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Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 24. Januar 2017 um 14:47

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:

Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.

Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.

Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.

Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?

Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.

Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.

VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.

Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.

Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.

Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.

Klagegegner sollten daher immer beide sein.

Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.

VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.

"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.

Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.

Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.

VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.

Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.

Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.

Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.

Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.

VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.

Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.

Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.

VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.

Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".

Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.

Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:

Wir sind der VW-Konzern.

Wir dürfen Pflichten verletzen.

Wir dürfen betrügen.

Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).

Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.

Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.

Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.

Folgeschäden können gar nicht entstehen.

Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.

Wir haben uns schriftlich entschuldigt.

Damit ist alles Vertrauen hergestellt.

Thema ist für uns beendet.

Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.

Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.

BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.

Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?

Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.

Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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Ihr verwirrt mich :D

- Ich bin überzeugt, dass VW ohne Maßnahme und erweiterte Kulanz nichts übernommen hätte.

- Gleichzeitig denke ich auch, dass der Schaden auch ohne Update aufgetreten wäre, denn das ein Stück im AGR Kühler abbricht dürfte kaum durch das Update begünstigt werden. Zumal der Fall für mich bisher einmalig ist und ich keinen zweiten finden konnte.

Wo soll da jetzt der Fehler sein? Ich war jedenfalls bisher recht "sauer" auf VW, da man mich betrogen hat (wie Millionen anderer Kunden auch) und habe daher beschlossen, kein Fahrzeug aus dem VW Konzern mehr zu erwerben.

Nun ist ein Schaden aufgetreten, der auch ohne Betrug sehr wahrscheinlich aufgetreten wäre - aber als "Strafe" für den Betrug hat VW die Kosten von ca. 9000€ übernommen. Damit sind wir quitt. Sprich ich trage ihnen den Betrug weiterhin nach, beziehe sie aber in Zukunft auch wieder als Option mit ein.

Ich werde mich aber auch daran erinnern, dass ich mit 160t km einen Motorschaden hatte - was meiner Meinung nach nicht sein dürfte - zumal ich die Kiste immer warm und wieder kalt fahre, das Fahrprofil perfekt für den Diesel ist und ich ihn auch nie wirklich hart ran nehme.

Zitat:

@svendrae schrieb am 10. September 2018 um 16:40:43 Uhr:

Ihr verwirrt mich :D

- Ich bin überzeugt, dass VW ohne Maßnahme und erweiterte Kulanz nichts übernommen hätte.

- Gleichzeitig denke ich auch, dass der Schaden auch ohne Update aufgetreten wäre, denn das ein Stück im AGR Kühler abbricht dürfte kaum durch das Update begünstigt werden. Zumal der Fall für mich bisher einmalig ist und ich keinen zweiten finden konnte.

Wo soll da jetzt der Fehler sein? Ich war jedenfalls bisher recht "sauer" auf VW, da man mich betrogen hat (wie Millionen anderer Kunden auch) und habe daher beschlossen, kein Fahrzeug aus dem VW Konzern mehr zu erwerben.

Nun ist ein Schaden aufgetreten, der auch ohne Betrug sehr wahrscheinlich aufgetreten wäre - aber als "Strafe" für den Betrug hat VW die Kosten von ca. 9000€ übernommen. Damit sind wir quitt. Sprich ich trage ihnen den Betrug weiterhin nach, beziehe sie aber in Zukunft auch wieder als Option mit ein.

Ich werde mich aber auch daran erinnern, dass ich mit 160t km einen Motorschaden hatte - was meiner Meinung nach nicht sein dürfte - zumal ich die Kiste immer warm und wieder kalt fahre, das Fahrprofil perfekt für den Diesel ist und ich ihn auch nie wirklich hart ran nehme.

Denke das war einfach Pech bei dir. Habe auch noch nie von so was gehört. Immerhin hast für dein altes Auto noch einen neuen Motor bekommen, ist doch super.

jop... wenn der Rest auch mitmacht wird die reale Haltedauer nun die geplante überschreiten.

So nach 12000km hat es nun den 3 Injektor zerlegt. VW hat Glücklicherweise alles auf Kulanz übernommen. Also Vertrauen wird wieder hergestellt. Bin darüber sehr glücklich.

CBAB Motor...

Zitat:

@Rotkehle schrieb am 12. September 2018 um 12:23:28 Uhr:

So nach 12000km hat es nun den 3 Injektor zerlegt. VW hat Glücklicherweise alles auf Kulanz übernommen. Also Vertrauen wird wieder hergestellt. Bin darüber sehr glücklich.

CBAB Motor...

Ist wirklich das Vertrauen in die VW-Technik wieder hergestellt? Oder ist eher die Technik wieder hergestellt? Bei mir wäre es eher zweiteres. Wenn nach 12Tkm bereits 3 Injektoren defekt sind, wie soll es da weitergehen?!

