ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Grüner Pfeil

Grüner Pfeil

Themenstarteram 30. März 2005 um 12:27

Servus,

 

wo muß man bei dem grünen Pfeil halten??? Ich hab in der Fahrschule gelernt, dass man an der Haltelinie (an der roten Ampel) kurz halten muß und dann noch mal an der Sichtlinie. Jetzt hab ich heut in der Zeitung gelesen, dass man nur an der Sichtlinie kurz halten muß.

 

Was ist denn richtig????

Ähnliche Themen
175 Antworten
am 28. Mai 2007 um 21:35

n Abend HeRo,

es geht darum(so denke ich), das die Geradeausfahrer der einen Seite, lt den Zeichen in der Ampel, eine "freie" Fahrspur vorzufinden haben/vorfinden sollten, denn dafür gibt es ja die Pfeile in den Ampeln.

...oder täusche ich mich da :confused:

Gruß René

PS: Ich habe damit kein Problem oder suche auch keines wo keines ist...mich interessiert es nur mal

am 28. Mai 2007 um 22:50

nAbend auch!

Ich sehe nicht, wer da mit Vorfahrt vor den Geradeausfahrern kreuzen sollte.

Die Leuchtpfeile bedeuten ja nur, dass niemand im Weg steht, der vor mir Vorfahrt hat (also beim Rechtsabbieger keine Fußgänger, keine Radfahrer in gleicher Richtung bzw. beim Linksabbieger kein Gegenverkehr)

MfG, HeRo

Ich sehe hier in keinster weise irgendein problem mit bzw. bei der ampel schaltung.

Wo soll das problem sein?

Wenn ich aus dieser richtung links abbiege muß ich wie bei jedem links abbiegen den gegenverkehr vorrang gewähren, bei gerade aus weiterfahren ist es ja egal, da habe ich nichts weiter zu beachten.

Komme ich aus dieser richtung und fahre an der bzw. der ampel gerade aus weiter stören mich die entgegenkommenden linksabbieger eigendlich überhaupt nicht, das diese mich ja erst durchlassen müssen.

Biege ich hier rechts ab muß ich auf radfahrer bzw. fußgänger achten und diese durchlassen wenn welche rüberwollen.

Ist der grüne pfeil dann an kann ich hier ohne nach den fußgängern und radfahrern zu schauen rechts abbiegen da diese rot haben (nochmal richtig schauen würde ich aber trotzdem)

Will ich wie der blaue skoda hier rechts abbiegen kann ich diese auch bei rot machen da dort der grüne blechpfeil neben dem roten ampellicht angebracht ist, vorher muß ich natürlich an der haltline stehen bleiben und kann dann erst unter beachtung der vorfahrt rechts abbiegen.

Gruss

Maik

am 29. Mai 2007 um 5:59

Die Signalisierung ist falsch. Grundsätzlich:

a) Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen nicht durch die Markierung eines Überweges Vorrang gegeben werden.

b) Wo für verschiedene Fahrstreifen besondere Lichtzeichen gegeben werden sollen, ist die Anbringung der Lichtzeichen sorgfältig zu prüfen (z.B. Lichtzeichenbrücken, Peitschenmaste, Wiederholung am linken Fahrbahnrand).

c) Grundsätzlich gelten nur die rechtsseitig stehenden Schilder / Lichtzeichen. Lediglich in Ausnahmefällen kann hierauf verzichtet werden.

Also: Klartext: wenn der Geradeausverkehr mit einem Pfeil freigegeben wird, dann darf es keinen Linksabbieger aus der Gegenrichtung geben. Auch wenn dieser Vorfahrt gewähren muß, so ist dies trotzdem ein kreuzender Strom, welcher durch Unachtsamkeit den Geradeausfahrer gefährdet. Ein Verkehrsteilnehmer muß sich darauf verlassen können, dass seine Fahrspur frei ist und keine Gefährdung durch freigegebene Ströme erfolgt, wenn ihm diese Richtung mit eienm Pfeil freigegeben wird.

