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ist ein CB funkgerät im privatem pkw bzw. im privatem baustellen fahrzeug erlaubt?

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 20:22

servus wichtige frage ich bin dran meinen mk1 baustellen fahrzeug in dem ich andere themen shcon gepostet habe mit einer rundumleuchte usw.. nun wollte ich wissen darf ich da ein cb funk einbauen was muss ich dabei beahcten und muss ich es irgend wo melden?!?!?!?!

ich wollte nämlich eins in meinem Scorpio mk1 baustellenfahrzeug einbauen und eins im mk2 wen die frau damit fahren thut wne was ist damit sie mich jederezeit erreichen kann und wie die reichweite ist habe damit nich so viel ahnung gruß scorpio

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15 Antworten
am 8. Oktober 2008 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von Ford_Scorpio_Driver

servus wichtige frage ich bin dran meinen mk1 baustellen fahrzeug in dem ich andere themen shcon gepostet habe mit einer rundumleuchte usw.. nun wollte ich wissen darf ich da ein cb funk einbauen was muss ich dabei beahcten und muss ich es irgend wo melden?!?!?!?!

ich wollte nämlich eins in meinem Scorpio mk1 baustellenfahrzeug einbauen und eins im mk2 wen die frau damit fahren thut wne was ist damit sie mich jederezeit erreichen kann und wie die reichweite ist habe damit nich so viel ahnung gruß scorpio

Denn hast Du mich als CB Funker ja an der richtigen Stelle, glaube hier wird Dir sonst kaum einer helfen können.

Also, ja darfst Du rein bauen.

Anmelden brauchst Du Dein CB Gerät nicht mehr.

Früher waren die FM Kanäle frei und heute sind sie alle frei, also AM & FM.

Die Reichweite ist abhängig von dem Einbau, der Sendeleistung (welche max. vorgeschrieben ist) und von Deinen Gerätschaften !

Solltest einen Brenner haben, überlege es Dir gut ob Du ihn einbaust, denn das kann auch teuer werden.

Bei Fragen bzgl. des Einbaus, kannst mir sonst auch ne PN schicken.

Denn Du mußt auch die Stehwelle einstellen, nicht einfach einbauen und gut.

Aber das kann ich dir denn ja alles mal in der PN schreiben.

Was für Entfernungen willst Du denn überbrücken?

Gruß

(CB) Trompetenkäfer ;)

Du brauchst dir auch keine Gedanken zu machen, daß funken während der Fahrt verboten ist. Viele haben uns gefragt:" Wenn Handy verboten ist, wie ist es dann mit Funk?" Der Funk (Taxi, Betriebsfunk, Bündelfunk, BOS, CB- Funk usw.) sind hier nicht einbezogen.

Ansonsten kann ich mich NIice-DJ anschließen. Funk muss sehr ordentlich eingebaut werden. Im Ernstfall könnte sogar die Elektronik deines Fahrzeugs gestört werden.

am 9. Oktober 2008 um 14:06

Richtig, die sind nicht betroffen.

steht alles im gleich folgendem Gesetzestext.

Aber solltest Du eine Auffällige Fahrweise durch das Funken haben, oder einen Unfall bauen, denn bist fällig !

Hier mal ein Gesetzestext bzgl. des Funkens im Strassenverkehr:

Amateurfunk, CB-Funk, sowie BOS usw. nicht betroffen - Handy-Verbot für Fahrzeugführer

Am 01.02.2001 wird das so genannte Handy-Verbot in Kraftfahrzeugen durch die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft treten. Die Straßenverkehrsordnung wird danach folgende weitere Bestimmung enthalten: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Das Handy-Verbot gilt damit auch für Radfahrer und umfasst dabei sämtliche Bedienfunktionen wie das Anwählen, die Versendung von Kurznachrichten (SMS) oder das Abrufen von Daten im Internet etc. Zuwiderhandlungen werden ab dem 01.04.2001 mit einem Verwarngeld von 60,- DM geahndet. Für Radfahrer beträgt das Verwarngeld 30,- DM.

Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des mobilen Autotelefons/Handys beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat.

Sprich, wer sein Handy zum Telefonieren in die Hand nehmen muss, darf nur noch aus dem stehenden Fahrzeug telefonieren.

Eine Untersuchung von Verkehrsexperten aus dem Jahre 1997 habe - so die Begründung für die neue Vorschrift - ergeben, dass 1996 dem Telefonieren am Steuer zumindest mit ursächlich zuzurechnen waren 20 Tote, 100 Schwer- und 450 Leichtverletzte. 1996 gab es in Deutschland allerdings nur rund 5,5 Mio. Mobiltelefone. Neuere Schätzungen gehen heute (Jahr 2001) von einer Zahl über 20 Mio. aus, Tendenz steigend.

