ich habe eine wettberbsrechtliche Abmahnung der Kfz Innung bekommen
Hi
ich wollte das nur mal zur INFO weitergeben,am Dienstag habe ich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der Kfz innung Oberfranken aus Hof bekommen.ich kann euch sagen starker Tabbac.
mir wird vorgeworfen ich wäre eine Autohändler,die haben mir alle Annoncen von Autosc......24 drangehangen,bezogen auf ein Jahr,das sind annoncen wo ein fzg 4 mal verschieden aufgetreten ist und fzg die ich mal verkaufen wollte,heute aber noch fahre.
Gegenstandswert 15000euro davon soll ich 900,00 euro Awaltsgebühr bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben in der eine vertragsstrafe vonn 3000euro angedroht wird.
Naja meine Frau war als erstes mal geschockt,ich dachte ich sei im Fernsehen und dann ab zum Anwalt,Fakt ist :das übernimmt keine Rechtsschutzversicherung,und Aussage derer:diese sachen häufen sich ohne Ende und auf alle Fälle Wehren!!!
wenn man nach solchen sachen googelt wird einem schlecht.derzeit jüngster Fall: eine Mutter hat in einem zeitraum eines monats 25 Kinderklamotten im inet verkauft,der Richter hat sie als Händler eingestuft.ich wehre mich muss aber den Anwalt selber zahlen.Das sollte nur eine INFO
so heute gehts nach Bitburg, gruß Klaus
Beste Antwort im Thema
Aha...also ich habe Klamotten in den USA Bestellt...passen natürlich nicht.Jetzt verkaufe ich die über ebay weiter...würde das auch schon in die Richtung gehen ?
Ich finde es klasse,wie immer mehr ein Umfeld der Angst geschaffen wird...nimm Perl Weiß sonst redet keiner mit dir,nimm Clerasil sonst vö*** dich keine,kauf nen neues Auto sonst wirst du arm,spar fleißig,es wird alles noch teurer,schließ 543 Versicherungen ab,sonst wirst du nen Sozialfall,verhalte dich angepasst,sonst kann es sein ,dass du auf der Straße aufgemischt wirst usw. usw. usw. usw....
177 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von elhomer
hiZitat:
Original geschrieben von C70Cabrio
Ich denke mal die haben die "Küchentischhändler" im Auge, und das finde ich gut so.
die meisten kommen nur von autosc...., warum beschwert sich keiner von mobi....., da ist von vorn herrein schon eine sperre eingebaut für die sogenannten küchentischhändler, die abmahnungen gehen massenweise raus und dadurch wird druck ausgeübt und manch einer ist darauf reingefallen und hat bezahlt, ich kann nur sagen man soll sich wehren und ich bin kein küchentischhändler und verarschen lass ich mich nicht gegenklage läuft ja immer noch,kommt zeit kommt rat
gruß Klaus
Na ja Gegenklage..............
Du hast dich gewehrt, die Sache wurde eingestellt und du wartest trotzdem auf dein Geld, wie den nun?
Entweder hast du gezahlt oder dich gewehrt.
Wenn man zu Unrecht abgemahnt wird, gibt es bei dieser Abmahnung genug Möglichkeiten dies zu beweisen.
Und damit ist die Sache erledigt.
Nix "Na Also".
Um berechtigte Abmahnungen geht es hier gar nicht sondern darum,
das man dabei wie die Axt im Walde vorgeht und auf Teufe komm raus
abmahnt ohne die Ansprüche übehaupt zu prüfen.
Es gibt haufenweise Leute die ganz einfach nur 5x das selbe Auto
inseriert haben weil sie es sofort nicht losbekommen haben. Schon
flattert eine Abmahnung ins Haus.
Oder sowas:
Zitat:
Original geschrieben von 44tu
Hallo,
Habe auch so ein Schreiben aus Augsburg (Anwalt ist Mediator bei IHK, steht auf dem Briefpapier)
bekommen, mit fremden Autos, und nicht einmal meine Handynr., allerdings selbe
Kostenwerte: 950,- Anwalt, 3000,- etc....
Wer wirklich als Schwarzhändler arbeitet wird inzwischen
auch so schlau sein, und entsprechend handeln:
Seine Autos verteilt auf die Verwandschaft/Freunde anpreisen.
@Steve
Jetzt mal ernsthaft, glaubst du wirklich das was du schreibst.
Wenn du 5 x das selbe Auto inserierst, bekommst du 100% keine Abmahnung.
Das prüfen die schon.
Oder hast du andere Beweise?
Zitat:
Wer wirklich als Schwarzhändler arbeitet wird inzwischen
auch so schlau sein, und entsprechend handeln:
Seine Autos verteilt auf die Verwandschaft/Freunde anpreisen.
