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Hallo!

Ford
Themenstarteram 14. Juni 2011 um 12:34

Hallo!

Hab mal eine dringende frage und zwar, ein Kollege von mir hat sein auto vor 6-8Wochen verkauft(wegen Arbeitslosigkeit), jetzt kam der käufer und sagt er will das Geld wieder haben weil angeblich ein Motorschaden wäre wovon der Verkäufer aber nichts wusste wie soll man sich da verhalten!? Kaufvetrag wurde gemacht die Leute haben auch Probefahrt gemacht und das Auto lief ohne Probleme Im Kaufvertrag steht auch gekauft wie gesehen usw. Auf bekannte Menge wie ne Beule wurde hingewiesen!!!

Also meiner Meinung nach kann der Käufer doch nichts verlangen vorallem er ist ja damit auch unterwegs gewesen!?

Oder bin ich Falsch informiert?

Bitte um schnelle Hilfe

Danke im vorraus

Jetzicke

14 Antworten
am 14. Juni 2011 um 14:16

Alles richtig soweit,

 

der Käufer kann da nix machen

am 14. Juni 2011 um 15:08

Klar kann der Käufer da was machen, seht Ihr spätestens vor Gericht.

Denn gekauft wie gesehen und so ein Kram gibt es im rechtsgültigem Vertrag nicht.

Zudem muss der Verkäufer eine Gewährleistung geben, auch für Sachen wo er nicht weiß ob kaputt usw.

Ausser er schließt diese im Vertrag aus.

Gleich das Geld zurück kann er glaube nicht, da der Käufer dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung geben muss.

Ausser der Verkäufer hat arglistig Getäuscht.

Viel Spaß bei dem Rechtsstreit, welcher wohl jetzt auf Euch zukommt.

Zitat:

Bitte um schnelle Hilfe

Die kann immer nur ein Anwalt geben.

Ich persönlich würde dem Käufer die Kohle wieder geben, alles andere wird viel teurer und evtl. mit einer Strafe geahndet.

Naja, da müsste der Käufer aber doch dem Verkäufer erstx beweisen, dass der Schaden schon beim Verkauf vorhanden war, oder ?:rolleyes:

Das wird schwierig !

Wenn der Käufer beispielsweise falschen Sprit getankt hat, oder ohne Öl durch die Gegend gefahren ist, kann er wohl kaum den Verkäufer dafür verantwortlich machen !

In 6-8 Wochen fließt viel Wasser den Fluss runter;)

Zitat:

Original geschrieben von Jetzicke

Im Kaufvertrag steht auch gekauft wie gesehen

ebensogut hätte er auch "bratkartoffel" reinschreiben können, rechtlich hat das dieselbe bedeutung...

Zitat:

Oder bin ich Falsch informiert?

jop!

prinzipiell MUSS der verkäufer 24 monate gewährleistung geben...

diese kann bei einem gebrauchtfahrzeug auf 12 monate verkürzt werden (das muss aber schriftlich festgehalten werden)...

ein privatverkäufer kann die gewährleistung hingegen auch ganz ausschließen, was aber ebenfalls mit einer rechtskräftigen "sauberen" formulierung ("gekauft wie gesehen" zählt NICHT) schriftlich erfolgen muss...

hat dein kollege also keinen zusatz wie "das fahrzeug wird unter ausschluss der sachmängelhaftung verkauft" sollte er für die nächsten 24 monate keine größeren ausgaben tätigen und sich ein finanzielles polster für schadensersatzansprüche des käufers bilden...

Zitat:

Original geschrieben von hahohe92

Wenn der Käufer beispielsweise falschen Sprit getankt hat, oder ohne Öl durch die Gegend gefahren ist, kann er wohl kaum den Verkäufer dafür verantwortlich machen !

das ist NICHT das problem des käufers!

in den ersten 6 monaten nach dem kauf, muss der verkäufer der käufer nachweisen, das er durch sein handeln den defekt herbeigeführt hat...

nennt sich "beweislastumkehr"...

Vielleicht sollte man dazu wissen, um was für einen Motorschaden es sich handelt:rolleyes:

Müsste sich doch fesstellen lassen ob der Schaden evtl. schon bestand !

