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Im Schneechaos ausgerutscht - jetzt soll ich Strafe zahlen

Themenstarteram 3. Februar 2010 um 6:50

Hallo,

leider hatte ich vor kurzem, Anfang Januar im größten Schneechaos, einen Unfall. Ich bin trotz sehr vorsichtiger Fahrweise und bei etwa 25 km/h auf einen vereisten Straßenabschnitt gekommen und dabei weg gerutscht. Mein Auto hat sich einmal um sich selbst gedreht und ist dann in der Leitplanke gelandet.

Vorgestern bekam ich nun einen Bussgeldbescheid. Alles in allem gut 180 EUR soll ich zahlen. Begründung: Unangepasste Geschwindigkeit.

Macht es Sinn, dagegen Einspruch zu erheben? Die angeblich unangepasste Geschwindigkeit läßt sich nicht belegen, schließlich wurde ich weder gefilmt noch geblitzt oder von der Polizei beobachtet. Oder ist man grundsätzlich schuld, wenn man auf vereister Fahrbahn weg rutscht?

Danke und Gruss

Beste Antwort im Thema

Wobei die Deliktgewichtung imho in dem Falle (falls so geschehen) etwas straff ist, wenn ich mir andere Delikte und deren Bestrafung im Straßenverkehr so anschaue.

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am 3. Februar 2010 um 6:53

Du sagst es, wenn du auf vereister Fahrbahn wegrutscht, bist du immer schuld! Abgesehen beim anfahren wenn das auto da mal einige cm zur seite rutscht...

 

Und der Bußgeldbescheid kann auch wegen der Leitplanke sein, wenn diese evtl beschädigt ist, wird die nun ausgetauscht und du zahlst.

Also sobald man einen Unfall in der Art hatte, war man ja im Endeffekt zu schnell. Also unangepasste Geschwindigkeit. Aber 180€ sind wirklich viel, da sind doch sogar Flensburger Punkte mit drin? Ich hab damals bei nem ähnlichen Unfall nur 35€ zahlen müssen, weil der Polizist vor Ort auch gnädig war, trotz Sommerreifen bei sehr leichtem Schneefall auf dann nur nasser Straße an Ostern alles etwas blöd war.

Zitat:

Original geschrieben von funkahdafi

Oder ist man grundsätzlich schuld, wenn man auf vereister Fahrbahn weg rutscht?

Ja, es wird sich ja wohl kaum um plötzlich auftretendes " Blitzeis " gehandelt haben.

Themenstarteram 3. Februar 2010 um 10:32

Also es sind nicht nur die 180 EUR, sondern auch 3 Punkte in Flensburg. Ich hab jetzt mal rein vorsorglich Einspruch erhoben.

Ich weiß nicht, was Blitzeis ist, aber die Situation auf der Fahrbahn hat sich irrsinnig schnell geändert. Plötzlich eintretender Schneefall und Vereisung. Ich bin da schon sofort vom Gas und nur noch ganz langsam weitergefahren.

Die 180 EUR würde ich ja noch einsehen, da wohl ein Schaden an der Leitplanke entstanden ist. Aber 3 Punkte in Flensburg? Das ist ja eine richtig harte Bestrafung.

nur wenn du da sonst auch schon fleißig am sammeln bist

Hallole

§ 0,5 der Strassenverkehrsordnung...

Du sollst den Zündschlüssel nicht umdrehen oder dein Fahrzeug

auch nicht anderst Starten. Sonnst bistDu immer der Mops.Jol.

-------------

Schlimm wird es nur wenn du noch in der Probezeit bist.

Ich finde da nur die Tatbestandsnummer 103602 , Bußgeld 145 ohne Nebenkosten und 3 Punkte. Punkte gibt es ab 40 Teuros, also von daher o.K.

Wobei die Deliktgewichtung imho in dem Falle (falls so geschehen) etwas straff ist, wenn ich mir andere Delikte und deren Bestrafung im Straßenverkehr so anschaue.

Tja, da hast du allerdings vollkommen recht.

Zitat:

Original geschrieben von funkahdafi

Die angeblich unangepasste Geschwindigkeit läßt sich nicht belegen,

wie kommt dann der schaden in die leitplanke?! :confused:

bist du absichtlich und mit vorsatz gegen die leitplanke geknallt?! oder sprang die leitplanke dir entgegen?!:confused:

 

fakt ist, deine geschwindigkleit war den witterungsbedingungen NICHT angepasst...sonst wärest du wohl kaum in die leitplanke gerutscht.....und "nicht angepasst" können auch 25kmh sein, dann hättest du halteben noch langsamer fahren müssen.....

Ein Bekannter von mir, ihm ist ähnliches passiert, ist mal rechtlich gegen die dort zuständige Behörde, aufgrund unterlassener Streu und Räumpflicht, vorgegangen und bekam Recht.

Ich würd mich da mal bei einem Anwalt informieren, da mir die 180€ + 3 Punkte schon unverschämt angesetzt sind.

am 3. Februar 2010 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von funkahdafi

Also es sind nicht nur die 180 EUR, sondern auch 3 Punkte in Flensburg. Ich hab jetzt mal rein vorsorglich Einspruch erhoben.

Dann mal viel Glück mit der Begründung: "Das Geld zahl ich ja, abe die Punkte will ich auf alle Fälle nicht!" ODER WIE???

Zitat:

Ich weiß nicht, was Blitzeis ist, aber die Situation auf der Fahrbahn hat sich irrsinnig schnell geändert. Plötzlich eintretender Schneefall und Vereisung. Ich bin da schon sofort vom Gas und nur noch ganz langsam weitergefahren.

Andere scheinen ja auch die Stelle ohne Unfall geschafft zu haben!?

Also wirst du wohl trotz deiner 25 km/h noch zu schnell gewesen sein!

Zitat:

Die 180 EUR würde ich ja noch einsehen, da wohl ein Schaden an der Leitplanke entstanden ist. Aber 3 Punkte in Flensburg? Das ist ja eine richtig harte Bestrafung.

So ist es nunmal, leider für dich!

am 3. Februar 2010 um 12:35

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Ein Bekannter von mir, ihm ist ähnliches passiert, ist mal rechtlich gegen die dort zuständige Behörde, aufgrund unterlassener Streu und Räumpflicht, vorgegangen und bekam Recht.

Ich würd mich da mal bei einem Anwalt informieren, da mir die 180€ + 3 Punkte schon unverschämt angesetzt sind.

Dann stell mal bitte hier das Urteil ein und wir vergleichen die örtl. Gegebenheiten! Ich glaub deinen ersten Absatz erstmal nicht so blanko ohne Nachweis.

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