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Halt, Stop-Polizei! Weiterfahren bis zu einer Haltemöglichkeit oder sofort stehen bleiben?

Themenstarteram 25. November 2019 um 8:59

Seltsame Ereignisse, wobei mich doch dringend interessieren würde, was denn nun rechtlich richtig ist?

Ich befuhr eine Landstraße, erlaubt sind 100 km/h, die ich auch knapp fahre.

Hinter mir eine Polizeistreife im Rückspiegel zu lesen der Lichtbalken mit roter Schrift: Stop-Polizei!

Es ist kein Seitenstreifen vorhanden und ich fahre noch etwa 200 m weiter in eine Bushaltestelle; halte hier an und es handelt sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle.

Für das "missachten" der Aufforderung zum anhalten soll ich aber 20 Euro Verwarnungsgeld bezahlen.

Das lehne ich ab und beschwere mich später, mit Erfolg, Verfahren eingestellt.

Nun, letzte Woche, eine Bundesstraße, erlaubt sind 70 km/h, die ich auch fahre.

Hinter mir eine Polizeistreife und exakt die gleiche Situation wie oben beschrieben: Stop-Polizei!

Auch hier gibt es keinen Seitenstreifen und ich entscheide mich diesmal für das Gegenteil und lege mehr oder weniger eine Vollbremsung hin. Der Fahrer des Polizeiwagens reagiert gut und es passiert nichts. Ich werde aufgefordert, auf dem Mittelstreifen; der eine markierte Sperrfläche ist, anzuhalten. Der Anweisung folge ich natürlich, logisch.

Der Fahrer des Polizeiwagens springt aus dem Wagen und fragt mich, ob ich verrückt wäre, eine Vollbremsung hinzulegen? Ich entgegnete, das ich ja nur der Weisung der Polizei Folge geleistet habe und Stop heißt für mich nun einmal sofort anzuhalten, auch wegen des Stresses des oben beschriebenen Erlebnisses entsprechend zu entgehen.

Der wußte selber keine Antwort; trotzdem soll ich 10 Euro Strafe bezahlen wegen Verstoßes gegen §§ 56 und 57 des OWiG.

Der Grund des Anhaltens war übrigens das nicht korrekte Anbringen des Kennzeichens in der dafür vorgesehenen Vorrichtung des Fahrzeugs. Bei bestimmten Fahrzeugen aus Amerika ein riesiges Problem, nur ich zerkratze das Auto nicht mit den Kennzeichen und wenn mir die passende Größe durch das zuständige Strassenverkehrsamt verweigert wird, ist das am Ende nicht mehr mein Problem.

Für diesen "Verstoß" sollte ich dann aber 60 Euro plus einen Punkt "kassieren". Ich erklärte den beiden Polizeibeamten, das ich den Verstoß nicht zugebe und bereit bin, mich dafür bis "Sanktnimmerlein" vor Gericht zu streiten, denn mein guter Wille war ja zu erkennen und was nicht passt, passt einfach nicht, und das Kennzeichen passend zu "verbiegen" ist ja dann auch nicht erlaubt!

Die beiden Polzeibeamten nahmen jetzt ihren Vorwurf zurück, denn das Problem ist ja so auch nicht lösbar gewesen.

Mir wurde dann noch der Zahlschein ausgestellt über 10 Euro die doch heute eine recht seltsame Form haben.

Aber was ist denn nun richtig? Weiter fahren und eine entsprechende sichere Stelle zu suchen mit der Konsequenz wie ganz oben beschrieben? Oder ist es besser der Anweisung sofort Folge zu leisten und wenn es kracht; wer hat denn dann Schuld?

Beste Antwort im Thema

Was richtig ist? Blinker rechts um anzuzeigen, dass man die Aufforderung gesehen hat und entweder langsam Tempo reduzieren oder bis zur nächsten bekannten Haltemöglichkeit weiter fahren. Jedenfalls keine Vollbremsung. Aber das sollte einleuchten.

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Was richtig ist? Blinker rechts um anzuzeigen, dass man die Aufforderung gesehen hat und entweder langsam Tempo reduzieren oder bis zur nächsten bekannten Haltemöglichkeit weiter fahren. Jedenfalls keine Vollbremsung. Aber das sollte einleuchten.

Themenstarteram 25. November 2019 um 9:12

Ja, so denke ich auch, aber das es ja so auch nicht richtig ist, habe ich ja zuerst erlebt wo mir vorgeworfen wurde, dem Haltesignal nicht nachzukommen! Da ist ein Widerspruch.

Egal wie Du es machst,es wird immer falsch sein.

Die einen Beamten legen es so aus,die Anderen wieder anders.Das ganze ist wahrscheinlich auch vor Gericht Auslegungssache vom Richter !

Aber ein anderer (nicht ganz ernstgemeinter !) Tipp :

Hole Dir doch ein „unauffälligeres“ Fahrzeug - dann wirst du nicht so oft angehalten.......

Zitat:

@schlumpino schrieb am 25. November 2019 um 09:59:13 Uhr:

Aber was ist denn nun richtig? Weiter fahren und eine entsprechende sichere Stelle zu suchen mit der Konsequenz wie ganz oben beschrieben? Oder ist es besser der Anweisung sofort Folge zu leisten und wenn es kracht; wer hat denn dann Schuld?

Hmm, dir fällt also keine Zwischenlösung zwischen "weiterfahren zur Bushaltestelle" und "Vollbremsung" ein?

Dann schlage ich mal eine MPU vor.