Das Verbot gilt nicht, wenn das Handy zur Bedienung nicht in die Hand genommen werden muss, es also beispielsweise mittels Sprachsteuerung oder Tastendruck oder eben Freisprecheinrichtung bedient werden kann.

Wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass sich durch die Benutzung einer Freisprecheinrichtung während des Telefongesprächs sowohl die Unsicherheitsfehler als auch die Fahrfehler im Vergleich zu einem Gespräch ohne Freisprecheinrichtung um mehr als 50 % reduzieren lassen. Auf technische Vorgaben, die die Gestaltung der Einrichtungen betreffen, die während der Benutzung, das Aufnehmen oder Halten des Mobiltelefons oder des Hörers des Autotelefons entbehrlich macht, ist vom Gesetzgeber zunächst verzichtet worden, um technische Entwicklungen, die der Verkehrssicherheit entgegenkommen, nicht zu behindern.

Funkgeräte fallen bereits nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht unter das Handy-Verbot.

Aufgrund der differenzierten Beurteilung, z. B. dass beim Funk im Gegensatz zum Mobiltelefon kein psychischer Druck besteht, sofort antworten zu müssen, andere Bedienfunktionen vorhanden sind etc., wurde es abgelehnt, Funkgeräte in das Verbot mit einzubeziehen. Damit sind von dem Verbot weder der CB-Funk noch der Betriebsfunk (z. B. Müllentsorgung, Stromversorgung, Polizei, usw.) und auch nicht der Amateurfunk betroffen.

Unseren Mitgliedern empfehlen wir, neben ihrer Genehmigungsurkunde diese Ausführungen für evtl. Kontrollen im Fahrzeug mitzuführen.

Christina Volmer, Juristische Verbandsbetreuung DARC e.V.

Dieser Text ist im Mitglieder-Service-Bereich unter Juristische-Verbandsbetreuung der DARC Homepage, www.darc.de zu finden.

ch33rz

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 14:15

ok deswegen woltle ich mir ein funl hörer zu legen weil damitr isses eimfacher... aber wie du sagtest nice-dj muss ich also keine lizenz ode rgenemigung haben für ein cb-funk zu betreiben...

am 9. Oktober 2008 um 14:26

Zitat:

Original geschrieben von Ford_Scorpio_Driver

ok deswegen woltle ich mir ein funl hörer zu legen weil damitr isses eimfacher... aber wie du sagtest nice-dj muss ich also keine lizenz ode rgenemigung haben für ein cb-funk zu betreiben...

Nein Du brauchst keine Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekomunikation und Post aus Stockelsdorf usw. mehr, ich habe noch 2, weil ich das Funken weit vor 2003 angefangen habe.

In dem Text sind die FM Kanäle nicht mit enthalten, da diese früher schon anmeldefrei waren !

Hier mal ein Text dazu:

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) vergibt die Frequenzen für den CB-Funk rückwirkend zum 1. Januar 2003 im Rahmen einer Allgemeinzuteilung. Damit entfallen nun für CB-Funkgeräte mit den Modulationsarten AM und SSB die Gebühren für die Anmeldung sowie für die Frequenzzuteilung und die Frequenznutzung. Bisher für den CB-Funk erteilte Einzelzuteilungen sind künftig nicht mehr erforderlich. Lediglich für ortsfeste Funkanlagen mit den Kanälen 41 bis 80 werden in den Schutzzonen, dabei handelt es sich um grenznahe Gebiete zu den Nachbarländern, weiterhin Einzelzuteilungen benötigt. Dies ist notwendig, da diese Frequenzen im Ausland zum Teil für andere Nutzungen freigegeben sind und durch Einzelzuteilungen und Auflagen zum Betrieb grenzüberschreitende Störungen verhindert werden können. Die Nutzung der CB-Funkgeräte im Ausland bleibt von dieser Regelung unberührt. Diese neue Regelung ist in der Verfügung Nr. 41 (PDF-Datei) im Amtsblatt Nr. 18 der Reg TP vom 10. September 2003 nachzulesen.

"Mit der Allgemeinzuteilung für den CB-Funk trägt die Regulierungsbehörde zur Entbürokratisierung bei," sagte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP, in Bonn. " Damit müssen CB-Funker jetzt nicht mehr vor Inbetriebnahme ihres Gerätes eine Frequenzzuteilung bei der Reg TP beantragen. Außerdem wird dieses Hobby preiswerter, weil die einmaligen Kosten für die Frequenzzuteilung und die jährlichen Kosten für die Frequenznutzung entfallen."

