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Illuminated Star / beleuchteter Stern

Mercedes
Themenstarteram 29. Oktober 2016 um 18:09

Hallo

Habe heute den Beleuchteten Stern eingebaut und "umgebaut" bzw leuchtet er beim fahren , wobei das Scheinwerferlicht aus der Ferne das Sternenlicht schluckt bzw es ist zu schwach , aber im Stand alle male sehr schick , anbei paar Bildchen

 

LG Kev

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Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 29. Oktober 2016 um 19:08

Dankeschön :) , ich wünsche dir alles erdenklich gute , ach und zieh dir bitte einmal den Konservativen Stock aus dem verkrusteten After

LG Kev

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Ich habe mir den Stern auch eingebaut. Auf Nachfrage bein TÜV wurde mir gesagt das es kein Problem bzw eine Vorschrift gibt das der Stern nicht während der Fahrt leuchten darf. Also kann man diesen getrost auch während der Fahrt benutzen.

Moin,

Hast Du den originalen verbaut ?

Der beleuchtete Stern hat was, das gebe ich gerne zu, auch wenn ich persönlich auf derlei "Zusatzausstattungen" gerne verzichte. Ich bin lieber Understatement unterwegs.

Aber für einen dimmernden Stern eine Knolle zu bekommen, oder gar den Versicherungsschutz zu verlieren, halte ich für eine gewagte These.

Wenn man in der Dunkelheit auf der Autbahn unterwegs ist und sich so manchen LKW anschaut, die leuchten teilweise in allen Spektralfarben wie amerikanische Christbäume. Wenn man die alle rausziehen würde, wär endlich wieder Platz auf den Autobahnen ;-)

Wenn ich sehe wieviele Leute mittlerweile ihre Nummernschildbeleuchtung mit LED aufpimpen (und diese häufig heller sind als die Rückleuchten) dann kann es auch kein so großes Problem sein den Stern während der Fahrt leuchten zu lassen...schließlich verlieren alle theoretisch ihren Versicherungsschutz.

Ich habe aber noch nie von jemandem gelesen der tatsächlich Probleme bekommen hätte.

Alles nur Panikmache?

Ich hatte an einem w169 mal die Standlichter im Xenonscheinwerfer durch LED (keine Zulassung) ausgetauscht da die Halogen alle 5 TKM kaputt waren und der Austausch bei Mercedes jedes mal 100 € gekostet hat. Ich hatte da kein schlechtes Gewissen.

Viele Grüße

Mark

Zitat:

@madra2006 schrieb am 30. Oktober 2016 um 09:19:33 Uhr:

...schließlich verlieren alle theoretisch ihren Versicherungsschutz.

Du sagst es, aber eben nur theoretisch. In der Praxis jedoch nur für den Fall, dass ein Unfall herbeigeführt wurde und dieser nachweislich im Zusammenhang mit der illegal nachgerüsteten Sache gestanden hat oder gestanden haben könnte.

Zitat:

@Sternstrahler schrieb am 30. Oktober 2016 um 09:27:54 Uhr:

Zitat:

@madra2006 schrieb am 30. Oktober 2016 um 09:19:33 Uhr:

...schließlich verlieren alle theoretisch ihren Versicherungsschutz.

Du sagst es, aber eben nur theoretisch und zwar nur für den Fall, dass ein Unfall herbeigeführt wurde und dieser nachweislich im Zusammenhang mit der illegal nachgerüsteten Sache gestanden hat oder gestanden haben könnte.

Und da sehe ich die Gefahr bei den viel zu hellen Nummernschildbeleuchtungen viel größer als beim Stern oder zB dem Standlicht (Thema Bremsleuchten).

Viele Grüße

Mark

Natürlich, und nur zur Ergänzung: Die Nachweispflicht, dass in diesem Fall die viel zu helle Nummernschildbeleuchtung nicht ursächlich für einen Auffahrunfall war, z.b. weil der Auffahrende dadurch die Bremslichter nicht oder zu spät erkannt hat, liegt beim vorausfahrenden Fahrer (Umkehr der Beweislast).

Themenstarteram 30. Oktober 2016 um 10:01

Ich würde sagen so wie mich manch selbige Baureihe der C-Klasse nachts schon geblendet hat :) müsste Mercedes mal den nachweiß bringen das die High Performance Led Scheinwerfer nicht blenden , aber ich renne jetzt auch nicht zum Richter und zeige BMW Audi und Mercedes für ihre Scheinwerfer an , obwohl die um ein Vielfaches mehr blenden als ein Stern , der am Tage nicht einmal zu sehen ist , zumal ich sie selbst drinne habe :)

LG

Kann mir eigentlich auch kaum vorstellen, dass der Stern den Gegenverkehr blenden soll. Egal ob rechtlich erlaubt oder nicht (gibt weitaus schlimmere Sachen diesbezüglich), der beleuchtete Stern sieht meiner Meinung nach Top aus !

Gruß

Heute noch in der "AutoBlöd" gelesen, dass z.B. beleuchtete Namensschilder, wie sie in LKW vorkommen, Unterbodenbeleuchtungen und explizit auch angeführt, beleuchtete Mercedes-Sterne, laut StVo in Deutschland verboten sind. Da musste ich doch direkt an diesen Faden hier denken. ;)

Themenstarteram 30. Oktober 2016 um 18:54

Das steht außer frage ... Es interessiert mich nur einfach nicht :) aber vielen Dank für den Input.

am 30. Oktober 2016 um 19:04

Ich finde man sollte hier keine Themen zulassen die Modifikationen betreffen die -wenn auch gering- geeignet sind die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden.

Aber solange Silberpfeil nur auf der Rennstrecke damit fährt ist ja alles o. k. ;)

Hallo zusammen,

könntet Ihr beim Schreiben vielleicht doch einmal an die NUB/Beitragsregeln denken. Die Ausdrucksweisen sind ja schon ziemlich speziell.

Viele Grüße

Peter

MT-Moderation

Themenstarteram 30. Oktober 2016 um 19:41

Werde ich beherzigen , sorry von meiner Seite aus , bin aber immer noch der Meinung , das blendet oder gefährdet den Straßenverkehr in keinster weise , gut erlaubt ist es nicht ...

LG Kev

Wenn dich die StVO nicht interessiert, dann bist du a) ein Egoist, b) sagt es viel über deine Einstellung zu unserer Gesellschaft aus und c) bist du dann für mich nicht tauglich ein Fahrzeug zu führen.

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