Kamera fürs Auto - Dashcam. Nur Technik, keine Rechtsdiskussion
Hallo,
Ich bin seit ein paar Tagen auf der Suche nach einer Kamera für das Auto.
Bei eBay wird man ja mit solchen DVR-Auto-Kamers überhäuft. Die sind zwar meistens von den Angaben her gleich, aber wenn man sich mal Vergleichvideos auf YouTube, Dealextreme.com ansieht, sieht man schon Unterschiede (wenn auch nur geringe).
Ich weiß, für mehr Geld gibt es auch mehr Qualität, aber für meine Ansprüche würde so eine Kamera eigentlich genügen. Geräte wie Carcam One, etc. sind im Vergleich zu den "China-Kamers" bedeutend teurer und dafür auch nicht sonderlich besser (Die sehr guten Kameras fangen bei 200€ an- mein Limit sind 40€)
Es gibt Versionen ohne LEDs, mit 4 LEDs und mit 6 LEDs. Diese sind wohl nur für Nacht-/Dunkel-Aufnahmen von Bedeutung.Nachtaufnahmen wären zwar schön, aber nicht unbedingt megawichtig (zumal da die Quali ja sehr abnimmt).
- Ohne LEDs: http://www.ebay.de/.../290602748574?...
- Mit 4 LEDs: http://www.ebay.de/.../eBayISAPI.dll?...
- Mit 6 LEDs: http://www.ebay.de/.../320774357396?...
Bei den o.g. Kameras liest man immer wieder, dass die Auflösung interpoliert wird.
Nun bin ich auf folgendes Angebot gestoßen, wo angeblich keine Interpolation der Auflösung stattfindet:
http://www.ebay.de/.../170727081236?...
Oder diese hier:
http://www.ebay.de/.../320795821792?...
Hat sich jemand von euch schon einmal so eine Kamera geholt?
Ich möchte nicht irgendwelche Stuntvideos oder so drehen, sondern einfach nur ein Beweismittel, bzw. "Zeugen" haben (hatte in der Vergangenheit z.B. mal den Fall das ich auf der Autobahn komplett bis zum Stillstand ausgebremst wurde. Da in dem anderen Auto 2 Leute saßen und und ich alleine war, hätte eine Anzeige eh nichts gebracht - Hätte ich da eine Kamera gehabt, säh es schon anders aus).
Diese Videos werden auch nicht von mir auf Youtube, o.ä. hochgeladen, sondern nach erfolgreicher Ankunft am Zielort gelöscht.
Ich bitte darum, Diskussionen über Sinn&Unsinn, bzw. die Legalität des aufnehmens des Straßenverkehrs zu unterlassen. Auch bin ich mir dessen bewusst, dass die Aufnahme vor Gericht evtl. nicht zugelassen wird, aber ich möchte trotzdem die Möglichkeit haben.
Ich möchte hier nur ein paar Erfahrungsberichte oder Meinungen zu den Kameras ansich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
..Kamera in's Auto um andere zu filmen 🙄. Sonst keine Probleme, Sorgen, Nöte? 😕
Du vielleicht? Was zu verbergen? Fährste immer wie die wilde Sau durch die Gegend?
Ich hab früher Reisebus gefahren, hatte mal die Situation, das ein Rentner im PKW mich dauernd überholt hat, und auf 70 runtergebremst hat...
Zum Glück hatte ich ne Schulklasse dabei, und der Lehrer hatte ne Videokamera. Dann haben wir die Aktion gefilmt, und die Polizei gerufen.
Der Richter sagte, die Aufnahmen haben die Anzeige wegen Nötigung wesentlich vereinfacht...
3097 Antworten
Man kann ja auch zwei Kameras montieren, die nicht zusammen hängen. Vorne ein hochwertiges Modell, hinten reicht was günstigeres...
