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Kann ein Harz 4 Empfänger 2 Autos auf sich Versichern lassen ?

Themenstarteram 10. März 2017 um 11:21

Hallo,

folgende Ausgangslage:

Ich lebe nicht mehr bei meinen Eltern und bin Berufstätig, meine Mutter ist Arbeitslos und fährt Ihr eigenes Auto.

Ich würde gerne um Kosten zu sparen mein Auto (Was auf meinen Namen läuft) über meine Mutter versichern lassen und mich als mitversicherten eintragen lassen. Geht das oder kann das Arbeitsamt da Probleme machen?

Mit freundlichen Grüßen

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28 Antworten

Warum sollte er nicht? Solange er nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist.

Themenstarteram 10. März 2017 um 11:36

Ich bin eingetragen im Fahrzeugbrief (und auch im Schein) also sollte es nach meiner auffassung kein Problem darstellen aber man weiß ja nie.

ich frag mich nur, wieso soll das billiger sein

am 10. März 2017 um 12:43

Das solltest du oder deine Mutter vorab einmal mit dem zuständigen Amt abfragen.

am 10. März 2017 um 12:55

ich bin etwas verwirrt oder stehe auf dem schlauch: müsstest du, um mitversichert über deine mutter zu sein (also zweitwagen mit mehreren fahrern) nicht auch den wagen auf deine mutter ummelden? oder kann man als fahrzeughalter auch jemand anderen als sich selbst als versicherungsnehmer eintragen?

wenn dann deine mutter auf dem papier zwei autos hätte, kann ich mir schon vorstellen, dass das amt da etwas komisch schaut. ich schließe mich da pepperduster an: frag beim amt unverbindlich nach

Zitat:

@harddrive35 schrieb am 10. März 2017 um 13:55:40 Uhr:

ich bin etwas verwirrt oder stehe auf dem schlauch: müsstest du, um mitversichert über deine mutter zu sein (also zweitwagen mit mehreren fahrern) nicht auch den wagen auf deine mutter ummelden? oder kann man als fahrzeughalter auch jemand anderen als sich selbst als versicherungsnehmer eintragen?

wenn dann deine mutter auf dem papier zwei autos hätte, kann ich mir schon vorstellen, dass das amt da etwas komisch schaut. ich schließe mich da pepperduster an: frag beim amt unverbindlich nach

Halter und Versicherungsnehmer können unterschiedliche (juristische) Personen sein.

Außerdem ist arbeitslos nicht gleichzusetzen mit Hartz IV. Arbeitssuchende können natürlich so viele Autos haben und versichern wie sie wollen.

am 10. März 2017 um 14:37

Zitat:

@Schmetterhemd schrieb am 10. März 2017 um 15:17:43 Uhr:

Außerdem ist arbeitslos nicht gleichzusetzen mit Hartz IV. Arbeitssuchende können natürlich so viele Autos haben und versichern wie sie wollen.

In diesem Fall ist das ganz offensichtlich aber schon gleich zu setzen.

Ansonsten habe ich auch Zweifel daran, dass sich das wirklich rechnet, denn unterschiedliche Versicherungsnehmer und Halter ergeben in der Regel einen ordentlichen Aufschlag.

Wenn du der Eigentümer bist, kann deine Mutter gleichwohl Versicherungsnehmerin sein. Da braucht das Fahrzeug auch nicht umgemeldet werden. Einfach mal im Rechner der Versicherung überprüfen, ob das wirklich günstiger wird. Längst nicht jede Versicherung nimmt einen Zuschlag, wenn Halter und VN nicht identisch sind.

Ich glaube auch nicht, dass die Behörde was davon mitbekommt, dass das Auto auf den Namen deiner Mutter versichert wäre.

In Sozialgesetzgebung ist nicht geregelt, wieviele Autos ein Harzer haben darf.

Er darf ein maximales Vermögen von x € haben (hängt vom Alter ab). Ein Auto im Wert von bis ca 7500 € ist sogenanntes Schonvermögen und wird nicht auf die Summe x angerechnet.

Hat die Mutter sonst kein Vermögen, kann sie Eigentümer beliebig vieler Autos sein, solange der Gesamtwet der Autos nicht höher als x € ist.

Ist dieser Gesamtwert höher, wird ALG II entsprechend gekürzt oder sogar gestrichen, da von ihr erwartet wird, dass sie für ihren Lebnsunterhalt das Vermögen größer als x einsetzt, sie also Autos verkauft.

O.

Auch wenn es womöglich nicht "hier her gehört"..

Zieh Dir die Schweinerei rein..

Menschen, die 30 oder noch mehr Jahre GEBUCKELT haben.., womöglich ein halbwegs "anständiges Auto" (+ / - 20000 EUR) besitzen.., dann wird man (häufig) unschuldig länger als 1 Jahr arbeitslos -- und schwupp-di-wupp ist man "Harz´ler".. (wer stellt Dich noch ein mit 50 + )

..MUSS das Auto verkaufen (oder gar keine "Leistung" vom Amt)

..MUSS dann zuerst das Geld, das man für´s Auto erzielt hat, aufbrauchen (bevor es wieder "Leistung" vom Amt gibt)..

..also ich wäre VORSICHTIG mit "Amt fragen".. Wozu die schlafenden Hunde wecken..

Halter u. VN muss nicht Eigentümer sein

am 11. März 2017 um 15:51

exakt. und das steht selbst im Fahrzeugbrief drin.

Ergebnis: Jmd., der Hartz IV empfängt, kann 1000 Autos zugelassen und versichert haben. Ob sie dann ihm auch gehören, kann daraus nicht abgeleitet werden.

..das WIRD aber so abgeleitet.., und "im Zweifel" WIRD der Hartz IV Empfänger erstmal "sanktioniiert" bzw. mindestens "verpflichtet" ZU BEWEISEN, dass er nicht Besitzer ist..

Desweiteren.., frag mal Versicherungen "wie begeistert" die sind bei solchen Konstellationen (Versicherungsnehmer u. Halter nicht identisch)..

Da ist es schnell VORBEI mit freundlich.. und vergleiche mal dann die Prämien..

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