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Grüner Pfeil

Themenstarteram 30. März 2005 um 12:27

Servus,

 

wo muß man bei dem grünen Pfeil halten??? Ich hab in der Fahrschule gelernt, dass man an der Haltelinie (an der roten Ampel) kurz halten muß und dann noch mal an der Sichtlinie. Jetzt hab ich heut in der Zeitung gelesen, dass man nur an der Sichtlinie kurz halten muß.

 

Was ist denn richtig????

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BEIDES!

 

Wie beim STOPschild - an der Haltelinie UND an der Sichtlinie (wenn sich diese von der Haltelinie unterscheidet).

Mal ganz ehrlich, zu wem hast du mehr Vertrauen, zu deinem Fahrlehrer oder zu irgendnem Reporter, der vllt. gar keinen Führerschein hat? ;)

Was ich eigentlich sagen wollte, deine Fahrschule hat recht.

Einmal an der Haltelinie und nochmal an der Sichtlinie, und slvt. vorsichtig in die Strasse "hineintasten".

Wird das Überfahren der Haltelinie eigentlich als Rotlichtverstoß geahndet oder gibt es dafür eine gesonderte Regelung?

Themenstarteram 30. März 2005 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von Points Collect

Wird das Überfahren der Haltelinie eigentlich als Rotlichtverstoß geahndet oder gibt es dafür eine gesonderte Regelung?

Das wäre meine nächste Frage.Oder gilt das wie ein überfahren der des Stoppschilds ohne zu halten??

Also ich habe in der Fahrschule gelernt, das man an der Haltelinie anhalten muss (wie beim Stopschild') und dann langsam in die Kreuzung einfahren darf, also man mus nicht gesondert an der Sichtlinie anhalten (so hab ich es gelernt)

Soweit ich weiß wird das so geahndet als wenn man Rot über die Ampel gefahren wäre

§37 StVO: ... Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts nebend em Lichtzeichen Rot ein Schild mit gründem Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist.

BKatV 133:

1. Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten 50€

2. Fahrzeugverkehr gefährdet 60€

3.1 Fussgänger oder Radfahrer behindert 60€

3.2 ... gefährdet 75€

Zudem 1 Punkt, bei Gefährdung von Fussgängern 2.

Gruß Meik

Themenstarteram 30. März 2005 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

1. Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten 50€

Wo????

An der Haltelinie muss gehalten werden und bei Bedarf an der Sichtlinie nochmal. Ich finde alle bisherigen Aussagen sagen doch so ungefähr das gleiche aus, wie Dein Fahrlehrer. Glaub nie was in der Zeitung steht.

An der Haltelinie, falls nicht vorhanden vor der Ampel muss gehalten werden.

Nochmaliges Anhalten an der Sichtlinie ist dann eher schwierig, da damit meist auf dem Fussgängerüberweg/Radweg gehalten wird, was diesen behindert. Daher nur losfahren, wenn die Straße frei ist und direkt abgebogen werden kann.

Gruß Meik

Kann das aus der Praxis bestätigen. Ich war mal bei Geschwindigekitskontrollen dabei, und da haben sie erzählt, daß bestimmte Grüne Pfeile wahre Goldgruben sind, da die Leute nicht zweimal anhalten. Die Kontrollichte hängt letztlich nur vom Geldbedarf der zuständigen Behörde ab...

Gruß

Zweimal anhalten ist nicht vorgeschrieben!

Aber das Anhalten vor der Ampel sollte man mal häufiger kontrollieren, dieses zügige durchfahren über Fuss- und Radwege ist nicht ungefährlich. Hab mich mal länger an so eine Kreuzung gestellt, nichtmal jeder 10. hält an.

Gruß Meik

Themenstarteram 30. März 2005 um 15:26

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Hab mich mal länger an so eine Kreuzung gestellt, nichtmal jeder 10. hält an.

Genau deswegen meine Frage. Bei uns ist so ne Kreuzung an einer Tanke und als ich das letzte mal da getankt hab, hab ich da mal zugeschaut, und da hat keiner angehalten, oder auch nur gebremst. Die Kreuzung ist übersichitlich, ein kurzer Blick und drüber

Hallo Leute!

Gehalten werden muß definitv an der Haltlinie, da es ja gerade nicht ersichtlich ist, ob Fußgänger oder Fahrradfahrer grün haben und vor einem die Fahrbahn überqueren.

An der Sichtlinie muß dann - wie an der Stopstelle - nicht ein zweites Mal angehalten werden, wenn der andere Verkehr dadurch nicht gefährdet wird.

Richtig ist, daß sich fast keiner daran hält. Bußgeld: siehe Meik.

Gruß

Mikne

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