Zitat:
Ich habe mir letztens eine Analyse eines Rechtsanwaltes durchgelesen. Wenn die Aufnahmen mit dem Hintergedanken einer Verkehrsüberwachung gemacht werden, verstößt man gegen das Datenschutzgesetz. Wenn man die Aufnahme dagegen als private Aufnahme zum "eigenen Vergnügen" darstellt, auf der rein "zufällig" der Unfall aufgenommen wurde, KANN das Video zugelassen werden.
konkret geht es darum, dass man die kamera nicht dazu verwenden darf, vermeintliche verkehrssünder als privatperson zu überführen.
wenn man also, z.b., in der 100er-zone mit deutlich überhöhter geschwindigkeit von einem anderen fahrzeug überholt wird, und du deswegen eine anzeige bei der polizei machst, wird die aufnahme nicht als beweismaterial zugelassen, da einem (wohl auch mit recht) unterstellt wird, verkehrsüberwachung zu betreiben.
das darf aber nur die polizei...keine zivilperson!
wenn eine aufnahme aber zur aufklärung eines unfalls oder eines verbrechens dienen kann, hat sie chancen, dass sie vor gericht verwertet wird.
Zitat:
@frechdach73 schrieb am 9. März 2015 um 06:40:27 Uhr:
konkret geht es darum, dass man die kamera nicht dazu verwenden darf, vermeintliche verkehrssünder als privatperson zu überführen.Zitat:
Ich habe mir letztens eine Analyse eines Rechtsanwaltes durchgelesen. Wenn die Aufnahmen mit dem Hintergedanken einer Verkehrsüberwachung gemacht werden, verstößt man gegen das Datenschutzgesetz. Wenn man die Aufnahme dagegen als private Aufnahme zum "eigenen Vergnügen" darstellt, auf der rein "zufällig" der Unfall aufgenommen wurde, KANN das Video zugelassen werden.
wenn man also, z.b., in der 100er-zone mit deutlich überhöhter geschwindigkeit von einem anderen fahrzeug überholt wird, und du deswegen eine anzeige bei der polizei machst, wird die aufnahme nicht als beweismaterial zugelassen, da einem (wohl auch mit recht) unterstellt wird, verkehrsüberwachung zu betreiben.
das darf aber nur die polizei...keine zivilperson!wenn eine aufnahme aber zur aufklärung eines unfalls oder eines verbrechens dienen kann, hat sie chancen, dass sie vor gericht verwertet wird.
Sorry, aber das ist falsch. Man muss ganz klar die Beweiserhebungsverbote und die Beweissverwertungsverbote unterscheiden. Bei den Beweiserhebungsverboten kommt es nicht darauf an, ob sie zufällig oder absichtlich entstanden sind, es ist also für die spätere Beweisverwertung egal, ob einmaliges Vergnügen oder Daueraufzeichnung. (Verkehrsüberwachung vs. Polizei hat damit natürlich noch weniger zu tun).
Wir haben hier also (möglicherweise, die Gelehrten streiten sich ja noch ein bischen) ein Beweis, der rechtswidrig erhoben wurde. Daraus folgt aber keinesfalls ein automatisches Verwertungsverbot (die sind abschliessend definiert und treffen hier nicht zu), sondern es findet eine Abwägung statt zwischen allgemeinem Interesse an der Strafverfolgung einerseits, und Art und Schwere des Rechtsverstosses bei der Beweiserhebung andererseits.
Die Videoaufnahme im öffentlichen Verkehr ist meiner Ansicht nach nicht so schwerwiegend (denn überall sind diese Dinger installiert, bei der Dashcam ist es halt nur nicht angekündigt und geschieht ohne geeignte Kontrolle, durch eine Privatperson), damit würde ein Gericht die Beweise wahrscheinlich nur bei sehr geringen Verstössen ablehnen.
In einem Zivilprozess sieht das übrigens etwas anders aus, da es dort kein "allgemeines Interesse an der Wahrheitsfindung" gibt dürfte es häufiger passieren, das ein "verbotener" Beweis nicht beachtet wird.
Scheint zu stimmen. Die Aussage bezog sich wohl nur, auf das Bußgeld für bezüglich des Bundesdatenschutzgesetzes (Aufnahme mit dem Hintergedanken der Veröffentlichung). Unabhängig davon kann das Gericht wohl von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Zulassung des Materials möglich ist.
