Höchstgeschwindigkeit Vw Tiguan

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hat jemand schon einmal die Höchstgeschwindigkeit des Tigers in der Realität getestet? Würde mich sehr interessieren ob es wirklich nur 186km/h beim Diesel sind.

Beste Antwort im Thema

Höchstgeschwindigkeit bei mir 160 km/h - 2.0 TDI -103 kw.

Nein, das Auto ist nicht kaputt. Aber wenn mir etwas an Höchstgeschwindigkeit liegen würde, hätte ich mir bestimmt keinen Tiguan gekauft. Und dann noch die unsinnigen Diskussionen über mögliche zu große Tachovoreilungen. Gezanke um jeden einzelnen Stundenkilometer. Kommt mir vor wie früher das Wettmessen auf der Schultoilette.
Tiguan bedeutet für mich nicht schnelles Rasen, sondern komfortables Reisen.
Somit gehöre ich halt zu denen, welche bis zum Schluss nicht wissen werden, wieviel wirklich gegangen wäre, die aber trotzdem total zufrieden mit ihrem Auto sind.

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Hallo,

aufgrund des unterschiedlichen Abrollumfangs erhöhte sich bei meinem Tiguan die Tachovoreilung (Navi-Geschwindigkeit mit Tempomat eingestellt und dann Tacho abgelesen) um etwa 4 km/h nach Wechsel von neuen Sommer- auf neue Winterreifen. Die Laufleistung der Sommer- und Winterreifen betrug zum Zeitpunkt der Messung jeweils ca. 500 km.

Sommerreifen: Bridgestone Dueler 235/50 R18
Winterreifen: Michelin Primacy Alpine A3 215/65 R16

Abweichung bei 100 (Navi):
- Sommerreifen Tacho 104 km/h
- Winterreifen Tacho 108 km/h

Abweichung bei 130 km/h (Navi):
- Sommerreifen Tacho 135 km/h
- Winterreifen Tacho 139 km/h

Mit besten Grüßen
Turbosauer

Hallo zusammen,

mein 170 PS TDI Tiger, EZ 07/2010, steht in der Werkstatt. Ich habe bemängelt, dass er lediglich 180 km/h bzw. mit viel good will 190 km/h schnell ist - laut Tacho!!!
Da er werksseitig mit 201 Km/h angegeben ist und in der Ebene aus meiner sicht mindestens 210 km/h lt. tacho gehen müsste, testen die nun seit Tagen.
Dabei hat der Technik-Testfahrer der Werkstatt festgestellt, dass meine Angaben so korrekt sind. Nun würden die Messdaten mit dem Werk ausgetauscht- aber ob man an der Geschwindigkeit etwas ändern kann, glaubt man nicht. Der richtige Motor soll verbaut worden sein.
Ich bin so enttäuscht, dass mein Tiger lediglich die Power von dem 140 PS TDI hat. Er geht so bis max. 3.250-3.400 Umdrehungen bei der genannten Höchstgeschwindigkeit auf ebener Strecke hier im platten Münsterland. Das kann doch nicht normal sein. Bestimmt kommt noch die Ausrede, dass ich 18 Zöller drauf habe...

Was kann ich jetzt nur tun???

Schöne Grüße,
kefq7

Im Netz gefunden:

Amtsgericht Köln, Az.: 809 OWi 723/04

Geschwindigkeit:

Höchstgeschwindigkeit nicht erreicht (523)

Gibt der Hersteller eines Fahrzeugs in dem Verkaufsprospekt sowie dem technischen Datenblatt an, dass das serienmäßig mit Reifen der Größe 195/65 R 15 ausgestattete Fahrzeugmodell X unter bestimmten vorgegebenen Bedingungen eine Höchstgeschwindigkeit von 202 km/h erreiche, so darf der Käufer prinzipiell darauf vertrauen, dass die angegebene Höchstgeschwindigkeit auch mit den vom Hersteller unter "wesentliche Sonderausstattung Modell X" aufgeführten und dem Kunden vom Vertragshändler - ohne anders lautenden Hinweis - als Sonderausstattung verkauften Reifen der Größe 225/55 R 16 erreicht wird. Ein den Käufer zum Vertragsrücktritt berechtigender Mangel des Fahrzeugs liegt aber - mangels Überschreitens der Wesentlichkeitsgrenze von 5 Prozent - nicht vor, wenn das Fahrzeug statt der angegebenen Höchstgeschwindigkeit von 202 km/h lediglich eine solche von 197,51 km/h erreicht.

....Also wo ist das Problem. Schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des Mangels und wenn der Mangel nicht behoben wird Rücktritt vom Kaufvertrag!

Zitat:

Original geschrieben von supermailo


. . .
....Also wo ist das Problem. Schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des Mangels und wenn der Mangel nicht behoben wird Rücktritt vom Kaufvertrag!