Ja eben, das haben "die" jetzt mitbekommen, und die armen Verkäufer beschweren sich jetzt das sie zu unrecht abgemahnt werden, weil ja die Autos der Verwandtschaft gehören.
Hallo Leute!
Leider ist es nicht so einfach mit eine "negative Feststellungsklage"..
Zuständig für die negative Feststellungsklage ist jedes Gericht, bei dem auch der Abmahner seine Unterlassungsansprüche geltend machen kann. Da bei Wettbewerbsverstößen im Internet vor jedem deutschen Landgericht geklagt werden kann, das Wettbewerbssachen behandelt, hat auch der Abgemahnte diese freie Auswahl. Der Kläger einer negativen Feststellungsklage ist zudem relativ frei, einen Gegenstandswert zu bestimmen, nachdem sich Anwalts- und Gerichtskosten richten.
Es bedeuted, dass man wissen muss, bei welchem Gericht der "Opfer" sein Anspruch geltend machen wird.
Zitat:
Original geschrieben von norske
Hat eigentlich jemand mal eine negative Feststellungsklage eingereicht? Hier entstehen KOSTEN, die die abmahnende Kanzlei tragen muss, sofern Ihr wirklich unschuldig seid!
Schlagt doch endlich mal zurück!
Schade, dass ich nicht von dieser Kanzlei ungerechtfertigt abgemahnt wurde – Ich hätte diese negative Feststellungsklage eingereicht!
Durch diese negative Feststellungsklage entstehen keine Kosten für den ungerechtfertigt Abgemahnten, alle entstehenden Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) werden dem Abmahner aufgebunden, und der Streitwert wird durch den Kläger, also den Abgemahnten, bestimmt.Grüsse
NorskeSo, und jetzt mache ich die 100 Hinweise auf die Möglichkeit einer negative Feststellungsklage noch voll!
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern stellt eine Meinungsäußerung im Sinne des Artikels 5 GG dar.
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Hallo!
Wie heisst die Kanzlei?? JUS und Anwalt Volker Schloms??
Grüß
Zitat:
Original geschrieben von 44tu
Hallo,
Habe auch so ein Schreiben aus Augsburg (Anwalt ist Mediator bei IHK, steht auf dem Briefpapier) bekommen, mit fremden Autos, und nicht einmal meine Handynr., allerdings selbe Kostenwerte: 950,- Anwalt, 3000,- etc....Kann man die neg. Fest.stellungsklage selbst verfassen und versenden?
Eine Frage an Elhomer: darf man wissen was hat der Anwalt geschrieben hat?
Ich habe gedacht dies an den Anwalt, an die Anwaltskammer und an die betreffende Innung, zu senden. Ich denke auch, dass so etwas mal in der Presse stehen sollte.
Wer sitzt überhalb Anwaltskammer und Innung der Kfz. Handwerks?
Hat jemand schon was in A...b.ld oder auto m... s.... gelesen?
Wünsche jedem viel Glück und gute Nerven oder andersrum.
Viele Grüsse
Man denk gar nicht wieviele KTH sich hier rumtreiben 😰
Zitat:
Original geschrieben von sorento2004
Hallo Leute!Leider ist es nicht so einfach mit eine "negative Feststellungsklage"..
Zuständig für die negative Feststellungsklage ist jedes Gericht, bei dem auch der Abmahner seine Unterlassungsansprüche geltend machen kann. Da bei Wettbewerbsverstößen im Internet vor jedem deutschen Landgericht geklagt werden kann, das Wettbewerbssachen behandelt, hat auch der Abgemahnte diese freie Auswahl. Der Kläger einer negativen Feststellungsklage ist zudem relativ frei, einen Gegenstandswert zu bestimmen, nachdem sich Anwalts- und Gerichtskosten richten.
Es bedeuted, dass man wissen muss, bei welchem Gericht der "Opfer" sein Anspruch geltend machen wird.
😕
Es geht hier doch um die ungerechtfertigt Abgemahnten…
Die sollen sich mit einer negative Feststellungsklage wehren und das ist einfach.
Grüsse
Norske
Hallo,
Wie heisst Kanzlei?? Zufällig JUS?
Zitat:
Original geschrieben von Eranos
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von elhomer
hallo
so wieder zurück aus Bitburg megageile Veranstaltung,hatte mich für den SE Shootout qualifiziert und das mit meiner neuen Bestzeit von 13,6.tja habe dann aber Getriebeprobleme bekommen und da ich ja wieder mit dem Elci nachhause musste habe ich mich offiziel wieder abgemeldet.
zu dem anderen Sche... habe ich am Mittwoch einen Anwaltstermin,ich werde euch auf dem laufenden halten,übrigens meine Kosten bei dem Kläger geltent zu machen könnte eineinge Zeit dauern,diese leute haben Geld und ewíg zeit
gruß Klaus
erstmal. Ich bin das nächste Opfer. Habe dem 1. Schreiben wiedersprochen. Wie ist es bei dir verlaufen?
