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In Polen als Oldtimer zugelassenes Fahrzeug nach DE bringen und mit H zulassen - neues Gutachten?

Themenstarteram 1. November 2021 um 13:42

Hallo,

Ich habe die SuFu Funktion schon bemüht, aber bin ich eine identische Frage nicht gestoßen (ev. übersehen?)

Ich möchte ein Fahrzeug, das in Polen aktuall schon als Oldtimer (bis Mitte 2022) zugelassen ist, nach Deutschland bringen und ebenso mit H-Kennzeichen zulassen.

Für das Fahrzeug wurden in Polen notwendige Schritte durchgeführt: Gutachten, Eintragung des Fahrzeugs als Kulturgut in das Denkmalverzeichnis (sog. "Weiße Karte") usw. Ein Fahrzeugschein liegt vor.

Müsste ich für das Fahrzeug in Deutschland erneut ein Gutachten (Dekra, TÜV usw.) erstellen lassen, oder würden ausländische (EU) Oldtimer Papiere (Gutachten) anerkannt werden (mind. Teilweise)?

Es geht um ein Lada Modell aus der alten Sovjetunion Produktion.

Danke im Voraus!

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14 Antworten

Ja,Abnahme 23 musst du machen,die beinhaltet auch eine HU

was auch jede zulassungsstelle aussagen könnte

Moin,

wenn das Auto ein CoP Document hätte, könntest du das in DE zulassen mit dann aktuellen § 29 HU

hat das Auto vemutlich nicht, also Abnahme nach § 21 in Verbindung mit § 23 der StvZO,

die polnischen Dokumente kannste Dir einrahmen,

Gruss Carl

CoP steht im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren für "Conformity of Production", also eine Qualitätssicherung für den Hersteller als Inhaber einer Typgenehmigung. Da muss man sich als Fahrzeughalter und -käufer zum Glück nicht mit rumschlagen ;)

Gemeint ist sicher ein CoC-Papier, also eine EG-Übereinstimmungserklärung. Die gibt es für EG-Typgenehmigte Fahrzeuge und damit für PKW ab ca. EZ 1996. Jedenfalls in Deutschland, Polen ist ja erst seit 2004 in der EU.

Derzeit noch schließen sich also "Oldtimer" und "CoC" gegenseitig aus, da ein Oldtimer im Sinne des Zulassungsrechts mindestens 30 Jahre alt sein muss.

Deswegen gelten die Ausführungen von @cdrolshagen: für ein deutsches H-Kennzeichen wird eine Vollabnahme in Verbindung mit dem Oldtimer-Gutachten benötigt. Der erste Schritt dafür ist die Beschaffung eines Datenblatts. Die polnischen Zulassungsdokumente werden aber für die Zulassung in Deutschland noch gebraucht, also nicht zu früh an die Wand hängen :)

Themenstarteram 1. November 2021 um 18:20

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. November 2021 um 19:03:12 Uhr:

für ein deutsches H-Kennzeichen wird eine Vollabnahme in Verbindung mit dem Oldtimer-Gutachten benötigt. Der erste Schritt dafür ist die Beschaffung eines Datenblatts.

Danke! Wie ein "aktuelles" (mit CoC) Fahrzeug aus dem EU Ausland in Deutschland zugelassen wird ist mir bekannt. Unklar war/ist mir nur eine Zulassung eines Fahrzeugs, das schon im Ausland (in dem Fall Polen) nach den aktuell lokal gültigen Regelungen als Oldtimer zugelassen ist. Die Zulassung und dafür notwendiges Prozedere ("Weiße Karte") sind 2021 in Polen durchgeführt worden, nachdem das Fahrzeug dieses Jahr nach Polen aus dem nicht-EU Ausland importiert wurde.

Zitat:

Die polnischen Zulassungsdokumente werden aber für die Zulassung in Deutschland noch gebraucht, also nicht zu früh an die Wand hängen :)

Das polnische Oldtimer Gutachten & Co ("Weiße Karte") auch, oder nur der Fahrzeugschein, Kaufvertrag usw.?

Auf der Zulassungsstelle wird man dich nach der polnischen Zulassungsbescheinigung fragen.

Ob die anderen Dokumente hilfreich sein können, zum Beispiel bei der Erstellung des Oldtimer-Gutachtens hängt vermutlich davon ab, was da nun wirklich drin steht und ob der Gutachter das auch lesen kann ;)

(mir sind diese Art Dokumente nicht bekannt, deswegen kann ich da nichts näheres zu sagen)

Wie bekannt handhabt jede Zulassungsstelle die einzelnen Vorgänge etwas anders - vermutlich auch bei Oldtimern. :rolleyes:

Deswegen zwei Beispiele aus diesem Jahr bei uns:

Bei beiden Fahrzeugen (1x aus Spanien, 1x aus Österreich) wurden dem Prüfer sämtliche vorhandene ausländischen Unterlagen zur Verfügung gestellt ---> erleichtert seine Arbeit bei der Identifizierung, evtl. kann er sogar die TSN daraus ableiten (dann wird in den deutschen Papieren nicht genullt und erleichtert wiederum dem Versicherer die korrekte Identifzierung).

