ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ist das Rechtens?

Ist das Rechtens?

Themenstarteram 10. September 2018 um 9:00

Hallo erst mal

Ich habe hier mal eine rechtliche Frage:

Entspricht es den Tatschen das für ein KFZ das zwar zugelassen ist aber keinen TÜV mehr

hat, das auf meinem Grundstück steht, also nicht im Öffentlichem Verkehr bewegt wird

ein Bußgeld verhängt werden kann?

Ich bedanke mich im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 07:05:15 Uhr:

Der Kennzeichenmissbrauch bezieht sich einzig und allein auf die Benutzung des KFZ im öffentlichen Raum. Auf meinen Grundstück kann ich das Auto als Gartenlaube benutzen und auch amerikanische Kennzeichen anbringen. Da würden sich ja auch all die strafbar machen, welche ihre alten Kennzeichen vergangener Fahrzeuge an die Garagentür genagelt haben.

Das ist natürlich Quatsch. Das StVG gilt überall in Deutschland. Und schon wieder vermischst du komplett verschiedene Sachverhalte. Sei so gut, wenn du keine Ahnung von Rechtsgrundlagen und deren Tatbestandsmerkmalen hast, dann schreib doch lieber nichts dazu, bevor du deine Unwissenheit hier auch noch zur Schau stellst...

Zitat:

@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 07:05:15 Uhr:

TÜV braucht man erst, wenn man das Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegt (Außer man fährt damit gerade zum TÜV). Solange man das Fahrzeug versichert hat, muss man es auch nicht abmelden.

Auch das hatten wir bereits geklärt und durch deine ständige Wiederholung wird deine Aussage auch nicht richtiger. Ein zugelassenes Fahrzeug ist HU-pflichtig, egal wo es steht. Und wenn es auf Privatgelände steht. Würde man deiner kruden Theorie folgen, könnte ich ja auf Privatgrund auch jemanden umbringen, weil dort das StGB nicht gelten würde...

77 weitere Antworten
Ähnliche Themen
77 Antworten

Zitat:

Autos ohne gültige TÜV-Plakette dürfen auch auf privatem Grund nicht ohne weiteres abgestellt werden. Solange das Gelände nicht abgesperrt und daher für jedermann zugänglich ist, gilt laut Auto Club Europa (ACE) auch Privatbesitz im Zweifel als öffentlicher Verkehrsraum. Die Polizei kann also Fahrzeuge beispielsweise auch auf Garagenzufahrten und Privatwegen kontrollieren und bei fehlender Plakette ein Verwarngeld verhängen. Wer sein Auto vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen will, sollte es daher abmelden oder in eine geschlossene Garage stellen.

Zitat:

@schmirus schrieb am 10. September 2018 um 11:00:40 Uhr:

Entspricht es den Tatschen das für ein KFZ das zwar zugelassen ist aber keinen TÜV mehr

hat, das auf meinem Grundstück steht, also nicht im Öffentlichem Verkehr bewegt wird

ein Bußgeld verhängt werden kann?

Ja.

Gruß Metalhead

am 10. September 2018 um 9:49

Es kann sogar noch weiter gehen - wenn Autos länger stehen kommt nämlich noch der Umweltschutz an und zwingt dich die Fahrzeuge zu entsorgen.

..den Kopf schütteln muß.

Das ist schon erstaunlich, dass alleine das Besitzen einen Pkws ohne Tüv, auf privatem Grund verfolgt wird. Na ja, es gibt halt nichts Sonstiges zu tun für die Polizei bzw Ordnungsdienst. Und bevor sie sich langweilen, haben sie wenigstens eine Beschäftigung *IO

am 10. September 2018 um 9:53

Zitat:

@aspergius schrieb am 10. September 2018 um 11:50:03 Uhr:

..den Kopf schütteln muß.

Das ist schon erstaunlich, dass alleine das Besitzen einen Pkws ohne Tüv, auf privatem Grund verfolgt wird. Na ja, es gibt halt nichts Sonstiges zu tun für die Polizei bzw Ordnungsdienst. Und bevor sie sich langweilen, haben sie wenigstens eine Beschäftigung *IO

So würde ich dass jetzt nicht verurteilen.

Die Behörden greifen erst ein wenn Anwohner/Bürger Beschwerde einreichen.

 

Und dann würde man doch ganz doof schauen wenn die polizei sagt "tut uns leid, für die kleinen Paragraphen rücken wir nicht aus."

