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Kann ein Harz 4 Empfänger 2 Autos auf sich Versichern lassen ?

Themenstarteram 10. März 2017 um 11:21

Hallo,

folgende Ausgangslage:

Ich lebe nicht mehr bei meinen Eltern und bin Berufstätig, meine Mutter ist Arbeitslos und fährt Ihr eigenes Auto.

Ich würde gerne um Kosten zu sparen mein Auto (Was auf meinen Namen läuft) über meine Mutter versichern lassen und mich als mitversicherten eintragen lassen. Geht das oder kann das Arbeitsamt da Probleme machen?

Mit freundlichen Grüßen

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28 Antworten

Besitzer ist die Mutter auch nicht

am 11. März 2017 um 17:36

Zitat:

@Deni1968 schrieb am 11. März 2017 um 17:01:36 Uhr:

..das WIRD aber so abgeleitet.., und "im Zweifel" WIRD der Hartz IV Empfänger erstmal "sanktioniiert" bzw. mindestens "verpflichtet" ZU BEWEISEN, dass er nicht Besitzer ist..

Wenn man weder in der Zulassungsbescheinigung Teil I, noch im Teil II drin steht, ist auch kein Eigentum zu unterstellen. Davon abgesehen bekommt das Amt davon im Normalfall eh nichts mit.

P.S.: Besitzer reicht eh nicht aus.

am 11. März 2017 um 17:49

ja und ist doch leicht nachzuweisen. spätestens mit dem kaufvertrag.

Brauche ich nicht einen Versicherer zu fragen. Ich frage mich einfach selber. Und ein abw. Halter ist per se nichts schlimmes. Ich weiß nicht woher dieses Gerücht immer kommt. Es gibt genug Erklärungen für abw. Halterschaften. Ungewollt / Undruchsichtig und daher teuer wird es, wenn augenscheinlich keine / keine glaubhafte Begründung für die abw. Halterschaft gibt.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. März 2017 um 18:36:36 Uhr:

 

Wenn man weder in der Zulassungsbescheinigung Teil I, noch im Teil II drin steht, ist auch kein Eigentum zu unterstellen. Davon abgesehen bekommt das Amt davon im Normalfall eh nichts mit.

P.S.: Besitzer reicht eh nicht aus.

Das Amt unterstellt gar nichts. Es verlangt eine Aufstellung der Vermögensgegenstände ( u.a. Autos) und die schriftliche Bestätigung, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind.

Stellt sich später heraus, das geschummelt wurde, wird sanktioniert genauso wie bei Versicherungen, wenn denen gegenüber unzutreffende Angaben gemacht wurden.

O.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. März 2017 um 18:36:36 Uhr:

Zitat:

@Deni1968 schrieb am 11. März 2017 um 17:01:36 Uhr:

..das WIRD aber so abgeleitet.., und "im Zweifel" WIRD der Hartz IV Empfänger erstmal "sanktioniiert" bzw. mindestens "verpflichtet" ZU BEWEISEN, dass er nicht Besitzer ist..

Wenn man weder in der Zulassungsbescheinigung Teil I, noch im Teil II drin steht, ist auch kein Eigentum zu unterstellen. Davon abgesehen bekommt das Amt davon im Normalfall eh nichts mit.

P.S.: Besitzer reicht eh nicht aus.

Es geht schneller als man denkt, dass vom Amt plötzlich "Eigentumsverschleierung" und womöglich dann gleich noch "Betrugsabsicht" unterstellt wird.

Und JA, ich finde das auch BERECHTIGT, dass das Amt sich GENAU ANSCHAUT WER Leistungen bezieht..

..es gibt mindestens einmal im Jahr einen AUTOMATISIERTEN Datenabgleich unter "allen möglichen Behörden" (darunter sind auf JEDEN FALL auch KFZ-Zulassungsstelen)

Dieser Abgleich findet also auf JEDEN FALL statt - und ist "verdachtsunabhängig". Dabei kommen dann die tollsten Sachen raus.., und dann wird dem auch nachgegangen..

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 11. März 2017 um 18:49:46 Uhr:

Ungewollt / Undruchsichtig und daher teuer wird es, wenn augenscheinlich keine / keine glaubhafte Begründung für die abw. Halterschaft gibt.

Bei der Konstellation des TE wird aber wohl nahezu überall ein Zuschlag fällig... Außer er ist schwerbehindert...

am 11. März 2017 um 18:37

Zitat:

@Deni1968 schrieb am 11. März 2017 um 19:11:04 Uhr:

 

Es geht schneller als man denkt, dass vom Amt plötzlich "Eigentumsverschleierung" und womöglich dann gleich noch "Betrugsabsicht" unterstellt wird.

Ich sehe hier aber es nicht als so problematisch an, die Eigentumsverhältnisse zu klären.

Wer war der Käufer, von welchem Konto kam das Geld, wer nutzt das Fahrzeug? Das lässt sich, wenn es tatsächlich so ist, einfach nachweisen.

