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Heckspoilerlippe mit oder ohne ABE/Gutachten

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 17. Januar 2014 um 21:57

Sehr guten Abend,

Ich hätte eine frage, und zwar überlege ich mir seit kurzem eine Heckspoilerlippe an meinem W203 C Klasse Limousine zu befestigen, bzw. erst mal einen kaufen.

Nur habe ich das mit dem Teilgutachten bekommen, nur leider verstehe ich das ganze nicht..

 

Ist das Teilgutachten plficht? Denn ich habe einen im eBay gefunden (Artikelnummer: 140391120104) aber ich denke, es ist ohne Teilgutachten, bzw. nicht Tüv frei.

 

Ich höre gerne euren ratschläge und bedanke mich in Vorraus :)

 

Mit freundlichen Grüßen

NevElli

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18 Antworten
am 18. Januar 2014 um 2:36

Moin,

Du wirst sicher eine ABE oder eine Teilegutachten brauchen, zumal es bei dem Artikel nicht einmal um ein org. Mercedes-Benz Artikel handelt.

Stell Dir mal vor, dass angeklebte Teil löst sich während der Fahrt, (z. B. auf der Autobahn bei hoher Geschwindigkeit), und trifft ein nachfolgendes Fahrzeug oder es wird dadurch noch jemand verletzt.

Ohne ABE, bzw. ohne Teilegutachten hast Du dann aber echt schlechte Karten. Zudem verlierst DU die allgemeine Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug, wenn Du solche nicht zugelassenen Teile anbaust und Dich damit im öffentlichen Strassenverkehr bewegst. Ebenso ist der Haftpflicht-Versicherungsschutz dann weg.

Fazit, lass die Finger von diese Teilen. Gibt nur Ärger.

Hallo,moin

Das Teill hatte ich zuerst auch,ist viel zu hart zum montieren,da nicht vorgebogen!

Ich habe mir dann einen von Schätz-Tuning gekauft,der ist passgenau und hat ABE ohne Eintragungspflicht.

Der kostet allerdings das 10-fache.

Gruss Migoela

Themenstarteram 18. Januar 2014 um 11:43

danke der Mercedesfahrer, war ein guter beispiel, was mich zum nachdenken gebracht hat, lieber gebe ich mehr aus und kaufe mir mit abe, als wen jemabd verletzt wird und ich kein Haft-Pflicht Versicherung habe..

migoela, wie viel kostet es von Schätz-Tuning einen zu kaufen? 10 fache kostet dann ca. fast 200€ ?

Das ist mir aber zu viel.. :/

Ich habe noch eine gefunden von Lorinser, für ca. fast 40 €

eBay Artikelnummer: 261053534048, Kann man da vertrauen? Ist dieses Gutachten von Lorinser Hecklippe vertraulich? könnt ihr mir nochmal helfen? danke

am 18. Januar 2014 um 12:09

Moin NevElli,

schau Dir die Anzeige genau an, das ist kein billiger Schund. Das Teil ist in Ordnung.

Also hierfür: Daumen hoch!

 

Bildschirmfoto-2014-01-18-um-13-06-30
am 18. Januar 2014 um 13:47

Mit Lorinser ist man definitiv auf der sicheren Seite.

Ich bin gerade ziemlich überrascht, was das Preis angeht, ist aber anscheinend, wie in der Beschreibung steht ein Abverkauf. Habe mir deswegen direkt eines bestellt.

Wird zwar sicherlich nur grundiert sein, aber der Preis für neue Qualitätsware mit Zulassung ist eigentlich unschlagbar.

am 21. Januar 2014 um 11:23

Am Samstag bestellt, heute angekommen. :D

Ist doch leider etwas größer, als ich erwartet habe. Ich würde sogar sagen, dass er etwas größer ist, als der von AMG, wobei mir jetzt auf Anhieb ein Direktvergleich fehlt.

Mitgeliefert sind auch zwei Lorinser Aufkleber (schwarz und silber), die man in eine Mulde im Spoiler einkleben kann. Gefällt mir persönlich besser, als der von Schätz. Erst recht, weil hier die Teilenummer nicht so auffällig eingraviert ist.

ABE ist vorhanden, die Änderungsmaßnahme muss aber trotzdem wie üblich in den Papieren eingetragen werden.

Werde das ganze aber wahrscheinlich frühestens im Februar machen, muss ja noch lackiert werden usw.

Zitat:

Original geschrieben von KKolja

ABE ist vorhanden, die Änderungsmaßnahme muss aber trotzdem wie üblich in den Papieren eingetragen werden.

Habe ich da was nicht mitbekommen? Eintragung bei vorhandener ABE??

Dann müste ich ja meine Alufelgen auch eintragen lassen.

am 21. Januar 2014 um 12:47

Also das verstehe ich auch nicht!:confused:

Bei einer ABE muss nichts eingetragen werden, ist es jedoch "nur" ein Teilegutachten nach §19, dann muss dies von der Prüfstelle (TÜV, Dekra u.a.) abgenommen werden und danach eingetragen werden!

Also, was ist nun dabei, ne ABE oder ein Teilegutachten nach §19?

Gruss

Hi,

auch bei einer ABE sind häufig Einbauabnahmen fällig,dabei wird Kontrolliert ob das Teil Ordnungsgemäß und der ABE entsprechend verbaut ist.

Auch bei Alufelgen mit ABE wird häufig eine Abnahme verlangt.

Ob es nötig ist ergibt sich aus den angaben in der ABE.