 

Aber klar - die Behörden sind wieder der Fehler im System.

Ein zugelassenes Kfz muß eine gültige HU haben. Wo es abgestellt oder eingegraben wurde, das ist für diesen Punkt egal. Der Verstoß fällt halt den lieben Nachbarn nicht auf, wenn man seine furchtbar furchtbar schlimme Freveltat dadurch verschleiert, dass man das Kennzeichen abgeschraubt und das Auto in der Garage untergestellt hat.

Es war ironisch gemeint. Ich weiß, dass die Behörden genug zu tun haben und unterbesetzt sind. Aber ich stelle das System in Frage, ob das notwendig ist oder ob die Regulierungswut wieder mal zugeschlagen hat.

Übrigens kann die Behörde sehr wohl sagen, dazu haben sie keine Zeit. Das tun sie in vielen anderen Fällen ja auch.

Zeig mal einen Autoaufbruch an. Das wir heute nur noch zu Papier gebracht und das wars. Meines wurde vor 40 Jahren aufgebrochen, da kam noch die Spurenverfolgung und suchte nach Fingerabdrücken an der Karosserie.

Didi95, so nicht richtig. Das hat absolut nichts mit Beschwerden zu tun. Die werden auch aktiv wenn sich Gelegenheiten ergeben.

Die freundlichen waren zum Beispiel bei mir wegen eines netten Fotos einer Radaranlage. Ich war aber nicht der Fahrer. Während der eine mit mir beschäftigt war und mich nötigen wollte den Fahrer zu nennen hat der Kollege geschnüffelt was da so auf dem Grundstück rumsteht. Den habe ich dann zwar von meinem Grundstück geworfen - aber zu spät. Der nichtgenutzte Anhänger ohne TÜV war entdeckt.

Ja dann mach doch halt deine Kennzeichen ab. Wenn das Fahrzeug auf deinen Grundstück steht, müssen sie dann erst mal klingeln wem das Auto da gehört.

Da heute bei vielen Fahrzeugen die FIN direkt unter der Windschutzscheibe verewigt ist, reicht eine kurze Anfrage beim KBA.

Zitat:

@aspergius schrieb am 10. September 2018 um 11:58:41 Uhr:

 

Zeig mal einen Autoaufbruch an. Das wir heute nur noch zu Papier gebracht und das wars.

Das war vor 25 Jahren auch schon so. Zumindest im Kriminalitätsschwerpunkt Hannover.

 

Zum eigentlichen Thema: wenn das Fahrzeug angemeldet ist, muss es auch gültigen TÜV haben. Egal wo es steht. Genauso wie es auch eine Haftpflichtversicherung haben muss. Da aber ein abgelaufener TÜV (im Gegensatz zur Versicherung) den Behörden nicht gemeldet wird fällt dieser nur auf, wenn die abgelaufene Plakette bemerkt wird. Oder ein Blick in den Fahrzeugschein.

 

Von daher ist auch das Verstecken in der Garage o.ä. nur der Versuch, die Entdeckung zu vermeiden. Legal ist es nicht.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 10. September 2018 um 14:37:38 Uhr:

Zitat:

@aspergius schrieb am 10. September 2018 um 11:58:41 Uhr:

 

Von daher ist auch das Verstecken in der Garage o.ä. nur der Versuch, die Entdeckung zu vermeiden. Legal ist es nicht.

Verstecken in der Garage ist illegal, oha, wir sind ja in Deutschland, klar. Hätte ich mir denken können.

Legal nicht, aber Sanktionen? Ich hab auf die Schnelle nur § 29 Abs. 7 und § 69a StVG gefunden, da sind die Möglichkeiten massiv begrenzt, solange der Wagen in der Garage oder sonst auf Privatgrund steht. Übersehe ich was?

Zitat:

@eva-roxi schrieb am 10. September 2018 um 14:47:20 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 10. September 2018 um 14:37:38 Uhr:

 

Verstecken in der Garage ist illegal, oha, wir sind ja in Deutschland, klar. Hätte ich mir denken können.

Man kann sich auch blöd stellen. Zumindest nehme ich das zu Deinen Gunsten mal an...

 

Legal ist es, entweder den TÜV zu absolvieren oder das Fahrzeug abzumelden. TÜV überziehen ist aber illegal, sowohl vor als auch in der Garage. Nur die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung ist in der Garage geringer.

Deine Antwort
Ähnliche Themen