Vollbremsung ist an Unfähigkeit IMHO nicht mehr zu überbieten, zur Bushaltestelle oder sonst einer Anhaltemöglichkeit in ein paar hundert Metern, wäre ich aber auch weiter gefahren und würde das auch weiterhin so praktizieren.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 25. November 2019 um 10:18:57 Uhr:

Dann schlage ich mal eine MPU vor.

schon im vierten Beitrag. Respekt. Diese Empfehlung kommt sonst frühestens auf der zweiten Seite. :D

Ähnliche Situation hatte Ich auch mal. Da war es eine allgemeine Verkehrskontrolle und Ich wurde in einem Kreisverkehr von einem Polizisten mit dem Anhaltestab aufgefordert anzuhalten.

Wobei diese Aufforderung eher zweideutig war, denn laut Bewegung des Anhaltestabes hieß das eher für mich "an der Kreisverkehrausfahrt raus... da standen auch zwei Streifenwagen und weitere Fahrzeuge, welche kontrolliert wurden.

Bin also dort hingefahren und habe angehalten.

Der Polizist rannte brüllend mir hinterher, weil Ich seiner Aufforderung nicht folgegeleistet habe. Auf dem Anhaltestab steht "Halt" und dann habe Ich auch anzuhalten.

Habe Ihm dann erklärt, daß seine Winkerei für mich so aussah, wie wenn Ich rausfahren soll und mich zu seinen Kollegen stelle für die Kontrolle.

Daraufhin reagierte der Polizist noch agressiver und brüllte mich an "Wenn Ich sage, Sie sollen anhalten, dann halten Sie auch gefälligst an.

Habe dem polizisten dann klar gemacht, daß Ich nicht mitten auf dem Kreisverkehr anhalten kann und zudem halte Ich ja jetzt.

Dieser Reaktion zur Folge habe Ich dann seinen Dienstausweis verlangt.

Wo ist das Problem, wenn man die Aufforderung erkannt hat, den Blinker rechts zu setzen und normal an zu halten? Sieht man in ein paar Metern Entfernung ne Haltebucht, Bushaltestelle oder nen Seitenstreifen fährt man mit gesetztem Blinker bis dahin. Ist nichts in Sichtweite hält man umgehend an, jedoch natürlich ohne ne Vollbremsung oder dergleichen hin zu legen.

So schwer kann das doch nicht sein?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. November 2019 um 10:28:23 Uhr:

schon im vierten Beitrag. Respekt. Diese Empfehlung kommt sonst frühestens auf der zweiten Seite. :D

Ich wollte es eigentlich im ersten Post haben (als ich den Thread geöffnet habe gab's noch gar keine Antworten), aber dann kam was dazwischen und es hat zeitlich nicht mehr gereicht. ;)

Gruß Metalhead

Blinker links und Vollgas, wurde noch nicht vorgeschlagen. ;)

Ich hätte einfach sofort rechts geblinkt, Gas weggenommen und wäre an geeigneter Stelle stehen geblieben. Je nach örtlicher Gegebenheit kann man noch 200 m weiter fahren, aber nicht bis in die nächste Stadt und auch nicht innerhalb von 20 m stehen bleiben, dass die Reifen quietschen und dir der Polizeiwagen auffährt. Da sitzen auch nur Menschen drin.

Erst vorgestern überrollte ein Polizeibus einen gerade frisch festgenommenen, weil sie vergasen, den Wählhebel auf P zu stellen.

Wäre auch nach kurz rechts blinken an der nächsten Möglichkeit stehen geblieben. Sicher nicht auf der Landstraße.

Mit einem SUV wäre ich durch den Graben aufs benachbarte Feld gefahren - sicherheitshalber gleich ein paar hundert Meter weiter auf den Acker rauf. Man kann nicht vorsichtig genug sein. :D

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. November 2019 um 10:28:23 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 25. November 2019 um 10:18:57 Uhr:

Dann schlage ich mal eine MPU vor.

schon im vierten Beitrag. Respekt. Diese Empfehlung kommt sonst frühestens auf der zweiten Seite. :D

Bei dieser Fragestellung vielleicht noch etwas zu spät. Erst die nicht enden wollende Diskussion über "Polizei im Haltverbot" und jetzt geht es hier weiter.

Das ist das typisch provokative Verhalten irgendwelcher Schlaumeier. Der eine Polizist beschwert sich, warum ich nicht sofort angehalten habe, wobei ich die 200 Meter zurückgelegte Strecke nach dem Anhaltezeichen schlichtweg für Quatsch halte, dann mache ich halt das andere Mal eine Vollbremsung.

Selten solch einen Blödsinn gehört.

Und um die Frage mal ernsthaft zu beantworten. Wie hier auch schon gesagt: Blinker setzen, dass der Anhaltende Bescheid weiß, ich habe euch gesehen und zeitnah rechts anhalten. Dann wird sich keiner beschweren bzw. dem Angehaltenen irgendetwas vorwerfen. Und bei 200 Metern schon gar nicht. Das sind bei der angeblich gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h ca. 8 Sekunden.

Also ich hab mal gehört nachts und so darf bis in die nächste Ortschaft weitergefahren werden vorallem für Frauen die nachts alleine im Wagen sitzen

Zitat:

@BK30nP schrieb am 25. November 2019 um 12:24:29 Uhr:

Also ich hab mal gehört nachts und so darf bis in die nächste Ortschaft weitergefahren werden vorallem für Frauen die nachts alleine im Wagen sitzen

Wo hast du das denn gehört?

Zitat:

Mit einem SUV wäre ich durch den Graben aufs benachbarte Feld gefahren - sicherheitshalber gleich ein paar hundert Meter weiter auf den Acker rauf.

wärst du nicht :p

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