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Herz meines TT "gebrochen"

Audi TT 8J
Themenstarteram 2. September 2012 um 18:16

Hallo liebe MTler,

am Freitag hat mein TTR BJ 3/2008 mit 89500 km seinen Geist aufgegeben.

Nach 2-3 Rucklern war der Motor nicht mehr zum Laufen zu bringen.

Mein Händler kann oder will noch keine Aussage zur Ursache machen, da am Montag ein Fachmann aus IN kommt.

Ein befreundeter KFZ Meister vermutet, dass ein Pleuellager sich verabschiedet hat, nachdem ich ihm die Geräusche beim Versuch den Motor zu starten beschrieben habe und er die Zündkerze gesehen hat.

Wie es aussieht wird ein anderer Motor fällig sein.

Habt Ihr damit schon Erfahrungen gemacht (Kulanz seitens Audi)?

Dscf2679
Dscf2680
Dscf2681
+2
Beste Antwort im Thema
am 3. September 2012 um 13:10

gibt es für sowas nicht Anwälte (von denen sogar ein paar Ahnung haben?)

... auch die müssen leben können :D:D

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Hattest Du eine Anschlußgarantie ?

Bist Du der Erstbesitzer ?

Wann wurde der letzte Service gemacht ?

Hast Du ein lückenloses Serviceheft von Audi Werkstätten durchgeführter Inspektionen ?

Themenstarteram 2. September 2012 um 18:57

Keine Anschlussgarantie

bin der 2. Besitzer seit 10/2010

letzter Service lt. Scheckheft, Ölwechsel im Januar 2012 mit Shell Helix Ultra 5W 30 AV-L

lückenlos und nur bei Audi

Das wird eng :(

Ohne Anschlußgarantie bei einem 4,5 Jahre alten Auto mit 90000km kann man wenn überhaupt auf Übernahme eines kleinen Anteils oder ggf. etwas vergünstigter Teilepreise hoffen.

Traurig aber wahr.

Wurde der denn bei einem Audihändler oder von Privat gekauft ?

Themenstarteram 2. September 2012 um 19:24

der Verkäufer war ein Audihändler in Koblenz

Wenn Du den Wagen 10/2010 bei einem Händler gekauft hast, besteht noch die theoretische Chance, dass sich der TT innerhalb der Gewährleistung befindet.

Dies setzt allerdings voraus, dass Dein Verkäufer damals die Verjährung der Gewährleistung nicht auf ein Jahr verkürzt hatte.

Sieh doch mal im Vertragstext nach.

Zitat:

Original geschrieben von Klaus1405

Hallo liebe MTler,

Ein befreundeter KFZ Meister vermutet, dass ein Pleuellager sich verabschiedet hat, nachdem ich ihm die Geräusche beim Versuch den Motor zu starten beschrieben habe und er die Zündkerze gesehen hat.

Hallo,

wenn die Kerze so aussieht hat das nix mit einem Pleuellager zu tun.

So weit man das auf den Bildern sehen kann ist die Kerze mechanisch beschädigt und nicht geschmolzen.

Soll heißen da hat was die Kerze platt geklopft, das kann eigentlich nur ein Ventil sein was abgerissen ist.

Meist passiert so was wenn der Motor mal überdreht wurde, das kann der Freundliche aber feststellen, ist im STG hinterlegt.

Die Kolben werden dann vermutlich auch entsprechend aussehen.

Ein Foto von den Ventilen und Kolben wäre interessant.

Problem wäre bei der Gewährleistung aber die Beweistlastumkehr nach 6 Monaten. Also selbst wenn die Frist nicht auf 12 Monate gekürzt wäre, dann müßte man dem Händler nachweisen, daß der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist aber sehr unwahrscheinlich. Leider ist in den Standardverträgen aber die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate beschränkt.

Interessant wäre es allerdings herauszufinden, ob das Auto mal ein Chiptuning hatte, das beim kauf nicht erwähnt wurde. Dann hat man nämlich gute Chancen auf Rückabwicklung.

Zitat:

Original geschrieben von Ravenous666

Problem wäre bei der Gewährleistung aber die Beweistlastumkehr nach 6 Monaten. Also selbst wenn die Frist nicht auf 12 Monate gekürzt wäre, dann müßte man dem Händler nachweisen, daß der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist aber sehr unwahrscheinlich. Leider ist in den Standardverträgen aber die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate beschränkt.

Interessant wäre es allerdings herauszufinden, ob das Auto mal ein Chiptuning hatte, das beim kauf nicht erwähnt wurde. Dann hat man nämlich gute Chancen auf Rückabwicklung.

Die Beweislastumkehr wird auch bereits nach den ersten 6 Monaten ab Kauf zu Lasten des Verbrauchers modifiziert. Trotz dieser Umkehr ist es aber immerhin noch Gewährleistung.

Ein Gutachter müsste dann für den T.E. darlegen, dass die Ursache für den Motorschaden nicht aus der Sphäre des Käufers stammt. Das halte ich für nicht unmöglich.

Wie möchtest Du ein Loskommen vom Vertrag über ein Chiptuning herstellen?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Ernie1

Wie möchtest Du ein Loskommen vom Vertrag über ein Chiptuning herstellen?

http://www.justiz.nrw.de/.../I_28_U_186_10urteil20120209.html

Zitat:

Original geschrieben von Ravenous666

Zitat:

Original geschrieben von Ernie1

Wie möchtest Du ein Loskommen vom Vertrag über ein Chiptuning herstellen?

http://www.justiz.nrw.de/.../I_28_U_186_10urteil20120209.html

Okay, aber:

der Rücktritt ist als Gestaltungsrecht an die Verjährung der Mängelgewährleistung gekoppelt, 218 § BGB.

Das bedeutet, dass nach § 218 BGB der Rücktritt nicht mehr erklärt werden kann, wenn auch der Gewährleistungsanspruch verjährt ist.

Insoweit sind die Chancen hier keineswegs besser.

Es hängt auch hier alles von dem Bestehen der Gewährleistung ab.

am 3. September 2012 um 13:10

gibt es für sowas nicht Anwälte (von denen sogar ein paar Ahnung haben?)

... auch die müssen leben können :D:D

Zitat:

Original geschrieben von Vollted

gibt es für sowas nicht Anwälte (von denen sogar ein paar Ahnung haben?)

... auch die müssen leben können :D:D

Wobei ja einer genügen würde. Mehrere kann man kaum bezahlen.

am 3. September 2012 um 13:20

bei Audi und nem TT SOLLTEST du mehrere Anwälte haben :D:D:D

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