Zitat:

Original geschrieben von hahohe92

Müsste sich doch fesstellen lassen ob der Schaden evtl. schon bestand!

klar lässt sich das feststellen...

aber geh mal bei einen motoren-gutachter und frag mal, was das dazu notwendige gutachten kostet...

dieses gutachten muss nämlich der verkäufer zahlen (zumindest innerhalb der ersten 6 monate), wenn er die forderung des käufers abweisen will...

Wenn es dann wirklich so pervers ist, bleibt nur noch dem Verkäufer zu wünschen, dass er den richtigen Satz in den Vertrag mit eingebracht hat:rolleyes:

TOI TOI TOI;)

am 14. Juni 2011 um 17:16

Danke Magirus, wollte es auch gerade mal auseinander pflücken. :D

Sowas nennt man aus sicht des Verkäufers, die "Braune"Karte gezogen.

Sollte der Vertrag nicht zu gunsten des Verkäufers geschrieben sein.

am 14. Juni 2011 um 17:17

Übrigens ist dies ein neues Hobby im deutschem Land.

Auto kaufen, nach Mängeln und Lücken im Vertrag suchen und denn klagen!

So lässt sich viel Geld machen, wenn man sich mal so einige Leute anschaut.

Es bestehen ja meist nicht nur Ansprüche wegen des gezahlten Geldes, da kommt ja noch einiges mehr auf einen zu.

Ausfallskosten, An & Abmeldung, Leihfahrzeug (was auch finanziell gezahlt werden muss, wenn man ein Familienfahrzeug nutzt) usw usw....

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

So lässt sich viel Geld machen, wenn man sich mal so einige Leute anschaut.

jap!

insbesondere den älteren semestern, die noch per "handschlag" oder zweizeiler-kaufverträgen "gekauft wie gesehen" ihr altfahrzeug veräußern ist oft garnicht bewusst, in welche finanzielle gefahr sie dadurch kommen können...

am 16. Juni 2011 um 17:40

Gewährleistung als PRIVATER Verkäufer muss man überhaupt nicht leisten und ist auch nirgendwo so geschrieben.

Alleine als gewerblicher Verkäufer gibt es eine Gewährleistung, bei gebrauchten Waren kann die auf 12 Monate beschränkt werden allerdings kann er sie auch komplett auschliessen, wenn er nur als dritter für eine Privatperson verkauft, was immer mehr mode wird.

Zitat:

Original geschrieben von Jackson83

und ist auch nirgendwo so geschrieben.

so?

dann guck mal ins bgb...fängt ab §433 an...

ansonsten stehts hier für nicht-juristen erklärt....

Zitat:

Wenn im Kaufvertrag nichts zum Ausschluss der Sachmangelgewährleistung vereinbart wurde, dann hat der Erwerber Ihnen gegenüber umfassende Ansprüche.

am 16. Juni 2011 um 20:07

Zitat:

Gewährleistung als PRIVATER Verkäufer muss man überhaupt nicht leisten und ist auch nirgendwo so geschrieben.

Wie Margirus schon schrieb, ist es natürlich nicht an dem, was Du geschrieben hast.

Du KANNST die Gewährleistung komplett ausschliessen.

Dafür muss es im Vertrag festgehalten werden.

Sonst schaue mal in der Bucht, warum bei Privatauktionen wohl immer der gleiche Satz (vom Sinn her) drunter steht.

Wenn Du diesen gesehen hast, frage Dich mal, warum die das alle machen ;-)

Zitat:

wenn er nur als dritter für eine Privatperson verkauft, was immer mehr mode wird.

Deswegen wird auch oft im Streitfall geprüft, ob dieses rechtens war.

Denn viele machen es, damit sie die Gewährleistung nicht erbringen müssen.

Zitat:

allerdings kann er sie auch komplett auschliessen

Ein Händler / gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung voll ausschliessen?

Ne Ne Ne.

 

Zitat:

Original geschrieben von Jackson83

...allerdings kann er sie auch komplett auschliessen, wenn er nur als dritter für eine Privatperson verkauft, was immer mehr mode wird.

Wenn ihm dabei ein Umgehungstatbestand nachgewiesen wird, hat der Händler definitiv ein Problem.

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