 

Vermutlich waren die Injektoren schon vor dem Update fast tot, hat mit dem Update nichts zu tun. Zum Glück gibt es die Vertrauensbildende Maßnahme, quasi das Geschenk von VW. :D

Zitat:

@edakm schrieb am 12. September 2018 um 12:51:44 Uhr:

Zitat:

@Rotkehle schrieb am 12. September 2018 um 12:23:28 Uhr:

So nach 12000km hat es nun den 3 Injektor zerlegt. VW hat Glücklicherweise alles auf Kulanz übernommen. Also Vertrauen wird wieder hergestellt. Bin darüber sehr glücklich.

CBAB Motor...

Ist wirklich das Vertrauen in die VW-Technik wieder hergestellt? Oder ist eher die Technik wieder hergestellt? Bei mir wäre es eher zweiteres. Wenn nach 12Tkm bereits 3 Injektoren defekt sind, wie soll es da weitergehen?!

Vermutlich waren die Injektoren schon vor dem Update fast tot, hat mit dem Update nichts zu tun. Zum Glück gibt es die Vertrauensbildende Maßnahme, quasi das Geschenk von VW. :D

Natürlich kann man das jetzt so oder so sehen.

Jedoch hat mein Auto nach den Update überhaupt keine Probleme gemacht.

Im Gegenteil er war sogar spritziger. Das nun nach 12.000km und über 200.000km ein Injektor kaputt geht, kann ich dem Update nun nicht zu schreiben.

Jedoch finde ich es trotzdem super das Sie dazu stehen und mir den 3ten Injektor kostenlos ersetzen.

Man muss dazu sagen das ich Wagen Art Gerecht fahren.

Also Langstrecke um die 150km... sprich 1000km die Woche...

Ich wollte damit auch nur sagen, das es nicht nur schlechtes zu Berichten gibt...

Ich gehe davon aus, dass bis 31.12.18 kulanter umgegangen wird, als danach. Bis zum oben genannten Datum kann man klagen, danach sind alle Ansprüche verfallen. Bis zu dem Tag möchte VW sicherlich keine schlechte Presse, denn dann würden sich doch mehr Kunden noch für eine Klage entscheiden. Würden die die "vertrauensbildende Maßnhame" nicht kulant durchziehen, stünden morgen in der Presse Berichte darüber. Aber was nach dem 31.12.18 ist, steht in den Sternen. Da hat VW rechtlich nichts mehr zu befürchten.

Soooo, ich hol das hier noch mal hoch!

 

Termin zur Güteverhandlung am 27.03.2019!!!! mit anschließender Hauptverhandlung bei Nichteinigung!!!

 

Das wird spannend!!!

 

Update muss ich wohl dennoch vor dem nächsten TÜV/AU im Dezember machen.

 

Ich halte Euch auf dem Laufenden

 

Andhey

Die HU würde ich in einer klitzekleinen Werkstatt mit Dekra versuchen. Vorher fragen ob Update geprüft wird...

Ansonsten bleibt dir ja noch die HU zu überziehen... ;-)

Aus aktuellem Anlass habe ich alle Prüforganisationen angeschrieben. Es gibt 18 Monate nach Update Freigabe durch das KBA kein TÜV mehr ohne Update. Der HU Adapter prüft ob der neueste Softwarestand auf dem Motorsteuergerät ist. Wenn nicht -> erheblicher Mangel

@andhey

Und wenn wir nie wieder was von dir hören, hat sich VW mit dir "geeinigt" ;)

@hinnag

Das ist wie mit dem römischen Reich und dem kleinen gallischen Dorf. Normalerweise sollte es so sein, wie du schreibst. Einige User berichten aber nach wie vor von erfolgreich HUs ohne Update.

Wäre nur interessant, ob es auch welche gibt die schon über der 18 Monate Frist sind.

@Hinnag

Was hast du erwartet, wenn du die schriftlich anfragst. Da bekommst du natürlich die "richtige" antwort. Ich weiß aber dass es noch anders geht bei manchem prüfer. Die können das umgehen

Zitat:

@Collossus schrieb am 26. September 2018 um 21:20:22 Uhr:

 

@hinnag

Das ist wie mit dem römischen Reich und dem kleinen gallischen Dorf. Normalerweise sollte es so sein, wie du schreibst. Einige User berichten aber nach wie vor von erfolgreich HUs ohne Update.

Und es gibt auch Dörfer die sind bereits seit Monaten dem römischen Reich angeschlossen, haben es nicht einmal gemerkt und dann auch eine neue Plakette auf den Streitwagen bekommen.

Zitat:

@alex1234567890 schrieb am 27. September 2018 um 09:12:44 Uhr:

Und es gibt auch Dörfer die sind bereits seit Monaten dem römischen Reich angeschlossen, haben es nicht einmal gemerkt und dann auch eine neue Plakette auf den Streitwagen bekommen.

Das kann nur Miraculix ermöglicht haben. ;):D

 

Beste Grüße vom Sven

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