Weiterhin muß am rechten Fahrbahnrand eine Doppelsignalisierung erfolgen. Als ein Signal für den Geradeausverkehr und ein Signal für den restlichen Verkehr.

Dies ist übrigens nur ein kleiner Anriss der Vorschriften der Signalisierung. Es kommt leider häufiger vor, dass bei Änderungen an der Schaltung die Signalfelder nicht vollständig getauscht werden.

Hier ist der Fehler möglicherweise entstanden, als der Grünpfeil für die Seitenrichtung eingerichtet wurde.

am 30. Mai 2007 um 17:31

Danke Frl Meyer ({<??? :D ), solche Gedanken hatte ich auch...das folgende Bild hätte also nie entstehen dürfen...

 

Gruß René

am 30. Mai 2007 um 17:35

Jetzt aber....mein Gott...einmal versuch ich das noch

am 30. Mai 2007 um 17:38

letzter Versuch (das ist die Ampelseite mit den Pfeilen in der Ampel)

Jetzt dämmert mir das, worauf ihr hinaus wollt.

Ja, normalerweise dürfte da nichts kreuzen.

Aber es gibt auch in 30er Zonen http://images.google.de/imgres?... eigentlich nur rechts-vor-links, trotzdem sieht man oft Vorfahrtsschilder.

am 30. Mai 2007 um 18:30

Zitat:

Original geschrieben von tino27

Jetzt dämmert mir das, worauf ihr hinaus wollt.

Ja, normalerweise dürfte da nichts kreuzen.

Aber es gibt auch in 30er Zonen http://images.google.de/imgres?... eigentlich nur rechts-vor-links, trotzdem sieht man oft Vorfahrtsschilder.

Yo, richtig! In der 30-Zone ist Rechts vor Links Pflicht. Auch darf es in dieser Zone keine benutzungspflichtigen Radwege geben. Aber leider werden die Zone von den örtlichen Ordnungsbehörden und nicht von der Verkehrsaufsicht angeordnet (nach irgendeiner Verwaltungsreform war es zumindest bei uns im nördlichsten Bundesland so). Und da sind leider nicht alle Verantwortliche mit dem erforderlichen Fachwissen behaftet. Oft eine Folge von Umstrukturierungen. Da ist dann ein ehemaliger Sozialamtsmitarbeiter nach einer kurzen Schulung für so etwas zuständig.

Hin und wieder kommt es auch vor, dass die Ordnungsbehörde sich der Politik beugt, das ist oft bei den Radwegen der Fall. Vor Kommunalwahlen lassen sich Radwege auch in 30-Zonen gut verkaufen. Nur leider dürfen diese nicht benutzungspflichtig sein.

Meine Erfahrung ist, dass es in jeder Stadt falsch beschilderte und markierte Bereiche gibt. Der Autofahrer verhält sich meist richtig.

Außerhalb der Ortschaften und auf Hauptverkehrsstraßen sind in der Regel die Verkehrsaufsichten und die Straßenbauämter zuständig. Erst hier findet sich dann Fachwissen, so dass die Fehler da gering sind.

....

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Yo, richtig! In der 30-Zone ist Rechts vor Links Pflicht. ...

Nicht zwangsläufig...näheres kann man in der VwV-StVO nachlesen. Ebenso teile ich deine Meinung bezüglich der Sachkompetenz diverser Ordnungsbehörden nicht uneingeschränkt. Die von dir geschilderten Zuständen mögen in mittleren und kleineren Städten durchaus zu finden sein, aber jede größere Stadt hat die Planstellen für ausgebildete Verkehrsingenieure und deren Mitarbeiter. Das es auch da qualitive Unterschiede (wie in jedem Berufszweig) gibt, ist unbestritten.

Wiederum schlechte Erfahrung bezüglich Fachwissen habe ich bei der Polizei bzw. Polizeibehörden gemacht. Aber das Feld ist auch so umfangreich, dass man fast nicht jeden Buchstaben in den einschlägigen Vorschriften/Verordnungen/Richtlinien/Empfehlungen kennen kann.

Gruß

PS: Die Signalisierung ist natürlich falsch. Aber das hat Frl. Meyer schon hinreichend erläutert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen