlich

gegen Bares. Stichwort Nigeria Connection.

 

Eine böse Falle kann das werden. Jol.

Hast Du nicht gelesen? Ich hab nicht mit Absicht einen Vertrag abgeschlossen,

der wollte paar Daten (Name, Adresse, Auto, email-Adresse) bestätigt haben, daß es ein Kaufvertrag ist, hab ich nicht gewußt.

 

Dann habe ich schon geschrieben, daß die Sache erledigt ist und mit Verlusten gegessen...

 

Und.....nachträglich habe ich herausbekommen, auch so ein Vertrag hat ein Rücktrittsrecht ;)

 

Vielen Dank nochmal an alle

Na das wäre mir neu mit dem Rücktrittrecht was hast du denn da im Internet gefunden

Hallo,

was ist denn am dem Vertrag so unmöglich ?

Wenn Du Deine geforderte Kohle bekommst, keine Garantie oder dergleichen übernimmst, ist doch alles i.O.

Weg mit der Karre !

Hier ist schon der Vorschlag gekommen, nicht alleine zur Übergabe zu gehen, dem kann ich nur voll zustimmen, weil es auch um Bargeld geht.

Ansonsten wäre vielleicht anzumerken, dass es im Allgemeinen bei Internetverkäufen gesonderte Regelungen gibt, die vielleicht hier auch Anwendung finden könnten. Muss mal prüfen ! ;)

Schönes WE

Rolf

am 18. Januar 2013 um 7:16

Ob das nach fast 3 Jahren noch relevant ist?

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Ob das nach fast 3 Jahren noch relevant ist?

Was nach drei Jahren ?

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Ob das nach fast 3 Jahren noch relevant ist?

Was nach drei Jahren ?

DIESER Thread ist von 2010!!

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Ob das nach fast 3 Jahren noch relevant ist?

Was nach drei Jahren ?

Du hast auf einen fast 3 Jahre alten Beitrag geantwortet.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Was nach drei Jahren ?

Du hast auf einen fast 3 Jahre alten Beitrag geantwortet.

Guten Morgen............

wie bin ich denn drauf .:confused:

Tja, ich danke Euch, dass ihr mich auf mein Irrtum aufmerksam gemacht hat.:rolleyes:

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