Oder abwarten, bis die 18-Zöller an Profil und Durchmesser verloren haben 😛 ?

Im Ernst: Um die tatsächliche Leistung zu erfahren, wäre doch mal eine "Fahrt auf der Rolle" angesagt . . . bevor du selbst von der Rolle kommst und eventuell zu voreilig einen R-Anwalt reicher machst 😛 ?

Wenn der Motor im Beschleunigungsvermögen u. U. bessere Werte aufwiese, wäre mir die Endgeschwindigkeit nicht soo wichtig.

Wie viele km hat dein "T" denn schon "drauf"? Ist sein Aggregat/Getriebe denn schon "frei"?

(Darüber) Streiten kann man dann immer noch.

- Gleichmotorisierte Grüße -

- Klaus -

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@kefq7

Da mann den 170iger durch umprogrammieren der Motorsteuerung auf 190 PS bringen kann. Sollte die Endgeschwindigkeit auch änderbar sein.

Unser 170iger hat übrigens zumindest im 6ten gang deutlich mehr Biss als der 140 iger.
210 lt Tacho habe ich aber bisher nur erreicht wenn es (z.b. in der EIffel) leicht bergab ging.

P.S. 190 plus gingen schon auf der Fahrt von WOB.

Zitat:

Original geschrieben von Track and Style



Zitat:

Original geschrieben von supermailo


. . .
....Also wo ist das Problem. Schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des Mangels und wenn der Mangel nicht behoben wird Rücktritt vom Kaufvertrag!
Oder abwarten, bis die 18-Zöller an Profil und Durchmesser verloren haben 😛 ?

Im Ernst: Um die tatsächliche Leistung zu erfahren, wäre doch mal eine "Fahrt auf der Rolle" angesagt . . . bevor du selbst von der Rolle kommst und eventuell zu voreilig einen R-Anwalt reicher machst 😛 ?

Wenn der Motor im Beschleunigungsvermögen u. U. bessere Werte aufwiese, wäre mir die Endgeschwindigkeit nicht soo wichtig.

Wie viele km hat dein "T" denn schon "drauf"? Ist sein Aggregat/Getriebe denn schon "frei"?

(Darüber) Streiten kann man dann immer noch.

Hallo Klaus,

meienr Meinung nach hat hier der Test auf der Rolle nichts zu suchen - da m. E. die von VW angegebene Vmax auf der Piste erreichbar sein muss. Streiten will ich mich auch nicht, aber Spaß an dem Wagen, nachdem auf Garantie mittlerweile das Navi und das Lenkrad getauscht wurden, die im Navi befindliche Westeuropa-CD im Werk verloren gegangen ist, die Sitzheizung vom Werk nicht angeklemmt war und sowohl das Dach als auch der Heckspoiler 2 mal lackiert werden mussten (das erste Mal hat es ein zertifizierter Lacker nicht hinbekommen). Somit war mein Wagen seit August mittlerweile über 5 Wochen in der Werkstatt.

Den Wagen habe ich, wie bei der Werksabholung vorgegeben eingefahren, der KM-Stand liegt bei 8.500.

Gruß

Kefq7

Zitat:

Original geschrieben von kefq7


. . .
aber Spaß an dem Wagen, nachdem auf Garantie mittlerweile das Navi und das Lenkrad getauscht wurden, die im Navi befindliche Westeuropa-CD im Werk verloren gegangen ist, die Sitzheizung vom Werk nicht angeklemmt war und sowohl das Dach als auch der Heckspoiler 2 mal lackiert werden mussten (das erste Mal hat es ein zertifizierter Lacker nicht hinbekommen). Somit war mein Wagen seit August mittlerweile über 5 Wochen in der Werkstatt.

Oh-ha! . . .

"Nachtigall, ik hör' dir trapsen!"

Nun, unter diesem (!) Kontext sieht man eine nicht ganz erreichte Höchstgeschwindigkeit natürlich mit ganz anderen Augen! Dein Problem scheint ja doch etwas komplexerer Natur zu sein, als das dein solitärer thread hier vermuten lässt 😉 !?

"Monday, monday . . . so bad to me" - könnte man ironischerweise (mit)singen.

Insofern kann ich nachvollziehen, dass dir die Lust am Auto zu vergehen droht.

Hast du es schon mal mit einer anderen Werkstatt versucht?

- Mitfühlende Grüße -

- Klaus -

bin mit dem Track & Field Problemlos 200 gefahren.
Der Wagen liegt gut auf der Strasse und nix wackelt.

hab das Erste Model TDI 2,0 BJ 2007

denke er wäre auch noch schneller gefahren

Hallo,bei meinem Tiguan beträgt die Div.10Km/h zwischen GPS und Tacho.