Zitat:

 

Ich sehe hier aber es nicht als so problematisch an, die Eigentumsverhältnisse zu klären.

Wer war der Käufer, von welchem Konto kam das Geld, wer nutzt das Fahrzeug? Das lässt sich, wenn es tatsächlich so ist, einfach nachweisen.

naja.., das WISSEN WIR ALLES NICHT..

ICH würde sowas als "problematisch sehen" wenn ich Sozialamt wäre und meine Kundschaft Soziahilfe erhält, aber 2 KFZ auf sich laufen hat..

Nochmal: da halte ich auch gründliches "Nachhaken" für sehr berechtigt.

Jedenfalls wird sowas SICHER NICHT "wohlwollend gesehen".., zumal es andere Hartz IV Empfänger GIBT, denen das Amt AUFZWINGT ihr vermeintlch "zu teueres Auto zu verkaufen" und erstmal dieses Geld aufzubrauchen, bevor es Geld vom Amt gibt..

Das Amt MUSS im Endeffekt gegenüber solchen Menschen rechtfertigen, warum andere Hartz IV Empfänger womöglich mehrere Fahrzeuge versichert haben (oder auch zugelassen)..

da kannst Du dutzende Fallkonstellationen heranziehen, die solche Fragen aufwerfen..

am 11. März 2017 um 19:09

Zitat:

@Mimro schrieb am 11. März 2017 um 19:33:57 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 11. März 2017 um 18:49:46 Uhr:

Ungewollt / Undruchsichtig und daher teuer wird es, wenn augenscheinlich keine / keine glaubhafte Begründung für die abw. Halterschaft gibt.

Bei der Konstellation des TE wird aber wohl nahezu überall ein Zuschlag fällig... Außer er ist schwerbehindert...

jupp, mag sein, der Zuschlag hat aber nicht zwingenderweise etwas mit dem Risiko zu tun.

am 11. März 2017 um 19:14

Zitat:

@Deni1968 schrieb am 11. März 2017 um 19:55:15 Uhr:

 

naja.., das WISSEN WIR ALLES NICHT..

ICH würde sowas als "problematisch sehen" wenn ich Sozialamt wäre und meine Kundschaft Soziahilfe erhält, aber 2 KFZ auf sich laufen hat..

Meine Antwort bezieht sich eindeutig darauf, was der TE als Grundvoraussetzung hier angibt. Wenn das nicht stimmt und hier z.B. die Eigentumsverhältnisse verschleiert werden sollen, dann passt das alles natürlich nicht.

Aber anders kann man auch gar nicht auf Fragen antworten.

Und nein, es gibt einen Halter des Fahrzeugs, auf den läuft das Fahrzeug. Und das ist nicht die Hartzer-Mutter.

Besonders langsame und alte Fahrzeuge sollten im Grundbuch erfasst werden, damit das JOOPcenter dem Heer der Betrüger schneller auf die Schliche kommt. ... Worüber hier so manche user aus dem Anzug hüpfen ... :rolleyes:

Der TE sollte darauf achten dass er nachweisen kann dass das Fahrzeug von ihm gekauft und bezahlt wurde und er auch die laufenden Kosten trägt. Um sich von Verdächtigungen und dummen Nachfragen frei zu halten, sollte die Mutter dem Amt UNAUFGEFORDERT mitteilen dass auf ihren Namen ein zweites Fahrzeug angemeldet und/oder versichert ist, welches jedoch ihrem Sohn gehört und über das sie keine Verfügungsgewalt hat (am besten eine einvernehmliche Erklärung mit dem Sohn aufnehmen und beim Amt einreichen).

Das ist kein ungewöhnlicher Sachverhalt und sollte zu keinen Problemen führen. Immer unter der Voraussetzung dass belegt werden kann, dass die Mutter weder in den Kauf involviert war, noch zu den laufenden Kosten des Fahrzeugs beiträgt.

Jetzt kriegt euch doch mal wieder ein. Meine Güte, wie missgünstig kann man denn sein? Die Frau Mutter soll den Wagen nur VERSICHERN, nicht auf sich zulassen, nicht erwerben und nicht die laufenden Kosten bezahlen. Nur versichern, und die Prämie wird sie wohl auch nicht zahlen (warum sollte sie auch). Da wird nix verschleiert und da liegen auch keine unklaren Verhältnisse vor. Reißt euch doch mal zusammen.

am 15. März 2017 um 9:24

Es heißt HaRtz und nicht Harz, hat mit dem Mittelgebirge nichts gemeinsam.

Und ja, ein HaRtz4 Empfänger kann natürlich einige Autos versichern, wo ist das Problem? Es könnten auch 4 oder 5 Fahrzeuge sein. Erstens muss man nicht Eigentümer sein und zweitens darf man auch Autos besitzen, die dürfen dann einen gewissen Wert nicht übersteigen.

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