Erst daran anschließend wurde bei der Zulassungsstelle vorgesprochen und ein Zulassungsvorgang beantragt.

1.) Zulassung mit H-Kennzeichen:

Kaufvertrag, ausländische Papiere und die beiden deutschen Gutachten (TÜV, H-Gutachten), wobei die ausländischen Papiere einbehalten werden (können nach Ablauf von 6 Monaten auf Antrag zurückgefordert werden).

2.) Zulassung auf der 07er Nummer:

Vorgehensweise wie bei Punkt 1 mit dem Unterschied, dass keine deutsche Papiere (ZulBescheinigg Teil I + II) ausgestellt werden und die ausländischen Papiere nicht einbehalten worden sind.

Soweit meine Erfahrungen dieses Jahr bei uns.

Viel Glück und wenig Probleme!

Grüße, motorina.

Moin,

folgend, das ist die aktuelle Rechtslage zur Nutzung von vorhandenen Datenblättern.

Auszzug aus einem Schreiben vom TÜV zum § 21 Gutachten, zu dieser Abnahme lag ein Gutachten eines

gleichen Fahrzeuges vor

 

Ein Datenblatt ist für die meisten Fahrzeuge in dem Alter eine Grundvoraussetzung für eine 21er Abnahme, darauf konnte ich nur verzichten weil ein sehr detailliertes Handbuch vorlag und damit die meisten Fahrzeugdaten vom Hersteller gegeben waren.

Das Datenblatt eines anderen Fahrzeuges zu benutzen ist rechtlich unzulässig, das ist nicht meine Entscheidung, sondern schlichtweg verboten und steht auf jedem Datenblatt auch drauf.

Genauso ist die Verwendung des Fahrzeugscheins eines vergleichbaren Fahrzeuges verboten.

Die Sachverständigen die bei einer Vollabnahme die Schlüsselnummern eines von den technischen Daten her "passenden" Fahrzeugs verwenden und dann am besten noch auf ein Datenblatt verzichten sollten auch so langsam aber sicher aussterben...

Themenstarteram 2. November 2021 um 6:38

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. November 2021 um 23:57:21 Uhr:

Die Sachverständigen die bei einer Vollabnahme die Schlüsselnummern eines von den technischen Daten her "passenden" Fahrzeugs verwenden und dann am besten noch auf ein Datenblatt verzichten sollten auch so langsam aber sicher aussterben...

HSN/TSN sind übrigens für das von mir gesuchte Modell bekannt (kein Exote).

Wenn für dieses konkrete Fahrzeug der Hersteller nicht die Übereinstimmung mit einem genehmigten Typ bescheinigt dann gibt es dafür keine TSN.

Auch dann nicht, wenn die wesentlichen technischen Daten mit einem typgenehmigten Modell übereinstimmen.

Nachdem Polen zur EU gehört, nehme ich sehr stark an, dass der Status als Oldtimer auch in Deutschland akzeptiert wird. Die Vollabnahme wird man vermutlich machen müssen, sollte aber kein Problem sein, wenn man bereits polnische Oldtimer Papiere hat. Die muss man halt übersetzen, damit sie für den TÜV Prüfer lesbar sind. Oder man findet einen TÜV Prüfer mit Migrationshintergrund... ;)

Ob in Polen was auch immer für dieses Fahrzeug attestiert worden ist,

interssiert hien in DE keinen,

hier gelten in DE nur die StVzO und zwar als Gesetz - hier speziell der § 21 und § 23,

Sollte das Fahrzeug die hier geforderten Fakten - technisch - wie über 30 Jahre, dann wir ein

H - Kennzeichen kein Problem sein. Das einzige was aus den polnischen Papieren zu ersehen sein muss,

ist der Tag der ersten Zulassung -

wenn dieses Datum da nicht zuermitteln ist,

dann st es möglich die Alterbestimmung im Rahmen der § 21 Prüfung durchführen zu lassen, für dieses dann ermittelte Baujahr wird dann jeweils der 01.07 des Baujahres als Tag der ersten Zulassung fesgelegt.

Gruss Carl

Richtig,weil für die Zulassung mit H Bedarf es der Vorlage der bestanden 23er Abnahme,da interessiert nicht was in einem anderen Land zugelassen wurde. Das deutsche H Kennzeichen hat ja nicht zwangsläufig die selben Vorraussetzungen wie die historische Zulassung in anderen Ländern und umgekehrt.

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