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H Kennzeichen trotz „moderner“ Lackierung

Chevrolet Impala IV
Themenstarteram 12. Mai 2021 um 18:20

Servus Zusammen!

Habe seit einer Woche einen 63er Impala mit H Kennzeichen. Der Lack ist nicht mehr der beste.

Wenn ich den Wagen „modern“ (siehe Bild) lackiere kann das H Kennzeichen dann aberkannt werden???

 

Kann man sich irgendwo informieren lassen was erlaubt ist um das H nicht zu verlieren ??

 

Freu mich über Antworten-schöne Grüße

Asset.JPG
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14 Antworten

Gute Frage(n)!

Ja ich denke mit der Lackierung kann das H-Kennzeichen aberkannt werden. Wenn es nicht Bilder gibt die das Gegenteil beweisen. Also gab es "damals" doch schon Fahrzeuge mit "moderner" Lackierung.

Wobei es hier wohl nicht nur um die Farbauswahl sondern evtl. auch um die Lackart gehen könnte.

Beim TÜV anfragen.

Die müssten Auskunft geben können wie die nach der Umsetzung entschieden würden.

Wobei sich die Maßstäbe für die Entscheidung bestimmt auch ändern können.

Da gab es bestimmt auch originale Farben die gut aussehen. Ich würde davon eine nehmen. Wenn nicht gar die originale Farbe.

Themenstarteram 12. Mai 2021 um 18:40

Finde die Lackierung wie aufm Bild halt sehr geil....

 

meinst einfach beim TÜV anfragen?!

Zitat:

@mmsbii schrieb am 12. Mai 2021 um 20:40:29 Uhr:

Finde die Lackierung wie aufm Bild halt sehr geil....

meinst einfach beim TÜV anfragen?!

Klar, Argumente sammeln, hingehen fragen und am besten auch die Antwort gut dokumentieren.

Argumente und Antwort zu den Fahrzeugunterlagen abheften.

Themenstarteram 12. Mai 2021 um 18:51

Argumente für so eine Lackierung wird wahrscheinlich schwierig

 

Vielleicht jemand Erfahrung???

Ich habe für meinen E31 mit nicht originaler Farbe (Orange) das H-Kennzeichen bekommen. Grundvoraussetzung ist das es ein zeitgenössischer Umbau/Lackierung ist. War bei mir der Fall. Also wenn Du Fotos oder Anbieter aus dem Zeitraum vorzeigst, die das zeigen bzw. angeboten haben, dann kann einer nicht originalen Farbe nichts im Weg stehen!

Paar Argumente/Belege gibt's hier, denn Metalflake + Co. haben (zumindest in USA) eine lange Tradition, guggsDu

Übersetzung :

http://translate.google.com/translate?...

Originalseite :

https://kustomrama.com/wiki/Metalflake

Ok, ein Kranken- oder Leichenwagen in Flip-Flop-Lackierung . . . wär dann vielleicht doch bissl unangemessen/übertrieben ;-)

Auf jeden Fall den zuständigen Prüfer vorher fragen ---> denn der muß das ja letztendlich auch mal absegnen.

Themenstarteram 12. Mai 2021 um 21:14

Zitat:

Ok, ein Kranken- oder Leichenwagen in Flip-Flop-Lackierung . . . wär dann vielleicht doch bissl unangemessen/übertrieben ;-)

:D

 

Danke für den Beitrag - meinst das dass reichen kann ?

Wäre ja super

Am Ende hat immer der Prüfer das letzte Wort, es ist also immer angebracht mit diesem darüber zu reden, vorher.

https://www.tuvsud.com/.../oldtimer

Dies ist eine bundesweit anerkannte Fach-Abteilung für alle AW des vergangenen Jahrhunderts. Mannheim war die erste Anlaufstelle dieser Art. Nach ihrem Vorbild sind mittlerweile auch anderswo sachkundige Fachpersonen tätig. Das größte Unterlagen-Archiv liegt weiterhin in MA.

Ich konnte sebst bereits mehrfach über Einzelhilfe nachweisen, was ehemals ging - die Originale meiner Nachweis-Papiere blieben als Kopien für artverwandte Anfragen dort.

Die Lakierung sollte möglich sein. Ob nun ein Wagen in diesem Ornat eingeführt wird oder hier nach Ursprungs-Vorbildern und Eigen-Fantasie für den 'technischen Unbedenklichkeist-Nachweis' vorgestellt wird, sollte kein (Ab-)Wertungsgrund sein.

Mit Grüßen, Frank.

Themenstarteram 13. Mai 2021 um 9:01

Vielen dank Frank !!

Mein Kenntnisstand:

Beim >H< geht es um zeitgenössische Erscheinung.

D.h. Wenn die bunte Lackierung in den ersten 10 Autojahren aufgebracht wurde und/oder (großer Streitpunkt !!!) 30 Jahre alt ist, ist er zeitgenössisch.

Alles andere ist "Bloß" ein altes Auto mit bunter Lackierung und wird nur mittels normalen Kennzeichen zugelassen.

---

Bei Restaurationen darf aber dennoch auf heutige Techniken zurückgegriffen werden:

Fürs H darf eine Neulackierung anstatt Nitrolack ein Wasserlack sein.

Fürs H darf ein Coca-Cola-Schriftzug (als Werbung) vorhanden sein, auch wenn es das nie ab Werk gab.

Zitat:

@Platter2 schrieb am 03. Juni 2021 um 02:4:24 Uhr:

Fürs H darf eine Neulackierung anstatt Nitrolack ein Wasserlack sein.

Fürs H darf ein Coca-Cola-Schriftzug (als Werbung) vorhanden sein, auch wenn es das nie ab Werk gab.

Auch für Lackierung und Werbung gilt, dass sie zeitgenössisch sein muss. Es kommt nicht nur darauf an, was und wie ab Werk geliefert wurde, sondern ob etwas vor mindestens 30 Jahren verändert wurde bzw. in den ersten 10 Jahren hätte geändert werden dürfen.

Deshalb darf auch nicht jede Art von Werbung auf einen Oldtimer, wenn er seinen Status nicht verlieren soll.

 

Grüße vom Ostelch

Dürfen reicht nicht, um zeitgenössisch zu sein muss die Werbung bzw. Änderung auch in den ersten 10 Jahren "üblich" gewesen sein.

Mal als Beispiel:

Natürlich hätte man 1953 die Buchstabenfolge "www.motor-talk.de" auf seinen T1-Bus lackieren dürfen. Kein Gesetz hätte das verboten. Da allerdings in den 50er Jahren mit dieser Buchstabenfolge niemand etwas hätte anfangen können war das damals nicht üblich. Damit wäre eine solche Beschriftung heute ein k.o.-Kriterium für den Oldtimer-Status eines 1951er T1-Busses.

Jedenfalls formal; dass man in der Praxis lange genug damit durchkommen kann ist ja bekannt...

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. Juni 2021 um 17:50:13 Uhr:

Dürfen reicht nicht, um zeitgenössisch zu sein muss die Werbung bzw. Änderung auch in den ersten 10 Jahren "üblich" gewesen sein.

Genau das beschreibt doch der Begriff "zeitgenössisch" sehr gut. So manches wäre auch z.B. für die 50er Jahre "zeitgenössisch" aber nicht unbedingt "üblich". URLs waren das damals sicher weder das eine noch das andere.

Grüße vom Ostelch

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