Zitat:

Original geschrieben von mannit


Ich hatte nun endlich auch mal die Möglichkeit, die Geschwindigkeit bei freier Autobahnfahrt zu testen:
laut Tacho rund 215 km/h,
laut GPS-Messung 198 km/h

Zitat:

Original geschrieben von Silberleonardo125


Hallo,bei meinem Tiguan beträgt die Div.10Km/h zwischen GPS und Tacho.

Zitat:

Original geschrieben von Silberleonardo125



Zitat:

Original geschrieben von mannit


Ich hatte nun endlich auch mal die Möglichkeit, die Geschwindigkeit bei freier Autobahnfahrt zu testen:
laut Tacho rund 215 km/h,
laut GPS-Messung 198 km/h

...bei mir zeigt der Tacho genau 5 km/h mehr an...konnte bei der Heimfahrt aus WOB lange genug mit Tempomat testen.

MFG
Gente

Die zulässige Abweichung wird in Prozent vom realen Wert ermittelt:
Wenn jemand sagt, sein Tacho geht 10 km/h falsch, und er fährt nur 10 km/h, dann sind das 100% Abweichung.
Fährt er aber 200 km/h, dann sind es nur 5% (was durchaus im Rahmen liegt).

Daher wäre es vielleicht sinnvoll, die Abweichung in Prozent anzugeben, oder wenigstens die Geschwindigkeit mitzuteilen, bei der diese Abweichung (und auch wie) ermittelt wurde.

Gruß
Nite_Fly

Zitat:

Original geschrieben von nite_fly


Die zulässige Abweichung wird in Prozent vom realen Wert ermittelt:
Wenn jemand sagt, sein Tacho geht 10 km/h falsch, und er fährt nur 10 km/h, dann sind das 100% Abweichung.
Fährt er aber 200 km/h, dann sind es nur 5% (was durchaus im Rahmen liegt).

Daher wäre es vielleicht sinnvoll, die Abweichung in Prozent anzugeben, oder wenigstens die Geschwindigkeit mitzuteilen, bei der diese Abweichung (und auch wie) ermittelt wurde.

Gruß
Nite_Fly

bei 130 km/h zeigt der Tacho 135 km/h an --> Mehranzeige Tacho

3,85%

gerundet

MFG
Gente

Hallo liebe Geschwindigkeits-Fangemeinde,

es wird immer kurioser:
Am Freitag Nachmittag hieß es lt. VW noch das deren Testfahrer auch nur 180-190 km/h erreicht hat. Gestern konnte ich meinen Wagen abholen, alle Parameter in Ordnung, es wurde nicht verändert und der Wagen erreicht 205 km/h, gemessene 197 km/h. Messdaten konnte man mir nicht vorlegen, da das Gerät abgeschmiert sei (hahaha).
Merkwürdig sagte ich den anwesenden Personen, gab es eine Wunderheilung übers Wochenende?
Nein natürlich nicht!
Die sind einfach eine andere BAB gefahren als der erste Tester, eine die etwas abschüssig ist. Was für eine Verarsche!!! Dann fingen die noch mit Wetterverhältnissen an, worauf ich erwiderte, dass im Verkaufsprospekt nicht davon steht, dass der Wagen nur bei Sonnenschein seine Vmax erreichen kann.

So richtig blödes Gelaber. Dabei sind die in den ersten 6 Monaten nach der Erstzulassung in der Beweispflicht.
Das Ende vom Lied ist momentan, dass ich an einem der kommenden Wochenenden einen unbefangenen Zeugen meinen Wagen fahren lasse und das ausdrehen der Gänge filmen werde. Vmax ist angeblich nur im 5. Gang zu erreichen, der 6. Ist ein Schongang. Gleichzeitig werde ich noch ein mobiles Navi zur Geschwindigkeitsmessung installieren. Wenn sich dann wieder nur 180-190 km/h am Tacho ablesen lassen, was in Wirklichkeit ja eine geringere Geschwindigkeit sein dürfte, dann sollte ich wohl meinen Anwalt aufsuchen.

Enttäuschte Grüße von kefq7

Hallöchen,

als begeisterter 170PS Dieseltiger mit wahrscheinlich eher guter Streuung nach oben, kann ich Deinen Frust nur zu gut verstehen.

Mein Tipp als Laie:

Ich würde mir sofort ein Gutachten von eienm unabhängigen KFZ- Sachverständigen machen lassen und dieses mit einem "netten" Anschreiben an den HÄndler und auch an VW schicken.

Dieses ewige hin und her und zu recht kommentierter "Verarsche" würde ich von vorneherein im Keim ersticken.
Ich würde sofortige Wandlung des Kaufvertrages fordern.
Richtig und wichtig ist zudem, dass in den ersten sechs Monaten nach Erstzulassung VW in der Beweispflicht ist.

bei uns in Bonn sagt man.

et hät schon immer jutjejange

Jürgen

ich habe etwas entscheidendes vergessen.

Das Gutachten würde ich natürlich als Anlage zu dem Anschreiben meines ANWALTES mitschicken.

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