Die weitläufige Meinung das es bei einer ABE grundsätzlich reicht diese mitzuführen stimmt so nicht.

Gruß Tobias

am 21. Januar 2014 um 18:06

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

auch bei einer ABE sind häufig Einbauabnahmen fällig,dabei wird Kontrolliert ob das Teil Ordnungsgemäß und der ABE entsprechend verbaut ist.

Auch bei Alufelgen mit ABE wird häufig eine Abnahme verlangt.

Ob es nötig ist ergibt sich aus den angaben in der ABE.

Die weitläufige Meinung das es bei einer ABE grundsätzlich reicht diese mitzuführen stimmt so nicht.

Gruß Tobias

Hallo Tobias,

deinen Angaben muss ich leider widersprechen. Anbei mal der Unterschied zwischen ABE und Teilegutachten, Angaben von der HP von TRW-Lucas:

 

ABE und TÜV-Gutachten – so behalten Sie den Durchblick

Fast alle Produkte aus dem großen Sortiment von TRW-Lucas verfügen über eine ABE, einige wiederum über ein TÜV-Gutachten. Nur ausgesprochene Rennsportteile sind davon ausgenommen. Allerdings sind bei ABE und TÜV-Gutachten einige Unterschiede zu beachten.

Fahrzeugteile mit ABE

Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) wird vom KBA (dem deutschen Kraftfahrt-Bundesamt) für ein bestimmtes Bauteil, wie z.B. eine Bremsscheibe, erteilt. Dazu vergibt das KBA eine fünfstellige KBA-Nummer. Die ABE des KBA ist international gültig und damit auch das unten beschriebene Vorgehen.

Zum Beweis, dass ein TRW Produkt eine KBA-Nummer hat, ist diese auf dem betroffenen Teil eingeprägt oder aufgedruckt. Außerdem wird es nur mit der schriftlichen Betriebserlaubnis des KBA ausgeliefert. In der ABE werden je nach Produkt sämtliche Motorradmodelle aufgeführt, für die sie gültig ist.

Beim Einbau ist die Anleitung von TRW unbedingt einzuhalten. Die offizielle ABE ist unterwegs mitzuführen. Es sei denn, es ist ein Eintrag in den Fahrzeugpapieren erfolgt.

Bei einem Produkt mit einer ABE ist ein Vorführen des Fahrzeugs beim TÜV nach dem Einbau grundsätzlich nicht notwendig.

Fahrzeugteile mit TÜV-Gutachten

Alle Produkte von TRW, die über ein GA (Gutachten - oder auch TGA abgekürzt = Teilegutachten) des TÜV (Technischer Überwachungsverein) verfügen, werden mit dem entsprechenden Dokument ausgeliefert.

Beim Ein- bzw. Anbau muss die Anleitung von TRW eingehalten werden. Anschließend muss das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorgeführt werden.

Dabei dürfen Sie das TÜV-Gutachten nicht vergessen, denn in den Fahrzeugpapieren muss auch unverzüglich ein Eintrag des entsprechenden Fahrzeugteils erfolgen.

Bei Verlust der Original ABE oder des Original TÜV-Gutachtens

Wenn Sie die Original ABE oder das TÜV-Gutachten eines unserer Produkte verlieren sollten, können Sie schnell für Ersatz sorgen. Sämtliche Dokumente stehen zum Download auf unserer Homepage zur Verfügung!

 

Hoffe den Irrtum deinerseits somit aus dem Weg geräumt zu haben!

LG

Danny

am 21. Januar 2014 um 18:10

...und wenn man auf dem Angebotsbild hin sieht, steht da eindeutig TÜV-Teilegutachten. D.h. die Spoilerlippe muss nach dem Anbau vom TÜV abgenommen und anschließend eingetragen werden!

Nix mit ABE!!!

am 21. Januar 2014 um 22:03

Zitat:

Original geschrieben von amdwolle

Zitat:

Original geschrieben von KKolja

ABE ist vorhanden, die Änderungsmaßnahme muss aber trotzdem wie üblich in den Papieren eingetragen werden.

Habe ich da was nicht mitbekommen? Eintragung bei vorhandener ABE??

Dann müste ich ja meine Alufelgen auch eintragen lassen.

Mir fällt da ein Beispiel zu ein. Meine Stahlflex Leitungen fürs Mopped haben eine ABE, da ich aber auch noch einen verbreiterten Lenker habe, musste ich die Leitungen eintragen lassen.

Gruß

Hi,

@ schwabenfranke

Schön wenn das für die Teile von TRW zutrifft,das heißt jedoch nicht das es generell so ist ;)

Betriebserlaubnis

Unter dem Absatz:

Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

kann man sehr schön nachlesen :

... Die Anbauanweisungen können jedoch das Fortgelten der Betriebserlaubnis von der Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3, Satz 1, Ziffer 3 StVZO abhängig machen. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der Änderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können.

Die Auflagen in einer ABE müssen peinlichst genau eingehalten werden und unter diesen Auflagen kann eben auch eine Änderungsabnahme stehen. Diese Änderungsabnahme dürfen aber alle Prüforganisationen machen (Dekra,Güs etc.) muß also nicht zwangläufig der Tüv sein. Außerdem muß man diese Änderung auch nicht unbedingt in die Fahrzeugpapiere übernehmen. Die Papiere von der Änderungsabnahme reich in kombination mit der ABE.

 

Gruß Tobias

am 22. Januar 2014 um 9:40

Tut mir leid für die Verwirrung. Es liegt ein Teilegutachten bei.

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