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Guter Rat teuer

BMW 3er E92
Themenstarteram 24. September 2013 um 15:38

Nach sieben Jahren unfallfreier fahrt hab ich es jetzt doch geschafft einen Unfall zu bauen.

Kurzfassung: vorfahrt missachtet ,bin dann dem anderem verkehrsteilnehmer seitlich bei geringer Geschwindigkeit reingefahren.

Ergebniss: Stossstange ,Kennzeichen und Motorhaube deformiert.

Scheinwerfer intakt, der kühler sieht ebenfalls sehr gut aus...Airbag nicht ausgelöst.

Polizei hat den Unfall aufgenommen, der Unfallgegner nahms auch eher gelassen... dannach bin ich gleich zu BMW Entenmann gefahren konnte beim fahren absolut keine Beeinträchtigung feststellen (nochmal glück gehabt dachte ich).

Der Mitarbeiter schätzte den schaden auf "weit über 3000euro..."

Versicherung angerufen: (Vollkasko, keine werkstattbindung, also freie werkstattwahl ,optimaltarif rabattschutz)

Versicherung schickte später einen Gutachter...der ließ die Stossstange entfernen und fand leider 2 verbogene längsträger dahinter...Reperaturkosten laut Gutachter: netto 12.400euro !

davon alleine Arbeitslohn für BMW 6.100euro, Lackierung knapp 1800euro Ersatzteile 4.400euro usw

Habe mit dem Gutachter am Telefon gesprochen, der meinte das man sowas eigentlich richten könnte, anstatt neuteile für 3000euro zu bestellen. Aber bei BMW wird nichts gerichtet sondern alles neu bestellt.

ein wirtschaftlicher Totalschaden besteht meiner meinung nicht, da mein Auto

so ungefähr 30.000wert (war)...

Im letztem Brief der Versicherung steht: Ich wäre für den Unfall verantwortlich, der schaden wird nach sach-und Rechtslage reguliert. (klingt schonmal negativ)

irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das die Versicherung freiwillig soviel kohle rausrückt, weil die 12.000euro einfach total übertrieben sind.

Recht haben und vor Gericht recht bekommen sind in Deutschland leider 2 völlig unterschiedliche Sachen.

 

was für Vor und Nachteile entstehen mir wenn ich das Auto nicht bei BMW reparieren lasse sondern woanders? aber eigentlich hätte ich auf das Auto noch 1-2 jahre garantie die ja dann verfällt???

gibt's sonst noch Möglichkeiten ? sind alle BMW vertragwerkstätten gleich teuer ?

Ich hänge eigentlich sehr an meinem Auto aber wenn es nicht anders geht verkauf ich es so wie es ist, und nehm die Kohle von der Versicherung (falls das überhaupt geht bzw sinn macht)

versteht mich bitte nicht falsch! ich will auf keinenfall irgendwie Profit aus der Sache schlagen, sondern nur ein sauberes Auto, bzw den besten Lösungsweg ohne viel ärger und unnötig Geldverlust.

danke fürs lesen

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

In fast jedem "Optimaltarif" ist grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Und Vorfahrt missachten ist keine grobe Fahrlässigkeit. Was man nicht ausschliessen kann ist beispielsweise bei rot über die Ampel, betrunken, deutlichst zu schnell oder überholen im Überholverbot. Aber nicht ein Vorfahrtsgebot missachten. Genau für solche Sachen schließt man doch VK ab. Mach dir nicht jetzt schon Sorgen. Nimm den Kostenvoranschlag deiner Wahl und reich ihn ein. Sollte die Versicherung wirklich wegen grober Fahrlässigkeit intervenieren ... richten lassen, Darlehen aufnehmen, Anwalt einschalten und die Zinsen mit einklagen. Meistens wirkt schon diese Ankündigung eines RA Wunder.

Aber jetzt erst mal in Ruhe abwarten ... soweit man von Ruhe reden kann

Viel Recht ... oder auch Glück.

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Servus.

