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Kaufpreisminderung wegen fehlender TMC Funktionalität im Navi

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 19:42

Ich habe mir einen A3 gekauft (EZ 03/2006) der das kleine Navi und das Radio Concert hat. Der Händler hatte mir zugesichert, das die dynamische Routenführung funktioniert. Jetzt im nachhinein habe ich erfahren, dass das Konzert Radio kein TMC Signal an das Navi liefert. Um das zu bekommen müsste ich ein anderes Radio einbauen... Externe Hersteller schauen nur bedingt schön aus (nur Original kommt in Frage). und Original heißt Umbau von 1 Din Bauhöhe auf 2 Din Bauhöhe für das Radio... also ziemlich kompliziert. Was ich nun machen soll weis ich nicht genau.

Meine Frage: Um wieviel kann ich den Kaufpreis hier mindern? Die Eingenschaft habe ich vor dem Kauf angefragt und diese war mir sehr wichtig (ohne ist das Navi nur halb zu gebrauchen)

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18 Antworten

Vorab die Frage: Hast Du seine Aussage schriftlich?

Oder war ein Zeuge dabei, als er Dir diese Eigenschaft zusicherte?

Auch mündliche Zusagen sind vertragsbindend!!!

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 19:45

Hab nen Zeuge

Dann würde ich dem guten Mann die Möglichkeit geben, seine Falschaussage zu korrigieren.

Er soll Dir ein Angebot machen, welches Du nicht ablehnen kannst! ;)

Vielleicht kann man sich ja gütlich einigen.

Gruß

Jörg

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 19:55

ja klar mache ich das so, wollte nur mal hören welcher rahmen da so ok wäre

Das, was es kostet das Symphonie nachzurüsten - Dein Radio, was Du jetzt hast ;)

Gruß smhb

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 23:14

Zitat:

Original geschrieben von smhb0310

Das, was es kostet das Symphonie nachzurüsten - Dein Radio, was Du jetzt hast ;)

Gruß smhb

dazu müsste das klimabedienteil ausgetauscht UND ein neues radio rein, denke mal das sprengt den rahmen. eine preisminderung müsste irgendwo unterhalb des preises für den umbau liegen.

also das is doch ein sehr geringfügiger "mangel", der durch ein versehen zu stande kam....glaube nicht, dass du da wirklich viel erreichen kannst... ;-)

Ermessenssache

 

Zitat:

Original geschrieben von ergoprox

also das is doch ein sehr geringfügiger "mangel", der durch ein versehen zu stande kam....glaube nicht, dass du da wirklich viel erreichen kannst... ;-)

Das sehe ich anders. Ich persönlich kann getrost auf jedes Navigationssystem verzichten, aber andere finden solche Helferlein sehr wichtig. Wenn die Bestellung der gewählten Konfiguration ein wesentlicher Kaufgrund war, dann denke ich schon, dass hier eine angemessene Minderung angebracht wäre.

Ganz konkret, ich würde auf einen entsprechenden Umbau bestehen. Dann kann Dir der Händler immer noch eine Minderung anbieten. Ob sie für Dich die Nutzenminderung kompensiert, kannst nur selbst wissen. Wenn nicht, dann bestehe auf einer Nachbesserung. So würde ich es zumindest machen.

Das war wohl ein einfacher Irrtum des Verkäufers. Du kannst jetzt zwar den Vertrag anfechten, wirst es aber kaum machen, da der Wagen dir ja vom Preis und von der Ausstattung zusagte und du dich auf Grund der vor der Haustüre stehenden MwSt- Erhöhung sonst in große Hektik stürzen würdest. Das weiß auch dein Händler. ;)

Versuch doch, ein paar Euros rauszuschinden oder ne Inspektion o.ä., nen großen Aufstand würde ich wegen so ner Lappalie nicht machen.

Zitat:

Original geschrieben von feldbuch

Das war wohl ein einfacher Irrtum des Verkäufers. Du kannst jetzt zwar den Vertrag anfechten, wirst es aber kaum machen, da der Wagen dir ja vom Preis und von der Ausstattung zusagte und du dich auf Grund der vor der Haustüre stehenden MwSt- Erhöhung sonst in große Hektik stürzen würdest. Das weiß auch dein Händler. ;)

Versuch doch, ein paar Euros rauszuschinden oder ne Inspektion o.ä., nen großen Aufstand würde ich wegen so ner Lappalie nicht machen.

Naja, den Vertrag anfechten muss er ja nicht. Er kann aber auf die Erfüllung bestehen. Und wenn die Eigenschaft zugesichert wurde und die Erfüllung nicht unmöglich ist, dann sieht es eigentlich gar nicht so schlecht für ihn aus. Trotzdem würde ich eine gütliche Einigung empfehlen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von ergoprox

also das is doch ein sehr geringfügiger "mangel"...

Woran erkennst du in diesem Fall die Geringfügigkeit?

Zitat:

Naja, den Vertrag anfechten muss er ja nicht.

Deswegen auch mein *kann*. ;);)

am 21. Dezember 2006 um 5:56

Zitat:

Original geschrieben von ergoprox

also das is doch ein sehr geringfügiger "mangel", der durch ein versehen zu stande kam....glaube nicht, dass du da wirklich viel erreichen kannst... ;-)

Ich empfände diesen Mangel NICHT als geringfügig und schon gar nicht als SEHR geringfügig.

Unabhängig von der Wertung des Sachverhalts, ist eine Zusage seitens des Händlers nicht eingehalten worden, die Teilbestand des Vertrages war!

"Guten Tag Herr ergoprox, ist neuer Wagen ist da. Er ist aber leider nicht ganz schwarz — wie zugesagt — sondern eher quittegelb mit petrolfarbenen Tupfen und pinkfarbenen Ralleystreifen. Ist aber NUR ein Versehenen unsererseits. Wir betrachten das aber nicht als Mangel, weil fahren tut er ja."

*kopfschüttel*

Ich sehe das auch wie input ct.

Grundsätzlich ist es aber nicht schade um die fehlende TMC Funktionalität.

In der Praxis funktioniert das so grottenschlecht, das man gerne darauf verzichten kann.

Viele Grüße

Mission Control

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