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jo...du kannst nicht mit einer aufnahme zur polizei rennen und sagen:
"sehen sie, was ich da aufgenommen habe...der war viiiiel zu schnell, in der 100er-zone! da sehen sie´s! ich will den typen anzeigen!"
um es jetzt mal stark vereinfacht darzustellen. 😁
Zitat:
@frechdach73 schrieb am 9. März 2015 um 12:34:06 Uhr:
jo...du kannst nicht mit einer aufnahme zur polizei rennen und sagen:"sehen sie, was ich da aufgenommen habe...der war viiiiel zu schnell, in der 100er-zone! da sehen sie´s! ich will den typen anzeigen!"
um es jetzt mal stark vereinfacht darzustellen. 😁
Manche Leute haben eben keine wichtigen Probleme.
Musste danei grade spontan an Spiegel TV von gestern Abend denken. Da fuhr so ein kleiner Freak auf dem Fahrrad durch England und pöbelt permanent Autofahrer an und nutzt das Material seiner 3 Helmkameras um andere anzuscheissen.
Irgendwann treffen solche Leute aber auch mal auf den "richtigen". 😁
Hatte hier auch mal so einen Blockwart, der jeden Falschparker angezeigt hat.
Einmal wurden im dafür alle vier Reifen zerstochen, ein anderes mal wurde er von Arabern verprügelt, weil er deren Auto zugeparkt hatte. Hehe 😁
Lustigerweise hat er UNS dann noch gefragt, ob wir was gesehen haben. Selbst wenn, hätten wir dem Typen das kaum gesagt. 😁
Der gleiche Spinner hat auch seinen Balkon per Kamera überwacht.
Zitat:
@trenodor schrieb am 8. März 2015 um 21:17:28 Uhr:
Ich benutze auch in letzter Zeit Tourge und Dash Cam Plugin.
Du meinst mit Sicherheit
Torque.
Zitat:
@BirgerS schrieb am 8. März 2015 um 23:03:19 Uhr:
Man kann ja auch zwei Kameras montieren, die nicht zusammen hängen. Vorne ein hochwertiges Modell, hinten reicht was günstigeres...
Smartphones haben ja (in der Regel) zwei Kameras.😉 Für den Fall, dass so eine Lösung in Frage kommt ...
Zitat:
@Flinx1960 schrieb am 9. März 2015 um 21:34:24 Uhr:
Smartphones haben ja (in der Regel) zwei Kameras.😉 Für den Fall, dass so eine Lösung in Frage kommt
Die meisten nehmen mit der Vorderen aber schon verpixelt auf 😁.
Besonders die vordere Kamera nimmt Videos meistens nur in VGA-Qualität auf und auch die Lichtstärke ist nicht so toll. Also für ne Dash-Cam ist die Cam nicht so geeignet - die ist echt nur für bissl Videotelefonie geeignet!
Wie es bei den 600-800 Euro Modellen aussieht weiß ich nicht, aber ich denke auch die kommen nicht an ne halbwegs durchschnittliche Dash-Cam ran.
vor allem hat die vordere kamera meistens eine weitwinkelaufnahme. da wird es schwierig, den hintergrund zu fokussieren, während der fahrt!
Ich verkaufe zur Zeit eine Dashcam - bisher unbenutzt!
Es handelt sich um die beliebte Mini 0803
Hier ein Test: http://www.dashcamtest.de/.../
Link zum Marktplatz:
http://www.motorbasar.de/dashcam-mini-0803-t5249523.html
Habe Interesse.
Leider beunruhigt mich folgendes, man kann ja aufnehmen das dieser in 1, 2, 3, 4 oder 5 Min takt aufnimmt.
Was passiert wenn ich 3 Minuten einstelle & bei 2:58 Min etwas passiert und dies bis 3:03 andauert?
Sind es dann 2 verschiedene Dateien? Gibt es eine Unterbrechung?