Aus meiner Sicht hast Du 2 Möglichkeiten:

1) Du behälst die Kiste: Dann lass ihn bei BMW reparieren. Klar, die schlagen ordentlich drauf, aber das hat Dich nicht zu jucken, da Deine Versicherung zahlt! Ich würde da nicht anfangen und irgendwo anders reparieren lassen, vor allem da Dein Auto Recht neu ist und Du scheinbar noch Garantie hast!

2) Du verkaufst die Kiste mitsamt Schaden und kassierst die Kohle von der Versicherung. Das wäre dann die Summe des Kostenvoranschlags MINUS Mehrwertsteuer. (Wenn Du das machst, setz ihn nicht zu niedrig bei mobile.de an, den Fehler hab ich bei meinem Audi gemacht und mich vor Anrufen nicht mehr retten können. Nachteil: Du wirst ziemlich viele zwielichtige Händler mit Migrationshintergrund kennenlernen ;) Hab ich alles schon hinter mir... ) Allerdings weiß ich nicht genau ob das auch funktioniert wenn Du der Verursacher bist (Edit: Sollte tadellos klappen nach etwas nachlesen ;) ).

Alles andere wäre in meinen Augen Schwachsinn... :)

PS: Viel Spaß beim Lesen! https://www.google.de/search?...

Themenstarteram 24. September 2013 um 15:54

Mann soll den Teufel nicht an die Wand malen, aber ich glaub die Versicherung wird mir ""grobe Fahrlässigkeit"" unterstellen/ vorwerfen...

und kommt vielleicht sogar damit durch.

weil vorfahrt missachtet gilt ebenfalls als grob fahrlässig .

naja ich muss jetzt mal abwarten

In fast jedem "Optimaltarif" ist grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Und Vorfahrt missachten ist keine grobe Fahrlässigkeit. Was man nicht ausschliessen kann ist beispielsweise bei rot über die Ampel, betrunken, deutlichst zu schnell oder überholen im Überholverbot. Aber nicht ein Vorfahrtsgebot missachten. Genau für solche Sachen schließt man doch VK ab. Mach dir nicht jetzt schon Sorgen. Nimm den Kostenvoranschlag deiner Wahl und reich ihn ein. Sollte die Versicherung wirklich wegen grober Fahrlässigkeit intervenieren ... richten lassen, Darlehen aufnehmen, Anwalt einschalten und die Zinsen mit einklagen. Meistens wirkt schon diese Ankündigung eines RA Wunder.

Aber jetzt erst mal in Ruhe abwarten ... soweit man von Ruhe reden kann

Viel Recht ... oder auch Glück.

Seh ich wie Zimpa.

Rede einfach mit Deiner Versicherung und alles wird gut ;)

Ich an Deiner Stelle würd die Kiste einfach bei BMW reparieren lassen und gut.

Wenn Du allerdings Lust auf ne andere Kiste hast, dann nimm das Geld und reich den neuen Kaufvertrag nach, um auch die Mwst ausbezahlt zu bekommen.

am 25. September 2013 um 9:47

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

In fast jedem "Optimaltarif" ist grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Und Vorfahrt missachten ist keine grobe Fahrlässigkeit. Was man nicht ausschliessen kann ist beispielsweise bei rot über die Ampel, betrunken, deutlichst zu schnell oder überholen im Überholverbot. Aber nicht ein Vorfahrtsgebot missachten. Genau für solche Sachen schließt man doch VK ab. Mach dir nicht jetzt schon Sorgen. Nimm den Kostenvoranschlag deiner Wahl und reich ihn ein. Sollte die Versicherung wirklich wegen grober Fahrlässigkeit intervenieren ... richten lassen, Darlehen aufnehmen, Anwalt einschalten und die Zinsen mit einklagen. Meistens wirkt schon diese Ankündigung eines RA Wunder.

Aber jetzt erst mal in Ruhe abwarten ... soweit man von Ruhe reden kann

Viel Recht ... oder auch Glück.