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Pressestelle

Postfach 8001, 53105 Bonn / Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Telefon: (0228) 14-9921, Fax: (0228)14-8975, http://www.regtp.de

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 14:32

coll aber wie siehts aus wen ich in luxemburg tanken will?

am 9. Oktober 2008 um 14:45

Auch nicht anders.

Belgien

Dänemark

Finnland

Frankreich

Großbritannien und Nordirland

Irland

Liechtenstein

Luxemburg

Monaco

Niederlande

Norwegen

Österreich

Schweden

Schweiz

Tschechische Republik

Ungarn

Das sind eigentlich die Länder wo Du keine Genehmigung brauchst.

Sonst rufe mal bei der regulierungsbehörde an.

Aber denke, es wird kein Hahn nach krehen, solange Du keine Stürung und Überschläge auf anderen Frequenzen machst. Also, sprich, nicht gleich mit einem KW Leistung die Tanke lahm legst.

Ch33rz

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 14:55

nene das mahce ich ned^^ weil ich oft in letzeburg tanken bin wiel da der sprit sau billich ist.. dad is also ned schlecht un wie isses andere zu warnen auf dem kanal das z.b. auf der a8 luxemburg richtung zweibrücken auf der abfahrt saarwellingen eine verkehrs kontrolle ist

am 9. Oktober 2008 um 15:03

Zitat:

Original geschrieben von Ford_Scorpio_Driver

nene das mahce ich ned^^ weil ich oft in letzeburg tanken bin wiel da der sprit sau billich ist.. dad is also ned schlecht un wie isses andere zu warnen auf dem kanal das z.b. auf der a8 luxemburg richtung zweibrücken auf der abfahrt saarwellingen eine verkehrs kontrolle ist

Wie soll es sein??

Die meisten werden es schon wissen, da die LKW Fahrer sich das auch erzählen und das schon zig Hunderte KM vorher. Grundsätzlich darfst Du es sagen, nur muß man die Regeln des Nutzens der Frequenzen einhalten.

Meistens werden die Dinge unter anderen Namen bekannt gegeben.

Wie pass auf, A21 Abfahrt Trappenkamp machen sie Fotos.

Oder pass auf, an der A1 Abfahrt Hamburg Süd ist Glatteis.

Nur mit den Namen wie "Bullen" usw. sollte man aufpassen, denn der ZOLL und die anderen Jungs vom ???? haben auch CB Funk. ;)

ch33rz

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 15:07

ahso also z.b. wen ich fahre sehe eine verkehrs kontrolle sag ich dan do is verklehrskontrolle sag ich dan am betsen z.b. a79 abfahr muster steht ein shcneeman auf der spur oder so.. doer wie sag ich soweas bei ner kontrolle?

am 9. Oktober 2008 um 15:19

Zitat:

Original geschrieben von Ford_Scorpio_Driver

ahso also z.b. wen ich fahre sehe eine verkehrs kontrolle sag ich dan do is verklehrskontrolle sag ich dan am betsen z.b. a79 abfahr muster steht ein shcneeman auf der spur oder so.. doer wie sag ich soweas bei ner kontrolle?

naja, Du als neuer wirst ja die Grundwörter und Abkürzungen nicht ändern können.

Verstehen sollen die dich denn auch.

Also Glatteis gibt es wirklich, heiß: Achtung Polizei bzw. Radarkontrolle.

Ich poste Dir gleich mal ein Link mit solchen Worten, so ein kleines CB Lexikon ;)

Hier habe ich mal einen für die Funker Sprache

ch33rz

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 15:26

alles kalr dan kann ich mich trauf vorbereite *g* :-)

Zitat:

Original geschrieben von Rumpelgnom

Du brauchst dir auch keine Gedanken zu machen, daß funken während der Fahrt verboten ist.

das ist schlichtweg falsch!

GRUNDSÄTZLICH ist ALLES während der fahrt VERBOTEN was den fahrer ABLENKEN kann......

und wenn du schlangenlinien fährst während du das mirko in der hand hälst, und die rennleitung hält dich an, hast du ein problem! also immer schön vorsichtig mit solchen behauptungen alá "kannst du bedenkenlos machen"...

Ich bin natürlich davon ausgegangen, daß er keine Schlangenlinien fährt bzw. nur funkt, wenn es die Situation erlaubt.

Fährst du Schlangenlinien, wenn du dich mit deinem Beifahrer/in unterhälst?

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