Ich finde diese Schreiben sind einfach verbal und riechen nach Erpressung. Auf die Art zahlst du nicht erzählen wir es dem Amt. Ich war auch zuerst erschrocken, aber nach längerem überlegen habe ich festgestellt, daß ich kein Rechtsbruch begangen habe. Das ist doch Eingriff in die Privatsväre, wenn die ohne Erlaubnis des Beschuldigten (ich) die Kauf und Verkaufaktivitäten desen dokumentieren und auswerten. Die Anwaltskanzlei die mir geschrieben hat ist aus Augsburg. Wer ist noch aus Augsburg angeschrieben worden?
also diesen Thread gibt´s jetzt schon seit über 2 Jahren, und wenn ich das soweit richtig verfolgt habe, ist noch keiner, der nicht bezahlt hat eingesperrt oder zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Also wenn jemand keinen Dreck am Stecken hat, dann kann er das Thema ganz locker angehen.
Zitat:
Original geschrieben von wodkaa
also diesen Thread gibt´s jetzt schon seit über 2 Jahren, und wenn ich das soweit richtig verfolgt habe, ist noch keiner, der nicht bezahlt hat eingesperrt oder zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Also wenn jemand keinen Dreck am Stecken hat, dann kann er das Thema ganz locker angehen.
Sag ich doch.........
Und wer bezahlt hat, weiß warum 😁
Zitat:
Original geschrieben von tx2000
Hallo don-portowas ist bei dir rausgekommen? Was hast du unternommen? Was wurde dir seitens des Anwalts geraten?
habe am 28.06.2010 ebenfalls Post aus Augsburg erhalten, gleiche Masche. Weiss noch nicht genau, was ich mache.
Gruss
Hallo!!
Wie heist die Kanzlei?? JUS ??
Hallo,
ich bin auch aus Augsburg abgemahnt worden, Kanzlei JUS.
Ist es bei dir auch so? Versuche zu klären, wier noch aus Augsburg abgemahnt worden ist. Wenn diese Kanzlei innerhalb 9 MOnate bestimtte Zahl von Abmahnungen rausschickt-dann wäre es" rechtsmissbräuchliches Vorgehen"
LG Bochum, Urteil vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09
Das Landgericht Bochum attestierte in einem aktuellen Fall einem Abmahner ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen und legte hierbei einige Indizien für rechtsmissbräuchliches Vorgehen zugrunde. Gleichwohl betonte das Gericht, dass für die Annahme rechtsmissbräuchlichen Vorgehens eine Gesamtabwägung erforderlich sei, insbesondere reiche eine Vielzahl von Abmahnungen allein nicht aus.
Das Landgericht Bochum sah folgende Umstände im Rahmen einer Gesamtabwägung als Indiz dafür, dass der Abmahner seine Abmahntätigkeit dazu benutzte, um gegen die Wettbewerber Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe sowie Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung zu generieren:
26 anhänhig gemachte Gerichtsverfahren am selben Landgericht
Ausspruch von 40 Abmahnungen innerhalb von 9 Monaten
Unterlassungserklärung sieht Vertragsstrafe auch für nicht schuldhafte Zuwiderhandlung vor
Geltendmachung einer Vertragsstrafe am Tag nach Abgabe der Unterlassungserklärung
Abmahner verweigert schon in der Abmahnung eine Verlängerbarkeit der Zahlungsfrist
Zitat:
Original geschrieben von don-porto
halllo zusammen,
ich bin leider der naechste.... gleiche masche, gleiche betraege und auch aus augsburg. bim morgen frueh beim anwalt.
wie sieht es in euren faellen aus.. gibt es was neues bei euch?gruss
Hallo
auch Post von der Kanzlei JUS erhalten. Das 1. Mal im September. Jetzt zum 2. Mal eine Unterlassungsklage.
Habe mir einen Anwalt genommen.
mfg
hi
wahrscheinlich hast du annoncen in autosc..... gehabt,ich find das so eine sauerei das die das auch noch unterstützen, wehr Dich
gruß Klaus
...und ich stelle fest dass Deutschland immer mehr zu einem "rechtsfreien" Raum für den normalen Bürger wird.
Jeder Betrüger hat ja erst mal Recht.
Am besten man benutzt weder Ebay noch deren "Dunstkreis" (Mobile, Autoscout usw.). Ich kaufe seit Jahren nichts mehr von IHBAEH sondern nur noch vor Ort, dann weiss ich welche Qualität ich habe, ich hab einen Ansprechpartner und sooo schlecht sind die Preise vor Ort auch nicht und wenns nicht passt kann ichs sofort zurück geben.
Hier in der CH "wagt" sich sowas niemand, das gibt sofort massiv ärger für den ausführenden.