Ganz genau so!

Entenmann?

Die größte Apotheke im ES Kreis?

Da gehst woanders hin!

Hab Dir ne gute Werke, die auch für Emann lackiert und instandsetzt.

Gruß aus ES.

Zitat:

Original geschrieben von Zeiti0019

Entenmann?

Die größte Apotheke im ES Kreis?

Da gehst woanders hin!

Hab Dir ne gute Werke, die auch für Emann lackiert und instandsetzt.

Gruß aus ES.

..da fehlt was... :eek:

"per PN gesendet " ;):cool:

 

nehme ich an :D

hmm Entenmann,verkaufen die nicht normalerweise Cookies?Jetzt auch BMW´s,RESPEKT :p:p:p

http://cdn.thegloss.com/files/2011/07/entenmanns.jpg

Solang dir nix passiert ist.

Wenn dir die Versicherung die 12000 Euro abzgl.. MwSt. auszahlt, verkauf die Karre im jetzigen Zustand. Ein besseres Geschäft machst nie wieder.

Und wenn Du es beim Entenmann reparieren lassen möchtest, dann lass es da machen. Du bist nicht in der Pflicht, Dir noch 10 andere Werkstätten zu suchen, von denen eine dann vielleicht günstiger ist.

Wie schon geschrieben, kann jemand, der aufgrund Unachtsamkeit einen Vorfahrtsverstoss begangen hat, niemals wegen grober Fahrlässigkeit belangt werden.

Er muß nicht suchen und auch nicht weit fahren.

Er soll einfach gleich dahin gehn, wo der :) seine Autos auch instandsetzen läßt.

Zum Karosseriebauer direkt und das zu sicher günstigeren Kursen.

hy fireblader,

Zitat:

Du bist nicht in der Pflicht, Dir noch 10 andere Werkstätten zu suchen, von denen eine dann vielleicht günstiger ist.

bei VK Schäden besteht Schadenminderungspflicht durch den Kunden - die Versicherung hat ein begrenztes Weisungsrecht ........... die Sache kann ggf. ganz schön nach hinten losgehen :D

am 26. September 2013 um 5:07

Irgendwie versteh ich gerade das Problem nicht so richtig.

1.) Die Versicherung hat ein verbindliches Schadensgutachten, wobei die tatsächlichen Reparaturkosten später in der Werkstatt auch 10% höher liegen dürfen und dennoch von der Versicherung bezahlt werden müssen. Da gibt es dahingehend kaum eine Schadensminderungspflicht im eigentlichen Sinne, da der Gutachter eh schon mit den höheren BMW Preisen rechnet. Ein Weisungsrecht der Versicherung gibt es dahingehend aber auch nicht. Selbst bei Werkstattbindung (die hier ja nicht gegeben ist) kann ich in jede beliebige Werkstatt gehen, muss dann jedoch mit 10% Regulierungsabzug rechnen.

2.) Grobe Fahrlässigkeit wird auch bei Vorfahrtsunfällen in der Regel nicht vorgeworfen, weil es einfach nur Unachtsamkeit ist. Unter grober Fahrlässigkeit versteht die Versicherung eher ein Stecken lassen des Schlüssel bei Diebstahl, ein geöffnetes Fenster oder auch völlig unangepasste Geschwindigkeit bei einem Unfall. Also nicht ein paar Km/h drüber, sondern richtig fett vorbei am Erlaubten... Ansonsten wäre auch jedweder Vorfahrstunfall grobe Fahrlässigkeit und würde den Sinn einer Vollkasko an sich schon aushebeln. Da hat Fireblader1975 total recht...

3. Ich würde auf Gutachterbasis abrechnen und dann günstig reparieren lassen oder aber die Knete nehmen und den Wagen verkaufen. Besser geht es nicht, zuweilen hier der größte Schaden wohl versteckter Natur ist und genau das die Exportfritzen gar nicht erst interessiert... :)

Entenmann? War der nicht mal Bundesligatrainer? :D

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